Am Freitag, 17. Januar 2025 um 19:00 Uhr findet im Feuerwehrgerätehaus in Ollmuth eine Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Ollmuth statt.
| Tagesordnung: | |
| 1 | Wahl des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Ollmuth (m/w/d) |
Wahlberechtigt sind nach § 14 Absatz 1 Satz 5 Nr. 3 LBKG die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Ollmuth, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung (§ 14 Absatz 2 Satz 4 LBKG). Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält (§ 14 Absatz 2 Satz 5, 1. Halbsatz LBKG).