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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 50/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 14 Absatz 2 Satz 1 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl. S. 247), in der derzeit geltenden Fassung

Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Ollmuth

Am Freitag, 17. Januar 2025 um 19:00 Uhr findet im Feuerwehrgerätehaus in Ollmuth eine Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Ollmuth statt.

Tagesordnung:

1

Wahlberechtigt sind nach § 14 Absatz 1 Satz 5 Nr. 3 LBKG die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Ollmuth, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung (§ 14 Absatz 2 Satz 4 LBKG). Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält (§ 14 Absatz 2 Satz 5, 1. Halbsatz LBKG).

Stephanie Nickels, Bürgermeisterin