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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 50/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner über die 2. Sitzung des Gemeinderates Riveris am 07.11.2024

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Thomas Hoffmann fand am 07.11.2024 im Gemeindehaus Riveris, 54317 Riveris die 2. Sitzung des Gemeinderates Riveris statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil

Verpflichtung eines Ratsmitgliedes

Zu Beginn der Sitzung verpflichtete der Vorsitzende Ratsmitglied Ralf Jakobs und überreicht das Kommunalbrevier.

Einwohnerfragestunde

Im Rahmen der Einwohnerfragestunde wurden folgende Punkte hervorgebracht:

a)

Mangelhaftes Erscheinungsbild des Dorfes. Darunter herumliegender Müll im Bereich der Glascontainer, sowie deren zu sporadische Entleerung.

b)

Verschmutzung von Rinnsteinen und damit verbundene Verstopfung der Kanäle.

c)

Potentielle Gefahr für spielende Kinder durch teilweise fehlenden Zaun am Bachbett.

g)

Allgemeine Fragen zum Thema Hochwasserschutz und Bachbettgestaltung.

Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2025

Der Gemeinderat beschloss, dem vorliegenden Forstwirtschaftsplan zuzustimmen.

Beratung und Beschlussfassung zum Brennholzverkauf in der Saison 2024/2025

In der Ratssitzung am 21.12.2023 wurde für den Brennholzverkauf aus dem Gemeindewald in der Saison 2023/2024 folgendes beschlossen:

Bestellung des Holzes

Fixpreis für Laubhartholz: 73,00 €/fm

(max. 10% Laubweichholz im Polter zulässig)

Fixpreis für Nadelholz: 53,00 €/fm

Maximal 7 fm je Haushalt

Der Gemeinderat beschloss für den Brennholzverkauf in der Saison 2024/2025: Der Beschluss aus dem Vorjahr soll auch in der Saison 2024/2025 unverändert angewandt werden.

Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung der R-H-E AöR an einer GmbH

Wie bereits in den Informationsveranstaltungen mit dem GStB erörtert, ist der Aufbau einer angemessenen Organisationsstruktur erforderlich, um als Kommune im Rahmen der Energiewirtschaft tätig zu werden. Um die Haftung der Kommunen als Träger der R-H-E AöR bei der Umsetzung von Energieprojekten gering zu halten und Inhouse-Geschäfte in Bezug auf Stromlieferung bei gleichzeitig einfacher Abwicklung der angedachten Projekte möglich zu machen, hat der Verwaltungsrat der R-H-E AöR in der Sitzung am 23.05.2024 die Gründung der R-H-E GmbH gemeinsam mit der SWT AöR nebst zugehörigem Gesellschaftervertrag beschlossen. Vorgesehen sind hier Anteile von 74,9% R-H-E AöR und 25,1 % SWT AöR. Gem. § 7 Absatz 3 d. der Satzung der R-H-E AöR und vom 23.11.2023 bedarf die Beteiligung der R-H-E AöR an anderen Unternehmen (hier R-H-E GmbH) der Zustimmung der Räte der Trägerkommunen. Die Steuerungsmöglichkeiten der einzelnen Träger der RHE AöR (Kommunen) erfolgen im Rahmen der Beratung und Genehmigung des Wirtschaftsplanes der R-H-E GmbH durch den Verwaltungsrat der R-H-E AöR. Gegenstand und Zweck der R-H-E GmbH sind identisch mit den satzungsgemäßen Aufgaben der R-H-E AöR. Der Gemeinderat stimmte der Beteiligung der R-H-E AöR an der R-H-E GmbH mit der SWT AöR zu und beauftragte den Vorstand der R-H-E AöR mit der Umsetzung.

Beratung und Beschlussfassung über eine Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag

Zwischen den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Ruwer und der Firma Westenergie besteht ein Straßenbeleuchtungsvertrag mit Datum 24.02.2016 für das gesamte Gemeindegebiet. Westenergie tritt nunmehr an die Ortsgemeinden im Landkreis Trier-Saarburg mit dem Anliegen heran, den jeweiligen Straßenbeleuchtungsvertrag zu verlängern. Bei der Firma Westenergie hat am 06. Februar 2023, für die Vertreter der Verwaltungen im Landkreis Trier-Saarburg, ein Termin stattgefunden. Weiterhin wurden die Ortsbürgermeister/innen bereits auf der Ortsbürgermeisterbesprechung am 13.09.2023 über die geplante Vertragsveränderung informiert. Die Vertragslaufzeit soll bis 31.12.2035 verlängert werden. Hintergrund der geplanten Vertragsverlängerung ist eine vorgesehene Zusatzvereinbarung inklusive Aktualisierung einzelner Leistungs- und Abrechnungsparameter. Die Zusatzvereinbarung bietet den Ortsgemeinden die Möglichkeit, ein individuelles Sanierungsprogramm für LED Straßenbeleuchtung zu vereinbaren. Die Ortsgemeinden sollen, wenn finanziell möglich, die Umrüstung der restlichen LED-Straßenbeleuchtung bei der nächst anstehenden Hauptwartung durchführen. Die Umrüstung wird sich nach Berechnung der Firma Westnetz nach 7,14 Jahren, aufgrund von reduzierten Wartungspauschalen und Stromkosten, amortisiert haben. Darüber hinaus verpflichtet sich die Westenergie zu aktuellen Themen wie Digitalisierung der Straßenbeleuchtung, Umweltschutz und Straßenbeleuchtung, Smarte Straßenbeleuchtung und Solarbeleuchtung auf Wunsch der Gemeinde beratend tätig zu werden.

Abrechnung:

Beim Auswechseln der Leuchtmittel handelt es sich um keinen beitragsfähigen Aufwand lt. KAG. Wird für die Umrüstung eine Erneuerung von Masten (z. B. durch Wegfall von Seilleuchten) notwendig, stellt dies grundsätzlich einen beitragsfähigen Aufwand i. S. d. § 10a Abs. 7, § 9 Abs. 1 Satz 2 KAG dar. Der Gemeinderat beschloss den Abschluss der Zusatzvereinbarung wie vorgelegt und beauftragte den Ortsbürgermeister, die Zusatzvereinbarung zu unterzeichnen. Ratsmitglied Becker hat an der Beschlussfassung wegen Befangenheit nicht teilgenommen.

Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Umrüstung der noch umzurüstenden Straßenbeleuchtung auf LED-Technik

Der Ortsgemeinde liegt nun ein Angebot der Firma Westenergie AG vom 12.09.2024 für die Umstellung von 4 Straßenleuchten auf LED Technik vor. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 2.807,81 € brutto. Die Umrüstung soll im Rahmen der Wartungsarbeiten im Jahr 2025 durchgeführt werden. Der Austausch bzw. Sanierung der Straßenbeleuchtung hat sich in ca. 4,36 Jahren amortisiert. Nach Prüfung des Angebotes durch die Verwaltung wird der Ortgemeinde empfohlen, den Auftrag an die Westenergie zu vergeben. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe zur Umstellung der noch nicht umgerüsteten Straßenleuchten auf LED Technik lt. vorliegendem Angebot in Höhe von 2.807,81 € brutto an die Westenergie AG. Der Beschluss erfolgt als außerplanmäßige Ausgabe gem. § 101 GemO. Ratsmitglied Becker hat an der Beschlussfassung wegen Befangenheit nicht teilgenommen.

Zustimmung der Ortsgemeinde zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer; sachliche Teilfortschreibung Themenbereich "Freiflächen-Photovoltaik-anlagen" gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO)

Auf Antrag von 10 Ortsgemeinden zur sachlichen Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaik-anlagen“, hat der Verbandsgemeinderat den Planungsauftrag an das Büro des Landschaftsarchitekten Karlheinz Fischer, Trier, erteilt. Das Bauleitplanverfahren wurde eingeleitet. Nach Durchführung des mehrstufigen Beteiligungsverfahrens hat der Verbandsgemeinderat am 15.05.2024 den Feststellungsbeschluss über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer, sachliche Teilfortschreibung, Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ gefasst. Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) der Zustimmung der Ortsgemeinden. Da die in Rede stehende Änderung des Flächennutzungsplanes als sachliche Teilfortschreibung eines Themenbereichs alle Ortsgemeinden betrifft, sind entsprechende Beschlüsse von allen Ortsgemeinden erforderlich. Anschließend wird der Flächennutzungsplan der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt. Für die Ortsgemeinde Riveris sind anhand der Potenzialanalyse keine geeigneten Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausgewiesen worden. Die Ortsgemeinde Riveris stimmte der vom Verbandsgemeinderat beschlossenen 6. Änderung des Flächennutzungsplanes; sachliche Teilfortschreibung Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) zu.

Beratung und Beschlussfassung zur digitalen Ratsarbeit

Durch die Einführung des Ratsinformationssystems innerhalb der Verbandsgemeinde Ruwer wurde für alle Ortsgemeinden die technische Möglichkeit geschaffen, Unterlagen zur Ratssitzung von der Einladung bis zur Niederschrift ausschließlich in digitaler Form zu erhalten. Über das angeschlossene Bürgerinformationssystem werden darüber hinaus auch die Bürger:innen in digitaler Form über die öffentlichen Tagesordnungspunkte informiert. Mit den einzelnen Ratsmitgliedern ist dann eine „Kommunikationsvereinbarung“ abzuschließen. Die Ratsmitglieder erhalten anschließend die Zugangsdaten zu dem Gremieninformationssystem der Verbands-gemeinde Ruwer. Aus Sicht der Verwaltung kann hierdurch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Darüber hinaus ist die Kommunikation zwischen Verwaltung und Ratsmitgliedern effektiver und schneller. Für die Teilnahme an der digitalen Ratsarbeit ist jedes mobile wie stationäre Endgerät zugelassen. Seitens der Verwaltung wird den Ortsgemeinden empfohlen, den Ratsmitgliedern kein Endgerät durch die Ortsgemeinde zur Verfügung zu stellen. Vielmehr empfiehlt die Verwaltung, dass die Ratsmitglieder ihre privaten Endgeräte hierfür nutzen. Im Gegenzug kann die Ortsgemeinde festlegen, dass für die Nutzung der privaten Endgeräte eine pauschale Entschädigung gezahlt wird. Hierüber muss dann der Gemeinderat einem separaten Beschluss fassen. Der Gemeinderat beschloss, dass die Gremienarbeit (u.a. Einladungen, Beschlussvorlagen und Niederschriften) nicht ausschließlich über das Ratsinformationssystem „Session“ der Verbandsgemeinde Ruwer erfolgen soll.

Festlegung der Geschäftsordnung für die Gremienarbeit

Gem. § 37 der Gemeindeordnung RLP (GemO) soll der Gemeinderat innerhalb von 6 Monaten nach der Kommunalwahl eine Geschäftsordnung erlassen. Sollte innerhalb dieses Zeitraumes keine eigene Geschäftsordnung erlassen werden, so gilt die Mustergeschäftsordnung des Landes. Die Verwaltung hat die Mustergeschäftsordnung, die für alle Kommunen im Land aufgestellt wurde, auf die notwendigen Inhalte der Ortsgemeinde heruntergebrochen. Diese Geschäftsordnung beinhaltet auch die digitale Gremienarbeit. Der Gemeinderat beschloss den der Beschlussvorlage beigefügten Entwurf der Geschäftsordnung als Geschäftsordnung für die Gremienarbeit der Ortsgemeinde zu verabschieden mit Ausnahme der Anlage zur „Digitalen Ratsarbeit“ (siehe „Beratung u. Beschlussfassung zur digitalen Ratsarbeit“).

Annahme oder Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO

Der Gemeinderat beschloss die Annahme der Spende i.H.v. 825,00€ gem. § 94 Abs. 3 GemO. Des Weiteren beschloss der Gemeinderat die Annahme der Spende i.H.v. 230,00€ gem. § 94 Abs. 3 GemO von Bernd Heiser.

Mitteilungen

Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat über folgende Themen und Ereignisse:

a)

Die Feste für die Helfer vom Pfingsthochwasser, sowie das Viez- und Apfelfest, die Kirmes und das Waldfest haben stattgefunden.

b)

Herr Detlef Schömer von der Vergabestelle der Verbandsgemeinde Ruwer und Hermeskeil ist kürzlich verstorben.

c)

Von 06.12. – 15.12.2024 findet die Jugendsammelwoche statt.

d)

Im Jugendraum wurden zwei Hausverbote ausgesprochen, da die Betroffenen zu alt waren und illegale Substanzen bei sich führten. Sie wurden informiert, dass ein Verstoß gegen das Hausverbot eine Straftat darstellt.

e)

Es wird eine Präventionsveranstaltung zum Thema Drogen für Jugendliche ab 14 Jahren von der Beratungsstelle „Die Tür“ im Ort stattfinden

f)

Am 16.11.2024 um 18 Uhr findet traditionell, eine Woche nach St. Martin, der Martinsumzug mit Martinsfeuer statt.

g)

Die Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag findet am 17.11.2024 um 15 Uhr statt

h)

Am 08.12.2024 findet eine Nikolausfeier statt.

i)

Am 15.12.2024 veranstaltet der Liederkranz ein Adventssingen.

j)

Am 18.01.2025 findet der Neujahrsempfang statt.

k)

Die Hundehalter wurden angeschrieben und auf das Problem mit Hundekot hingewiesen. Die Reaktionen fielen sehr positiv aus, viele begrüßen es, dass das Thema angegangen wird. Zudem wird geprüft, ob spezielle Dog-Stationen aufgestellt werden können, um das Problem weiter zu entschärfen.

l)

Die Nebenkostenabrechnung für das Gemeindehaus wurde erstellt und von der Verbandsgemeinde mit dem DRK und der Verbandsgemeinde selbst (für das Gerätehaus der Feuerwehr) abgerechnet.

m)

Ein Angebot für die Sanierungsarbeiten des Gemeindehauses liegt vor und beläuft sich auf unter 25.000 €, wodurch eine freihändige Vergabe möglich wäre. Mit den zusätzlichen Brandschutzmaßnahmen, einschließlich Architektenleistungen, steigt die Summe jedoch auf etwa 29.000 €. Die Gesamtkosten der Sanierung werden auf rund 169.000 € geschätzt. In der nächsten Ratssitzung soll ein Beschluss gefasst werden, das Projekt an die Architektin zu übergeben. Voraussichtlich können 50–60 % der Kosten durch Fördergelder abgedeckt werden.

n)

Eine Baumkontrolle hat stattgefunden, dabei wurde festgestellt, dass alle Bäume verkehrssicher sind.

o)

Der Vorsitzende legte dem Rat den ausgedruckten Schriftverkehr zwischen Ortsgemeinde und Innenministerium bezgl. des Hochwassers in Riveris vor. Festzuhalten bleibt: Es wird für die Ortsgemeinde keine wie auch immer geartete Hochwasserhilfe des Landes geben, auch wenn die Aussagen während des Besuchs von MP Dreyer, IM Ebling und UM Eder anders klangen.

p)

Auf dem Wohnmobilstellplatz waren Geröll und Schutt gelagert. Die Materialien wurden durch das Hochwasser ins Dorf geschwemmt. Zum Abtransport lagen Angebote über 23.000 €, 26.000 € und 23.000 € vor, von denen das günstigste gewählt wurde. Die Gemeinde hat rund 13.000 € bezahlt, während rund 10.000 € von der Kreisverwaltung übernommen wurden.

q)

Die Straßenreparaturen verursachten Kosten in Höhe von 56.000 €, wodurch der Haushalt der Gemeinde entsprechend belastet wird. Die Straße war erheblich beschädigt. Die Sofortmaßnahmen wurden bereits abgeschlossen, mittelfristig müssen jedoch die Straßen vollständig erneuert werden.

r)

Die Brücken innerhalb der Ortsgemeinde wurden begutachtet und müssen mittel- bis langfristig saniert werden. Die Schäden an den Brücken sind nicht durch das Hochwasser entstanden. Es wurden keine größeren Schäden festgestellt, die sofort behoben werden müssen. Falls Maßnahmen ergriffen werden müssen, wird die Kostenaufteilung möglicherweise mit den Anliegern erfolgen.

s)

Martin Kirchen hat für seine langjährige Tätigkeit als Schöffe eine Dankesurkunde vom Justizminister erhalten.

Nichtöffentliche Sitzung:

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung ergingen noch weitere Mitteilungen. Des Weiteren wurden noch Personal- und Grundstücksangelegenheiten beraten und beschlossen.