Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Stephanie Nickels fand am 22.01.2025 in der Sporthalle Schöndorf, 54316 Schöndorf eine Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses des Verbandsgemeinderates Ruwer statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
Sporthalle Schöndorf - Vorstellung Gutachten Sachverständiger zur Schadensursache
Die Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt den Gutachter Herrn Lippe vom Büro Sedgwick Germany GmbH. Herr Lippe erläuterte das Schadensbild und die von ihm vorgeschlagene Vorgehensweise zur Schadensbehebung anhand einer Präsentation. Der Gutachter verwies ausdrücklich auf die Empfehlung horizontaler Abdichtungen mit Anbindung an allen hochgehenden Bauteilen und Bodenhülsen. Im Rahmen der weiteren Beratungen zu den Schäden im Bodenaufbau des Untergeschosses stellte Herr Lippe zwei Möglichkeiten dar. Zum einen die Trockenlegung des vorhandenen Estrichaufbaus mit Verbleib der Bodenbeläge in den Räumen und Fluren des Untergeschosses und zum anderen den Ausbau von Estrich, Dämmstoffen, Oberbelägen und Abdichtung. Die Trockenlegung stellt die billigste Lösung dar, da diese bei der Herrichtung ca. 40.000 € billiger ist. Es sind jedoch in der Folge regelmäßige Feuchtigkeitskontrollen erforderlich. Sofern diese nicht ordnungsgemäß und regelmäßig durchgeführt werden, kann es nochmals zu Wasserschäden kommen. In Abstimmung mit der Verwaltung schlug der Gutachter vor, den vorhandenen Estrichaufbau komplett auszubauen und zu erneuern. Im Anschluss sollen die Fugen zwischen Bodenplatte und aufgehenden Außenwänden mittels hochwertiger Systeme verpresst werden. Die Vorsitzende erläuterte, dass im Rahmen einer Rechtsberatung mögliche Haftungsansprüche geprüft werden sollen. Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss beschloss, dass in der weiteren Vorgehensweise der Estrich samt Oberbelägen im gesamten Untergeschoss ausgebaut werden soll. Im Rahmen der Präsentation wurden die einzelnen Schadensbilder von den Ausschussmitgliedern betrachtet. Hierbei kommt es zu einer Diskussion über die Schimmelbildung und die verschiedenen Verfahren der Reinigung. Im Zuge dessen stellt ein Ausschussmitglied den Antrag, dass nach dem Rückbau eine Freimessung durchgeführt werden soll, bevor mit der Wiederherstellung begonnen wird. Der Gutachter erläuterte nochmals das von ihm empfohlene dreistufige Reinigungsverfahren:
Zunächst werden alle Oberflächen gründlich abgesaugt, einschl. Hepa-Filtrierung, um die Schimmelsporen zu entfernen. Im nächsten Schritt findet eine Sprüh- und Wischdesinfektion und anschließend eine Verneblung mit Wasserstoffperoxid und Fruchtsäure statt. Bei der Verneblung sorgt die Fruchtsäure dafür, dass der Nebel bis zu 10-12 Stunden im Raum stehen bleibt und somit in jede Pore gelangt. Abschließend wird eine Freimessung auf Schimmelsporen durchgeführt. Herr Lippe stellt fest, dass das dreistufige Reinigungsverfahren am Ende der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Halle in vergleichbaren Fällen zielführend war. Die mit den zusätzlichen Messungen und Beprobungen verbundenen Mehrkosten in Höhe von rund 20.000 € können nach seiner Fachmeinung und Erfahrung gespart werden. Die Vorsitzende stellte den Antrag von Herrn Haun auf zusätzliche Freimessung zur Abstimmung. Der Antrag wurde bei Stimmengleichheit abgelehnt. Somit bleibt es bei der empfohlenen weiteren Vorgehensweise. Abschließend erläuterte der Gutachter die Höhe und die genaue Zusammensetzung der Kosten der von ihm vorgeschlagenen Sanierung. Diese belaufen sich auf ca. 502.000 € brutto. Zum weiteren Sachverhalt wird auf das Gutachten im Anhang verwiesen.
Sporthalle Schöndorf - Erläuterung der weiteren Maßnahmen und Bestätigung HFA-Beschluss zur Einleitung eines Vergabeverfahrens der Planungsleistungen
Die Vorsitzende verwies auf die Beschlussvorlage und erläutert den Sachverhalt. Der Sachstand zum Wasserschaden an der Halle Schöndorf wurde bereits in der Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.12.2024 dargestellt. Ergänzend hierzu wurden bereits weitere Maßnahmen durchgeführt:
| - | Nach Ausbau des gesamten Sportbodens wurden weitere Messungen der Feuchtigkeit durchgeführt |
| - | Zusätzliche Leckageortungen ergaben keinen Hinweis auf einen Leitungswasserschaden |
Die Ergebnisse der Untersuchungen und die vorgeschlagenen weiteren Maßnahmen zur Behebung des Wasserschadens werden in der Sitzung durch den Sachverständigen erläutert. Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss bestätigte den vom Haupt- und Finanzausschuss am 18.12.2024 unter Vorbehalt getroffenen Beschluss zur Einleitung eines Vergabeverfahrens für die Planungsleistungen zur Behebung des Wasserschadens an der Halle Schöndorf.