- Einladung vom 07.12.2022 -
| Beginn: | 17:00 Uhr |
| Ende: | 18:20 Uhr |
Anwesend
| Als Vorsitzender: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz |
| Als Mitglieder: | Jürgen Claßen, Treis-Karden |
| Gaby Franzen, Bremm | |
| Fraktionsvorsitzender Volker Linden, Klotten | |
| Udo Marx, Lieg | |
| Tanja Schmidt, Valwig | |
| Volker Röhrig, Treis-Karden | |
| Stadtbürgermeister Walter Schmitz, Cochem | |
| Entschuldigt: | Ute Arens, Mesenich (Vertreter Stephan Hilken ebenfalls entschuldigt) |
| Christine Grünewald, Bruttig-Fankel | |
| Ulrich Möntenich, Müden (vertreten durch Tanja Schmidt) | |
| Uli Oster, Klotten (Vertreter Markus Fuhrmann ebenfalls entschuldigt) | |
| Die Beigeordneten: | Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete |
| Heinz Bremm, Cochem, Beigeordneter | |
| Entschuldigt: | Stephanie Balthasar-Schäfer, Erste Beigeordnete |
| Auf Einladung: | Udo Bukschat, Fachbereichsleiter, FB 2, VGV Cochem |
| Bernd Nitzsche, Fachbereichsleiter, FB 5, VGV Cochem | |
| Schriftführer: | Elmar Konzen, VGV Cochem |
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Damen und Herren des Hauptausschusses, die/den Beigeordnete(n) sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung. Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses fest. Die letzte Sitzung fand am 08.11.2022 statt. Die Niederschrift hierzu wurde den Damen und Herren des Ausschusses am 07.12.2022 über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Veröffentlicht wurde die Niederschrift im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe Nr. 47 am 25.11.2022. Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben.
Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen und keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Mitteilungen des Vorsitzenden
a) Klima-Offensive des Landes Rheinland-Pfalz
Das Land stellt lt. Presseankündigung 250 Mio € für eine kommunale Klima-Offensive zur Verfügung, von denen 180 Mio € pauschal für aus einem Maßnahmenkatalog auszuwählende Projekte auf Antrag an die Kommunen ausgeschüttet werden. Die restlichen Mittel werden in einem Wettbewerbsverfahren vergeben. Pro Einwohner gibt es pauschal einen Betrag von 43,83 € von dem 1/3 der Landkreis und 2/3 die Verbandsgemeinde Cochem erhalten können. Wenn der Landtag dies im 1. Halbjahr 2023 so beschließt, kann die VG-Cochem einen Betrag von rd. 580.000 € erwarten.
Das für die Antragstellung notwendige Formblatt und der Maßnahmenkatalog (Projektauswahlliste) sind aktuell leider noch nicht zugänglich. Eine Projektauswahl kann deshalb erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen und soll direkt oder indirekt auch der Stadt Cochem und allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Cochem zugute kommen.
b) Energetische Sanierung des Verwaltungsgebäudes (Altbau)
Die zur Ausführung im Jahr 2022 geplanten Arbeiten sind bis auf kleine Restarbeiten abgeschlossen.
Das Baugerüst konnte zurückgebaut werden, sodass die renovierte und energetisch sanierte Außenfassade und hier insbesondere die neue Fensteranlage mit dem Sonnenschutz nunmehr auch von der Ravenéstraße aus sichtbar ist.
Die Ausführung der Restarbeiten, da sind die Modernisierung des Eingangs- und Empfangsbereiches einschließlich Windfang und neuem Haupteingang sowie die Erneuerung der Aufzugsanlage, sind ab März/April 2023 vorgesehen. Bis auf die Aufzugsanlage sind hierzu bereits alle Auftragsvergaben erfolgt.
c) Neuabgrenzung der Forstreviere in der Verbandsgemeinde Cochem und Wechsel zur privaten bzw. staatlichen Beförsterung in den Forstrevieren Dohr und Bruttig-Fankel
Die Zentralstelle der Forstverwaltung in Neustadt beabsichtigt mangels einer einvernehmlichen freiwilligen Lösung der Reviergemeinden unter Herauslösung eines Kleinreviers Dohr mit privater Waldverpachtung ab voraussichtlich dem 01.01.2023 drei weitere Forstreviere und zwar Cochem, Bruttig-Fankel und Ediger-Eller/Senheim zu bilden. Dem Forstrevier Cochem sollen neben den Waldflächen der Stadt der Körperschaftswald der Ortsgemeinden Valwig und Faid sowie die Privatwaldflächen aus diesen Kommunen zugeordnet werden. Die Waldflächen der Ortsgemeinden Bruttig-Fankel, Beilstein, Ernst, Greimersburg, Wirfus, Klotten und Ellenz-Poltersdorf sollen neben den Privatwaldflächen aus diesen Gemeinden im Forstrevier Bruttig-Fankel zusammengefasst werden. Zum Forstrevier Ediger-Eller/Senheim werden voraussichtlich die Ortsgemeinden Ediger-Eller, Bremm, Senheim, Mesenich und Briedern gehören.
Nach dem Eintritt der kommunalen Förster Mews und Sprung in den Ruhestand und dem beabsichtigten Wechsel der zugehörigen Gemeinden hin zur staatlichen Beförsterung sorgen die neuen Revierzuschnitte und die Reviergrößen dafür, dass die Reviere zukunftsfähig aufgestellt und wirtschaftlich bewirtschaftet werden können.
Die Ortsgemeinde Dohr hat sich für eine Waldverpachtung ihres Kommunalwaldes entschieden. Eine kommunale Beförsterung erfolgt mit dem Revierleiter Körtgen nur noch im Forstrevier Ediger-Eller/Senheim.
Bedingt durch die Neuabgrenzung der Forstreviere und den sich teilweise vollziehenden Wechsel zur staatlichen Beförsterung bzw. die Waldverpachtung der Ortsgemeinde Dohr wird in Bezug auf die Versorgungslasten/Versorgungsaltlasten eine Splittung der Beförsterungsumlage bzw. ein Vorteilsausgleich auf der Basis einer freiwilligen Vereinbarung mit den hiervon betroffenen Ortsgemeinden erforderlich werden.
d) Zuwendung zu einem klimaangepassten Waldmanagement
Die Bundesregierung hat ein Programm zur finanziellen Unterstützung der Waldbesitzenden beschlossen. Ziel ist es, Waldökosysteme in ihrer Anpassungsfähigkeit vor dem Hintergrund des Klimawandels zu stärken. Die Waldbesitzenden sollen mit der finanziellen Unterstützung in die Lage versetzt werden, die Entwicklung ihrer Wälder hin zu mehr Resilienz im Rahmen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung wahrzunehmen. Die Höhe der Zuwendung beträgt zwischen 55 und 100 Euro je Hektar und Jahr.
Mit Hilfe der Zuwendung sollen die Waldbesitzenden finanziell in die Lage versetzt werden, ihre Waldbestände angesichts des Klimawandels anpassungsfähiger zu gestalten. Zur Erhöhung der Biodiversität ist unter anderem auch ein gewisser Verzicht auf Holznutzung und die Zulassung einer natürlichen Waldentwicklung erforderlich. Entsprechende Förderanträge für die Stadt Cochem und die Ortsgemeinden werden derzeit zur Beratung in den Gremien von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Forstamt Cochem vorbereitet.
e) Alternierende Telearbeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem
Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zum Erhalt der beruflichen Qualifikation, insbesondere in der Familienphase, Steigerung der Attraktivität des Arbeitsplatzes, Motivation und Arbeitszufriedenheit wurde angepasst an eine zeitgemäße moderne Verwaltung im Jahr 2022 und aufgrund der auch im öffentlichen Dienst immer schwerer werdenden Mitarbeitergewinnung (Stichwort Fachkräftemangel) für die Bediensteten der Verbandsgemeindeverwaltung ab dem 01.10.2022 die Möglichkeit geschaffen, an der Telearbeit teilzunehmen. Die Telearbeit wird dabei als alternierende Telearbeit (Präsenzpflicht in der Verwaltung an mindestens zwei wöchentl. Arbeitstagen) angeboten. Einzelheiten regelt eine mit dem Personalrat abgeschlossene Dienstvereinbarung. Mit der Einführung der Telearbeit sind nicht selbstverständlich mehr alle Mitarbeiter/innen jeden Tag im Hause der Verwaltung persönlich erreichbar, weshalb sich ggf. eine vorherige Terminvereinbarung empfiehlt. Die telefonische Erreichbarkeit ist, wie gewohnt, sichergestellt. Aktuell machen von der Telearbeit 21 Beschäftige Gebrauch.
f) Zustellung des Stadt- und Landboten Cochem – evtl. Vorverlegung Redaktionsschluss
Der Verlag Linus Wittich, der unser amtliches Bekanntmachungsorgan, den Stadt- und Landboten Cochem druckt, hat zunehmend Probleme verlässliche Zusteller zu finden. Zudem bereiten dem Verlag die inzwischen zu zahlenden deutlich höheren Mindestlöhne sowie die Papier- und Energiekosten wirtschaftliche Probleme, was auch die Verbandsgemeinde Cochem als Herausgeber vor Schwierigkeiten stellt. Die Erstellungskosten werden sich für die Verbandsgemeinde voraussichtlich ab dem 01.01.2023 deutlich erhöhen. Alternativ hierzu könnten die Kosten laut Verlag nur durch eine Umstellung der Zustellung hin zur Zustellung durch die Deutsche Post aufgefangen werden.
Bedingt durch die sich hierdurch verlängerten Zustellzeiten müsste der Redaktionsschluss im Verlag für uns von montags auf freitags (= ½ Arbeitstag in der VGV) vorverlegt werden. In der Folge müsste der finale Annahmeschluss – auch für die öffentliche Bekanntmachung und Einladung von Gremiensitzungen in der übernächsten Woche – im Hause der Verbandsgemeinde regelmäßig auf donnerstags, 10:00 Uhr, vorverlegt werden.
Für alle Sitzungseinladungen der VG, Stadt und Ortsgemeinden würde dies bedeuten, dass die für eine rechtssichere Sitzungseinladung und öffentliche Bekanntmachung finale Tagesordnung intern deutlich früher und zwar ein komplettes Wochenende früher abgestimmt werden müsste.
Für Presse- und Veranstaltungshinweise wäre bei einer Vorlaufzeit von 14 Tagen eine Aktualität kaum zu gewährleisten. Die Ortsbürgermeister- und Ortsbürgermeisterinnen haben sich in der Dienstbesprechung am 14.12.2022 gegen eine dahingehende Lösung ausgesprochen.
g) Terminplanung 2023 (vorläufig)
| Di 24.01.2023 17:00 Uhr | Ältestenrat |
| Mi 25.01.2023 17:00 Uhr | Dienstbesprechung Stadt-/Ortsbürgermeister |
| Do 26.01.2023 17:00 Uhr | Hauptausschuss |
| Do 02.02.2023 17:00 Uhr | Verbandsgemeinderat |
| Di 11.04.2023 16:00 Uhr | Werks-, Bau- und Umweltausschuss |
| Mi 12.04.2023 17:00 Uhr | Ältestenrat |
| Di 18.04.2023 17:00 Uhr | Dienstbesprechung Stadt-/Ortsbürgermeister/innen |
| Do 20.04.2023 17:00 Uhr | Hauptausschuss |
| Di 25.04.2023 17:00 Uhr | Verbandsgemeinderat |
| Di 04.07.2023 17:00 Uhr | Ältestenrat |
| Do 06.07.2023 17:00 Uhr | Dienstbesprechung Stadt-/Ortsbürgermeister/innen |
| Di 11.07.2023 16:00 Uhr | Werks-, Bau- und Umweltausschuss |
| Do 13.07.2023 17:00 Uhr | Hauptausschuss |
| Do 20.07.2023 17:00 Uhr | Verbandsgemeinderat |
| Di 26.09.2023 17:00 Uhr | Ältestenrat |
| Mi 27.09.2023 17:00 Uhr | Dienstbesprechung Stadt-/Ortsbürgermeister/innen |
| Mi 04.10.2023 17:00 Uhr | Hauptausschuss |
| Di 10.10.2023 17:00 Uhr | Verbandsgemeinderat |
| Do 30.11.2023 17:00 Uhr | Ältestenrat |
| Mo 04.12.2023 17:00 Uhr | Dienstbesprechung Stadt-/Ortsbürgermeister/innen |
| Do 07.12.2023 17:00 Uhr | Hauptausschuss |
| Di 12.12.2023 16:00 Uhr | Werks-, Bau- und Umweltausschuss |
| Do 14.12.2023 17:00 Uhr | Verbandsgemeinderat |
h) Hochwasserschutzkonzept
Die im Jahr 2022 im ersten Schritt geplanten insgesamt 8 Ortsbegehungen in der Stadt Cochem und den Ortsgemeinden Bruttig-Fankel, Ellenz-Poltersdorf, Klotten, Moselkern, Müden, Pommern und Treis-Karden haben in der Zwischenzeit stattgefunden. Es wurden hierbei wichtige zusätzliche Erkenntnisse und Basisdaten gewonnen, die in das Konzept einfließen werden.
An die Begehungen werden sich im Frühjahr 2023 in den genannten Gemeinden unter Einbeziehung der Bürgerschaft Work-Shops zur Hochwasserschutzthematik anschließen, in denen u.a. erste Ergebnisse im Entwurf vorgestellt werden. Der in das zu erstellende Hochwasserschutzkonzept einfließende Abschlussbericht ist für Juni/Juli 2023 zu erwarten.
2. Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes für das Jahr 2023
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Werkleiter und zugleich Fachbereichsleiter im Fachbereich 5, Bernd Nitzsche, der den Wirtschaftsplan des Abwasserwerks für das Jahr 2023 kurz vorstellt. „Das vergleichsweise schlechte Ergebnis“, so Herr Nitzsche, „ist auf die starken Preisanstiege im Bausektor, die Energiekrise und den Ukraine-Krieg zurückzuführen“.
Im Erfolgsplan ist bei Erträgen von 5.982.100 € (5.999.400 €) und Aufwendungen von 6.472.100 € (5.994.400 €) ein negatives Ergebnis von minus 490.000 € zu erwarten. Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben von jeweils 6.947.950 € (6.345.050 €) nachgewiesen, wobei Investitionen von rund 4,7 Mio. € (4,1 Mio. €) geplant sind. Die Beträge in Klammern beziehen sich auf das Jahr 2022.
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsaufwendungen beläuft sich auf 790.000,00 € (0,00€). Die Verpflichtungsermächtigungen werden auf 9.347.100 € (4.188.900 €) festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt 2.150.000,00 € (2.150.00,00 €).
In dem Planentwurf wurden die für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossenen gemeinsamen Abwasserentgelte berücksichtigt.
Im Erfolgsplan sind folgende wesentlichen Positionen vorgesehen:
| Ansatz 2022 € | Ansatz 2023 € | +/- € | |
| Erträge | |||
| Erlöse aus lfd. Entgelten (Benutzungsgebühren) | 2.970.000 | 2.956.500 | -13.500 |
| Erlöse Sondergebühr Weinbau/Weinhandel | 147.800 | 170.000 | +22.200 |
| Erlöse aus lfd. Entgelten (WkB) | 1.309.000 | 1.351.500 | +42.500 |
| Auflösung passivierter Ertragszuschüsse | 874.100 | 787.300 | -86.800 |
| Erlöse aus Betriebsführungsverträgen | 166.000 | 183.000 | +17.000 |
| Aufwendungen | |||
| Strombezug Kläranlagen | 326.000 | 516.000 | +190.000 |
| Strombezug Pumpwerke etc. | 237.000 | 324.000 | +87.000 |
| Unterhaltungsaufwendungen Kläranlagen | 185.200 | 228.000 | +42.800 |
| Unterhaltungsaufwendungen Flächenkanäle | 95.000 | 87.000 | -8.000 |
| Unterhaltungsaufwendungen Innensanierung | 89.450 | 86.380 | -3.070 |
| Unterhaltungsaufwendungen Haupt- u. Verbindungssammler | 30.000 | 23.000 | -7.000 |
| Klärschlammbeseitigung | 382.000 | 390.000 | +8.000 |
| Unterhaltungskostenanteile andere Abwasseranlagen (KAen Landkern und Lahr) | 77.000 | 99.000 | +22.000 |
| Personalaufwendungen | 542.600 | 569.520 | +26.920 |
| Abschreibungen | 2.845.700 | 2.868.850 | +23.150 |
| Zinsaufwendungen | 108.000 | 100.000 | -8.000 |
| Verwaltungskostenbeitrag | 560.000 | 554.300 | -5.700 |
| Abschluss- u. Beratungskosten | 27.000 | 27.000 | +/-0 |
Auf Grund der aktuellen Inflations- und Preisentwicklungen wird, soweit es keine „direkte“ den Energiebezug (Strom, Heizöl, Gas etc.) betreffende Positionen sind, mit einer Inflationsrate für 2023 von 8,8 % und einem durchschnittlichen Kostenaufschlag von 6,2 %, also insgesamt 15 % gerechnet.
Die Erlöse aus der Sondergebühr Weinbau/Weinhandel beziehen sich lediglich noch auf den Sondereinleiter. Mit der Einführung der gemeinsamen Entgelte für alle Bereiche (ehem. VG Cochem-Land, Stadt Cochem, ehem. VG Treis-Karden) ist die Weinzusatzgebühr entfallen.
Die Benutzungsgebühren und der Wiederkehrenden Beitrag sind aufgrund der Festsetzungen 2021 und der Vorauszahlungen 2022 angepasst worden. Hier wurde gleichermaßen die gemeinsame Entgeltgrundlage herangezogen. Einflüsse und Schwankungen u. a. wegen der Corona-Pandemie und des Ukrainekrieges haben Berücksichtigung gefunden. Da die Schmutzwassermenge auf Grund dieser Faktoren und der Maßgaben der Kreiswerke im Dürresommer 2022 Wasser zu sparen eher zu niedrig bemessen war, wurde bei der Ermittlung des Planansatzes daher eine moderate Steigerung angenommen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Gästezahlen und die Übernachtungen wieder ansteigen.
Auch bei der Auflösung der passivierten Ertragszuschüsse (einmalige Beiträge, Investitionszuschüsse Straßenbaulastträger) wurde auf das Jahr 2021 und die in 2022 gezahlten sowie die für 2023 geplanten Einmalbeiträge abgestellt. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen der Kläranlage Wirfus-Illerich wurde entsprechend aufgelöst und ist in der Position Auflösung der passivierten Ertragszuschüsse inkludiert.
Die Erlöse aus Betriebsführungsverträgen berücksichtigen die Betriebskostenabrechnungen.
Die Stromkosten für die Kläranlagen und Pumpwerke wurden korrigiert. Veränderungen aus Verschiebungen innerhalb der Abwasseranlagen wurden ebenso wie die aktuelle bzw. voraussichtliche Entwicklung für 2023 berücksichtigt.
Die Unterhaltungsaufwendungen für Kläranlagen und die Innensanierung der Kanalleitungen wurden entsprechend etwaiger Preissteigerungen sowie der Notwendigkeiten im Wirtschaftsjahr angepasst.
Die Unterhaltungsaufwendungen für die Flächenkanalisation/Haupt- u. Verbindungssammler können auf Grund des Vorjahresergebnisses und der voraussichtlichen Entwicklung (Zwischenbericht) etwas zurückgenommen werden, weil sich verschiedene Unterhaltungsarbeiten wie zum Beispiel Reparaturen, die Druckluftspülung von Leitungen und die Sanierung von Schachtabdeckungen voraussichtlich reduzieren. Bei den Kosten der Klärschlammbeseitigung fanden die Preise der VKK GmbH (für die Kommunale Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz AöR) Anwendung. Dieses wurde entsprechend der ausgefahrenen Klärschlammmengen in 2022, die auch für 2023 erwartet werden, angenommen und dargestellt. Da bereits in diesem Ansatz mögliche Eventualitäten für weitere und gegebenenfalls alternative Verwertungsmöglichkeiten berücksichtigt wurden, wird für 2023 zusätzlich eine Steigerung für Energie- und Betriebsmittel vorgesehen.
Bei den Personalaufwendungen und dem Verwaltungskostenbeitrag waren tarifvertragliche und personelle Änderungen zu berücksichtigen.
Die Abschreibungen ergeben sich aus dem Ergebnis von 2021 zuzüglich der in 2022 getätigten sowie der in 2023 geplanten bzw. fertiggestellten Investitionen.
Der geringere Ansatz Zinsaufwendungen resultiert aus der planmäßigen Tilgung von Bankdarlehen. Hierin sind auch die neu geplanten und aufzunehmenden Kreditmarktdarlehen anteilig der unterjährigen Verfügung berücksichtigt.
Die Ansätze wurden entsprechend der anzuwendenden Vorschriften und Methoden kalkuliert. Vor allem ist auf Grund des Ukrainekrieges, den noch merklichen Auswirkungen der Corona-Krise und den dadurch deutlich gestiegenen Energie- und Warenbezugskosten sowie die damit verbundenen Kostensteigerungen bei Dienstleistungen und die Materialknappheit eine deutliche Ergebnisverschlechterung zu erwarten, die zu einem Jahresverlust führt.
Im Vermögensplan sind Investitionen von rund 4,7 Mio € vorgesehen. Neben der Optimierung der Abwasseranlagen (Kläranlagen Treis und Brauheck-Dohr-Faid) liegt der Schwerpunkt wiederum in der Sanierung des Leitungsnetzes mit der Robotertechnik und der Erneuerung von Leitungen im offenen Bauverfahren.
Die vorgesehenen Leitungserneuerungen stehen in der Regel im Zusammenhang mit Baumaßnahmen der Straßenbaulastträger.
Die weiteren investiven Maßnahmen sind dem Wirtschaftsplan zu entnehmen.
Zur Finanzierung der Investitionen ist neben Kassenmitteln, Förderungen und Erstattungen auch die Aufnahme von Kreditmarktdarlehen erforderlich.
In die Tilgung von Darlehensverbindlichkeiten fließen, einschließlich der Darlehen, die bis 2021 aus der Fusion der Verbandsgemeinde mit der Stadt Cochem gestundet wurden, insgesamt 1,450 Mio. €. Hierin sind auch die neu geplanten und aufzunehmenden Kreditmarktdarlehen anteilig der unterjährigen Verfügung berücksichtigt.
Der Werks-, Bau und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 dem Verbandsgemeinderat empfohlen, den Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes für das Jahr 2023 wie vorliegend zu beschließen.
Der Hauptausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag des Fachausschusses an.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
3. Prüfungsauftrag für die Jahresabschlüsse des Abwasserwerkes Cochem für die Wirtschaftsjahre 2023, 2024 und 2025
Nach den Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigANVO) und der Betriebssatzung des Abwasserwerkes hat der Verbandsgemeinderat einen Abschlussprüfer für die Prüfung der Jahresabschlüsse zu bestellen. Die Bestellung soll sich auf mindestens drei und höchstens auf sechs Jahre erstrecken, wobei eine erneute Bestellung zulässig ist.
Die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz prüfte in der Vergangenheit die Jahresabschlüsse aller Abwasserwerke (Cochem-Land, Treis-Karden, Stadt Cochem und Zweckverband Kläranlage Treis), aus denen das Abwasserwerk Cochem infolge der beiden Fusionen entstanden ist.
Neben der Prüfung der Jahresabschlüsse erstellte die Mittelrheinische Treuhand auch eine langfristige Kalkulation anlässlich der Fusion der Verbandsgemeinde Cochem-Land und der Stadt Cochem.
Auch hat die Mittelrheinische Treuhand im Zusammenhang mit der Fusion mit der Verbandsgemeinde Treis-Karden Beratungsleistungen erbracht und Entgeltskalkulationen erarbeitet.
Zuletzt war die Mittelrheinische Treuhand im Zusammenhang mit der Vereinheitlichung bzw. Zusammenführung der Abwasserentgelte tätig und hat hierzu auch alle notwendigen Kalkulationen erstellt.
Es wird vorgeschlagen, die Zusammenarbeit mit der Mittelrheinischen Treuhand GmbH fortzusetzen.
Das Honorarangebot der Mittelrheinischen Treuhand GmbH, Koblenz, ist den Ausschussmitgliedern mit der Sitzungsvorlage zugegangen.
Die Prüfungskosten sind in den Wirtschaftsplänen der Jahre 2024, 2025 und 2026 in ausreichender Höhe zu veranschlagen.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 08.12.2022 mit der Angelegenheit befasst und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den Prüfungsauftrag für die Jahre 2023 bis 2025 auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes an die Mittelrheinische Treuhand GmbH zu vergeben.
Der Hauptausschuss schließt sich dieser Beschlussempfehlung an.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
4. Festsetzung der Entgelte 2023 für die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen
Die Abwasserentgelte für die Einrichtungen der ehemaligen Verbandsgemeinden Cochem-Land und Treis Karden sowie der Stadt Cochem wurden im Jahre 2021 neu kalkuliert und erstmals ab dem Jahre 2022 einheitlich wie folgt festgelegt:
| a) | Benutzungsgebühren für Schmutzwasser | 2,70 €/m³ |
| b) | wiederkehrender Beitrag für die Einleitung von Niederschlagswasser | 0,35 €/m² |
| c) | Abwasserabgabe für Kleineinleiter (je Einwohner) | 17,89 € |
| d) | Laufender Kostenbeitrag für die Oberflächenentwässerung der Gemeindestraßen | 0,65 €/m² |
| e) | Beitragssatz Investitionskostenanteil der Straßenoberflächenentwässerung für Gemeindestraßen | |
| - für die erstmalige Herstellung | 14,33 €/m² | |
| - für Kanalerneuerungen in offener Bauweise | 24,05 €/m² | |
| - für Kanalerneuerungen in geschlossener Bauweise | 9,45 €/m² | |
| f) | Einmaliger Beitrag für die Abwasserbeseitigung (erstmalige Herstellung) | |
| - Beitragsanteil Schmutzwasser | 11,09 €/m² | |
| - Beitragsanteil Niederschlagswasser | 16,22 €/m² | |
| g) | Gebühr für die Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen | 55,00 €/m³ |
| h) | Gebühr für die Beseitigung von Abwasser aus geschlossenen Gruben | 36,17 €/m³ |
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Abwasserentgelte 2023 unverändert beizubehalten.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 08.12.2022 einstimmig dafür ausgesprochen, der Empfehlung der Verwaltung zu folgen und die Abwasserentgelte im Jahr 2023 unverändert zu lassen.
Der Hauptausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat vor, die Abwasserentgelte 2023 in unveränderter Höhe festzusetzen. Für die laufenden Abwasserentgelte und die einmaligen Beiträge für die Abwasserbeseitigung sollen Vorausleistungen in der genannten Höhe erhoben werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
5. Feuerwehrangelegenheit;
Auftragsvergabe zur Lieferung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs-20 für den Standort Cochem sowie eines Kleinlöschfahrzeugs für den Standort Lütz
Gemäß § 3 Absatz 3 und 4 der Feuerwehrverordnung (FwVO) in Verbindung mit dem vom Verbandsgemeinderat Cochem beschlossenen Fahrzeugkonzept sind für den Standort Cochem ein Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) 20 sowie für den Standort Lütz ein Kleinlöschfahrzeug (KLF) vorzuhalten bzw. anzuschaffen. Mit der Beschaffung der beiden Fahrzeuge wurde die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz beauftragt. Die Maßnahmen wurden im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung dem Wettbewerb unterstellt.
Der Submissionstermin für das KLF fand am 02.12.2022 statt. Die Bindefrist für das Angebot endet am 13.01.2023.
Vier Firmen haben die Vergabeunterlagen mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform angefordert. Zum Einreichungstermin am 02.12.2022, 9:00 Uhr, lag der Verhandlungsleitung ein elektronisches Angebot vor.
Ergebnis:
| Firma | Preispunkte | Qualitätspunkte | Gesamt |
| Brandschutztechnik Görlitz GmbH | 1.400,00 | 350,00 | 1.750,00 |
Das eingereichte Angebot entspricht den ausgeschriebenen Anforderungen, sodass es zur weiteren Prüfung zugelassen wurde.
Ergebnis der Angebotsauswertung:
| - | Die Fa. Brandschutztechnik Görlitz GmbH hat das wirtschaftlichste Angebot für den Lieferauftrag vorgelegt. Die Bietereignung kann bestätigt werden. |
| - | Das Angebot der Fa. Brandschutztechnik Görlitz GmbH liegt nur gering über dem geschätzten Gesamtwert. |
| Eine unangemessene Diskrepanz zwischen dem Angebot und der Kostenschätzung ist nicht ersichtlich. | |
| Folglich ist das Angebot der Fa. Brandschutztechnik Görlitz GmbH als wirtschaftlich und auskömmlich anzusehen. | |
| - | Zuschlagskriterien waren der Preis (80%) und der Erfüllungsgrad des Leistungsverzeichnisses (20 %). |
Der Submissionstermin für das HLF-20 fand am 06.12.2022 statt. Die Bindefrist für das Angebot endet am 17.01.2023.
Vier Firmen haben die Vergabeunterlagen mittels registrierten Downloads bei der Vergabeplattform angefordert. Zum Einreichungstermin am 06.12.2022, 9:00 Uhr, lag der Verhandlungsleitung ein elektronisches Angebot vor.
Ergebnis:
| Firma | Preispunkte | Qualitätspunkte | Gesamt |
| Magirus GmbH, Ulm | 640,00 | 160,00 | 800,00 |
Das eingereichte Angebot entspricht den ausgeschriebenen Anforderungen, sodass es zur weiteren Prüfung zugelassen wurde.
Ergebnis der Angebotsauswertung:
| - | Die Fa. Magirus GmbH, Ulm hat das wirtschaftlichste Angebot für den Lieferauftrag vorgelegt. Die Bietereignung kann bestätigt werden. |
| - | Das Angebot der Fa. Magirus GmbH liegt etwas unter dem geschätzten Gesamtwert. |
Eine unangemessene Diskrepanz zwischen dem Angebot und der Kostenschätzung ist nicht ersichtlich.
Folglich ist das Angebot der Fa. Magirus GmbH als wirtschaftlich und auskömmlich anzusehen.
Zuschlagskriterien waren der Preis (80%) und der Erfüllungsgrad des Leistungsverzeichnisses (20 %).
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Cochem der Fa. Brandschutztechnik Görlitz den Auftrag zur Lieferung des KLF-, und der Fa. Magirus GmbH, Ulm, den Auftrag zur Lieferung des HLF 20 zu erteilen.
Bedingt durch die am 13.01. bzw. 17.01.2023 ablaufenden Bindefristen müssen die Vergabeentscheidungen vor der für den 02.02.2023 geplanten Sitzung des Verbandsgemeinderates Cochem getroffen werden. Bürgermeister Lambertz entschied in der Sitzung des Hauptausschusses in Abstimmung mit den anwesenden Beigeordneten die Aufträge auf der Grundlage der vorliegenden Angebote an die Fa. Brandschutz Görlitz und die Fa. Magirus GmbH zu vergeben.
Der Hauptausschuss trägt die dahingehend getroffene Eilentscheidung mit.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
6. Wirtschaftsplan 2023 der Mosellandtouristik GmbH
Die Geschäftsführung der Mosellandtouristik GmbH hat den Wirtschaftsplan 2023 vorgelegt.
Die Verlustübernahme insgesamt beläuft sich auf 878,79 T€ und liegt - ohne Berücksichtigung der Finanzierung aus Rücklagen - um 0,23 T€ unter dem Verlustübernahmebetrag 2022 (879,02 T€). Unter der Berücksichtigung der Finanzierung aus Rücklagen liegt der von den Gesellschaftern aufzubringende Verlustübernahmebetrag im Jahr 2023 bei 799,62 T€ und damit um 15,69 T€ über dem von den Gesellschaftern aufzubringendem Verlustübernahmebetrag des Vorjahres (783,93 T€). Im Plan 2023 sind 79,17 T€ für Projekte eingeplant, die nach dem Aufsichtsratsbeschluss vom 19.06.2019 und dem Aufsichtsratsbeschluss vom 06.07.2022 aus vorhandenen Rücklagen finanziert werden. Im Jahr 2022 wurden Projektkosten in Höhe von 95,09 T€ aus Rücklagen finanziert.
Nach dem festgelegten Modell zur Aufteilung des Verlustübernahmebetrages auf die Gesellschafter beläuft sich der von der Verbandsgemeinde Cochem aufzubringende Anteil im Jahr 2023 nach dem Entwurf des Wirtschaftsplans auf 48.628,75 Euro. Er ist damit um 1.917,68 Euro höher als der Verlustübernahmebetrag im Vorjahr 2022 (46.711,07 Euro).
Erläuterung zur Erhöhung des Verlustübernahmebetrages für die VG Cochem:
Die Verteilung der Verlustübernahmebeträge auf die Gesellschafter der Mosellandtouristik erfolgt gemäß Gesellschaftsvertrag unter anderem anhand der Übernachtungszahlen und Gästeankünfte des Statistischen Landesamtes. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der jeweiligen „Anteile an den Gesamtübernachtungen“, nicht auf Grundlage der absoluten Zahlen. Hierzu ist anzumerken, dass ab Januar 2021 die Privatquartiere und gewerblichen Kleinbetriebe mit weniger als 10 Betten nicht mehr Bestandteil der Beherbergungsstatistik des Statistischen Landesamtes sind. Schon dadurch kommt es zu Veränderungen bei den Finanzierungsanteilen der Gesellschafter. Darüber hinaus haben wir noch den Effekt, dass die Übernachtungszahlen insgesamt in der Region gesunken sind, aber eben nicht gleichmäßig bei allen Gesellschaftern, so dass Gesellschafter, bei denen die Übernachtungszahlen vergleichsweise geringer als der Durchschnitt gesunken sind, anteilig mehr als im Vorjahr bezahlen müssen. Bei den Gesellschaftern, deren Übernachtungszahlen vergleichsweise höher als der Durchschnitt gesunken sind, haben genau den gegenteiligen Effekt, nämlich einen geringeren Verlustübernahmeanteil als im Vorjahr.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 mit den zugehörigen Erläuterungen und einer Übersicht zu den geplanten Projekten ist den Mitgliedern des Hauptausschusses mit der Einladung zur Sitzung zugegangen.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den Wirtschaftsplan 2023 der Mosellandtouristik GmbH entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
7. Gigabitausbau - Beantragung von Fördermitteln im "Graue-Flecken-Programm" 2023
In der Sitzung vom 29.03.2022 wurde zur Vorbereitung einer Antragsstellung im „Graue-Flecken-Programm“ beschlossen, den vorgelegten öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Zusammenarbeit zum Gigabitausbau der Breitbandinfrastruktur im Landkreis Cochem-Zell abzuschließen.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat überraschend den aktuellen Förderaufruf zum laufenden Breitbandförderprogramm des Bundes aufgehoben und rückwirkend zum 17.10.2022 einen Förderstopp verhängt.
Förderanträge können seither nicht mehr auf den Portalen der Projektträger eingereicht werden. Hintergrund für diesen überraschenden Förderstopp ist, dass das Förderprogramm offenbar überzeichnet ist und die zur Verfügung gestellten Fördermittel erschöpft sind. Zur Vorbereitung eines neuen Förderprogramms lässt die Bundesregierung derzeit untersuchen, welche Gebiete voraussichtlich eigenwirtschaftlich ausgebaut werden und welche den größten Förderbedarf haben.
Die Ergebnisse dieser sog. Potenzialanalyse sollen Anfang 2023 vorliegen und schon vor Durchführung von Markterkundungsverfahren (MEV) einen Überblick über privatwirtschaftliche Ausbaumöglichkeiten verschaffen. Für das neue Förderprogramm geht das BMDV derzeit von einer Veröffentlichung der Förderrichtlinien im Februar 2023 aus. Neue Anträge können erst ab Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinien eingereicht werden. Der Bund geht zwar davon aus, dass das Fördervolumen für das neue Förderprogramm auf dem Niveau von 2022 gehalten werden kann, eine Priorisierung bei der Vergabe der Fördermittel, z. B. für die Gebiete, in denen der größte Förderbedarf besteht, kann hierbei jedoch nicht ausgeschlossen werden. Grundlage hierfür wird wiederum die oben erwähnte Potenzialanalyse sein, die u. a. darlegt, wo der eigenwirtschaftliche Ausbau vorangetrieben wird und wo der größte Nachholbedarf und das größte Förderbedürfnis besteht.
Vor diesem Hintergrund kann es zu einem „Windhundrennen“ um die zur Verfügung stehenden Fördermittel kommen. Unabhängig von der aktuell noch unklaren Ausgestaltung und den Konditionen des neuen Förderprogramms sollte die Verwaltung jedoch in der Lage sein, zeitnah einen entsprechenden Förderantrag einzureichen. Die grundlegenden Rahmenbedingungen und ein mögliches Ausbauvolumen für einen Gigabitausbau im Landkreis Cochem-Zell wurden vor dem Förderstopp auf der Grundlage eines MEV evaluiert und durch den TÜV Rheinland ausgewertet. Das Ausbauvolumen für den sog. „grauen Fleck“ wird sich demnach in einem Bereich von rund 22.000 bis 25.700 Adresspunkten bei einer sog. Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von rund 94,4 Mio. € bis ca. 102,4 Mio. € bewegen.
Weitere Details ergeben sich aus einer den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zugegangenen „Referenzvorlage“ der Kreisverwaltung Cochem-Zell und einer Informationsvorlage für den Kreistag. Die hier genannten Werte basieren auf der Annahme eines „Worstcase“, in dem die jeweiligen Bieter bzw. Telekommunikationsunternehmen (TKU) auf keinerlei bestehende und nutzbare Infrastrukturen zurückgreifen können. Für den Fall, dass ein TKU die Nutzung bestehender Infrastrukturen in die Angebotskalkulation mit einfließen lassen kann, werden sich die Tiefbaukosten und somit auch die Wirtschaftlichkeitslücke deutlich reduzieren. Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass sich das Ausbauvolumen und die Kosten für ein künftiges Förderprojekt durch zwischenzeitlich durchgeführte eigenwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen nochmals deutlich reduzieren wird. Detaillierte Angaben zum Ausbauvolumen sowie der zu erwartenden Wirtschaftlichkeitslücke können erst auf Grundlage der Ergebnisse eines neuen Markterkundungsverfahrens (MEV) und ggf. unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Potenzialanalyse des Bundes geliefert werden.
Da unter den bislang bekannten Rahmenbedingungen für ein novelliertes Förderprogramm 2023 von einem „Run“ auf die zur Verfügung stehenden Fördermittel auszugehen ist, sobald ein neues Antragsfenster geöffnet wird, ist ein zügiges Handeln seitens der Verwaltung erforderlich. Es wird daher angestrebt, auf Basis eines neuen MEV unmittelbar nach Inkrafttreten des neuen Förderprogramms 2023 einen Förderantrag für den Gigabitausbau im Landkreis Cochem-Zell einzureichen.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, sich dem Beschluss des Kreistages vom 14.11.2022 anzuschließen und gemäß der Empfehlung des TÜV Rheinland, Fördermittel für den Gigabitausbau auf der Grundlage des novellierten Förderprogramms 2023 zu beantragen sowie die Verwaltung zu ermächtigen, alle notwendigen Vorkehrungen für die Antragsstellung zu treffen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
8. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen
Nach § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung entscheidet der Verbandsgemeinderat über die Annahmen von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Der Verbandsgemeinderat hat die Entscheidung bis zu einem Spendenbetrag von 10.000 € auf den Hauptausschuss delegiert. Der Verbandsgemeinde werden folgende Spenden angeboten:
| Verwendungs-zweck | Zuwen-dungs-betrag | Zuwendungs- geber | Anderweitiges Beziehungs-verhältnis zur Gemeinde |
| Spende für MTF Bruttig-Fankel | 1.700,00 € | Verkehrs- und Verschönerungs-verein Bruttig-Fankel e.V., Tannenweg 12, 56814 Bruttig-Fankel | ----- |
| Spende für MTF Faid | 5.000,00 € | Förderverein FFW Faid, Marcel Mund, Kelberger Str. 22b, 56814 Faid | ----- |
| Spende FFW Treis | 500,00 € | Der Zuwendungs-geber möchte nicht genannt und nicht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde veröffentlicht werden (siehe Anlage) | ----- |
Der Hauptausschuss bedankt sich bei allen Spendern für die großzügige finanzielle Unterstützung. Er hat keine Bedenken und beschließt die angebotenen Zuwendungen anzunehmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Nichtöffentliche Sitzung
Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.