1. Änderung des Bebauungsplans der Ortsgemeinde Pluwig, für das Teilgebiet „Unterm Kirchhof“, sowie vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „WohnKulturHof-Pluwig, gem. § 13b Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat Pluwig hat in der Sitzung am 24.11.2022 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Unterm Kirchhof“, sowie vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „WohnKulturHof-Pluwig gefasst.
Gegenstand der vorliegenden Planung war ursprünglich ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan „WohnKulturHof-Pluwig. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „WohnKulturHof-Pluwig“ kann jedoch nicht wie geplant umgesetzt werden. Anstelle dessen wurde dem Gemeinderat ein Planentwurf vorgelegt, der fünf weitere Baugrundstücke und einen Teilbereich zu sportlichen Zwecken (Dirt-Bike-Strecke) enthält. Dieser Planentwurf wurde am 01.02.2023 durch den Gemeinderat gebilligt.
Gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13b BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.01.2023 (BGBI. S.6) in der zur Zeit geltenden Fassung, wird der Aufstellungsbeschluss über den oben bezeichneten Bebauungsplan hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gem. § 13b Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren. Gem. § 13b, i. V. m. § 13a, Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im nachstehend abgedruckten Auszug aus der Flurkarte kenntlich gemacht. Gem. § 13a, Abs. 3, BauGB ist den betroffenen Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Stellungnahmen können in der Zeit vom 27.02.2023 bis einschließlich 28.03.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach, Zimmer 208 schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Entwurf des Bebauungsplans nebst Begründung und Schallgutachten kann während der Dienststunden eingesehen werden. Über den Planinhalt wird Auskunft erteilt.
Die Bekanntmachung sowie die o. g. Unterlagen sind gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter der Internet-Adresse www.ruwer.de - Gemeinden-Pluwig-Planverfahren, ab dem 27.02.2023 veröffentlicht.