Mitteilungen
Die beiden ausgeschriebenen Stellen im Bereich der Buchhaltung der Verbandsgemeindewerke werden ab dem 02.01.2023 bzw. 01.06.2023 besetzt.
Im Zuge der Organisationsuntersuchung durch die Kommunalberatung wurde zur Weiterentwicklung der Verbandsgemeinde Ruwer als Optimierungsmöglichkeit u. a. eine Anpassung im Bereich der Werkleitung aufgezeigt. Diese Anpassung soll nunmehr vollzogen werden. Es ist vorgesehen, die Organisationstruktur stringenter in die Teilbereiche „Kaufmännische Verwaltung“ und „Technische Verwaltung“ aufzuteilen. Der Bereich „Kaufmännische Verwaltung“ soll zukünftig von Herrn Markus Demuth und der Bereich „Technische Verwaltung“ von Herrn Thomas Friedrich in stellv. Leitungsfunktion besetzt werden. Hier-durch wird gleichzeitig die Stellvertretung für den Werkleiter geregelt.
Schlussbesprechung zum geprüften Jahresabschluss 2021
Die Verbandsversammlung hatte auf Vorschlag des Werkausschusses beschlossen, das Büro Ludwig & Diener aus Trier als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2021 zu bestellen. Der vom Zweckverband Wasserwerk Ruwer aufgestellte Jahresabschluss wurde von der beauftragten Gesellschaft geprüft. Bilanziell schließt die Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von jeweils 17.648.946.22 € ab. Als Jahresergebnis ist in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Jahresverlust von 25.958,39 € ausgewiesen. Die Prüfungsgesellschaft hat zum Jahresabschluss den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Weiterhin wurde festgestellt, dass die Buchführung und der Jahresabschluss nach pflichtgemäßer Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Satzungen entsprechen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Werkes sind geordnet. Die Eigenkapitalquote von 23,4 % bzw. Eigenkapitalausstattung inkl. Ertragszuschüsse und Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen von 38,7 % wird als zufriedenstellend bezeichnet. Außerdem vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grunds-ätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Einrichtung. Im Übrigen steht der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Es folgten Erläuterungen durch Herrn Diener vom Büro Ludwig & Diener. Seitens der Werkleitung wird eine Gebührenerhöhung dementsprechend als unumgänglich angesehen. Eine Erhöhung der Gebühren sollte jedoch in Stufen erfolgen. Die Vorsitzende merkte hierzu an, dass die Werke hinsichtlich ihrer Organisationsstruktur in Teilen neu aufgestellt werden und in diesem Zusammenhang auch Möglichkeiten der Ausgabenreduzierung geprüft werden.
Feststellung des Jahresabschlusses 2021
Der Werkausschuss empfahl der Verbandsversammlung den Jahresabschluss 2021 wie vorliegend und vom Wirtschaftsprüfer kommentiert, mit einem Jahresverlust in Höhe von 25.958,39 € festzustellen. Es wird empfohlen, den Jahresverlust 2021 mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen. Die Verbandsversammlung beschloss, den Jahresabschluss 2021, wie vorliegend vom Wirtschaftsprüfer kommentiert, festzustellen. Der Jahresverlust in Höhe von 25.958,39 € wird mit dem Gewinnvortrag verrechnet.
Beratung und Beschlussfassung über die Satzung und den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023
Es wird auf die umfangreiche Sitzungsvorlage verwiesen.
| Folgende Beschlüsse wurden gefasst: | |
| 1. | Der Werkausschuss/Die Verbandsversammlung nimmt die vorgelegte Kalkulation der Entgelte für 2023 zur Kenntnis. |
| 2. | Der Werkausschuss/Die Verbandsversammlung empfiehlt der Verbandsversammlung, die Wasserbezugsgebühren 2023 von 1,90 €/cbm um 0,10 € /cbm auf 2,00 €/cbm zu erhöhen. Der wiederkehrende Beitrag Wasserversorgung für 2023 wird von 7,50 € pro Monat um 2,50 € pro Monat auf 10,00 € pro Monat, bezogen auf die Zählergröße Q3 = 4 m³/h, erhöht. Die Gebühren für die größeren Zähler werden im gleichen Verhältnis er-höht. Der einmalige Beitrag zur räumlichen Erweiterung (3,81 €/qm) bleibt für 2023 unverändert. Der einmalige Beitrag 2023 für die erstmalige Herstellung wird mit 2,81 €/qm beibehalten. |
| 3. | Der Werkausschuss/Die Verbandsversammlung empfiehlt der Verbandsversammlung, die Gebühren für die Entleihung von Standrohren und den Bezug von Trinkwasser über diese Standrohre auf die Gebühren der Satzung unter § 5, Nummer 5 ff, anzupassen. Weiter wird empfohlen, die Werkleitung zu ermächtigen, Vorausleistungen für die erstmalige Herstellung von Hausanschlüssen und die Erneuerung von Hausanschlüssen im privaten Bereich vor Ausführung der Arbeiten zu erheben. |
| 4. | Der Werkausschuss/Die Verbandsversammlung empfiehlt, auf die Erwirtschaftung der vollen Abschreibungen, woraus der im Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 eingeplante Verlust in Höhe von 132.200,00 € resultiert, zu verzich-ten. |
| 5. | Der Werkausschuss/Die Verbandsversammlung empfiehlt, den Wirtschaftsplan 2023 und die Satzung zum Wirtschaftsplan 2023 in der vorgelegten Form der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. |
| 6. | Der Werkausschuss/Die Verbandsversammlung empfiehlt der Verbandsversammlung, die Werkleitung zu ermächtigen, im Rahmen der Kreditfestsetzung zur Finanzierung der Investitionen des Vermögensplanes die notwendigen Kreditaufnahmen, welche in der Satzung zum Wirtschaftsplan 2023 festgelegt sind, zu tätigen. |
Grundsatzbeschluss zum Einbau von Ultraschall-Funkwasserzählern
Bis zum Jahr 2022 baut der Zweckverband Wasserwerk Ruwer Trinkwasserzähler mit Messinggehäusen und mechanischen Zählerwerken ein. Diese Zählervariante soll nun sukzessive durch Ultraschall-Funkzähler im Zuge des turnusmäßigen Austauschs ausgewechselt werden. Ein Vorteil dieser Zähler ist, dass die Hersteller eine Verlängerung der Eichdauer nach einer Stichprobenprüfung nach 6 Jahren um weitere 6 Jahre garantieren. Somit entfallen die Kosten der Auswechselung nach den ersten 6 Jahren. Auch kann nach der kompletten Umrüstung durch die Funktechnologie auf einen Dienstleister für die Ablesung der Zählerstände verzichtet werden. Die doch erheblichen Mehrkosten bei der Beschaffung amortisieren sich durch die vorgenannten Effekte. Ein weiterer positiver Effekt der Ultraschall-Technik ist, dass hier durch die höhere Genauigkeit der Zähler mit einem Mehrertrag von ca. 5 % gerechnet werden kann. Der Werkausschuss beschloss, ab dem Jahr 2023 neue Ultraschall-Funkwasserzähler im Versorgungsbereich des Zweckverbandes Wasserwerk Ruwer einzubauen.
Beitritt des Zweckverbandes Wasserwerk Ruwer zum Kommunalen Arbeitgeberverband KAV
Aktuell ist der Zweckverband Wasserwerk Ruwer anders als die Verbandsgemeindeverwaltung, kein Mitglied im KAV. Somit besteht keine Tarifvertragliche Bindung. Dies bedeutet, dass der KAV derzeit nicht als Tarifvertragspartner agieren kann. Weiter bedeutet die aktuelle Situation, dass der KAV weder den Zweckverband in rechtlichen Angelegenheiten beraten wird noch dass er Stellenbewertungen kosten-frei vornimmt. In Anbetracht der aktuell anstehenden Themen, wie z. B. Stellenbewertung und Tarifverhandlung, ist eine Mitgliedschaft im KAV erforderlich. Die Verbandsversammlung beschloss, die Vorsitzende zu beauftragen, dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) mit dem Zweckverband Wasserwerk Ruwer, als Mitglied beizutreten.