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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gusterath für das Jahr 2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, in der Sitzung am 25.01.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde vom 21.02.2024 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt —  2024

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  4.327.285 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  4.408.300 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag  —  -81.015 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  -73.810 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  276.200 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  1.531.500 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  -1.255.300 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  1.329.110 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

 —  2024

zinslose Kredite auf  —  0 €

verzinste Kredite auf  —  1.255.300 €

Zusammen auf  —  1.255.300 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf:  —  617.000 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf:  —  291.300 €

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf  —  1.140.249 €

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten sowie Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.

§ 6 Steuersätze

 —  2024

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A  —  400 v. H.

- Grundsteuer B  —  465 v. H.

- Gewerbesteuer  —  380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund  —  60 €

- für den zweiten Hund  —  100 €

- für jeden weiteren Hund  —  120 €

- für den ersten gefährlichen Hund  —  520 €

- für den zweiten gefährlichen Hund  —  800 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund  —  800 €

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 (vorläufig)

beträgt —  5.134.300 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023

beträgt  — 5.221.370 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

beträgt —  5.140.355 €

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 € überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in 0 Fällen zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.

Gusterath, den 25.01.2024
Roman, Kaßelmann, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung wurde der Aufsichtsbehörde gemäß § 97 Abs. 2 GemO angezeigt. Die Haushaltssatzung wurde der Aufsichtsbehörde gemäß § 97 Abs. 2 GemO angezeigt. Vom Gesamtbetrag der Investitionskredite wurde vorerst ein Betrag i.H.v. 950.300 € (davon 100.000 € als Vorfinanzierungskredit) genehmigt. Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wurde genehmigt.

Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme

vom 04.03.2024 bis 12.03.2024

im Rathaus, Zimmer 106 öffentlich aus.

Waldrach, den 26.02.2024
Stephanie Nickels, Bürgermeisterin