Titel Logo
Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Unterrichtung der Einwohner über die konstituierende Sitzung des Gemeinderates Herl am 26.08.2024

Unter dem Vorsitz von geschäftsführenden Ortsbürgermeister Thomas Jost fand am 26.08.2024 im Bürgerhaus Herl, 54317 Herl die konstituierende Sitzung des Gemeinderates Herl statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil

TOP 1 Mitteilungen

Zu Beginn der Sitzung bedankte sich der Vorsitzende zuerst mal bei den Bürgerinnen und Bürger, die ihm bei den letzten Wahlen das Vertrauen ausgesprochen und ihn gewählt hatten. In der Ansprache ging er auch auf die Ergebnisse und umgesetzten Projekte des zurückliegenden Zeitraumes ein. Einige der genannten Projekte konnten nur mit der großartigen und tatkräftigen Unterstützung des alten Gemeinderates umgesetzt werden. Dafür herzlichen Dank. Weiter bedankte sich der Vorsitzende für die herzliche Unterstützung durch die Verwaltung bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und besonders der Bürgermeisterin. Er führte anschließend exemplarische Beispiele für die gute Zusammenarbeit auf. Nach den Dankesworten informierte er den Rat und die Anwesenden über die Gründe, die ihn dazu bewegt haben, nicht mehr zu kandidieren. Er wünschte seinem Nachfolger alles Gute und hofft, dass der neue Ortsbürgermeister und der neue Rat nicht durch falsche Beschuldigungen, Manipulationsversuche usw. sich beirren lässt und immer zum Wohle der Ortsgemeinde und damit der gesamten Bevölkerung, und nicht zum Wohle einzelner, entscheidet.

TOP 2 Verpflichtung der Ratsmitglieder

Der Vorsitzende verwies auf die Vorlagen zu diesem Tagesordnungspunkt und erörterte nochmals die einzelnen Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder. Anschließend verpflichtete der Vorsitzende gem. § 30 Abs. 2 S. 1 jedes Ratsmitglied namens der Ortsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten und Rechte.

TOP 3 Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters

Grundsätzlich werden die Ortsbürgermeister/innen durch die Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde gewählt (§ 53 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung - GemO). Ist jedoch kein/e Bewerber/in zur Wahl angetreten, so fällt die Wahl aus (§ 53 Abs. 2 S. 1 GemO) und der Ortsbürgermeister wird vom Ortsgemeinderat nach den Bestimmungen des § 40 GemO gewählt. Aus dem Rat wurde Herr Peter Ebner zur Wahl vorgeschlagen. Weitere Vorschläge wurden nicht gemacht. Herr Ebner nahm den Wahlvorschlag an. Nach vorheriger Beschlussfassung beauftragt der geschäftsführende Ortsbürgermeister Thomas Jost die Ratsmitglieder Caroline Fournier und Uwe Massmann mit der Durchführung und Auszählung der Wahl. Der Beschluss galt auch für die folgende Wahl der / des Ersten Beigeordneten. Die Wahlurne wurde kontrolliert. Nachdem auf das Abstimmungsverfahren und die Kennzeichnung der Stimmzettel hingewiesen ist, treten die Ratsmitglieder nach und nach vor, geben ihre Stimme in der Wahlkabine ab und werfen den Stimmzettel nach innen gefaltet in die Wahlurne. Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GemO. Die Stimmenauszählung ergab, dass Herr Peter Ebner zum Ortsbürgermeister gewählt wurde. Er nimmt die Wahl an. Der Gemeinderat Herl wählte in geheimer Wahl Herrn Peter Ebner zum Ortsbürgermeister.

TOP 4 Ernennung des Ortsbürgermeisters (m/w/d), Vereidigung und Einführung in das Amt

Gem. § 54 Abs. 1 S. 1 GemO ist der Ortsbürgermeister zum Beamten zu ernennen. Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Thomas Jost verlas die Ernennungsurkunde und händigte sie aus. Sodann wurde der Amtseid geleistet und Herr Peter Ebner wurde als neuer Ortsbürgermeister per Handschlag in sein Amt eingeführt. Herr Ebner bedankte sich bei den Ratsmitgliedern für die Wahl. Außerdem dankt er Herrn Thomas Jost für die geleistete Arbeit in der Vergangenheit.

TOP 5 Wahl des Ersten Beigeordneten (m/w/d), Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Der Vorsitzende Thomas Jost übergab den Vorsitz an den neuen Ortsbürgermeister Peter Ebner. Auf Grund der Kommunalwahl 2024 ist es erforderlich, für die kommende Wahlperiode bis 2029 einen neuen ersten Beigeordneten (m/w/d) zu wählen. Hierzu wurden erst zwei Personen benannt, die die Wahlhandlung vollziehen. Es werden wieder Frau Fournier und Herr Massmann bestimmt. Aus dem Rat wurde Herr Walter Eiden vorgeschlagen. Herr Eiden führte aus, dass er nicht zur Wahl zur Verfügung steht. Anschließend wurde Frau Fournier vorgeschlagen. Weitere Vorschläge wurden nicht vorgetragen. Die Wahlurne wurde durch die Auszählkommission kontrolliert. Nachdem der Vorsitzende auf das Abstimmungsverfahren und die Kennzeichnung der Stimmzettel hingewiesen hat, traten die Ratsmitglieder nach und nach vor, geben ihre Stimme in der Wahlkabine ab und warfen die Stimmzettel nach innen gefaltet in die Wahlurne. Die Stimmenauszählung durch die Auszählkommission ergab, dass Frau Caroline Fournier zur Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde gewählt wurde. Gem. § 54 Abs. 1 S. 1 GemO sind die Beigeordneten nach den Vorschriften des Beamtenrechts zu Beamten zu ernennen. Sodann verlas der Vorsitzende die Ernennungsurkunde und übergab diese und gratulierte im Namen der Ortsgemeinde Frau Fournier zur Wahl als I. Beigeordnete. Anschließend wurde Frau Fournier vereidigt und in das Amt der Ersten Beigeordneten eingeführt. In geheimer Wahl wurde Frau Fournier zur Ersten Beigeordneten gewählt.