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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Offenlage der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer; sachliche Teilfortschreibung Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“.

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.12.2023 die Offenlage sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Mit der vorliegenden 6. Änderung des Flächennutzungsplanes als sachliche Teilfortschreibung „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ stellt die Verbandsgemeinde Ruwer Sonderbauflächen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen dar. Zur Umsetzung der Ziele der Energiewende, die insbesondere auch den Ausbau der erneuerbaren Energien zum Inhalt hat, ist die Installation von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Außenbereich ein bedeutender Baustein. Ziel der Teilfortschreibung ist somit die Erstellung einer mit den Ortsgemeinden abgestimmten Angebotsplanung im Flächennutzungsplan, um für die erforderlichen Aufstellungen von Bebauungsplänen vorbereitet zu sein.

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung, wird die Beteiligung der Öffentlichkeit über die 6. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer, inkl. Begründung, Bericht zur Potenzialanalyse, Ergebnisplan, Konzept Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Umweltbericht und der bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die geplanten Sonderbauflächen sind im nachstehend veröffentlichten Übersichtsplan dargestellt. Die Planunterlagen können in der Zeit vom

16.02.2024 bis einschließlich 18.03.2024

auf unserer Internetseite, www.ruwer.de unter Bauen & Wirtschaft – Planverfahren eingesehen und heruntergeladen werden.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 208, während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch und Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr, Montag und Mittwoch 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht aus.

Stellungnahmen können während der genannten Frist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch über die E-Mail-Adresse bauleitplanung@ruwer.de übermittelt werden, können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Unterer Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 208 schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, sachliche Teilfortschreibung Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ unberücksichtigt bleiben.

Ergänzend wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und liegen öffentlich aus bzw. sind auf unserer Internetseite bereitgestellt:

(1)

Umweltbericht

Umweltbericht zur sachlichen Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile; darauf aufbauend Aussagen zu den voraussichtlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden/Fläche (Bodenverhältnisse, Bodenverdichtung, Versiegelung), Wasser (Grund- und Oberflächengewässer, Sturzflut-Entstehungsgebiete und Abflusskonzentrationen), Klima/Luft (CO2-Einsparung, Kaltluftentstehung), Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt (Biotope, Artenschutz, NATURA-2000-Gebiete, Biotopverbund), Landschaft und Erholung (Landschaftsbild, Visuelle Wirkung, Auswirkungen Naturpark Saar-Hunsrück, Wander- und Radwege), Mensch/menschliche Gesundheit (Nutzung erneuerbarer Energien, Blendwirkung, Sichtbarkeiten der PV-Anlagen), Kultur- und Sachgüter (Betroffenheit von Denkmälern und archäologischen Verdachtsflächen) sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Darlegung möglicher Maßnahmen zur Minimierung, Vermeidung und zum Ausgleich/Ersatz.

(2)

Bericht zur Potenzialanalyse (Vorstudie zur Flächenfindung)

Erarbeitung potenzieller Eignungsflächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen innerhalb der Verbandsgemeinde Ruwer auf Grundlage raumordnerischer, naturschutzrechtlicher bzw. naturschutzfachlicher, landwirtschaftlicher und technischer Kriterien.

(3)

Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB

Hinweise / Anregungen zur Naherholung, zu Blickbeziehungen, zum Artenschutz (Flora und Fauna), zum Wassermanagement (Grundwasser, Verdunstung), zu (mikro-)klimatischen Rahmenbedingungen / Kaltluftentstehung

(4)

Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB

Hinweise / Informationen zur Lage in Wasserschutzgebieten; zur Starkregenvorsorge (SGD Nord, ReWAB); zum Immissionsschutz (SGD Nord, Gewerbeaufsicht); zur möglichen Betroffenheit von Bodendenkmälern (GDKE); zum Schieferbergbau (LGB); zur Bodengüte (LWK); zur Klimafunktion (Reg. Planungsgemeinschaft)

Waldrach, den 05.02.2024
Stephanie Nickels, Bürgermeisterin