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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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​​​​​​​Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates Ruwer vom 14.12.2022

Mitteilungen

Die Potentialanalyse Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden der VG-Immobilien wurde vorgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die weitere Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorzunehmen

Für die Installation einer Notstromversorgung für die Verbandsgemeindeverwaltung. Im HH 2022 stehen 50.000 € bereit. Zur Ausfinanzierung der Maßnahme sollen 35.000 € im HH 2023 bereitgestellt werden.

Baudezernent Ludwig und Amtsleiter Lieser der Stadt Trier haben das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie zur Neugestaltung des Mündungsbereichs Ruwerer Straße -Fischweg vorgestellt. Die von Seiten der Stadtverwaltung favorisierte Lösung sieht einen Kreisel mit Bypass vor. Als Grundlage die die Masterarbeit einer Studentin aus dem Ruwertal. Als Realisierungszeitraum wird von Seiten der Stadt das Jahr 2025f genannt.

Im Kooperationsprojekt Gemeindehaus Gusterath und Ganztagsbetreuung Grundschule hat der HFA einer Lösung zur Einrichtung einer 2. Küche für gemeindliche Zwecke zugestimmt. Es bleibt zu hoffen, dass damit endlich der unerträgliche Missstand bei der Umsetzung des Bauprojektes behoben wird.

In Abstimmung mit der OG Gusterath soll das Kleinspielfeld an der Grundschule Gusterath nach der Sanierung ausschließlich für schulische Zwecke genutzt werden.

Das Radwegekonzept des Landkreises wurde zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung wurde beauftragt, die Förderfähigkeit des Ausbaus des Wirtschaftsweges Kasel-Tarforst zu prüfen.

Eilentscheidung über die Erdgasversorgung für die nachfolgenden Immobilien: Ruwertalhalle Mertesdorf, FW-Gerätehaus Mertesdorf und Schule Kasel.

Es wurden die Planungsleistungen für Freianlagen, die Technische Ausrüstung und die Tragwerksplanung zum Neubau der Grundschule Osburg vergeben sowie die Machbarkeitsstudie für die 4 weiteren Grund-schulstandorte in Trägerschaft der VG. Diese lag nach Prüfung der Angebote innerhalb der Wertgrenze des HFA.

Bürgermeisterin Nickels und Erster Beigeordneter Bootz haben gemeinsam mit Peter Ogrodnik (Dolmetscher) an den Feierlichkeiten anlässlich des 50-jährigen Gemeindejubiläums der Partnergemeinde Kosakowo teilgenommen.

Die Grundschule Osburg wurde als erste Schule in der VG Ruwer als Naturparkschule ausgezeichnet

Auf Nachfrage bei der ADD gibt es noch keinen Fortschritt in der Bearbeitung des Förderantrags „Kunstrasenplatz“. Hier wartet die ADD noch auf ausstehende Unterlagen bzw. Genehmigungen der Kreisverwaltung.

Auf Nachfrage beim rheinland-pfälzischen Innenministerium gibt es noch keine Ergebnisse in Prüfung des Förderantrags „Neubau Feuerwehrgerätehaus Pluwig“.

Die Berichterstattung und Kommentierung im TV vom 21.11.2022 über die Feuerwehr Osburg entspricht nicht den Fakten. Die vom Redakteur gestellten Fragen konnten aus Gründen des Datenschutzes nicht umfassend beantwortet werden. Es wird bedauert, dass durch die subjektive Bewertung des Kommentators ein falsches Bild über die Arbeit der Feuerwehr in der Verbandsgemeinde Ruwer und das Handeln der Bürgermeisterin und der Verwaltung entstanden ist.

Der Linus-Wittich-Verlag bietet ab sofort ergänzend zum Amtsblatt eine App mit dem Namen Mein Ort-App an.

Nachdem der Bund die weitere Förderung des Breitbandausbaus gestoppt hat, kann das in Kooperation mit dem Landkreis angedachte Folgeprojekt nicht mehr umgesetzt werden. Zwischenzeitlich hat Westenergie der VG den flächendeckenden FTTH-Ausbau für die gesamte VG bis 2025 angeboten. Voraussetzung ist, dass die erforderliche Vorvermarktungsquote erreicht wird. Aktuell beschließen die einzelnen OGs ihre Absichtserklärungen.

Am 29.11.2022 fand die Abschlussveranstaltung der Starkregen- und Hochwasserkonzepte statt. Den Gemeinden liegen die Konzepte vor. Hier gilt es nun die Maßnahmen zu prüfen, zu priorisieren und in den Folgejahren umzusetzen. Die VG hat die Maßnahmen in ihrer Zuständigkeit ebenfalls zu prüfen, zu priorisieren und ein Umsetzungskonzept zu erstellen.

Am 18. November 2022 fand die Vernissage „Kunst am Fluss an der Ruwer“ in Kooperation mit der Regionalinitiative Faszination Mosel und dem RR eV statt => zeitgleich bedeutet dies nochmals der Re-Start unser Wechselausstellungen in der Verwaltung nach Umbau und Pandemie

Die Bauarbeiten in der Verwaltung sind abgeschlossen. Damit entspannt sich die Raumsituation in der Verwaltung. Die neue Haushalts- und Kassensoftware ist in der Einführung und die erste Runde der Mitarbeitergespräche ist abgeschlossen.

Im kommenden Jahr sollen 2 Nachwuchskräfte eingestellt werden.

Wahl/Ernennung einer Seniorenbeauftragten für die VG Ruwer

Der Verbandsgemeinderat wählt in zuvor beschlossener offener Abstimmung Frau Adam-Jager, Gusterath, zur Seniorenbeauftragte der Verbandsgemeinde Ruwer. Auf den bereits erschienen Bericht im Amtsblatt wird verwiesen.

Abschluss einer neuen Vereinbarung über den Verwaltungskostenbeitrag der Verbandsgemeindewerke Ruwer

Die bisherige Vereinbarung für den Verwaltungskostenbeitrag beruht aus dem Jahre 1999. Diese Vereinbarung entspricht nicht mehr den örtlichen Gegebenheiten und muss dringend erneuert werden. Dies wurde sowohl im Bericht der Kommunalberatung im Rahmen der ORGA-Untersuchung der Verwaltung als auch in der ORGA-Untersuchung für die Verbandsgemeindewerke dringend empfohlen. Die Verwaltung hat dann in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeindewerken eine neue Vereinbarung entworfen. Im Wesentlichen stützt sich die Festlegung des Kostenanteils auf das Gutachten der KGSt, Köln für die Ermittlung der Kosten eines Arbeitsplatzes. In der bisherigen Vereinbarung wurden einzelne Positionen der sog. Querschnittsverwaltung ermittelt. Diese Positionen sind in dem Gutachten der KGSt ebenfalls ermittelt und auf die Kosten je Arbeitsplatz umgelegt worden. Dieses Gutachten wurde nun für die Berechnung herangezogen. Im Gegensatz zu der bisherigen Vereinbarung dürfen die Personalaufwendungen für die Bürgermeisterin, einschl. des Vorzimmers, nicht mehr angesetzt werden. Dies ergibt sich aus einer Vielzahl von Urteilen und letztlich aus einer Empfehlung des Innenministeriums RLP. Die hieraus resultierenden Mindereinnahmen können überwiegend durch die Mehreinnahmen bei der Querschnittsverwaltung über das Gutachten „Kosten eines Arbeitsplatzes“ aufgefangen werden. Der Entwurf der Vereinbarung sowie die Kostenermittlung für die Kosten des Arbeitsplatzes sind der Beschlussvorlage beigefügt. Mit dieser neuen Vereinbarung wird dem Ergebnis der ORGA-Untersuchung und auch den Berichten des Landesrechnungshofs RLP zum Verwaltungskostenbeitrag Rechnung getragen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 dem Beschlussvorschlag einstimmig entsprochen. Der Verbandsgemeinderat beschloss den Abschluss der im Entwurf vorliegenden Vereinbarung über die Verwaltungskostenbeiträge der Verbandsgemeindewerke Ruwer an die Verbandsgemeinde Ruwer.

Anpassung Schmutzwassergebühr

Die aktuellen Gebühren im Bereich der Abwasserbeseitigung sind seit drei Jahren konstant. Vor dem Hin-tergrund der massiv steigenden Aufwendungen für Energiebezug (Steigerung 110 %), Materialeinkauf (Steigerung bei Flockungsmittel zur Schlammbehandlung und anderen Verbrauchsmaterialien um teilweise 150 %) und Personalaufwendungen (Personalisierung gemäß Organisationsanalyse, Tariferhöhung 6%, Umstieg TVV) ist im Bereich der Abwasserbeseitigung eine Erhöhung bei den laufenden Gebühren in Höhe von 0,10 €/m³ erforderlich, um einen ausgabewirksamen Verlust zu vermeiden. Trotz der angedachten Erhöhung wird im Wirtschaftsplan 2023, ein buchhalterischer Jahresfehlbetrag in Höhe von 180.500,00 € ausgewiesen. Um auch diesen Verlust in Gänze abzudecken und die Abschreibungen auf das Anlagenvermögen komplett zu erwirtschaften, wäre eine Gebührenerhöhung um 0,38 € auf 2,83 €/m³ erforderlich. Der buchhalterische Verlust, ist durch den vorhandenen Gewinnvortrag jedoch abgedeckt. Laut Zwischenbericht ist für 2022 noch ein Überschuss zu erwarten. Es wird auf die Sitzungsvorlage verwiesen. Der Verbandsgemeinderat beschloss die verbrauchsabhängige Schmutzwassergebühr ab dem 01.01.2023 um 0,10 €/m³ auf dann 2,55 €/m³ anzuheben.

Antrag der Ortsgemeinde Waldrach auf Bezuschussung der Übergangshalle im Rahmen des Neubaus der Regionalschule Waldrach

Mit dem Antrag der Ortsgemeinde Waldrach hatte sich der Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 31.08.2022 bereits befasst. Damals wurde beschlossen über eine weitergehende Beteiligung dann zu beraten, wenn geklärt ist, in welchem Kontext der Landkreise seine Zuwendung gewährt. Die Vorlage ist als Anlage beigefügt. Nach Mitteilung der Kreisverwaltung soll die Zuweisung gemäß der Förderung nach dem Schulgesetz erfolgen. Die Erstattung der Verbandsgemeinde Ruwer an den Landkreis wird auf 35.000,00 € an der Zuweisung des Landkreises (100.000,00 €) beziffert (gemäß Schülerzahl). Es ist zu entscheiden, ob und in welcher Höhe eine zusätzliche freiwillige Leistung von Seiten der Ver-bandsgemeinde erfolgt. Hierbei handelt es sich um einen Präzedenzfall. Im Ältestenrat hatte man festgehalten, dass keine Förderung die über den Zuschuss gem. Schulgesetz gezahlt werden muss, beschlossen werden soll. Der Haupt- und Finanzausschusses hat den Sachverhalt intensiv beraten und empfahl mit 9 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme dem Rat, den vorgeschlagenen Beschluss zu fassen. Die CDU-Fraktion im Verbandsgemeinderat Ruwer hat mit Schreiben vom 08.12.2022 einen weitergehenden Antrag vorgelegt. Demnach soll neben dem Pflichtbeitrag von 35.000 € eine weitere Bezuschussung in Höhe von 15.000 € der zusätzlich ungedeckten Kosten als freiwillige zusätzliche Leistung durch die Ver-bandsgemeinde an die Ortsgemeinde Waldrach erfolgen. Eine Kopie des Antragsschreibens wurde den anwesenden Ratsmitgliedern zu Beginn der Sitzung ausgehändigt. Es entstand eine Debatte im Rat übe das Für und Wider einer freiwilligen Zuwendung. Im Verlauf der Debatte wird Ortsbürgermeister Rainer Krämer, Waldrach, von der Vorsitzenden das Wort erteilt. Herr Krämer verweist auf die Vereinbarungen mit den Ortsgemeinden, welche Grundschulstandort sind gemäß TOP 10.1 bis 10.3. Diese Gemeinden würden ja auch eine Entschädigung erhalten. Ein Ratsmitglied verweist darauf, dass es sich dabei nur um den Ersatz von Verbrauchskosten handelt. Der Verbandsgemeinderat beschloss keine über die Förderung nach dem Schulgesetz (rd. 35.000 Euro), gem. der Darstellung im Sachverhalt, hinausgehende Förderung zu gewähren. Die Fraktionen schlugen vor, keinen Beschluss zu fassen, sondern die Angelegenheit zu vertagen auf die nächsten Gremiensitzungen.

Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) - Grundsatzbeschluss

Es wird verwiesen auf die Beschlussvorlage.

Der Verbandsgemeinderat beschloss:

1.

im Grundsatz der Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts für den Bereich der erneuerbaren Energien gemeinsam mit den Ortsgemeinden, die die AöR mitbegründen bzw. der AöR beitreten wollen, zu

2.

die Verwaltung mit den Vorbereitungen in Kooperation mit der Kommunalberatung zu beauftragen. Das Ergebnis wird dem Rat zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt.

Finanzierung LAG Mosel 2023-2029

Der Verbandsgemeinderat beschloss in der kommenden Förderperiode 2023-2029 die LAG Mosel mitzutragen und den entsprechenden kommunalen Eigenanteil jährlich bereit zu stellen.

Regionalbudget der LAG Mosel 2023

Der Verbandsgemeinderat beschloss den entsprechenden kommunalen Eigenanteil für das Förderangebot „Regionalbudget“ einmalig für 2023 bereit zu stellen.

Flächennutzungsplan - Sonderbauflächen Windenergie Waldrach -, klarstellender Beschluss hinsichtlich der Überschreitung der Gebietsabgrenzung durch Rotoren von Windkraftanlagen; gemeinsamer Antrag

Es wird auf den gemeinsamen Antrag von SPD und FWG-Fraktion im Verbandsgemeinderat Ruwer in dieser Angelegenheit vom 02.12.2022 verwiesen. Die Vorsitzende stellt beim Aufruf des Tagesordnungs-punktes fest, dass bei Beschlüssen zur Änderung des Flächennutzungsplanes keine Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO gibt. Insofern gibt es keinen Grund, das Ratsmitglied, welcher Mitgesellschafter des Windparks Waldrach ist, auszuschließen. Der vorliegende Antrag stützt sich im Wesentlichen auf Artikel 1 § 5 Abs. 4 des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land, vom 20.07.2022. Diesbezüglich und zum Sachstand des Themas „Windenergie und Flächennutzungsplan“ ist folgendes klarzustellen: Die Gesetzgebung „Windenergie“ befindet sich derzeit sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene in einem Fortschreibungsprozess. So wird die 4. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) voraussichtlich im Frühjahr 2023 verbindlich und das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land, tritt im Februar 2023 in Kraft. Weder aus dem Landesentwicklungsprogramm noch aus dem in Rede stehenden Gesetz ergibt sich aktuell ein Handlungserfordernis für die Verbandsgemeinden bezüglich der Flächennutzungsplanung „Windenergie“. Die Fragestellung, ob der Rotor einer Windenergieanlage innerhalb oder außerhalb einer im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Sonderbaufläche liegen muss, wurde bislang immer im BImSch-Einzelgenehmigungsverfahren geklärt. Auf Anfrage stellt die Kreisverwaltung Trier-Saarburg in einem aktuellen Schriftsatz hierzu folgendes klar: Hinsichtlich der Anlagen, deren wesentliche Bestandteile vollständig innerhalb der Sonderbaufläche lie-gen, empfehlen wir die Vorlage eines konkreten Antrags mit den notwendigen prüffähigen Antragsunter-lagen an die Untere Immissionsschutzbehörde. Über die Zulässigkeit solcher Vorhaben kann grundsätzlich erst abschließend im Rahmen eines Antragsverfahrens eine Entscheidung herbeigeführt werden. Erst die Vorlage der Antragsunterlagen versetzt die Genehmigungsbehörde in die Lage, die Beteiligung der relevanten Fachbehörden im Rahmen des § 10 BImSchG i. V. m. den Vorgaben der 9. BImSchV vorzunehmen und das weitere Abstimmungsverfahren mit den Fachbehörden einzuleiten. Ein solcher konkreter BImSch-Antrag liegt der Kreisverwaltung in diesem Fall bislang nicht vor. Der Verbandsgemeinde kann ungeachtet der aktuellen Gesetzeslage und -verfahren einen solchen Beschluss fassen. Es bleibt jedoch die Notwendigkeit des Einzelgenehmigungsverfahrens nach dem BImSchG in Verbindung mit der BImSchV. Hierzu ist ein Antrag des Investors bei der Genehmigungsbehörde zu stellen. Der Verbandsgemeinderat nahm den Antrag zur Kenntnis und verwies diesen zur Vorberatung in die Fachausschüsse.

Vereinbarungen mit den Ortsgemeinden

Vereinbarung mit der Ortsgemeinde Herl - Nutzung des Bürgerhauses

Die Verbandsgemeinde nutzt eine Garage und Räumlichkeiten im Bürgerhaus für Zwecke der Freiwilligen Feuerwehr. Im Rahmen einer größeren Sanierungsmaßnahme wurde im Jahr 1985 ein Vertrag zwischen der Ortsgemeinde Herl und der Verbandsgemeinde (Feuerwehr) mit einer Laufzeit von 30 Jahren (+ still-schweigende Verlängerung um je ein Jahr) abgeschlossen. Somit ist der Vertrag im Jahr 2015 ausgelaufen und seitdem jährlich verlängert. Für die Laufzeit von 30 Jahren wurde damals von der Verbandsgemeinde Ruwer einen einmaligen Kostenbeitrag in Höhe von 59.000,- DM an die OG gezahlt.

Der Vertrag bedarf der Anpassung, da über die Laufzeit von 30 Jahren keine Regelung zur Abrechnung der lfd. Verbrauchs- und Unterhaltungskosten besteht und die Betriebskosten stark gestiegen sind (siehe Anlage). Mit diesem Vertrag gestattet die Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde die weitere Nutzung der im Bürgerhaus integrierten Garage als Feuerwehrgerätehaus sowie die Mitbenutzung des Bürgerhauses und der Toilettenanlage. Der Verbandsgemeinderat beschloss, den Vertragsentwurf anzunehmen und die Verwaltung zu beauftragen, den Vertragsabschluss herbeizuführen.

Vereinbarung mit dem DRK - Nutzung der Räumlichkeiten in der Grundschule Mertesdorf

Die Verbandsgemeinde ist Eigentümerin des Grundstücks Gemarkung Mertesdorf, Flur 15, Parzelle 21/2. Auf diesem Grundstück befindet sich das Schulgebäude der Grundschule Mertesdorf-Kasel. Das DRK nutzt für die Schulsozialarbeiterin sowie für die Koordinierungs- und Fachstelle Partnerschaft für Demokratie Hermeskeil-Ruwer, Räumlichkeiten in der Grundschule, projektbezogen für Lesungen, Work-shops, Besprechungen und als Begegnungsstätte.

Da laut Vereinbarung mit dem Landkreis und dem Träger die Räumlichkeiten für die Sozialarbeit in Schulen bzw. Bestandteil der Vereinbarung zum Projekt „Demokratie leben“ die Die Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen sind, können keine Verbrauchs- bzw. Unterhaltungskosten in Rechnung gestellt werden. Der Verbandsgemeinderat beschloss, den Vertragsentwurf anzunehmen und die Verwaltung zu beauftragen, den Vertragsabschluss herbeizuführen.

Vereinbarung mit den Ortsgemeinden Farschweiler, Kasel, Mertesdorf und Schöndorf - Nutzung des Bürgerhauses für Schulkindverpflegung

Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung des HFA am 09.11.2022 vertagt, da die Verträge noch-mals mit den Ortsbürgermeistern endabgestimmt werden sollten. Die Abstimmung ist zwischenzeitlich erfolgt. Im Konsens zwischen der Verbandsgemeindeverwaltung und den Ortsgemeinden wurde eine Vor- und Nachbereitungszeit für die Nutzung durch die VG berücksichtigt und die Kosten an die tatsächlich mögliche Nutzungsdauer pro Tag (16 h) angepasst. Der Verbandgemeinderat beschloss den Vertragsentwurf anzunehmen und die Verwaltung zu beauftragen, den Vertragsabschluss herbeizuführen.

Feuerwehrgerätewerkstatt - Überplanmäßige Ausgaben aufgrund zusätzlicher Anforderungen und Baupreisentwicklungen

Es wird auf die umfangreiche Sitzungsvorlage verwiesen.

Der Verbandsgemeinderat beschloss entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.11.2022:

1.

die überplanmäßigen Ausgaben zur Deckung der zusätzlichen Anforderungen sowie Baupreisentwicklungen zur Herstellung der Feuerwehrgerätewerkstatt in Höhe von 120.000 € als Ansatz ins Haushaltsjahr 2023 (Produktsachkonto 12600.096_01-02-27) zu bewilligen.

2.

die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die entsprechenden Aufträge an die wirtschaftlichsten Unternehmen und Auftragsergänzungen an bereits beauftragte Gewerke zu erteilen.

Änderung Feuerwehrkonzept 2025-VG Ruwer im Bereich der Fahrzeugbeschaffung

Es wird auf die umfangreiche Sitzungsvorlage verwiesen.

Der Verbandsgemeinderat beschloss die Änderung des Feuerwehrkonzeptes 2025 im Bereich der Fahrzeugbeschaffung:

1.

Der Umbau des RW in ein MZF 2 am Standort Pluwig-Gusterath im Jahr 2022 entfällt. Stattdessen wird ein neues MZF 3 für den Standort Pluwig-Gusterath im Jahr 2023 beschafft.

2.

Am Standort Mertesdorf wird im Jahr 2025 an Stelle eines TLF 3000 ein (P)TLF 4000 beschafft.

3.

Am Standort Hochwald/Osburg wird im Jahr 2026 an Stelle eines TLF 2000 ein TLF 3000 beschafft.

4.

Für den Standort Hochwald/Osburg wird kurzfristig ein gebrauchtes Feuerwehrfahrzeug LF 16/12 zum Preis von 12.000 € beschafft. Die Fahrzeugbeschaffung als Teil des Feuerwehrkonzept 2025 wird insoweit erweitert. Die Beschaffung soll sofort erfolgen. Die vorgenannten Änderungen erfolgen vorbehaltlich der Zustimmung durch die Zuwendungsgeber und vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung

Einstellung eines Projektsteuerers (m/w/d) zur Begleitung eines Großprojekts - Grundsatzbeschluss

Es wird auf die umfangreiche Sitzungsvorlage verwiesen. Der Verbandsgemeinderat beschloss im Stellenplan 2024 eine Stelle eines Projektsteuerers (m/w/d) (Tiefbautechniker/Ingenieur) vorzusehen. Die Stelle wird voraussichtlich erst ab 2024 benötigt.

Anfragen/Anregungen

Am Ende des öffentlichen Teils der letzten Verbandsgemeinderatssitzung dankt die Bürgermeisterin den Ratsmitgliedern, den Ortsbürgermeisterinnen und -bürgermeistern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung sowie Geschäftspartnerinnen und -partnern für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Jahr 2022. Das Jahr 2022 sei das 3 Jahr in Folge gewesen, das von besonderen Herausforderungen geprägt war und nach Corona, Flutkatastrophe noch eine weitere Eskalation brachte, nämlich den Krieg in der Ukraine.

In 2022 wurden mehr als 250 Flüchtlinge und Asylsuchende in der Verbandsgemeinde aufgenommen. An dieser Stelle dankte die Bürgermeisterin den Ehrenamtlichen und Verantwortlichen des Vereins „Willkommen -Palaver“ aber auch den vielen Menschen im Verborgenen, die Asylsuchende und Flüchtlinge aufgenommen haben. Ihr Dank gilt aber auch dem Team des Sozialamtes. Die Mitarbeitenden haben trotz Mehrfachbelastung durch Weiterbildung und Krankheit diese Herausforderung hervorragend gemeistert. Nach den Prognosen wird das Thema Flucht und Asyl uns auch in kommenden Jahr stark beschäftigen.

Eine weitere besondere Herausforderung im Jahr 2022 stellte die Hitze dar und die damit verbundenen Vegetationsbrände in der Verbandsgemeinde wie auch im gesamten Kreisgebiet.

Bürgermeisterin Nickels dankte den Feuerwehrkameradinnen und -kameraden der in der VG Ruwer und den Herren der Wehrleitung für den unermüdlichen und vorbildlichen ehrenamtlichen Einsatz. Gleichzeitig gratulierte sie Herrn Wehrleiter Rohde zur Ernennung als kommissarischen BKI.

Die Corona-Infektionszahlen in der VG sind in Vergleich zu den Vorjahren in 2022 sehr hoch gewesen. Mit rund 7660 Fällen liegt die VG Ruwer bezogen auf die Einwohnerzahl an der Spitze im Landkreis.

Die Folgen der Pandemie, der Naturkatastrophe und des Krieges bestimmten den Alltag der Verwaltung und sind mit längeren Wartezeiten, Preissteigerungen und verlangsamten Projektfortschritten verbunden.

Das ist manchmal sehr ernüchternd. Leider wird dies manchmal so dargestellt, als seien dies die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter oder die Bürgermeisterin schuld. Die Bürgermeisterin versichert, wenn diese Entscheidungen im Ermessen der Verbandsgemeindeverwaltung liegen würden, dann würde manches schneller, effizienter und einfacher laufen. Aber leider ist man hier an die Vorschriften von Land, Bund und Europa sowie die Prüfverfahren der Fördermittelgeber gebunden.

Im Blick auf das Jahr 2023 stellt die Bürgermeisterin fest, dass sich die Situation auch im kommenden Jahr wohl nicht entspannen wird. Durch das Landesfinanzausgleichsgesetz sind die Kommunen stärker denn je zum Haushaltsausgleich gefordert. Um Landesförderungen in Anspruch nehmen zu können, ist eine Anhebung der Steuersätze unumgänglich, die schlussendlich die Bürgerinnen und Bürger neben Energiekosten, Inflation nun auch durch höhere Steuern stärker belasten.

Alle gewählten Kommunalpolitikerinnen und -politiker sind gemeinsam gefordert, in sachlichen und fairen Diskussionen zukunftsweisende Entscheidungen zu treffen. Als Bürgermeisterin wünscht sie sich eine konstruktive, offene, sachliche und freudige Zusammenarbeit.

In diesem Sinne wünschte die Bürgermeisterin den Ratsmitgliedern, den Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern sowie den Mitarbeitenden der Verwaltung mit ihren Lieben ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest sowie eine guten Start ins Jahr 2023.

Die Vertreter der Fraktionen schließen sich den Wünschen und dem Dank der Bürgermeisterin an.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.