Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Korlingen hat die Jahresrechnung 2018 am 14.12.2022 nach den Vorschriften des § 113 GemO geprüft. In der Sitzung am 20.12.2022 hat der Gemeinderat über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018 beschlossen und dem Ortsbürgermeister, dem/der Bürgermeister/in der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten -soweit sie den/die Ortsbürgermeister/in bzw. den/die Bürgermeister/in vertreten haben- Entlastung erteilt. Gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung Rheinland Pfalz liegt der Jahresabschluss zur Einsichtnahme in der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, Zimmer 106, in der Zeit vom 06.03.2023 bis zum 14.03.2023 öffentlich aus.