über die Berufung von Ersatzpersonen in den Verbandsgemeinderat Ruwer gemäß § 45 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V.m. § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO).
Herr Roman Kaßelmann hat sein Ratsmandat niedergelegt. Gemäß § 45 Abs. 2 KWG ist die nächste noch nicht berufene wählbare Person mit der höchsten Stimmenzahl des entsprechenden Wahlvorschlags in den Verbandsgemeinderat einzuberufen.
Als Ersatzperson wird demzufolge
Frau Marion Jonas, Farschweiler
in den Verbandsgemeinderat Ruwer berufen. Sie hat die Wahl angenommen.