Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, in der Sitzung am 07.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Kenntnis durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
— 2024
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 168.620 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 168.040 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag — 580 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 4.695 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 53.300 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 7.550 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 45.750 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — -50.445 €
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kredite zur Liquiditätssicherung und/ oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten sowie Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.
— 2024
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A — 445 v. H.
- Grundsteuer B — 500 v. H.
- Gewerbesteuer — 395 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund — 60 €
- für den zweiten Hund — 80 €
- für jeden weiteren Hund — 110 €
- für den ersten gefährlichen Hund — 520 €
- für jeden weiteren gefährlichen Hund — 800 €
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 (vorläufig) beträgt — 315.797 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt — 316.662 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt — 317.242 Euro
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in 0 Fällen zugelassen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.
Hinzenburg, den 01.03.2024
Werner Scherf, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 09.02.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme
| vom 04.03.2024 | bis 12.03.2024 | (Wochentag, Datum) |
| im Rathaus, Zimmer | 216 | öffentlich aus. |