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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung - Wahl Wehrführer FFW Waldrach

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 14 Absatz 2 Satz 1 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl. S. 247), in der derzeit geltenden Fassung

Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Waldrach

Am Donnerstag, 20. März 2025 um 19:00 Uhr findet im Feuerwehrgerätehaus Waldrach eine Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Waldrach statt.

Tagesordnung:
  1. Wahl des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Waldrach (m/w/d)
  2. Wahl des Stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Waldrach (m/w/d)

Wahlberechtigt sind nach § 14 Absatz 1 Satz 5 Nr. 3 LBKG die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Waldrach, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung (§ 14 Absatz 2 Satz 4 LBKG). Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält (§ 14 Absatz 2 Satz 5, 1. Halbsatz LBKG).

Stephanie Nickels, Bürgermeisterin