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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

über die Ermittlung der Bodenrichtwerte für den Bereich Westeifel-Mosel

gemäß § 15 der Landesverordnung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte (Gutachterausschussverordnung – GAVO) vom 20.04.2005 (GVB. S. 139), zuletzt geändert durch Artikel 29 des Gesetzes vom 19. Dezember 2019 (GVBl. S. 448). Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westeifel-Mosel hat die Bodenrichtwerte nach § 196 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg und Vulkaneifel zum Stichtag 01.01.2024 beschlossen. Die Bodenrichtwerte können nach vorheriger Terminvereinbarung in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte beim Vermessungs- und Katasteramt Westeifel-Mosel an den Dienstorten in

Im Viertheil 24, 54470 Bernkastel-Kues und

Berliner Straße 2, 54550 Daun

sowie bei den Servicestellen bei der

Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Teichstraße 16, 54595 Prüm und

Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier

eingesehen werden.

Nach § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen. Die Auskünfte können mündlich, schriftlich oder durch Abgabe eines Auszuges aus der Bodenrichtwertkarte mit entsprechenden Erläuterungen erteilt werden. Die Kostenpflicht derartiger Auskünfte richtet sich nach dem Landesgebührengesetz Rheinland-Pfalz und der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) in der jeweils geltenden Fassung. Die aktuellen Bodenrichtwerte (Stichtag 01.01.2024) werden voraussichtlich ab März 2024 über das GeoPortal RLP als Online-Geoinformationssystem auch im Internet bereitgestellt sein. Im kostenfreien Basisdienst kann u. a. die Bodenrichtwertkarte mit Zonenabgrenzung und dem Bodenrichtwert jedoch ohne die Beschreibung des Bodenrichtwertgrundstücks eingesehen werden. Der entsprechende Dienst ist unter www.geoportal.rlp.de erreichbar. Der Inhalt der Öffentlichen Bekanntmachung kann auch im Internet unter der Adresse https://vermka-westeifel-mosel.rlp.de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen-/-oeffentliche-mitteilungen

eingesehen werden.

Bernkastel-Kues, 15.02.2024
Karsten Böhm, Vorsitzendes Mitglied des Gutachterausschusses
für Grundstückswerte für den Bereich Westeifel-Mosel

Vermessungs- und Katasteramt Westeifel-Mosel

Im Viertheil 24 | 54470 Bernkastel-Kues