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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

der Jahresrechnung 2018 der Ortsgemeinde Korlingen

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Korlingen hat die Jahresrechnung 2018 am 14.12.2022 nach den Vorschriften des § 113 GemO geprüft. In der Sitzung am 20.12.2022 hat der Gemeinderat über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018 beschlossen und dem Ortsbürgermeister, dem/der Bürgermeister/in der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten -soweit sie den/die Ortsbürgermeister/in bzw. den/die Bürgermeister/in vertreten haben- Entlastung erteilt. Gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung Rheinland Pfalz liegt der Jahresabschluss zur Einsichtnahme in der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, Zimmer 106, in der Zeit vom 06.03.2023 bis zum 14.03.2023 öffentlich aus.

54320 Waldrach, 01.03.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
Stephanie Nickels, Bürgermeisterin