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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

der Wahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die

Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 15.02.2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Pluwig sind 16 Ratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 32 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 30 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

III.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats sind bei der Gemeindewahlleiterin in 54316 Pluwig, Wilzenburger Straße 43 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, einzureichen.

Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters sind bei der Wahlleiterin für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters in 54316 Pluwig, Wilzenburger Straße 43 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft

am Montag, dem 22. April 2024, 18:00 Uhr,

ab.

V.

Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründet würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolges aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).

54316 Pluwig, den 16.02.2024
Annelie Scherf, Gemeindewahlleiterin