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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

der Ortsgemeinde Waldrach

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 und 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 und 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 106, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat Waldrach zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 und 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.ruwer.de, Menüpunkt: Bürgerhaushaltzur Einsichtnahme bereit.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Waldrach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen, d.h. bis zum 23.02.2024; bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 und 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach oder an die Ortsgemeinde Waldrach, In der Lay 2, 54320 Waldrach oder elektronisch an buergerhaushalt@ruwer.de einzureichen. Der Gemeinderat Waldrach wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Waldrach, 05.01.2024
Rainer Krämer, Ortsbürgermeister