gemäß § 45 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V.m. § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO). Herr Sebastian Müller hat sein Ratsmandat niedergelegt. Gemäß § 45 Abs. 2 KWG ist die nächste noch nicht berufene wählbare Person mit der höchsten Stimmenzahl des entsprechenden Wahlvorschlags in den Gemeinderat einzuberufen. Herr Dr. Christian Talke hat sein Ratsmandat nicht angenommen.
Als Ersatzperson wird demzufolge
Herr Hans Dieter Jakob
in den Gemeinderat Gutweiler berufen. Er hat die Wahl angenommen.