Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Stephanie Nickels fand am 10.12.2024 im Rathaussaal, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach eine Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses des Verbandsgemeinderates Ruwer statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
Mitteilungen
Der Grundschulneubau Osburg verläuft bisher planmäßig. Abriss- und Herrichtung der Baugrube erfolgen bis Januar/ Februar 2025. Der Rohbau befindet sich in der Ausschreibung und soll im März 2025 beginnen.
Die Baumaßnahme des Umbaus der Zentralen Sportanlage läuft nach Plan.
Die Vergabeverhandlungen der Planungsleistungen zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Pluwig fanden am 11. und 12.12.2024 statt. Vergeben werden die Planungsleistungen voraussichtlich in der Verbandsgemeinderatssitzung am 15.01.2025. Der Vertragsabschluss zur Gründung einer Projektgesellschaft erfolgt in Kürze.
Im Rahmen des Klimaschutzes liegt ein Beratungsangebot nach dem Klimapakt im kommenden Jahr vor. Die Umsetzung der Wärmeplanung wird Thema der nächsten Sitzungen sein.
Die vorbereitenden Planungen zum Bau des Multifunktionsplatzes im Umfeld der Grundschule Gusterath sind abgeschlossen. Die Bewilligung der GaFöG-Mittel bleibt abzuwarten.
Im Rahmen des Schulsanierungskonzeptes ist die Frage eines eventuellen Neubaus der Grundschule Schöndorf nochmals auf den Prüfstand zu stellen. Dies aus fördertechnisch, zeitlichen und pragmatischen Gründen.
Die Sanierung der Brückenbauwerke des Ruwer-Hochwald-Radweges ist weit fortgeschritten. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 940.000,00 €. Eine Förderung aus dem Sonderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ beläuft sich auf 726.000,00 €, somit 90 % der förderfähigen Kosten von 807.000,00 €. Die Freigabe des Radweges erfolgt voraussichtlich im Januar/ Februar 2025.
Vorstellung Haushaltsplan-Entwurf 2025 VG Ruwer - Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen
Bürgermeisterin Nickels bezog sich auf die Beschlussvorlage, insbesondere auf den Investitionshaushalt und Darstellung der geplanten Unterhaltungsmaßnahmen. Im Investitionsplan sind lediglich Maßnahmen dargestellt, deren Bearbeitung und Umsetzung die Verwaltung im Haushaltsjahr 2025 nach realistischer Einschätzung leisten kann. Bei den dargestellten Maßnahmen handelt es sich zum einen um Weiterführung bzw. Abschluss bereits begonnener, zum anderen um Maßnahmen, die im Haushaltsjahr 2025 in Angriff genommen werden. Die Plansätze wurden anschließend einzeln aufgerufen und von der Vorsitzenden mit Unterstützung des zuständigen Fachbereichs erläutert. Ein Ausschussmitglied regte an, hinsichtlich der geplanten Buswartehalle im Bereich Pluwiger Hammer eine Alternative Linienführung der Busse zu prüfen. Ein weiteres Ausschussmitglied regte an, den Haushaltsansatz für die Unterhaltung der Grundschule Osburg nochmals kritisch zu prüfen, dies vor dem Hintergrund, dass die Schule in Kürze abgerissen wird. Die Vorsitzende erwiderte, dass der veranschlagte Bedarf durch den zuständigen Fachbereich, nach Rücksprache mit dem Schulleiter gemeldet wurde und es sich um Unterhaltungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs handelt. Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss stimmte dem Investitionsplan bzw. der Liste mit den Unterhaltungsaufwendungen/Beschaffungen zu und empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Verbandsgemeinderat, vorbehaltlich der Beratung in den Fraktionen, den Investitionsplan im Rahmen der Beratung des Haushaltsplanes 2025, zu beschließen.
Sachstand VgV-Verfahren Feuerwehrgerätehaus Pluwig-Gusterath
Die Vorsitzende erläuterte die Informationsvorlage der Verwaltung. Der ausführliche Text kann im Bürgerinformationssystem ersehen werden.
Vergaben
Wasserschaden Halle Schöndorf - Beschluss Vergabe Planungs-leistungen
Im Zuge der vermehrten Starkregenereignisse in der letzten Zeit wurden stärkere Feuchtigkeitseinritte im Bodenaufbau der Sport- und Mehrzweckhalle Schöndorf festgestellt. Zur Ursachenanalyse wurden bereits umfangreiche Untersuchungen angestellt. So wurde das Trinkwassersystem auf Undichtigkeiten getestet, das gesamte Kanalnetz der Abwasser- und Regenwasserleitungen wurde mittels Kamerabefahrung untersucht, es wurden Schürfgruben im Bereich der bergseitigen Geländeanschüttung und im Bereich des Regenwasser-Sickerschachtes hergestellt. Des Weiteren wurden Boden – und Wandöffnungen an der Innenseite der Kellerwand vorgenommen. Im Rahmen von Raumluftmessungen wurden erhöhte Schimmelpilz-Konzentrationen in der Halle festgestellt, die Nutzung der Halle wurde daraufhin durch das Gesundheitsamt untersagt. Im Zuge dieser Untersuchungen konnten Leitungswasserschäden ausgeschlossen, jedoch keine eindeutige Schadensursache des Wassereintritts ermittelt werden. Daraufhin wurde ein Gutachten zur Ursachenfeststellung des Wasserschadens beauftragt. Zwischenzeitlich erfolgten erste Untersuchungen durch den beauftragten Gutachter. Hierzu wurde der Bodenaufbau der Halle an mehreren Stellen geöffnet. Es konnten Schäden an der Abdichtung der Bodenplatte sowohl in der Fläche wie auch im Bereich der Bodenhülsen festgestellt werden. Die Holzkonstruktion sowie die Mineralwoll-Dämmung ist großflächig durchnässt. Anders verhält es sich in den Nebenräumen mit einem Fußbodenaufbau auf Estrichen. Die Messungen des Gutachters ergaben hier keine erhöhten Feuchtigkeitswerte, so dass diese Böden voraussichtlich nicht ausgebaut werden müssen. Zum Zeitpunkt der Messungen konnten im Bereich der bergseitigen Außenwände ebenfalls keine erhöhten Werte festgestellt werden. Sodann wurde die gesamte weitere Vorgehensweise erläutert. Es wird auf den Bericht der weiteren Sitzung vom 22.01.2025 verwiesen. Der Bau-, Umwelt-und Planungsausschuss empfahl dem Haupt- und Finanz-ausschuss, ein Vergabeverfahren für die Planungsleistungen zur Behebung des Wasserschadens der Sporthalle Schöndorf einzuleiten, vorbehaltlich der Erörterung des in Rede stehenden Gutachtens in einer weiteren Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses.
Sporthalle Pluwig - Beschluss Vergabe Planungsleistungen
Um die von der Ortsgemeinde Pluwig beschlossene und zu zahlende Ermittlung der Zusatzkosten für eine Mehrzwecknutzung gegenüber einer reinen Sportnutzung durchführen zu können, ist vorab die Grundlagenermittlung und die Vorplanung einer Sporthallensanierung erforderlich. Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss empfahl dem Haupt- und Finanzausschuss, ein Vergabeverfahren für die Objektplanung zur Sanierung der Sporthalle Pluwig – derzeit nur Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI) - einzuleiten. Die Bürgermeisterin soll ermächtigt werden, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Gleichzeitig empfiehlt der Bau- und Planungsausschuss die Anpassung der Planungsgrundlagen auf die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen, Normen und Richtlinien.
Feuerwehrgerätehaus Thomm – Errichtung einer Kalthalle als vorübergehenden Fahrzeugunterstand
Das Feuerwehrgerätehaus Thomm ist in größerem Umfang sanierungsbedürftig. Es mangelt an Umkleideräumen, auch das sonstige Nebenraumprogramm ist nicht mehr ausreichend. Darüber hinaus wird das neue, größere Fahrzeug (Lieferung in 2025) auf dem vorhandenen Stellplatz nicht mehr untergebracht werden können. Im Oktober fand ein Ortstermin des Ältestenrates statt. Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat die Errichtung einer Kalthalle als vorübergehende Unterstellmöglichkeit für das neue Fahrzeug auf dem gemeindlichen Grundstück. Die Planung eines neuen Feuerwehrgerätehauses soll in den Feuerwehrbedarfsplan 2030 aufgenommen werden.