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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hinzenburg für das Jahr 2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, in der Sitzung am 07.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Kenntnis durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

 —  2024

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  168.620 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  168.040 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag  —  580 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  4.695 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  53.300 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  7.550 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  45.750 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  -50.445 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätssicherung und/ oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten sowie Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.

§ 6 Steuersätze

 —  2024

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A  —  445 v. H.

- Grundsteuer B  —  500 v. H.

- Gewerbesteuer  —  395 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund  —  60 €

- für den zweiten Hund  —  80 €

- für jeden weiteren Hund  —  110 €

- für den ersten gefährlichen Hund  —  520 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund  —  800 €

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 (vorläufig) beträgt  —  315.797 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt  —  316.662 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt  —  317.242 Euro

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in 0 Fällen zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.

Hinzenburg, den 01.03.2024

Werner Scherf, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 09.02.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme

vom 04.03.2024

bis 12.03.2024

(Wochentag, Datum)

im Rathaus, Zimmer

216

öffentlich aus.

Waldrach, den 01.03.2024
Stephanie Nickels, Bürgermeisterin