Unter dem Vorsitz von Verbandsvorsteherin Stephanie Nickels fand am 19.12.2024 Landhaus Zum Langenstein, 54317 Riveris eine Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserwerks Ruwer -Zweckverband- statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
Beratung und Beschlussfassung zum geprüften Jahresabschluss 2022 des Zweckverbandes Wasserwerk Ruwer
Die Verbandsversammlung beschloss, den Jahresabschluss 2022, wie vorliegend vom Wirtschaftsprüfer kommentiert, festzustellen. Der Jahresverlust in Höhe von 110.273,91 € wird mit dem Gewinnvortrag verrechnet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig / 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Verbundnetzansatz
Vorstellung des Verbundnetzansatzes für den Zweckverband Wasserwerk Ruwer
Um die Trinkwasserversorgung im Versorgungsbereich des Zweckverbandes Wasserwerk Ruwer zukunftsfähig aufzustellen, soll ein Verbundnetzansatz verfolgt werden. Herr Welsch Prokurist und Herr Eis von den SWT und Werkleiter Schmitz präsentierten in der Sitzung die Ergebnisse der vorgeschalteten durch den Zweckverband beauftragten Konzeptstudie und die Möglichkeiten der Umsetzung eines Verbundnetzansatzes. Die Kosten für die Umsetzung des Verbundnetzansatzes sind im Wirtschaftsplan 2025 berücksichtigt. Nach der Vorstellung sind in Redebeiträgen von Verbandsmitgliedern die positiven Effekte eines Verbundnetzes hervorgehoben worden.
Beratung und Beschlussfassung zum Verbundnetzansatz
Bereits in 2023 erfolgte eine Machbarkeitsstudie zur Untersuchung des Trinkwassernetzes und -angebotes im Versorgungsgebiet des Zweckverbandes Wasserwerk Ruwer. Hierin wurde zunächst eine Ist- und Bedarfsanalyse durchgeführt auf deren Basis dann jeweils Grund- und Verbundvarianten entwickelt wurden. Ziel der Studie war es, eine sichere und klimaresiliente Wasserversorgung mit den Schwerpunkten Gewinnung, Transport und Speicherung zu gewährleisten. Ergebnis dieser Studie ist, dass die wirtschaftlichste Variante zur Erreichung der gesetzten Ziele die Verbundnetzvariante darstellt. Dies zeigt auch die Präsentation zum Verbundnetzansatz im vorangegangenen Tagesordnungspunkt. Zur Umsetzung der Maßnahmen ist es erforderlich sich von Seiten des Zweckverbandes Wasserwerk Ruwer an entsprechenden Gesellschaften zu beteiligen. Die Verbandsversammlung beschloss, den vorgestellten Verbundnetzansatz umzusetzen und beauftragte den Werkleiter mit dessen Umsetzung gemäß den Ansätzen im Wirtschaftsplan. Weiter wurde der Werkleiter mit den Vorbereitungen zur Beteiligung an den zu gründenden Dachgesellschaften beauftragt.
Beratung und Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2025 des Zweckverbandes Wasserwerk Ruwer
Schwerpunkte der Investitionen sind die Erneuerung von Transport- und Zuleitungen sowie hauptsächlich Ortsnetzerneuerungen in verschiedenen Ortsgemeinden. Weiter kommt der Umbau der erworbenen Halle in Waldrach zum Betriebshof noch in 2025 dazu. Zu den übrigen Maßnahmen und Anschaffungen wird auf entsprechende Erläuterungen im Vermögensplan bzw. im Investitionsplan hingewiesen.
1. Die Verbandsversammlung nahm die vorgelegte Kalkulation der Entgelte für 2025 zur Kenntnis.
2. Die Verbandsversammlung beschloss, die Wasserbezugsgebühren 2025 bei 2,00 €/cbm zu belassen. Der wiederkehrende Beitrag Wasserversorgung für 2025 wird mit 10,00 € pro Monat, bezogen auf die Zählergröße Q3 = 4 m³/h, beibehalten. Die Gebühren für die größeren Zähler bleiben ebenfalls gleich. Der einmalige Beitrag zur räumlichen Erweiterung (3,81 €/qm) bleibt für 2025 unverändert. Der einmalige Beitrag 2025 für die erstmalige Herstellung wird mit 2,81 €/qm beibehalten.
3. Die Verbandsversammlung beschloss, die Gebühren für die Entleihung von Standrohren und den Bezug von Trinkwasser über diese Standrohre bei den Gebühren der Satzung unter § 5, Nummer 5 ff, zu belassen. Weiter ermächtigt die Verbandsversammlung die Werkleitung, Vorausleistungen für die erstmalige Herstellung von Hausanschlüssen und die Erneuerung von Hausanschlüssen im privaten Bereich vor Ausführung der Arbeiten zu erheben.
4. Die Verbandsversammlung beschloss den Wirtschaftsplan 2025 und die Satzung zum Wirtschaftsplan 2025 in der vorgelegten Form.
5. Die Verbandsversammlung beschloss, die Werkleitung zu ermächtigen, im Rahmen der Kreditfestsetzung zur Finanzierung der Investitionen des Vermögensplanes die notwendigen Kreditaufnahmen, welche in der Satzung zum Wirtschaftsplan 2024 festgelegt sind, zu tätigen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig / 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen