Titel Logo
Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

des Aufstellungsbeschlusses über den Bebauungsplan der Ortsgemeinde Gusterath, Teilgebiet „Beim Kasborn“ Sondergebiet Photovoltaik - Freiflächenanlagen, gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Gusterath hat in der Sitzung am 25.01.2024 beschlossen, den oben bezeichneten Bebauungsplan aufzustellen. Des Weiteren beschloss der Gemeinderat in gleicher Sitzung, dass Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Vorgesehen ist die Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Hierzu hat die Ortsgemeinde die sachliche Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ für den, auf Grundlage der Potenzialanalyse abgegrenzten Bereich in der Gemarkung Gusterath bei der Verbandsgemeinde Ruwer beantragt. Derzeit liegt der Planentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.

Der Bebauungsplan, Teilgebiet „Beim Kasborn“ Sondergebiet Photovoltaik - Freiflächenanlagen wird im sogenannten Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt. Dies bedeutet, dass mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan geändert werden kann.

Gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB in der derzeit geltenden Fassung, wird der Aufstellungsbeschluss über den oben bezeichneten Bebauungsplan hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im nachstehend abgedruckten Auszug aus der Flurkarte kenntlich gemacht.

Zur Information der Öffentlichkeit kann der Bebauungsplanentwurf, nebst Begründung, Textliche Festsetzungen, Umweltbericht, Brutvogeluntersuchung und dem Bestand der Biotoptypen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 01.03.2024 bis einschließlich 02.04.2024 unter der Internetadresse: www.ruwer.de - Bauen & Wirtschaft – Planverfahren eingesehen und heruntergeladen werden. Darüber hinaus liegen die Planunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 208, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden.

Gusterath, den 19.02.2024
Roman Kaßelmann, Ortsbürgermeister