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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Versammlung

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 14 Absatz 2 Satz 1 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl. S. 247), in der derzeit geltenden Fassung

Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Thomm

Am Montag, 27. Januar 2025 um 19:00 Uhr findet im Feuerwehrgerätehaus in Thomm eine Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Thomm statt.

Tagesordnung:

TOP 1

Wahl des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Thomm (m/w/d)

TOP 2

Wahl des Stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Thomm (m/w/d)

Wahlberechtigt sind nach § 14 Absatz 1 Satz 5 Nr. 3 LBKG die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Thomm, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung (§ 14 Absatz 2 Satz 4 LBKG). Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält (§ 14 Absatz 2 Satz 5, 1. Halbsatz LBKG).

Stephanie Nickels, Bürgermeisterin