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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Unterrichtung der Einwohner über die Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserwerks Ruwer -Zweckverband- am 06.12.2023

Unter dem Vorsitz von Verbandsvorsteherin Stephanie Nickels fand am 06.12.2023 im Hotel Weis in Mertesdorf eine Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserwerks Ruwer -Zweckverband- statt.

Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil

Mitteilungen

Die Verbandsvorsteherin Frau Nickels gratulierte Herrn Jakobs zur Ehrung des Goldenen Meisterbriefes.

Es wurde über die Teilnahme des Zweckverbands am Pakt resilliente Wasserversorgung informiert. Der Fragekatalog „Notfallvorsorge Wasserversorgung“ hierzu ist in Bearbeitung.

TOP 2 Änderung der Betriebssatzung des Wasserwerks Ruwer

Im Zuge der Organisationsuntersuchung in 2022 wurde durch die Kommunalberatung angeregt, die aus dem Jahre 2001 stammende Betriebssatzung auf die aktuelle Rechtslage anzupassen. Die vorliegende Betriebssatzung entspricht im Wesentlichen der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz. Angepasst wurden hier insbesondere die Zuständigkeiten der einzelnen Organe des Zweckverbandes sowie die Freigabegrenzen. Auch wurden hier die beiden stellvertretenden Werkleiter (kaufmännisch/technisch) aufgenommen. Vom Aufbau her ist diese Betriebssatzung gleich wie die der Werke VG Ruwer. Dies ermöglicht ein gleiches Vorgehen innerhalb des Fachbereiches. Der Zweckverband stimmte der vorliegenden Betriebssatzung des Zweckverbandes Wasserwerk Ruwer zu.

TOP 3 Beratung und Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2024

In den Wasserbezugskosten in Höhe von 381.400 € ist der voraussichtliche Roh- und Trinkwasserbezug von den Stadtwerken Trier mit Mehraufwendungen von 27.100 € gegenüber dem Plan 2023 eingeplant worden. Seit dem 01.01.2013 hat das Land Rheinland-Pfalz die Wasserentnahmeentgelte für die eigene Quellförderung eingeführt. Im Wirtschaftsplan 2024 sind hierfür 25.000 € eingestellt, ein leicht erhöhter Ansatz gegenüber dem Plan 2023. Von dieser Abgabe erhält das Wasserwerk Ruwer Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen, wie z.B. die Erneuerung von Transportleitungen sowie Ertüchtigung von Hochbehältern. Das Wasserentnahmeentgelt für die Roh- und Trinkwasserlieferungen der Stadtwerke Trier sind in den jeweiligen Bezugspreisen mit 19.400,00 € eingerechnet. Die größte Kostenminderung ist bei den Strombezügen mit 105.600,00 € gegenüber dem Vorjahresansatz zu verzeichnen. Im Rahmen der bestehenden Bündelausschreibung wurden die Stromkosten für das Jahr 2024 ermittelt. Für die 2 Anlagen (Aufbereitungsanlage Riveris und Hochbehälter Pluwig) konnten für die Jahre 2024 und 2025 im Rahmen der Bündelausschreibung neue Stromlieferverträge abgeschlossen werden. Bei den Positionen Material und die Aufwendungen für die Unterhaltung unserer Anlagen wird mit einer moderaten Steigerung von 6.500,00 € gerechnet. Durch die Neuvergabe des Bereitschaftsdienstes für dringende Reparaturen verzeichnen wir eine Reduzierung der Kosten gegenüber dem Vorjahr. Eine weitere Kostensteigerung über 41.400,00 € ist bei dem Personalaufwand zu verzeichnen. Hier schlagen die linearen, tarifvertraglichen Lohnsteigerungen zu Buche. Die geplanten Abschreibungen werden durch die im Investitionsplan eingestellten Investitionen sowie die Fertigstellung der Neubaugebietserschließungen um 64.000,00 € steigen. Beim Verwaltungskostenbeitrag sind Kostenreduzierungen in Gesamthöhe von 30.000,00 € eingeplant worden, welche nach der Neuvereinbarung des Verwaltungskostenbeitrages für Dienste der Verbandsgemeinde Ruwer (zentrale Dienste und Verbandsgemeindekasse) sowie Kosten für die benutzten Arbeitsplätze begründet sind. Infolge von der Umstrukturierung der Zuständigkeiten im Bereich Verwaltung des Wasserwerkes steigt der Personalschlüssel um 0,85 Personeneinheiten. Durch das allgemein steigende Zinsniveau wird mit einem Anstieg der Zinsen (4,0 %) in Höhe von 16.700,00 € gerechnet, die genaue Zinsbelastung wird von der Darlehensaufnahme und Darlehensverlängerungen endgültig geprägt. Die sonstigen Veränderungen bewegen sich im üblichen Rahmen. Auf der Einnahmeseite vermindert sich der Auflösungsbetrag der passivierten Ertragszuschüsse um 2.200,00 € bei gleichzeitig steigendem Auflösungsbetrag Sonderposten für Investitionszuschüsse um 14.600,00 €. Beim Trinkwasserverbrauch wird mit rd. 945.000 cbm gerechnet, so dass sich hieraus bei gleichbleibenden Gebühren ein Planansatz 2024 von 1.890.000,00 € ergibt. Bei den Wiederkehrenden Beiträgen wird mit steigenden Erträgen gerechnet, da in 2023 verschiedene Ortsnetzerweiterungen ausgeführt werden. Hier sind ohne Gebührenanpassung mit Erlösen in Höhe von 1.056.000,00 € zu rechnen. Bei den aktivierten Eigenleistungen werden sich durch Umstellung der Aktivierung der notwendigen Tätigkeiten des technischen Büros Mehrerlöse von 60.000,00 € einstellen. Bei den anderen Positionen ergeben sich keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem Vorjahresplan. Der planmäßige Jahresgewinn 2024 beläuft sich somit auf 8.300,00 €. Im Wirtschaftsplan 2023 war ein planmäßiger Verlust in Höhe von 132.200,00 € eingestellt, dies ergibt gegenüber den Wirtschaftsplan 2023 eine Reduzierung des Verlustes um 140.500,00 €). Es wird mit einem Einnahmeüberschuss in Höhe von 486.800,00 € gerechnet. Daher wird eine Beibehaltung der Gebühren, welche zum 01.01.2023 erhöht wurden, vorgeschlagen. Die Wasserbezugsgebühren sollen daher bei 2,00 €/cbm netto bleiben, der wiederkehrende Beitrag Wasserversorgung bei 10,00 € pro Monat netto bei der Zählergröße Q3=4m³/h. Ob die Energie- und Materialkosten sowie die Dienstleistungskosten in den nächsten Jahren wieder fallen, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand seriös einschätzen. Auch bleibt die Erhaltung des Eigenkapitals im Blick zu halten. Im Investitionsplan zeichnen sich für das Wirtschaftsjahr 2024 Investitionen in einer Gesamthöhe von 3.362.000,00 € ab. Verpflichtungsermächtigungen werden für das Jahr 2025 mit 900.000,00 € ausgewiesen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Wirtschaftsplanes 2024 sind in mehreren Ortsgemeinden Erschließungsmaßnahmen ausgeführt worden, welche in der Übersicht Erschließungsverträge 2024 noch nachrichtlich aufgeführt sind. Schwerpunkte der Investitionen sind die Erneuerung von Transport- und Zuleitungen sowie hauptsächlich Ortsnetzerneuerungen in verschiedenen Ortsgemeinden. Weiter kommt der Umbau der erworbenen Halle in Waldrach zum Betriebshof noch in 2024 dazu. Zu den übrigen Maßnahmen und Anschaffungen wird auf entsprechende Erläuterungen im Vermögensplan bzw. im Investitionsplan hingewiesen.

1.

Der Zweckverband nahm die vorgelegte Kalkulation der Entgelte für 2024 zur Kenntnis.

2.

Der Zweckverband beschloss, die Wasserbezugsgebühren 2024 bei 2,00 €/cbm zu belassen. Der wiederkehrende Beitrag Wasserversorgung für 2024 wird mit 10,00 € pro Monat, bezogen auf die Zählergröße Q3 = 4 m³/h, beibehalten. Die Gebühren für die größeren Zähler werden im gleichen Verhältnis erhöht. Der einmalige Beitrag zur räumlichen Erweiterung (3,81 €/qm) bleibt für 2024 unverändert. Der einmalige Beitrag 2024 für die erstmalige Herstellung wird mit 2,81 €/qm beibehalten.

3.

Der Zweckverband beschloss, die Gebühren für die Entleihung von Standrohren und den Bezug von Trinkwasser über diese Standrohre bei den Gebühren der Satzung unter § 5, Nummer 5 ff, zu belassen. Weiter wird empfohlen, die Werkleitung zu ermächtigen, Vorausleistungen für die erstmalige Herstellung von Hausanschlüssen und die Erneuerung von Hausanschlüssen im privaten Bereich vor Ausführung der Arbeiten zu erheben.

4.

Der Zweckverband beschloss, den Wirtschaftsplan 2024 und die Satzung zum Wirtschaftsplan 2024 in der vorgelegten Form der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

5.

Der Zweckverband beschloss, die Werkleitung zu ermächtigen, im Rahmen der Kreditfestsetzung zur Finanzierung der Investitionen des Vermögensplanes die notwendigen Kreditaufnahmen, welche in der Satzung zum Wirtschaftsplan 2024 festgelegt sind, zu tätigen.