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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Aus der Sitzung des Gemeinderates Mertesdorf vom 01.02.2023

Mitteilungen

Ortsbürgermeister Stüttgen bedankt sich beim Gemeinderat und Beigeordneten für das Geschenk, dass er für seinen 70. Geburtstag erhielt.

Der Spielplatz an der Grundschule ist bis zur Beseitigung der Mängel gesperrt. Federführend bei der Behebung der Mängel ist die VG Ruwer

Der Gemeinde ist ein Schreiben der Landesregierung zugegangen zum Thema Kommunale Klima-Offensive. Die Landesregierung stellt 250 Millionen Euro für Klimaschutzmaßnahmen den Kommunen bereit aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)

Die in einer Positivliste enthaltenen Maßnahmen haben unterschiedlich stark ausgeprägte Klimaschutzwirkung. Diese Liste ist Gegenstand der nächsten Ausschusssitzung.

Am Freitag, 20.01.2023, fand die Baustelleneinweisung Ausbau Straßen Altdorf mit der bauausführenden Firma Lehnen statt. Entlang des Plattenweges wird Baumaterial gelagert. Die Fahrbahn bleibt frei. Baubeginn ist voraussichtlich März/April. Der Ausbau erfolgt straßenweise. Startpunkt ist die Boorgasse, dann geht es weiter in den Straßen Zum Weiher, Unter-, Oberstraße und Kirchgasse. Die voraussichtliche Bauzeit beträgt 24 - 30 Monate.

Der Antrag an die Rendantur für die kostenfreie Rückübertragung des Geländes der ehemaligen Kirche wurde gestellt.

Ebenfalls stellte die Ortsgemeinde den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie für Zuwendungen zu einem Klimaangepassten Waldmanagement vom 28. Oktober 2022.

Die Ortsgemeinde Mertesdorf befindet sich zurzeit in der Interimswirtschaft (§ 99 Gemeindeordnung). Das heißt, Aufwendungen und Auszahlungen der Gemeinde dürfen nur in den Fällen geleistet werden, in denen die Gemeinde dazu rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Sie darf insbesondere ihre Investitionstätigkeit, für die im Finanzhaushalt eines Vorjahres (also 2022) Haushaltsansätze oder Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen waren, fortsetzen. Dies muss bei einer etwaigen Auftragserteilung beachtet werden.

Am 13.05.2023 ist die offizielle Eröffnung des Wanderwegs ME1 Panoramaweg. Hierzu werden Gäste vom Touristikverband und der VG-Ruwer sowie der LAG Mosel kommen. Es soll anschließend auf dem Parkplatz oder dem Dorfplatz gefeiert werden. Der Vorsitzende bat um Unterstützung für die Vorbereitung.

Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnungen der abgelaufenen Haushaltsjahre 2017 und 2018

Nach Abschluss der Prüfungshandlungen durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgt unter diesen Tagesordnungspunkt die Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresabschlüsse. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis seiner Prüfung in einem Prüfungsbericht zusammengefasst. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Christoph Schmitt erläuterte den Prüfungsbericht. Die Ortsbürgermeisterin sowie die Beigeordneten, die in den betreffenden Jahren im Amt waren, sind grundsätzlich von der Beschlussfassung gemäß § 22 GemO auszuschließen. Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschloss der Ortsgemeinderat die Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse 2017 und 2018. Für Beigeordnete und Ortsbürgermeister, die im Zeitraum der Haushaltsjahre 2017 und 2018 im Amt waren, liegen Ausschließungsgründe vor. Hier bei den damaligen Beigeordneten Andreas Stüttgen und Elisabeth Hammes. Diese haben an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.

Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung des betroffenen Personenkreises in den Haushaltsjahren 2017 und 2018

Nach Abschluss der Prüfungshandlungen durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte die Beschlussfassung über die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde und der Beigeordneten, soweit diese in den betroffenen Haushaltsjahren Vertretungen übernommen haben. Die Ortsbürgermeisterin sowie die Beigeordneten, die in den betreffenden Jahren im Amt waren, sind grundsätzlich gemäß § 22 GemO von der Beschlussfassung auszuschließen. Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschloss der Gemeinderat, der Ortsbürgermeisterin, der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, soweit diese in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 Vertretungen übernommen haben, Entlastung zu erteilen. Die damaligen Beigeordneten Stüttgen und Hammes haben an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.

Übertragung von Haushaltsansätzen der ordentlichen Aufwendungen aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023

Im Jahr 2022 konnten verschiedene Unterhaltungsarbeiten nicht beauftragt oder durchgeführt werden. Die im Haushalt veranschlagten Haushaltsansätze (Ermächtigungen) werden daher zum in genannten Wert, in den jeweiligen Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalten, vom Jahr 2022 in das Jahr 2023 gemäß § 17 Abs. 5 GemHVO übertragen. Der Ortsgemeinderat beschloss die Übertragung der aufgeführten Reste von Haus-haltsansätzen ( Haushaltsreste) / Haushaltsermächtigungen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes 2022 auf das Haushaltsjahr 2023.

Zuschuss an die Katholische Öffentliche Bücherei (KÖB)

Im Haushaltsplan 2022/2023 stehen unter dem Produkt 2720 die Leistung 27200 Bücherei, Bibliotheken unter lfd. Nr. E12, Zuwendungen für 2022, die Summe von 250 €. Die Kath. Öffentliche Bücherei hat den Antrag auf Auszahlung der Zuwendungssumme gestellt. Der Ortsgemeinderat beschloss, die im Haushalt 2022/2023 ausgewiesene Zuwendung in Höhe von 250,- € an die Kath. Öffentliche Bücherei auszuzahlen.

Zuschuss Jugendarbeit

Im Haushaltsplan 2022/2023 stehen unter dem Produkt 3620 die Leistung 36200 Jugendarbeit unter lfd. Nr. E12 Zuwendungen für 2022, die Summe von 2.000 €.

171 Jugendliche aus Mertesdorf sind in sechs Vereinen gemeldet.

Die Aufteilung der 2000,00€ ergibt sich wie folgt:

Der Ortsgemeinderat beschloss, die im Haushalt 2022/2023 ausgewiesene Zuwendung in Höhe von 2000, 00€ an die aufgeführten Vereine auszuzahlen.

Vergaben

Anschaffung neuer Traktor

Die Ortsgemeinde Mertesdorf darf erst nach Genehmigung des Haushalts einen neuen Traktor beschaffen. Daher erfolgte kein Beschluss.

Festlegung der Farbe für die Pflasterung der Verkehrsanlage im Altort

Die Firma Lehnen benötigt für die Bestellung des Pflasters für die Verkehrsanlage Altdorf dringend die Festlegung der Farbe, in der die Verkehrsanlage ausgebaut werden soll. Vorschlag des Vorsitzenden ist, Fahrbahn und Wasserrinne in der Farbe Anthrazit auszubauen, da auf hellen Pflastersteinen (auf Dauer Reifenabrieb) stärker sichtbar wird. Somit spricht er sich für eine dunkle Fahrbahn und eine helle Wasserinne aus. Ein Gemeinderatsmitglied machte den Vorschlag, dass die Wasserinne und die Einfassung in grau und die Fahrbahn in Anthrazit ausgebaut werden. Der Rat beschloss, dass die Farbe der Wasserrinne und die Einfassung sollen in der Farbe Grau und die Fahrbahn in Anthrazit ausgebaut werden. Die Ratsmitglieder Hammes und Bohlander nahmen wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil.

Nichtöffentliche Sitzung

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung ergingen weitere Mitteilungen. Des Weiteren wurden Vertragsangelegenheiten, Miet- und Pachtangelegenheiten, Grundstücksangelegenheiten und ein Bauantrag beraten und beschlossen.