Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Werner Scherf fand am 25.10.2023 im Feuerwehr- und Gemeindehaus Hinzenburg eine Sitzung des Gemeinderates Hinzenburg statt.
Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende den Revierleiter Herrn Philipps und übergab diesem das Wort. Herr Philipps erläuterte den Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2024.Er weist Einnahmen in Höhe von 6245,00 € auf. Dem gegenüber stehen Ausgaben in Höhe von 4259,00 €. Daraus ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 1986,00€. Der Rat stimmte dem vorliegenden Forstwirtschaftsplan einstimmig zu.
Mit Schreiben vom 29.08.2023 hat das Forstamt Hochwald darauf hingewiesen, dass in fast allen Gemeinden des Forstamtes eine deutliche Steigerung der Zahl und Mengenwünschen von gewerblichen und privaten Brennholzkunden beim (Laub)Brennholzverkauf festzustellen war. Gleichzeitig ist das Angebot an Laubbrennholz auf Dauer nicht „steigerbar“, um die Nachhaltigkeit der Holznutzung nicht zu gefährden und den Wald nicht zu überfordern. Im Forstamt Hochwald werden in der Saison 2023/2024, bei Verkauf von Brennholz aus dem Staatswald, folgende Mindestpreise zur Anwendung kommen:
Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke): 73,00 € / fm (brutto)
(bis zu 10% Weichlaubhölzer – Weide, Erle – können enthalten sein)
Nadelholz: 53,00 € / fm (brutto)
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, bei anfallendem Brennholz dieses zu den genannten Preisen an ortsansässige Interessenten zu verkaufen. Die Mengenbegrenzung soll bei 5 fm liegen. Diese Reglung soll nur für 2023/2024 gelten.
Die Verbandsgemeinde Ruwer und die 18 beteiligten Ortsgemeinden haben eine Satzung zur Gründung der AöR R-H-E beschlossen und am 24.07.2023 unterzeichnet. Der Entwurf dieser Satzung war im Vorfeld mit der Kommunalaufsicht abgestimmt. Im Rahmen der erneuten rechtlichen Prüfung der vorgelegten unterschriebenen Satzung hat die Kommunalaufsicht Trier-Saarburg nun anders als in der Vorabstimmung verschiedene redaktionelle Änderungen zur Klarstellung des Satzungsinhaltes gefordert. Als Begründung gibt die Kommunalaufsicht an, dass der Landkreis jüngst in Rechtsangelegenheiten Erfahrungen gesammelt hat, die diese Änderungsforderungen begründen. Der Gemeinderat nahm die Änderungen innerhalb der Satzung über die Gründung der AöR R-H-E zur Kenntnis und beauftragte den Ortsbürgermeister mit der Unterzeichnung der Satzung.