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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Hinweis an Hundehalter

Beseitigung Hundekot

In der letzten Zeit häufen sich die Fälle, dass öffentliche Straßen und Anlagen innerhalb und außerhalb der bebauten Ortslage von Hunden durch Hundekot verunreinigt werden. Kommt der Hundeführer oder Hundehalter seiner Entsorgungs- und Entfernungsverpflichtung vorsätzlich oder fahrlässig nicht nach, handelt er ordnungswidrig. Daher ergeht der Appell mit der gleichzeitigen Bitte an alle Hundehalter, gemäß § 3 Abs. 4 der „Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Straßen und in öffentlichen Anlagen in der Verbandsgemeinde Ruwer“, anfallenden Hundekot unverzüglich zu entfernen. Zuwiderhandlungen gegen die oben genannte Bestimmung werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und können gem. § 6 Abs. 3 und 4 der Gefahrenabwehrverordnung mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- € geahndet werden.

Auskunftspflicht der Hundehalter! Die Polizei und die Ordnungsbehörden sind berechtigt, die Identität einer Person festzustellen (§ 10 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz). Wer falsche Angaben macht oder sie verweigert (Name, Geburtsdatum, Familienstand, Wohnort und Beruf) handelt Ordnungswidrig (§111 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten).

Wir bitten um Beachtung.

Verbandsgemeinde Ruwer - Ordnungsamt -