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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner über die 32. Sitzung des Gemeinderates Osburg am  16.12.2023

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Andreas Dewald fand am 16.12.2023 im Restaurant Schornstein, Osburg eine Sitzung des Gemeinderates Osburg statt.

Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil

TOP 1 Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2024

Die Ortsgemeinden haben jährlich einen Forstwirtschaftsplan zu beschließen. Die Wirtschaftspläne wurden den Ortsgemeinden zwischenzeitlich durch das Forstamt Hochwald zur Verfügung gestellt. Revierleiter Philipps erläuterte den Forstwirtschaftsplan und beantwortete die Fragen des Rates. Der Gemeinderat beschloss, dem vorliegenden Forstwirtschaftsplan zuzustimmen.

TOP 2 Beratung und Beschlussfassung zum Brennholzverkauf 2023/2024

Der Brennholzverkauf 2023/2024 steht an. Mit Schreiben vom 29.08.2023 hat das Forstamt Hochwald darauf hingewiesen, dass in fast allen Gemeinden des Forstamtes eine deutliche Steigerung der Zahl und Mengenwünschen von gewerblichen und privaten Brennholzkunden beim (Laub)Brennholzverkauf festzustellen war. Gleichzeitig ist das Angebot an Laubbrennholz auf Dauer nicht steigerbar, um die Nachhaltigkeit der Holznutzung nicht zu gefährden und den Wald nicht zu überfordern. Der Gemeinderat Osburg beschloss nach Sachverhaltsabwägung die folgende Vorgehensweise für den Brennholzverkauf 2023/2024:

1.

Der Verkauf soll zu folgenden Preisen erfolgen:

Hartlaubhölzer Euro/fm  — 73 €

Nadelhölzer Euro/fm  — 54 €

2.

Verkaufsverfahren

a) Der Verkauf soll per Versteigerung erfolgen, wobei die o. a. Preise als Taxpreis gelten. Die Revierleitung wird mit der Durchführung beauftragt.

3.

Mengenbegrenzung je Haushalt

a) Die maximale Verkaufsmenge Laubbrennholz je Haushalt wird begrenzt auf 7 fm.

Bei der Versteigerung soll zusätzlich ein Nachweis erfolgen mit einem Feuerstättenbescheid.

4.

Dauer der Regelung

b) Die Regelung gilt nur für den Winter 2023/2024 (und im folgenden Sommer verkaufte Kleinmengen).

Für die nächste Brennholz-Saison wird von der Gemeinde ein neuer Beschluss gefasst.

TOP 3 Beratung und Beschlussfassung über die Auszahlung der Vereinszuschüsse gem. Förderrichtlinie

Die Zuschüsse sind in 3 Kategorien aufgeteilt. 1. Grundförderung in Höhe v. 150,00 €/Verein, 2. Jugendförderung (Anzahl der Osburger Jugendlichen/Verein) und 3. die Sonderförderung (Vereine, mit erhöhten Aufwendungen). Die übersteigenden Mittel bei dem Produktsachkonto 28100.5419 werden durch den Ansatz bei dem Produktsachkonto 28100.5238 gedeckt. Der Gemeinderat Osburg beschloss Auszahlung der Zuschüsse an die Vereine gem. Förderrichtlinie vom 25.03.2021.

TOP 4 Beratung und Beschlussfassung zur Durchführung eines Frühlingsmarktes

Der 2. Osburger Frühlingsmarkt am 26.03.2023 zog viele Besucher an und lief erfolgreich. Der Erlös in Höhe von 2.298,54 Euro sowie eine Spende in Höhe von 500,00 € der Sparkasse Trier wurden zur Anschaffung der Tore auf dem Bolzplatz am Sportplatz und zur Unterstützung des Vereins JUKI verwendet. Der Vorsitzende schlägt vor, 2024 wieder einen Frühlingsmarkt am 24.03.2024 (vor Ostern) zu veranstalten. Für die Marktstände würden vorrangig wieder die damaligen (geplanten) Teilnehmer aus 2023 angefragt werden. Silvia Klemens wäre wieder bereit, ehrenamtlich, die Organisation und Planung – wie bei den vorherigen Veranstaltungen – zu übernehmen. Veranstalter ist die Ortsgemeinde Osburg. Der Erlös könnte wie folgt anteilig verteilt werden: 50 % verbleiben bei der Ortsgemeinde und werden zur Anschaffung/Erneuerung verschiedener Maßnahmen der Kita verwendet. 50 % gehen an den Förderverein der Grundschule Osburg. Der Gemeinderat Osburg stimmte der Veranstaltung zu. Organisation und Planung erfolgt durch Silvia Klemens. Der Erlös wird für soziale Zwecke in der Ortsgemeinde verwendet. Der Rat entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt über die genaue Verteilung und Verwendung

TOP 5 Vergaben

Vergaben lagen keine vor nur eine Mitteilung zu einer Vergabe. Vom Planungsbüro Passiv 21 liegt ein Angebot über Planungsleistungen zur Erneuerung der Zaunanlage am Kindergarten Osburg vor. Da die Wertgrenze unter 3.000,000 € liegt hat der Vorsitzende Andreas Dewald den Auftrag frei vergeben.

TOP 6 Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Der Gemeinde- und Städtebund hat ein aktualisiertes Muster der „Satzung zur Erhebung der Hundesteuer“ (Fassung vom 31.08.2023) veröffentlicht. Das ursprüngliche Satzungsmuster wurde von einer Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Gemeinde- und Städtebundes und des Städtetages Rheinland-Pfalz unter Beteiligung des Ministeriums des Innern für Sport und Infrastruktur erarbeitet. Die Mustersatzung sieht eine Anpassung der Hundesteuerbefreiung für Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG vor. Die Verbandsgemeinde Ruwer empfiehlt, die Satzung über die Erhebung von Hundesteuer entsprechend der Mustersatzung anzupassen. Der Gemeinderat Osburg lehnte ab, die „Satzung zur Erhebung der Hundesteuer“ entsprechend der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes anzupassen.

TOP 7 Beratung und Beschlussfassung über eine Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag

Zwischen den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Ruwer und der Firma Westenergie besteht ein Straßenbeleuchtungsvertrag mit Datum 24.02.2016 für das gesamte Gemeindegebiet. Westenergie tritt nunmehr an die Ortsgemeinden im Landkreis Trier-Saarburg mit dem Anliegen heran, den jeweiligen Straßenbeleuchtungsvertrag zu verlängern. Bei der Firma Westenergie hat am 06. Februar 2023, für die Vertreter der Verwaltungen im Landkreis Trier-Saarburg, ein Termin stattgefunden. Weiterhin wurden die Ortsbürgermeister/innen bereits auf der Ortsbürgermeisterbesprechung am 13.09.2023 über die geplante Vertragsveränderung informiert. Die Vertragslaufzeit soll bis 31.12.2035 verlängert werden. Hintergrund der geplanten Vertragsverlängerung ist eine vorgesehene Zusatzvereinbarung inklusive Aktualisierung einzelner Leistungs- und Abrechnungsparameter. Die Zusatzvereinbarung bietet den Ortsgemeinden die Möglichkeit, ein individuelles Sanierungsprogramm für LED Straßenbeleuchtung zu vereinbaren. Die Ortsgemeinden sollen, wenn finanziell möglich, die Umrüstung der restlichen LED-Straßenbeleuchtung bei der nächsten anstehenden Hauptwartung durchführen. Die Umrüstung wird sich nach Berechnung der Firma Westnetz nach 7,14 Jahren, aufgrund von reduzierten Wartungspauschalen und Stromkosten, amortisiert haben. Darüber hinaus verpflichtet sich die Westenergie zu aktuellen Themen wie Digitalisierung der Straßenbeleuchtung, Umweltschutz und Straßenbeleuchtung, Smarte Straßenbeleuchtung und Solarbeleuchtung auf Wunsch der Gemeinde beratend tätig zu werden.

Abrechnung: Beim Auswechseln der Leuchtmittel handelt es sich um keinen beitragsfähigen Aufwand lt. KAG. Wird für die Umrüstung eine Erneuerung von Masten (z. B. durch Wegfall von Seilleuchten) notwendig, stellt dies grundsätzlich einen beitragsfähigen Aufwand i. S. d. § 10a Abs. 7, § 9 Abs. 1 Satz 2 KAG dar. Situation Ortsgemeinde Osburg: In der Ortsgemeinde gibt es insgesamt 361 Straßenleuchten. 211 Straßenleuchten sind bereits auf LED umgerüstet, weitere 150 sind noch umzurüsten. Wenn die Finanzierung gesichert ist, wird Firma Westnetz ein konkretes Angebot unterbreiten. Der Gemeinderat beschloss den Abschluss der Zusatzvereinbarung wie vorgelegt und beauftragte den Ortsbürgermeister, die Zusatzvereinbarung zu unterzeichnen.

Nichtöffentlicher Teil

In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung wurden noch Vertragsangelegenheiten sowie Bau- und Grundstücksangelegenheiten beraten und beschlossen.