Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, in der Sitzung am 25.01.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde vom 21.02.2024 hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt — 2024
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 4.327.285 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 4.408.300 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag — -81.015 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — -73.810 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 276.200 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.531.500 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — -1.255.300 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — 1.329.110 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
— 2024
zinslose Kredite auf — 0 €
verzinste Kredite auf — 1.255.300 €
Zusammen auf — 1.255.300 €
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf: — 617.000 €
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf: — 291.300 €
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf — 1.140.249 €
Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten sowie Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.
— 2024
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A — 400 v. H.
- Grundsteuer B — 465 v. H.
- Gewerbesteuer — 380 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund — 60 €
- für den zweiten Hund — 100 €
- für jeden weiteren Hund — 120 €
- für den ersten gefährlichen Hund — 520 €
- für den zweiten gefährlichen Hund — 800 €
- für jeden weiteren gefährlichen Hund — 800 €
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 (vorläufig)
beträgt — 5.134.300 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023
beträgt — 5.221.370 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024
beträgt — 5.140.355 €
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 € überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in 0 Fällen zugelassen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung wurde der Aufsichtsbehörde gemäß § 97 Abs. 2 GemO angezeigt. Die Haushaltssatzung wurde der Aufsichtsbehörde gemäß § 97 Abs. 2 GemO angezeigt. Vom Gesamtbetrag der Investitionskredite wurde vorerst ein Betrag i.H.v. 950.300 € (davon 100.000 € als Vorfinanzierungskredit) genehmigt. Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wurde genehmigt.
Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme
vom 04.03.2024 bis 12.03.2024
im Rathaus, Zimmer 106 öffentlich aus.