Die beiden ausgeschriebenen Stellen im Bereich der Buchhaltung der Verbandsgemeindewerke werden ab dem 02.01.2023 und ab dem 01.06.2023 neu besetzt. Im Zuge der Organisationsuntersuchung durch die Kommunalberatung wurde zur Weiterentwicklung der Verbandsgemeinde Ruwer als Optimierungsmöglichkeit u.a. eine Anpassung im Bereich der Werkleitung aufgezeigt. Diese Anpassung soll nunmehr vollzogen werden. Es ist vorgesehen, die Organisationstruktur stringenter in die Teilbereiche „Kaufmännische Verwaltung“ und „Technische Verwaltung“ aufzuteilen. Der Bereich „Kaufmännische Verwaltung“ soll zukünftig von Herrn Markus Demuth und der Bereich „Technische Verwaltung“ von Herrn Thomas Friedrich in leitender Funktion besetzt werden. Hierdurch wird gleichzeitig die Stellvertretung für den Werkleiter geregelt.
Gemäß dem Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 ergibt sich voraussichtlich ein Jahresfehlbetrag von 180.100 €. In der Bilanz zum 31.12.2021 wird incl. des Jahresüberschusses für 2021 in Höhe von rd. 317.900 € ein Gewinnvortrag von rd. 2.722.200 €, wodurch der planmäßige Verlust für 2023 abgedeckt werden kann. Wie im Vorbericht zum Wirtschaftsplan dargelegt, zeigt die Entwicklung im Zwischenbericht 2022, das sich anstatt eines zunächst prognostizierten Jahresverlustes voraussichtlich ein positives Jahresergebnis einstellen wird. Unter dem Hintergrund dieser insgesamt positiven Entwicklung sollen für 2023 lediglich Erhöhungen bei den Schmutzwassergebühren in Höhe von 0,10 €/m³ vorgenommen werden. Weiterhin ergibt sich aus wirtschaftlicher Sicht, dass unter Beobachtung der Gesamtentwicklung für die Folgejahre Gebührenanpassungen nicht ausgeschlossen werden können. Aus diesem Grund, soll ab dem Wirtschaftsjahr 2024 erstmalig ein wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser zur teilweisen Deckung der Fixkosten eingeführt werden. Für das Wirtschaftsjahr 2023 zeichnen sich voraussichtlich Investitionen lt. Vermögensplan in Höhe von 3.816.000 € ab. Die größten Investitionen sind bei den Abwassersammelanlagen mit 2.670.000 € u. a. durch die Erneuerung von Ortssammlern und Hausanschlüssen in verschiedenen Ortsgemeinden vorgesehen. Zur Finanzierung des Vermögensbereiches ergibt sich ein notwendiger Kreditbedarf von 3.500.000 €. Zur Darstellung der Gesamtfinanzierung werden bei den Verbindungssammlern und den Ortssammlern Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.900.000 € ausgewiesen.
Im Weiteren wird auf die Sitzungsvorlage verwiesen. Der Werkausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat zu beschließen, den Wirtschaftsplan 2023 in der vorliegenden Form festzustellen und die Gebührengestaltung, wie im Entwurf dargestellt, festzusetzen. Weiterhin soll die Werkleitung ermächtigt werden, die im Rahmen der Kreditfestsetzung im Wirtschaftsplan 2023 zur Finanzierung von Investitionen des Vermögensplanes notwendige Kreditaufnahme zu tätigen.
Im Turnus der Zweitbefahrungen der Kanalisation soll nunmehr die Ortskanalisation von Thomm untersucht werden. Für die Untersuchung inkl. Schadensbewertung etc. wurde vom Ingenieurbüro Fuchs aus Hermeskeil ein Angebot angefordert. Dieses Angebot wird auf der Grundlage der bisher durchgeführten vergleichbaren Leistungen als angemessen bewertet. Gemäß Vergaberichtlinien und Dienstanweisung kann an dieser Stelle auf ein weiteres Angebot verzichtet werden. Der Werkausschuss beschloss, den Auftrag für die Ingenieurleistungen zur Untersuchung der Ortskanalisation in Thomm an das Ingenieurbüro Fuchs aus Hermeskeil zur geprüften Angebotssumme zu vergeben.