Im gemeinschaftlichen Fischereibezirk der Fischereigenossenschaft Ruwer- und Riverisbach werden nachstehende Fischereistrecken zur ordnungsgemäßen Ausübung der Fischerei ab dem 01.04.2020 auf die Dauer von 12 Jahren einzeln zur Verpachtung ausgeschrieben:
Ruwer: | Riveris: |
Teilstrecke II | Teilstrecke II |
Teilstrecke V | |
Teilstrecke VI |
Die Verpachtung erfolgt durch Einholung schriftlicher Gebote, mit Beschränkung auf Bieter, die ihren Hauptwohnsitz bis zu 50 km Entfernung zur Fischereistrecke begründen. Die Gebote müssen spätestens am Donnerstag, den 27.02.2020, um 10.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach (Tel. 06500/918122) in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Gebot Fischereiteilstrecke Ruwer … / Riveris Teilstrecke II“, vorliegen. Gebotseröffnung ist am Donnerstag, 27.02.2020 um 11.00 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer.
Gebote müssen betragsmäßig in Euro beziffert und aus sich selbst heraus verständlich sein.
Die Pachtbedingungen liegen vom 10.02.2019 bis 27.02.2020 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Zimmer 102, Untere Kirchstraße 1, 543230 Waldrach, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Außerdem werden diese auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Ruwer www.ruwer.de, Menüpunkt Fischereiverpachtung veröffentlicht und können per E-Mail (vanessa.kreschky@ruwer.de) angefordert werden.
Mit der Abgabe eines Gebotes gelten die Pachtbedingungen als verbindlich anerkannt.