über die Berufung von Ersatzpersonen in den Verbandsgemeinderat Ruwer gemäß § 45 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V.m. § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).
Herr Florian Zonker hat sein Ratsmandat niedergelegt. Gemäß § 45 Abs. 2 KWG ist die nächste noch nicht berufene wählbare Person mit der höchsten Stimmenzahl des entsprechenden Wahlvorschlags in den Verbandsgemeinderat einzuberufen.
Als Ersatzperson wird demzufolge
Herr Max Tyrell, Waldrach
in den Verbandsgemeinderat Ruwer berufen. Er hat die Wahl angenommen.