| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 107 bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat Gusterath zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter
www.ruwer.de, Menüpunkt: Bürgerhaushalt
zur Einsichtnahme bereit.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Gusterath haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung, d.h. bis zum 06.03.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach oder an die Ortsgemeinde Gusterath, Johann-Berens-Straße 15, 54317 Gusterath oder elektronisch an buergerhaushalt@ruwer.de einzureichen. Der Gemeinderat Gusterath wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.