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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Zweckverbandes Wasserwerk Ruwer

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen werde ich am 12. Februar 2026 der Verbandsversammlung zuleiten.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für 2026 liegt in der Zeit vom 12. Februar 2026 bis 25. Februar 2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbands­gemeindeverwaltung Ruwer in der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 202, zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haushalts­satzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.ruwer.de, Menüpunkt: Bürgerhaushalt zur Einsichtnahme bereit.

2.

Einwohnerinnen und Einwohner des Versorgungsgebietes haben die Möglichkeit, vom 12. Februar bis 25. Februar 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Vorschläge und Anregungen zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Diese sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, oder elektronisch an markus.demuth@ruwer.de zu senden. Die Verbandsversammlung wird über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung am 26. Februar 2026 beraten und entscheiden.

Wasserwerk Ruwer – Zweckverband
Thomas Hoffmann, Stellv. Verbandsvorsteher