Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeisterin Annelie Scherf fand am 26.11.2024 im Bürgerhaus Pluwig, 54316 Pluwig die 3. Sitzung des Gemeinderates Pluwig statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
Einwohnerfragestunde
Ein Bürger merkte an, dass das Amtsblatt derzeit nicht regelmäßig ausgetragen würde bzw. in einigen Straßen gar nicht ankommen würde. Die Vorsitzende hatte zu diesem Thema bereits das Gespräch gesucht und als Antwort bekommen, dass es immer schwieriger wird überhaupt Austräger zu finden. Das Interesse sei sehr gering. Auch die Verwaltung hat bereits mit dem Verlag diesbezüglich Kontakt aufgenommen und dies moniert. Die Vorsitzende wird den aktuellen Sachstand bei der Verwaltung erfragen.
Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2025
Die Ortsgemeinden haben jährlich einen Forstwirtschaftsplan zu beschließen. Die Wirtschaftspläne wurden den Ortsgemeinden zwischenzeitlich durch das Forstamt Hochwald zur Verfügung gestellt. In der Gemeinderatssitzung war ein Vertreter des Forstamtes anwesend, um diesen dem Rat ausführlich zu erläutern. Der Revierleiter gab Erläuterungen zum Forstwirtschaftsplan. Der Gemeinderat beschloss, dem vorliegenden Forstwirtschaftsplan zuzustimmen.
Beratung und Beschlussfassung über die außerplanmäßige Ausgabe an der finanziellen Beteiligung an den Materialkosten der Zaunanlage im Zuge des Baus eines Kleinspielfeldes als Kunstrasenplatz im Bereich der Sportanlage.
Die DJK Pluwig-Gusterath ist mit dem Wunsch an die Gemeinde herangetreten, die vorhandene Sportanlage durch ein Kleinspielfeld als Kunstrasenplatz zu ergänzen, einhergehend mit einem Teilrückbau des bestehenden Rasenplatzes. Die Maßnahme dient der Optimierung der ganzjährigen Spiel- und Trainingsabläufe. Als integrierte Maßnahme (für die Jugendlichen innerhalb der Gemeinde) soll ein frei zugänglicher Soccer Court ebenfalls realisiert werden. Durch entsprechende Einzäunung wird die Nutzbarkeit der einzelnen Bereiche gewährleistet. Die ursprünglich angedachte Verlegung des Beachvolleyballfeldes wurde inzwischen verworfen; die Beachvolleyballanlage verbleibt am bisherigen Standort und wird integriert. In der Zwischenzeit wurde ein von der DJK aktualisierter Lageplan mit Darstellung der einzelnen Nutzungsbereiche nachgereicht; auf diesen Plan wird verwiesen. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden von der DJK mit ca. 80.000,- € beziffert. Mit Ausnahme der Materialkosten für die Zaunanlage wird die Baumaßnahme komplett von der DJK finanziert. Die Ortsgemeinde wird sich mit maximal 20.000,- € an den Materialkosten der Zaunanlage beteiligen. Der Gemeinderat stimmte der außerplanmäßigen Ausgabe zu und beschließt sich mit maximal 20.000,00 € an den Materialkosten der Zaunanlange im Zuge des Baus eines Kleinspielfeldes zu beteiligen.
Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Umrüstung der noch umzurüstenden Straßenbeleuchtung auf LED-Technik
Der Gemeinderat Pluwig beschloss die Vergabe zur Umstellung der noch nicht umgerüsteten Straßenleuchten auf LED Technik lt. vorliegendem Angebot in Höhe von 92.926,28 € brutto an die Westenergie AG.
Festlegung der Geschäftsbereiche der Beigeordneten (m/w/d) gem. der Hauptsatzung
der Ortsgemeinde Pluwig werden gem. § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Pluwig 2 Geschäftsbereiche gebildet. 1. Dem Beigeordneten Herr Christian Kühn wird ein Geschäftsbereich gem. § 50 Abs. 4 GemO i.V.m. § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Pluwig mit nachstehenden Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten übertragen:
Bezeichnung:
Bauliche Unterhaltung und Instandsetzung gemeindlicher Straßen, Plätze, Gebäude und sonstiger gemeindlicher Einrichtungen
Aufgaben:
Begleitung gemeindlicher Bauprojekte und Sonderprojekte
Leitung des Bauhofes der Ortsgemeinde und der damit verbundenen organisatorischen
gemeindlichen Arbeiten
Beschaffungs- und Angebotsmanagement für Gemeinde und Bauhof
2. Dem Beigeordneten Herr Michael Heinenberg wird ein Geschäftsbereich gem. § 50 Abs. 4 GemO i.V.m. § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Pluwig mit nachstehenden Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten übertragen:
Bezeichnung:
Veranstaltungs- und Organisationsmanagement
Aufgaben:
| - | Planung und Durchführung der gemeindlichen kulturellen Veranstaltungen, insbesondere im Rahmen des Pluwiger Kultursommers und -herbstes |
| - | Einholung der Genehmigungen zur Durchführung von Veranstaltungen bei den entsprechenden Behörden im Kreis und in der Verbandsgemeinde |
| - | Straßenverkehrsrechtliche und ordnungsrechtliche Angelegenheiten der Gemeinde Pluwig – |
| - | Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt der VG Ruwer |
| - | organisatorische Beratung der Ortgemeinde Pluwig |
Der Beigeordnete ist Vorgesetzter der seinem Aufgabenbereich zugewiesenen Mitarbeiter. Dienstvorgesetzte bleibt die Ortsbürgermeisterin (§ 47 Abs. 2 Satz 1 GemO). Das Recht zur selbständigen Leitung des Geschäftsbereichs umfasst nicht die besonderen Aufgaben, Befugnisse und Entscheidungen, die auch wenn sie inhaltlich den Geschäftsbereich des Beigeordneten betreffen, kraft spezieller Regelungen (vgl. VV Nr. 3.4 zu § 50 GemO) ausschließlich der Ortsbürgermeisterin vorbehalten sind. Die Vertretung des geschäftsbereichsleitenden Beigeordneten obliegt der Ortsbürgermeisterin. Der Gemeinderat beschloss, dass die Beigeordneten mit der Wahrnehmung der Geschäfte der laufenden Verwaltung (§ 47 GemO) im Geschäftsbereich beauftragt werden und beschloss gleichzeitig folgende Geschäftsbereiche:
| 1. | Geschäftsbereich Christian Kühn: |
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| „Bauliche Unterhaltung und Instandsetzung gemeindlicher Straßen, Plätze, Gebäude und sonstiger gemeindlicher Einrichtungen“ |
| 2. | Geschäftsbereich Michael Heinenberg: |
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| „Verwaltungs- und Organisationsmanagement“ |
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| und beauftragte die Ortsbürgermeisterin mit dem Abschluss der Vereinbarung über die Bildung von Geschäftsbereichen gem. dem der Beschlussvorlage beigefügten Entwurf. |
Festlegung der Modalitäten für den Verkauf der Baugrundstücke im Neubaugebiet "Unterm Kirchhof"
Der Bebauungsplan für das Neubaugebiet "Unterm Kirchhof" ist rechtsverbindlich, und die Grundstücke wurden entsprechend vermessen. Die Ortsgemeinde Pluwig kann nun mit der Vermarktung der Grundstücke beginnen. Mit Beschluss vom 04.07.2023 hat der Gemeinderat die Grundstückspreise festgelegt. Um eine zeitnahe Bebauung des Neubaugebiets sicherzustellen, ist es erforderlich, die Rahmenbedingungen für die Bebauungsverpflichtung, die Verlängerung dieser Verpflichtung sowie die Vorgehensweise bei Nichteinhaltung der Bedingungen bzw. bei Weiterveräußerung festzulegen.
Empfohlene Regelungen:
Bebauungsverpflichtung:
Die Frist für die Bebauungsverpflichtung wird auf 5 Jahre festgelegt. Die Verpflichtung gilt als erfüllt, wenn ein bezugsfertiges Wohnhaus auf dem Grundstück errichtet wurde. In den Ortsgemeinden der VG Ruwer wurde die Bebauungsverpflichtung bisher auf 4-6 Jahre festgelegt.
Vorgehen bei Nichteinhaltung:
Sollte die Bebauungsverpflichtung oder andere Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden, behält sich die Ortsgemeinde das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
Alternativ kann die Gemeinde anstelle des Rücktritts eine Ausgleichszahlung verlangen. Diese beträgt 50 €/qm der Grundstücksfläche.
Der Gemeinderat beschloss:
Eine Bebauungsverpflichtung innerhalb von 5 Jahren.
Die Option, anstelle der Ausübung des Rücktrittsrechts bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen eine Ausgleichszahlung in Höhe von 50 €/qm der Grundstücksfläche.
Vergaben
Es lagen keine Vergaben vor.
Mitteilungen
| a) | Wanderwegewart: | |
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| Die Vorsitzende freut sich mitteilen zu können, dass Pluwig zukünftig wieder 2 Wanderwegewarte hat. Dankenswerterweise haben sich Philipp Hölscher und Karl Franzen bereit erklärt, die Wanderwege zu kontrollieren bzw. zu begutachten. Vielen Dank erst mal hierfür. Über notwendige Maßnahmen werden die Beiden die Gemeinde informieren, welche dann durch die Gemeindearbeiter oder ein Fachunternehmen ausgeführt werden. Hierzu wird mit den Wanderwegewarten eine entsprechende vertragliche Vereinbarung geschlossen, sodass die beiden von jeglicher Verantwortung ausgeschlossen sind. Zur Erstellung einer entsprechenden Vereinbarung wurde die Verwaltung bereits beauftragt! Die Verkehrssicherungspflicht obliegt natürlich weiterhin die Ortsgemeinde Pluwig. | |
| b) | Der diesjährige St. Martins-Umzug konnte leider wegen Personalmangel nicht vom Musikverein begleitet werden. Somit griffen wir die Idee von Christian Kühn auf. Eine Musikbox auf dem Bollerwagen begleitete mit schönen traditionellen Liedern den Umzug. Am Martinsfeuer spielte dann der Musikverein, für die Sicherheit und das leibliche Wohl sorgte unsere Feuerwehr. Herzlichen Dank an alle für die Unterstützung. Ebenfalls wurde am Volkstrauertag die Gedenkfeier am Friedhof durch den Musikverein und die Feuerwehr begleitet. Auch hier ein herzliches Dankeschön. | |
| c) | Wie bereits angekündigt findet das diesjährige Pluwiger Glühweinfest bzw. Weihnachtsmarkt mit Tannenbaumverkauf in Kooperation mit Alloheim im idyllischen Innenhofgarten und in den Räumlichkeiten von Alloheim unter neuem Titel „Pluwiger Adventszauber“ statt. Die Vorbereitungen laufen unter Leitung von Michael Heinenberg und dem entsprechenden Arbeitskreis. Kurzfristig haben sich erstaunlicherweise schon Standbetreiber gefunden. | |
| d) | Das Weihnachtssingen des Musikvereins Pluwig-Gusterath wird voraussichtlich wieder am Sonntag, 22.12.2024 in Pluwig und in Geizenburg stattfinden. Hierzu informiert der Musikverein (ursprünglicher Vorschlag 7.12.2024!) | |
| e) | Der Neujahrsempfang findet am 17.1.2024 in Gusterath statt. | |
| f) | Der Vorschlag im Jugend- Sozial- und Kulturausschuss zur Durchführung eines Bollerwagen- Umzuges an Rosenmontag wurde aufgegriffen. Hierfür wurde bereits ein Arbeitskreis gebildet, welcher entsprechendes veranlassen und organisieren wird. Ein Aufruf wurde bereits gestartet. | |
| g) | Urnenfeld – nachdem nun auch die entsprechende Bepflanzung erfolgen konnte, ist das Urnenfeld fertiggestellt. Die Verwaltung wird hierzu die Satzung Entsprechend ändern, was allerdings erst Anfang nächsten Jahres erfolgen kann. Von daher wird es voraussichtlich ab Februar 2025 möglich sein auf dem Feld zu bestatten. | |
| h) | Sporthalle – Sachstand: | |
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| Es wird aufgrund der ausführlichen Ausführungen auf die Niederschrift im Bürgerinformationssystem unter www.ruwer.de verwiesen. | |
| i) | Dirt-Bike-Strecke | |
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| Die Spendengelder für die Dirt-Bike-Strecke aus dem Crowdfunding der Volksbank Trier wurden für entsprechende Erdarbeiten, die Anlage eines Sitzplatzes mit überdachter Sitzgruppe verwendet. Die Erdarbeiten sind bereits erfolgt, die Sitzgruppe bereits geliefert, der Sitzplatz wird wetterabhängig voraussichtlich noch in diesem Jahr angelegt. Eine detaillierte Aufstellung der Kosten wird veröffentlicht, sobald die Arbeiten beendet sind. | |
| j) | Die Abnahme der Bauarbeiten zum Baugebiet und Wirtschaftsweg sind erfolgt. Diese erfolgte weitestgehend mängelfrei bzw. wurden kleinere Mängel aufgenommen und werden nachgearbeitet! Teilnehmer waren Vertreter der Werke, Bauabteilung, IPB Natter, Fa. Elenz, Markus Strauch, Annelie Scherf. Am Fußweg unterhalb des Friedhofs werden je 2 Poller am Anfang und am Ende durch die Fa. Elenz gesetzt! | |
| k) | Poar-Bus | |
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| Nachdem die Vorsitzende dem Initiator des Poar-Busses, Albert Backes mitgeteilt habe, dass seitens der OG Pluwig aktuell an der Beteiligung des Fahrdienstes kein Bedarf besteht, empfahl dieser dringend, dass der Rat sich in der Angelegenheit nochmal berät. Hierzu würde er gerne in der nächsten Ratssitzung das Konzept des Poar-Busses persönlich vorstellen! Hierzu würde die Vorsitzende Herrn Backes hierzu im Januar einladen! | |
| l) | Die Bundestagswahlen finden voraussichtlich am 23.02.2025 statt. | |