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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Ausbietung der Fischereistrecken Lorscheider- und Saarbach und Thommerbach

Öffentliche Ausbietung der Fischereistrecken Lorscheider- und Saarbach und Thommerbach

In der Verbandsgemeinde Ruwer werden nachstehende Fischereistrecken zur ordnungsgemäßen Ausübung der Fischerei ab dem 01.04.2026 auf die Dauer von 12 Jahren verpachtet:

Thommerbach – von der Quelle oberhalb der Brunnenanlage der L 149 vor Herl bis zu den Thommer-Schiefergruben, einschließlich der zwei Weiher im unteren Streckenabschnitt (Gemarkung Fell) nach Maßgabe der hierfür geltenden fischereirechtlichen Vorschriften, sowie nach diesen Pachtbedingungen. Das Hauptpachtgewässer ist ca. 4.400 m lang, durchschnittlich ca. 1 m breit und etwa 0,44 ha groß. (Die Gesamtfläche des Bachlaufes beträgt ca. 5.200 m, wovon jedoch ca. 800 m von der Quelle bis zur Brunnenanlage an der L 149 fischereibiologisch wertlos sind.)

Lorscheider- und Saarbach – von der Grenze des Staatswaldes bei den zusammengeführten Gemarkungsgrenzen von Lorscheid, Lorscheid/Beuren bis zum Ende des linksseitigen Grundstücks der Gemarkung Herl, Flur 3 Nr. 7, einschließlich der Nebengewässer Kalbach bis Bescheider Wald, Etgesbach, Bickenbach, Linschbach und Kuhbach, nach Maßgabe der hierfür geltenden fischereirechtlichen Vorschriften, sowie nach diesen Pachtbedingungen. Das Hauptgewässer ist ca. 4.680 m lang, durchschnittlich ca. 2 m breit und etwa 0,93 ha groß.

Die Verpachtung erfolgt durch Einholung schriftlicher Gebote, mit Beschränkung auf Bieter, die Ihren Hauptwohnsitz bis zu 50 km Entfernung zur Fischereistrecke begründen. Die Gebote müssen spätestens am Freitag, den 20.03.2026, um 10:30 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Gebot Fischereistrecke …“, vorliegen. Gebote müssen beziffert und aus sich selbst heraus verständlich sein. Gebotseröffnung ist am Freitag, den 20.03.2026 um 11:00 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 102. Die Pachtbedingungen sind auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter www.ruwer.de/Fischerei veröffentlicht oder können per E-Mail (eva.steffes@ruwer.de) angefordert werden. Eine Einsichtnahme in der Verwaltung ist nur nach Terminvereinbarung unter Tel. 06500 918-122 möglich. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten die Pachtbedingungen als verbindlich anerkannt.

Thomas Hoffmann, Bürgermeister