Unter dem Vorsitz von Roman Kaßelmann fand am 25.01.2024 im Bürgerhaus Gusterath, 54317 Gusterath eine Sitzung des Gemeinderates Gusterath statt.
Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
Mitteilungen des Vorsitzenden
Der Vorsitzende berichtete, dass die E-Ladesäule in der Auslieferung sei und zeitnah installiert werden kann.
Der beim aktuellen Straßenausbau verbliebene, belastete Bodenaushub, kann vorübergehend auf den beiden gemeindeeigenen Baugrundstücken am Friedhof zwischengelagert und so mehrere Tausend Euro Entsorgungskosten eingespart werden. Joachim Meyer von der Verwaltung ergänzte, dass hier noch die Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung aussteht.
Der Parkplatz am Friedhof wird von einigen zum dauerhaften Abstellen von Wohnmobilen genutzt, Die Anbringung von Verkehrsschildern soll hier Abhilfe schaffen.
Die faulen/ kranken Bäume am Schulhof wurden zwischenzeitlich entfernt. Hier betonte der Vorsitzende nochmals die Notwendigkeit der Fällung aus Verkehrssicherungsgründen.
Der Vorsitzende teilte mit, dass die ortsansässige Apotheke ihren Betrieb im Juli dieses Jahres einstellen wird. Es finden bereits Gespräche mit potentiellen Nachfolgern statt.
Bebauungsplan Teilgebiet "Beim Kasborn" Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlagen
Zu diesem Tagesordnungspunkt übergab der Vorsitzende wegen Ausschließungsgründen gem. § 22 GemO den Vorsitz an den Beigeordneten Dr. Hembach und nahm im Zuhörerbereich Platz. Noch vor Eintritt in diesen Tagesordnungspunkt stellte Ratsmitglied Kühn den Antrag auf Feststellung weiterer Ausschließungsgründe für Mitglieder der Bürgerenergiegenossenschaft (BEG). Herr Dr. Hembach sowie Ratsmitglied Dr. Scherer erklärten, dass hier keine Ausschließungsgründe nach § 22 GemO vorliegen, da für einfache Mitglieder der BEG kein unmittelbarer Vorteil entstehe. Herr Kühn bestand dennoch auf Abstimmung, ob die Mitglieder von diesem Tagesordnungspunkt auszuschließen sind. Frau Bürgermeisterin Nickels machte hierzu nochmals deutlich, dass die Rechtslage klar sei und Ausschließungsgründe für die Mitglieder der BEG hier nicht vorliegen. Eine Beschlussfassung sei daher nicht angebracht. Der Rat nahm dies so zur Kenntnis und begann mit der Beratung des Tagesordnungspunktes.
TOP 2.1 Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind nunmehr die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB zu beteiligen. Der Gemeinderat beschloss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB.
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Billigung des Planentwurfs
Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplanes Teilgebiet „Beim Kasborn“ Sondergebiet Photovoltaik – Freiflächenanlagen gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB); die Planung wird gebilligt
Vorstellung weiteres PV-Projekt Gusterath
Frau Schäfer von der Fa. Schönenergie erläuterte anhand einer Präsentation die potentielle Fläche für die Errichtung der Photovoltaikanlagen. Es handelt sich um eine ca. 10 Hektar große Fläche, auf der eine Anlage mit einer Gesamtleistung von knapp 11 MWP entstehen könnte. Herr Stott von den Stadtwerken Trier erläuterte ergänzend hierzu noch die finanziellen Aspekte sowie die Beteiligungsmöglichkeiten des Vorhabens. Nachdem die Fragen seitens der Ratsmitglieder beantwortet werden konnten, gab Frau Schäfer noch einen Ausblick auf die weitere Vorgehensweise. Der Vorsitzende bedankte sich für die Ausführungen und will den Grundsatzbeschluss in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen als Tagesordnungspunkt mitaufnehmen.
Beratung und Beschlussfassung zum Brennholzverkauf 2023/2024
Der Brennholzverkauf 2023/2024 steht an. Mit Schreiben vom 29.08.2023 hat das Forstamt Hochwald darauf hingewiesen, dass in fast allen Gemeinden des Forstamtes eine deutliche Steigerung der Zahl und Mengenwünschen von gewerblichen und privaten Brennholzkunden beim (Laub)Brennholzverkauf festzustellen war. Gleichzeitig ist das Angebot an Laubbrennholz auf Dauer nicht steigerbar, um die Nachhaltigkeit der Holznutzung nicht zu gefährden und den Wald nicht zu überfordern. Im Forstamt Hochwald werden in der Saison 2023/2024, bei Verkauf von Brennholz aus dem Staatswald, folgende Mindestpreise zur Anwendung kommen:
Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke): — 73,00 € / fm (brutto)
(bis zu 10% Weichlaubhölzer – Weide, Erle – können enthalten sein)
Nadelholz: — 53,00 € / fm (brutto)
Das Forstamt Hochwald empfiehlt, auch unter dem Aspekt „Brennholztourismus“ entgegenzuwirken, die vorgenannten Preise auch für den Verkauf von Brennholz aus dem Gemeindewald anzuwenden.
Es bestehen folgende alternative Verfahrensmöglichkeiten:
1. Verkaufspreise
a) Der Verkauf zu den von Landesforsten Rheinland-Pfalz für den Staatswald festgelegten Mindestpreisen erfolgen soll. Diese sind für den Winter 2023/2024 wie folgt festgelegt
73,00 €/fm für Hartlaubhölzer (Buche, Eiche, Ahorn, Esche, Birke, Kirsche, Kastanie) (mit bis zu 10 % Weichlaubhölzern enthalten im Polter)
53,00 €/fm für alle Nadelhölzer
b) Der Verkauf soll zu folgenden Preisen erfolgen:
| Hartlaubhölzer | Euro/fm |
| Nadelhölzer | Euro/fm |
Beschluss: Der Gemeinderat sprach sich bei einer Enthaltung einstimmig für Variante a) aus.
2. Verkaufsverfahren
a) Der Verkauf soll i. d. R. per Versteigerung erfolgen, wobei die o. a. Preise als Taxpreis gelten. Die Revierleitung wird mit der Durchführung beauftragt.
b) Der Verkauf von Brennholz soll zu den o.a. Fixpreisen erfolgen. Bestellannahme und Zuteilung der Holzpolter erfolgen in diesem Fall durch die Gemeinde selber
Beschluss: Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für Variante a) aus.
3. Mengenbegrenzung je Haushalt
a) Die maximale Verkaufsmenge Laubbrennholz je Haushalt wird begrenzt auf __ fm.
b) Die Menge je Haushalt wird nicht begrenzt
Beschluss: Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für Variante b) aus.
4. Dauer der Regelung
a) Die Regelung soll auch in den Folgejahren gelten, sofern seitens der Gemeinde kein neuer Beschluss gefasst wird.
b) Die Regelung gilt nur für den Winter 2023/2024 (und im folgenden Sommer verkaufte Kleinmengen). Für die nächste Brennholz-Saison wird von der Gemeinde ein neuer Beschluss gefasst
Beschluss: Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für Variante a) aus.
Im November wurden lediglich der Verkaufspreis sowie die Dauer der Regelung beschlossen, demnach sind die weiteren Alternativen noch festzulegen. Der Gemeinderat Gusterath beschloss, nach Sachverhaltsabwägung die folgende Vorgehensweise für den Brennholzverkauf 2023/2024
Abschlusspräsentation des Planungsbüros B.K.S. zur Dorfmoderation
Frau Esseln vom Planungsbüro BKS erläuterte ausführlich die verschiedenen Planungsbereiche der Dorfmoderation und zeigte anhand einer Präsentation die zusammengefassten Ergebnisse. Die Fragen der Zuhörer und Ratsmitglieder wurden beantwortet und Frau Esseln gab anschließend noch einen Ausblick auf das weitere Vorgehen. Dorferneuerungskonzept wird derzeit fortgeschrieben und muss mit weiteren Ideen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie des Planungsbüros ergänzt werden.
Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen der Bevölkerung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2024
Der Vorsitzende erwähnte die zugegangenen Anregungen bzw. Rückfragen zum Haushaltsplan 2024. Da es sich hier jedoch lediglich um Anmerkungen und Rückfragen zum Haushalt handelte, die keine Relevanz für den Haushalt darstellen, war eine Beschlussfassung entbehrlich.
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024
Der Gemeinderat Gusterath hat sich für eine einjährige Haushaltsführung entschieden. Die Vorhaben und Wünsche der Gemeinde wurden im Planentwurf durch die Verwaltung berücksichtigt. Nach Fertigstellung wurde der Entwurf als Bürgerhaushalt veröffentlicht und den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Die Eckdaten des Haushaltsplanes 2024 können der Haushaltssatzung entnommen werden. Im Vorbericht finden sich nochmals nähergehende Erläuterungen zum Plan. Die einzelnen Produkte wurden zum Teilhaushalt 1 (Selbstverwaltungsaufgaben) und zum Teilhaushalt 2 (Zentrale Finanzdienstleistungen) im Detail erläutert. Die vorgesehenen Investitionen wurden in einer Investitionsübersicht aufgelistet und näher beschrieben. Abschließend erfolgt der Hinweis, dass mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung/-plan noch keine Rechte Dritter begründet sind, bzw. ein Anspruch daraus hergeleitet werden kann. D.h. im Plan vorgesehene Investitionen bedürfen vor der Realisierung ggf. noch entsprechender Beschlüsse im Gemeinderat. Ausgenommen hiervon sind die mit der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesätze für die Realsteuern. Der Gemeinderat beschloss die im Entwurf vorgelegte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024
Ergänzende Vorgaben zum Ausbau der "Gartenstraße"
Der Vorsitzende erklärte, dass noch verschiedene Dinge in Bezug auf den Ausbau der Brunnenstraße vom Rat festzulegen seien, die in der anstehenden Ausschreibung Berücksichtigung finden müssen. Zum einen wurde die Anbringung einer dreiteiligen Rinne angesprochen. Dieser Variante stimmte der Rat einstimmig zu. Des Weiteren muss das zu verwendende Pflaster festgelegt werden. Ratsmitglied Hau gab zu Bedenken, dass das vorgesehene Pflaster bei Nässe äußerst glatt sei und nicht nochmal verwendet werden sollte. Weitere Ratsmitglieder waren anderer Meinung. Der Vorsitzende sagte zu, sich bei dem Ingenieur Bach nach Alternativen zu erkundigen. Außerdem wurde sich einstimmig dafür ausgesprochen, dass die Parkflächen farblich (anthrazit) abgehoben werden sollen. Für die Straßenbereiche in denen keine Zufahrt oder Sperrflächen vorliegen, gibt es die Möglichkeit Parkflächen oder Grünflächen zu errichten. Der Rat war sich einig, dass grundsätzlich Grünflächen vorgesehen werden sollten. Man will sich jedoch in den weiteren Planungen im Detail damit befassen.
In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung erfolgten noch Mitteilungen des Vorsitzenden.