- Einladung vom 30.11.2022 -
| Beginn: | 16:00 Uhr |
| Ende: | 18:30 Uhr |
Anwesend
| Als Vorsitzender: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz |
| Als Mitglieder: | Ute Arens, Mesenich (bis Beratung TOP 1 nöS) |
| Fraktionsvorsitzender Hans Bleck, Cochem | |
| Ulrich Burkholz, Cochem | |
| Peter Krötz, Ediger-Eller | |
| Werner Lauxen, Lieg | |
| Jürgen Schneider, Klotten | |
| Jakob Zenzen, Pommern (in Vertretung von Ortsbürgermeister Thönnes, Herbert) | |
| Stephan Idel, Beilstein (in Vertretung von Zucchet, Klaus) | |
| Die Beigeordneten: | Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete (ab TOP 2 öS bis einschl. Beratung TOP 1 nöS) |
| Heinz Bremm, Cochem, Beigeordneter | |
| Entschuldigt: | Dirk Mohrs, Faid |
| Herbert Thönnes, Wirfus | |
| Klaus Zuchhet, Valwig | |
| Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete | |
| Weiter anwesend: | VA Alwin Schmitz |
| VA Dirk Brück (öffentliche Sitzung) | |
| Herr Jakob, Ing.-Büro Dr. Siekmann (zu TOP 1 nöS) | |
| Schriftführer: | Bernd Nitzsche, VGV Cochem |
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Damen und Herren des Ausschusses, die Beigeordneten, die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung sowie Herrn Jakobs vom Ingenieurbüro Dr. Siekmann. Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Die letzte Sitzung fand am 22.09.2022 statt. Die Niederschrift hierzu wurde im Stadt- und Landboten Cochem am 28.10.2022 veröffentlicht. Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben. Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen und keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Zwischenbericht zum 30.09.2022 für die Ausführung des Wirtschaftsplanes des Abwasserwerkes
Auf Grund des Ukrainekrieges, den noch merklichen Auswirkungen der Corona Krise und den dadurch deutlich gestiegenen Energie- und Warenbezugskosten sowie die damit verbundenen Kostensteigerungen bei Dienstleistungen und die Materialknappheit lassen insgesamt eine deutliche Ergebnisverschlechterung erwarten. Diese wurde in den maßgebenden Positionen unter Berücksichtigung der Inflation und einem allgemeinen Preiszuschlag eingerechnet. Die Auswirkungen werden zunehmend ab der 2. Jahreshälfte spürbar und setzen sich in der Wirtschaftsplanung für das Jahr 2023 fort. Zudem kann bei den Einnahmen durch eine eher niedrige, stagnierende Schmutzwassermenge, die der Gebührenveranlagung zu Grunde liegt, derzeit nur sehr verhalten von einer Verbesserung ausgegangen werden.
Zusätzlich haben die Kreiswerke auf Grund der anhaltenden Dürrephase im letzten Sommer zum Wassersparen aufgefordert, welches sich ebenso negativ auf die Einnahmesituation auswirkt. Dies führt dazu, dass bei den Erlösen und den Aufwendungen der einzelnen Planansätze Verschiebungen und entsprechende Mehrausgaben (rd. 100.000 €) bzw. Mindereinnahmen (rd. 75.000 €) zu erwarten sind, die zu einem geschätzten Jahresverlust von 173.050 € führen der aber mit den erwirtschafteten positiven Ergebnissen der Vorjahre, sprich dem Gewinnvortrag, ausgeglichen werden kann.
Im Vermögensplan werden sich die vorgesehenen Investitionen von 4.045.950,00 € auf rund 2,8 Mio € verringern, weil mit verschiedenen Projekten im Laufe des Jahres nicht begonnen wurde bzw. andere bis zum Jahresende nicht abgeschlossen werden können. Korrespondierend mit den geringeren Investitionen fällt auch die Entnahme der Kassenmittel aus. Ergänzende Erläuterungen hierzu wurden von Herrn Dirk Brück und von Herrn Werkleiter Nitzsche gegeben.
Es wird vorgeschlagen, den Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Festsetzung der Entgelte 2023 für die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen
Die Abwasserentgelte für die Einrichtungen der ehemaligen Verbandsgemeinden Cochem-Land und Treis Karden sowie der Stadt Cochem wurden im Jahre 2021 neu kalkuliert und erstmals ab dem Jahre 2022 einheitlich wie folgt festgelegt:
| a) | Benutzungsgebühren für Schmutzwasser | 2,70 €/m³ |
| b) | wiederkehrender Beitrag für die Einleitung von Niederschlagswasser | 0,35 €/m² |
| c) | Abwasserabgabe für Kleineinleiter (je Einwohner) | 17,89 € |
| d) | Laufender Kostenbeitrag für die Oberflächenentwässerung der Gemeindestraßen | 0,65 €/m² |
| e) | Beitragssatz Investitionskostenanteil der Straßenoberflächenentwässerung für Gemeindestraßen | |
| - für die erstmalige Herstellung | 14,33 €/m² | |
| - für Kanalerneuerungen in offener Bauweise | 24,05 €/m² | |
| - für Kanalerneuerungen in geschlossener Bauweise | 9,45 €/m² | |
| f) | Einmaliger Beitrag für die Abwasserbeseitigung (erstmalige Herstellung) | |
| - Beitragsanteil Schmutzwasser | 11,09 €/m² | |
| - Beitragsanteil Niederschlagswasser | 16,22 €/m² | |
| g) | Gebühr für die Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen | 55,00 €/m³ |
| h) | Gebühr für die Beseitigung von Abwasser aus geschlossenen Gruben | 36,17 €/m³ |
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Abwasserentgelte 2023 unverändert beizubehalten.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat vor, die Abwasserentgelte 2023 in unveränderter Höhe festzusetzen. Für die laufenden Abwasserentgelte und die einmaligen Beiträge für die Abwasserbeseitigung werden Vorausleistungen in vorstehender Höhe erhoben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes für das Jahr 2023
Im Erfolgsplan ist bei Erträgen von 5.982.100 € (5.999.400 €) und Aufwendungen von 6.472.100 € (5.994.400 €) ein negatives Ergebnis von minus 490.000 € zu erwarten. Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben von jeweils 6.947.950 € (6.345.050 €) nachgewiesen, wobei Investitionen von rund 4,7 Mio. € (4,1 Mio. €) geplant sind. Die Beträge in Klammern beziehen sich auf das Jahr 2022. Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsaufwendungen beläuft sich auf 790.000,00 € (0,00€). Die Verpflichtungsermächtigungen werden auf 9.347.100 € (4.188.900 €) festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt 2.150.000,00 € (2.150.00,00 €).
In dem Planentwurf wurden die für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossenen gemeinsamen Abwasserentgelte berücksichtigt.
Im Erfolgsplan sind folgende wesentlichen Positionen vorgesehen:
| Ansatz 2022 € | Ansatz 2023 € | +/- € | |
| Erträge | |||
| Erlöse aus lfd. Entgelten | 2.970.000 | 2.956.500 | -13.500 |
| (Benutzungsgebühren) | |||
| Erlöse Sondergebühr | 147.800 | 170.000 | +22.200 |
| Weinbau/Weinhandel | |||
| Erlöse aus lfd. Entgelten (WkB) | 1.309.000 | 1.351.500 | +42.500 |
| Auflösung passivierter Ertragszuschüsse | 874.100 | 787.300 | -86.800 |
| Erlöse aus Betriebsführungsverträgen | 166.000 | 183.000 | +17.000 |
| Aufwendungen | |||
| Strombezug Kläranlagen | 326.000 | 516.000 | +190.000 |
| Strombezug Pumpwerke etc. | 237.000 | 324.000 | +87.000 |
| Unterhaltungsaufwendungen Kläranlagen | 185.200 | 228.000 | +42.800 |
| Unterhaltungsaufwendungen Flächenkanäle | 95.000 | 87.000 | -8.000 |
| Unterhaltungsaufwendungen Innensanierung | 89.450 | 86.380 | -3.070 |
| Unterhaltungsaufwendungen Haupt- u. Verbindungssammler | 30.000 | 23.000 | -7.000 |
| Klärschlammbeseitigung | 382.000 | 390.000 | +8.000 |
| Unterhaltungskostenanteile andere Abwasseranlagen (KAen Landkern und Lahr) | 77.000 | 99.000 | +22.000 |
| Personalaufwendungen | 542.600 | 569.520 | +26.920 |
| Abschreibungen | 2.845.700 | 2.868.850 | +23.150 |
| Zinsaufwendungen | 108.000 | 100.000 | -8.000 |
| Verwaltungskostenbeitrag | 560.000 | 554.300 | -5.700 |
| Abschluss- u. Beratungskosten | 27.000 | 27.000 | +/-0 |
Auf Grund der aktuellen Inflations- und Preisentwicklungen wird, soweit es keine „direkte“ den Energiebezug (Strom, Heizöl, Gas etc.) betreffende Position ist, mit einer Inflationsrate für 2023 von 8,8 % und einem durchschnittlichen Kostenaufschlag von 6,2 %, also insgesamt 15 % gerechnet.
Die Erlöse aus der Sondergebühr Weinbau/Weinhandel beziehen sich lediglich noch auf den Sondereinleiter. Mit der Einführung der gemeinsamen Entgelte für alle Bereiche (ehem. VG Cochem-Land, Stadt Cochem, ehem. VG Treis-Karden) ist die Weinzusatzgebühr entfallen.
Die Benutzungsgebühren und der Wiederkehrenden Beitrag sind aufgrund der Festsetzungen 2021 und der Vorauszahlungen 2022 angepasst worden. Hier wurde gleichermaßen die gemeinsame Entgeltgrundlage herangezogen. Einflüsse und Schwankungen u. a. wegen der Coronapandemie und des Ukrainekrieges haben Berücksichtigung gefunden. Da die Schmutzwassermenge auf Grund dieser Faktoren und der Maßgaben der Kreiswerke im Dürresommer 2022 Wasser zu sparen eher zu niedrig bemessen war, wurde bei der Ermittlung des Planansatzes daher eine moderate Steigerung angenommen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Gästezahlen und die Übernachtungen wieder ansteigen. Auch bei der Auflösung der passivierten Ertragszuschüsse (einmalige Beiträge, Investitionszuschüsse Straßenbaulastträger) wurde auf das Jahr 2021 und die in 2022 gezahlten sowie die für 2023 geplanten Einmalbeiträge abgestellt. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen der Kläranlage Wirfus-Illerich wurde entsprechend aufgelöst und ist in der Position Auflösung der passivierten Ertragszuschüsse inkludiert. Die Erlöse aus Betriebsführungsverträgen berücksichtigen die Betriebskostenabrechnungen.
Die Stromkosten für die Kläranlagen und Pumpwerke wurden korrigiert. Veränderungen aus Verschiebungen innerhalb der Abwasseranlagen wurden ebenso wie die aktuelle bzw. voraussichtliche Entwicklung für 2023 berücksichtigt. Die Unterhaltungsaufwendungen für Kläranlagen und die Innensanierung der Kanalleitungen wurden entsprechend von etwaigen Preissteigerungen sowie der Notwendigkeiten im Wirtschaftsjahr angepasst. Die Unterhaltungsaufwendungen für die Flächenkanalisation/Haupt- u. Verbindungssammler können auf Grund des Vorjahresergebnisses und der voraussichtlichen Entwicklung (Zwischenbericht) etwas zurückgenommen werden, weil sich verschiedene Unterhaltungsarbeiten wie zum Beispiel Reparaturen, die Druckluftspülung von Leitungen und die Sanierung von Schachtabdeckungen voraussichtlich reduzieren. Bei den Kosten der Klärschlammbeseitigung fanden die Preise der VKK GmbH (für die Kommunale Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz AöR) Anwendung. Dieses wurde entsprechend der ausgefahrenen Klärschlammmengen in 2022, die auch für 2023 erwartet werden, angenommen und dargestellt. Da bereits in diesem Ansatz mögliche Eventualitäten für weitere und gegebenenfalls alternative Verwertungsmöglichkeiten berücksichtigt wurden, wird für 2023 zusätzlich eine Steigerung für Energie- und Betriebsmittel vorgesehen. Bei den Personalaufwendungen und dem Verwaltungskostenbeitrag waren tarifvertragliche und personelle Änderungen zu berücksichtigen. Die Abschreibungen ergeben sich aus dem Ergebnis von 2021 zuzüglich der in 2022 getätigten sowie der in 2023 geplanten bzw. fertiggestellten Investitionen.
Der geringere Ansatz Zinsaufwendungen resultiert aus der planmäßigen Tilgung von Bankdarlehen. Hierin sind auch die neu geplanten und aufzunehmenden Kreditmarktdarlehen anteilig der unterjährigen Verfügung berücksichtigt. Die Ansätze wurden entsprechend der anzuwendenden Vorschriften und Methoden kalkuliert. Vor allem ist auf Grund des Ukrainekrieges, den noch merklichen Auswirkungen der Coronakrise und den dadurch deutlich gestiegenen Energie- und Warenbezugskosten sowie die damit verbundenen Kostensteigerungen bei Dienstleistungen und die Materialknappheit eine deutliche Ergebnisverschlechterung zu erwarten, die zu einem Jahresverlust führt.
Im Vermögensplan sind Investitionen von rund 4,7 Mio € vorgesehen. Neben der Optimierung der Abwasseranlagen (Kläranlagen Treis und Brauheck-Dohr-Faid) liegt der Schwerpunkt wiederum in der Sanierung des Leitungsnetzes mit der Robotertechnik und der Erneuerung von Leitungen im offenen Bauverfahren. Die vorgesehenen Leitungserneuerungen stehen in der Regel im Zusammenhang mit Baumaßnahmen der Straßenbaulastträger. Die weiteren investiven Maßnahmen können dem Wirtschaftsplan entnommen werden. Zur Finanzierung der Investitionen ist neben Kassenmitteln, Förderungen und Erstattungen auch die Aufnahme von Kreditmarktdarlehen erforderlich.
In die Tilgung von Darlehensverbindlichkeiten fließen, einschließlich der Darlehen, die bis 2021 aus der Fusion der Verbandsgemeinde mit der Stadt Cochem gestundet wurden, insgesamt 1,450 Mio. €. Hierin sind auch die neu geplanten und aufzunehmenden Kreditmarktdarlehen anteilig der unterjährigen Verfügung berücksichtigt. Ergänzende Erläuterungen hierzu wurden von Herrn Dirk Brück und von Herrn Werkleiter Nitzsche gegeben.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat Cochem vor, den Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes für das Jahr 2023 zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4. Durchführung von Maßnahmen (Lieferungen und Leistungen) für das Abwasserwerk;
Umbau der Kläranlage Treis auf Schlammfaulung
a) Belüfter- und Gebläsetausch
b) Landschaftsplanung
c) Versuchsanlage zur Feinsiebung
d) Tragwerksplanung – Vorratsbeschluss -
e) Grunderwerb - Vorratsbeschluss -
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 03.11.2021 einstimmig das Ergebnis der Potenzialstudie zur Umstellung der Kläranlage Treis auf Schlammfaulung nach den Vorgaben der Kommunalrichtlinie beschlossen und entschieden, die Umsetzung weiter voranzutreiben. Zur Umsetzung sind umfangreiche Planungen und die Erstellung detaillierter Antragsunterlagen durch Fachplaner notwendig.
Zwischenzeitlich wurde die europaweite Ausschreibung der Ingenieurleistungen sowie der Planungsleistungen für die EMSR-Technik durchgeführt.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss hat in der öffentlichen Sitzung am 06.07.2022 den Auftrag zur Erstellung der Ingenieurleistungen sowie der Planungsleistungen für die EMSR-Technik an das Ingenieurbüro HSI Consult GmbH erteilt.
Vertreter des Ingenieurbüros haben in der Sitzung am 22.09.2022 erste Entwurfsideen vorgestellt.
Zu a)
In der seinerzeit erstellten Potenzialstudie wurden u.a. folgende Optimierungen, wie
| - | der Wechsel von Plattenbelüfter auf Flächenbelüfter, |
| - | der Wegfall der 8 energieaufwendigen Rührwerke sowie |
| - | die Erneuerung der bereits seit der Inbetriebnahme im Betrieb befindlichen Gebläse |
vorgeschlagen.
Die Belüfter in den 4 SBR-Becken wurden vor 10 Jahren erneuert. Sie haben zwischenzeitlich ihre Lebenszeit erreicht und müssen dringend erneuert werden.
Bei Umstellung von Plattenbelüfter auf Flächenbelüfter sollen die energieaufwendigen 8 Rührwerke wegfallen.
Insgesamt stehen zur Belüftung der 4 SBR-Becken jeweils getrennte Gebläse, einschl. eines Ersatzgebläses, zur Verfügung. Für ein SBR-Becken wurde vor Jahren ein abgängiges Gebläse gegen zwei kleinere Gebläse (einschl. Frequenzumrichter) getauscht. Somit stehen aktuell 3 alte Gebläse noch zum Austausch an. Ein altes Gebläse bleibt als Redundanzgebläse stehen.
Für die geplanten Maßnahmen wurde eine Bundesförderung nach der Kommunalrichtlinie sowie eine Landesförderung durch Zuschüsse beantragt. Mit der Bewilligung der Bundesförderung wird noch vor Jahresende gerechnet; für die Landesförderung liegt die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn vor. Die Haushaltsmittel sind im Wirtschaftsplan eingestellt.
Aufgrund des Belüfterzustandes sowie des Alters der Gebläse ist die Maßnahme aus Gründen der Betriebssicherheit aber auch aus Energieeinsparungsgründen kurzfristig umzusetzen. Die Ausschreibung soll durch die Vergabeberatungsstelle Klaeser, Montabaur, auf der Grundlage des bestehenden Dienstleistungsrahmenvertrages erfolgen.
Zu b)
Bei der geplanten Maßnahme ist grundsätzlich kein großer landespflegerischer Eingriff geplant, da an der äußeren Eingrünung keine Veränderungen vorgenommen werden sollen. Besonders sichtbar sind später der Gasspeicher und die notwendige Gasfackel.
Vorsorglich hat das Planungsbüro mit der Unteren und der Oberen Naturschutzbehörde bereits Kontakt aufgenommen. Demnach bedarf es hierzu eines Fachbeitrages Naturschutz. Hierzu wurde das Planungsbüro um Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert, das seinerzeit den Landespflegerischen Planungsbeitrag für den Neubau der Kläranlage erstellt hat.
Zu c)
Zur Umstellung der Kläranlage auf Schlammfaulung ist die Installierung einer Feinsiebung erforderlich. Hierzu empfiehlt das Ingenieurbüro, im Vorfeld mittels einer Versuchsanlage die Abscheideleistung, in Abhängigkeit von der hydraulischen Belastung, vor Ort zu testen. Hierzu wurde bei der Fa. Huber die Gestellung einer Versuchsanlage angefragt, die in einem Container ab Juni 2023 zur Verfügung steht.
Die Maschenweite ist mit 2 mm geplant, so dass auch Traubenkerne abgesiebt werden können. Der Testbetrieb soll ca. 5 Wochen laufen.
Zu d)
Bereits in der Planungsphase ist die Beauftragung eines Statikers erforderlich. Die Leistung wird zeitnah durch die Rechtsanwaltskanzlei Webeler, Koblenz, im Rahmen des bestehenden Dienstleistungsrahmenvertrages ausgeschrieben. Da bis zur nächsten Werks-, Bau- und Umweltausschusssitzung noch keine Angebote vorliegen, soll der Vorsitzende ermächtigt werden, im Benehmen mit den Beigeordneten, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen.
Zu e)
Wie bereits unter b) angesprochen kann der erforderliche Gasspeicher sowie die Gasfackel (letztere aufgrund der Abstandsregelungen) nicht auf dem bestehenden Kläranlagengrundstücken untergebracht werden. Hierzu bieten sich die Grundstücke (Lageplan war als Anlage beigefügt) unmittelbar vor/hinter der Kläranlage an.
Der Vorsitzende bzw. die Werkleitung wird ermächtigt, entsprechende Kaufverhandlungen zu tätigen und den / die notwendigen Kaufvertrag / Kaufverträge im Benehmen mit den Beigeordneten abzuschließen, damit bereits frühzeitig Planungssicherheit über die benötigten Flächen besteht.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss beschließt
Zu a)
nach Erhalt des Bewilligungsbescheides für die Bundesförderung die Ausschreibung zur Erneuerung der Belüfter sowie der Gebläse durchführen zu lassen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu b)
die Beauftragung der notwendigen, landschaftsplanerischen Arbeiten auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu c)
den Testbetrieb einer Feinsiebung durch eine Versuchsanlage der Fa. Huber.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu d)
die Beauftragung eines Statikers, auf der Grundlage der durch die Rechtsanwaltskanzlei Webeler, noch einzuholenden Angebote. Der Vorsitzende wird ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu e)
Den Vorsitzende bzw. die Werkleitung zu ermächtigen, entsprechende Kaufverhandlungen zu tätigen und den/die notwendigen Kaufvertrag / Kaufverträge im Benehmen mit den Beigeordneten abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5. Durchführung von Maßnahmen (Lieferungen und Leistungen) für das Abwasserwerk;
Klärschlammentwässerung auf der Kläranlage Brauheck
a) Abschluss eines Dienstleistungsrahmenvertrages mit der Vergabeberatungsgesellschaft Klaeser, Montabaur, für die Bauleistungen
b) Abschluss eines Dienstleistungsrahmenvertrages mit der Rechtsanwaltskanzlei Webeler, Koblenz, für die Planungs-/Ingenieurleistungen
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss hat in der letzten Sitzung mit der Entwurfsplanung befasst. Die Ingenieurleistungen wurden bislang nur bis zur Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung beauftragt, da nicht sicher war, ob das Abwasserwerk wieder Fördermittel beanspruchen kann. Zwischenzeitlich ist auch die Beantragung von Fördermitteln des Landes wieder möglich. Zur Umsetzung sind umfangreiche Planungen und die Erstellung detaillierter Antragsunterlagen durch Fachplaner notwendig.
Bereits bei der Auswahl der Fachplaner hat sich der Auftraggebervergaberechtskonform zu verhalten, insbesondere um Bewilligungen von Fördermitteln zu erhalten. Aufgrund der zu erwartenden Auftragswerte sind bereits bei den Ingenieurleistungen Ausschreibungen durchzuführen.
Bei vergleichbaren Projekten hat es sich als unbedingt erforderlich erwiesen, sich bereits bei den Ausschreibungen zur Auswahl der erforderlichen Fachplaner und der anschließenden Bauleistungen externer Hilfen mittels eines Dienstleistungsrahmenvertrages zu bedienen.
Zu a)
Die Vergabeberatungsstelle (VBS) Klaeser, Montabaur, war in der Vergangenheit bereits mehrfach bei europaweiten Ausschreibungen für das Abwasserwerk Cochem tätig. Nach Rückfrage mit Herr Klaeser lässt die dortige Auftragslage jedoch keine umfassende Dienstleistung (auch für Ingenieur-/Fachplanungsleistungen einschl. Tragwerksplanung) zu. Für den Abschluss eines Dienstleistungsrahmenvertrages für die Bauleistungen lag der Entwurf der VBS Klaeser als Anlage der Vorlage bei.
Zu b)
Die Auswahl der Ingenieur-/Fachplanungsleistung soll durch die Rechtsanwaltskanzlei Webeler, Koblenz, erbracht werden. Herr Rechtsanwalt Webeler ist hier durch seine Tätigkeit als Referent in Vergaberechtsangelegenheiten des Gemeinde- und Städtebundes bekannt. Zuletzt war die Kanzlei bei der europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen für den Bau der Klärschlammfaulung auf der Kläranlage Treis tätig. Für den Abschluss eines Dienstleistungsrahmenvertrages für die Ingenieur-/Fachplanungsleistungen lag ein Honorarangebot der Rechtsanwaltskanzlei Weber als Anlage der Vorlage bei.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss beschließt den Abschluss der beiden Dienstleistungsrahmenverträge mit der Vergabeberatungsstelle Klaeser, Montabaur, sowie der Rechtsanwaltskanzlei Webeler, Koblenz.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
6. Mitteilung von Vergabeentscheidungen;
Kanalerneuerung/-sanierung in der Garten- und Kloster-Stuben-Straße in der Ortsgemeinde Bremm (offene Erneuerung)
Die Arbeiten zum Ausbau der „Garten- und Kloster-Stuben-Straße“ wurden gesamtwirtschaftlich mit der Erneuerung der Wasserversorgungsleitungen sowie von Entwässerungsleitungen/Kanalhausanschlüssen im offenen Bauverfahren öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 29.11.2022 statt. Der Vorsitzende ist in der Sitzung des Ausschusses am 22.09.2022 beauftragt und ermächtigt worden, im Benehmen mit den Beigeordneten den Auftrag für die Kanalbauarbeiten zu erteilen. Die Kosten wurden seinerzeit auf 175.000,- € (brutto) geschätzt. Ein Vergabevorschlag des Planungsbüros wurde in der Sitzung des Ausschusses vorgelegt.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss nimmt die Vergabeentscheidung zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
7. Mitteilung von Vergabeentscheidungen Kanalerneuerung/-sanierung in der Köhl- und Lindberghstraße in der Stadt Cochem, Stadtteil Brauheck
Die Arbeiten zum Ausbau der „Köhl- und Lindberghstraße“ wurden gesamtwirtschaftlich mit der Erneuerung von Entwässerungsleitungen/Kanalhausanschlüssen im offenen Bauverfahren öffentlich ausgeschrieben. Die Submission findet am 22.11.2022 statt.
Der Vorsitzende ist in der Sitzung des Ausschusses am 22.9.2022 beauftragt und ermächtigt worden, im Benehmen mit den Beigeordneten den Auftrag für die Kanalbauarbeiten zu erteilen. Die Kosten wurden seinerzeit auf 214.000 € (brutto) geschätzt. Ein Vergabevorschlag des Planungsbüros wurde in der Sitzung des Ausschusses vorgelegt.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss nimmt die Vergabeentscheidung zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
8. Auftragsvergaben
Kanalsanierung (Inliner) in der "Köhl- und Lindberghstraße" in Cochem-Brauheck sowie in der "Gartenstraße" in Bremm
a) Vergabe der Ingenieurleistungen
b) Durchführung der Maßnahme (Vorratsbeschluss)
Im Zusammenhang mit dem im kommenden Jahr geplanten Straßenausbau in der „Köhl- und Lindberghstraße“ in Cochem-Brauheck sowie in der „Garten- und Kloster Stuben-Straße“ in Bremm werden auch teilweise die Entwässerungsleitungen, die Kanalschächte sowie die Kanalhausanschlüsse in offener Bauweise erneuert.
Zu a)
Es ist beabsichtigt, die weiteren Schäden an dem Kanalbestand im Anschluss an die o.a. Arbeiten grabenlos mittels Inliner zu beheben. Es liegen Honorarangebote für die Erbringung der erforderlichen Ingenieurleistungen sowie erste Kostenschätzungen vor.
Die reinen Baukosten für die Sanierungen betragen hiernach insgesamt rd. 285.000 € (brutto); davon entfallen 175.000 € auf die Bauarbeiten in Cochem-Brauheck und rd. 110.000 € auf die Arbeiten in Bremm.
Zu b)
Die Arbeiten werden Anfang des kommenden Jahres öffentlich ausgeschrieben und sollen unmittelbar nach dem Abschluss der o.a. Bauarbeiten gegen Ende des Jahres 2023 bzw. Anfang des Jahres 2024 ausgeführt werden.
Die Maßnahmen sind im Wirtschaftsplan 2023 enthalten.
Zu a)
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss stimmt der Vergabe der Ingenieurleistungen zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu b)
Im Übrigen stimmt er der Durchführung der Arbeiten zu und beauftragt den Vorsitzenden, nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses im Benehmen mit den Beigeordneten den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
9. Sanierung des Dekernbaches in Cochem;
a) Auftragsvergabe von Ingenieurleistungen
b) Durchführung der Maßnahme
Der Dekernbach als Gewässer 3. Ordnung mündet im Bereich der Endertstraße 152 und 154 in der Gemarkung Cochem in den Endertbach. Vor der Einmündung in den Endertbach quert er die Landesstraße L 98 mittels Durchlass. In der Vergangenheit kam es zu wiederholten Überschwemmungen der L 98 sowie der anliegenden Wohnbebauung. Im Jahr 2006 wurde daher ein vorgelagerter Geröllfang auf dem Flurstück 473 durch die seinerzeit gewässerunterhaltungspflichtige Stadt Cochem (heute Mitglied der Verbandsgemeinde Cochem) errichtet.
Zu a)
Bei einer Kontrolle wurde nun festgestellt, dass der Auslauf des Geröllfanges dringend saniert werden muss (Lageplan war der Beschlussvorlage beigefügt). Die Stützwände des Baches in Form von Gabionen müssen auf einer Länge von ca. 80m beidseitig erneuert werden. Es liegt ein Honorarangebot für die notwendigen Ingenieurleistungen vor.
Die anrechenbaren Kosten werden auf ca. 100.000 € geschätzt. Nach § 35 Abs.1 Nr. 3 Landeswassergesetz ist bei Gewässern dritter Ordnung die Verbandsgemeinde Träger der Unterhaltungslast. Eine wasserwirtschaftliche Förderung wird nicht in Aussicht gestellt; jedoch prüft die Verwaltung derzeit noch andere Förderungsmöglichkeiten. Die Maßnahme wird aus den Mitteln der Gewässerunterhaltung finanziert. Im Haushalt der Verbandsgemeinde Cochem für das Jahr 2023 sind entsprechende Haushaltsmittel aufzunehmen.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss beschließt,
Zu a)
die Beauftragung der Ingenieurleistungen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu b)
die notwendigen Arbeiten durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
10. Prüfung der Jahresabschlüsse des Abwasserwerkes Cochem für die Wirtschaftsjahre 2023, 2024 und 2025
Nach den Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigANVO) und der Betriebssatzung des Abwasserwerkes hat der Verbandsgemeinderat einen Abschlussprüfer für die Prüfung der Jahresabschlüsse zu bestellen. Die Bestellung soll sich auf mindestens drei und höchstens auf sechs Jahre erstrecken, wobei eine erneute Bestellung zulässig ist. Die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz prüfte in der Vergangenheit die Jahresabschlüsse aller Abwasserwerke (Cochem-Land, Treis-Karden, Stadt Cochem und Zweckverband Kläranlage Treis), aus denen das Abwasserwerk Cochem infolge der beiden Fusionen entstanden ist. Neben der Prüfung der Jahresabschlüsse erstellte die Mittelrheinische Treuhand auch eine langfristige Kalkulation anlässlich der Fusion der Verbandsgemeinde Cochem-Land und der Stadt Cochem. Auch hat die Mittelrheinische Treuhand im Zusammenhang mit der Fusion mit der VG Treis-Karden Beratungsleistungen erbracht und Entgeltskalkulationen erarbeitet. Zuletzt war die Mittelrheinische Treuhand im Zusammenhang mit der Vereinheitlichung bzw. Zusammenführung der Abwasserentgelte tätig und hat hierzu auch alle notwendigen Kalkulationen erstellt.
Es wird vorgeschlagen, die Zusammenarbeit mit der Mittelrheinischen Treuhand GmbH fortzusetzen. Die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, bietet die Prüfungsleistung an. Die Prüfungskosten sind in den Wirtschaftsplänen der Jahre 2024, 2025 und 2026 in ausreichender Höhe zu veranschlagen.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, der Mittelrheinischen Treuhand GmbH den Prüfungsauftrag für die Jahre 2023, 2024 und 2025 zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
11. Mitteilungen und Verschiedenes
Öleinleitung in die Kläranlage Wirfus
Werkleiter Nitzsche informierte darüber, dass es im Einzugsgebiet der Kläranlage Wirfus (in der das Abwasser der Ortsgemeinden Wirfus und Illerich/VG Kaisersesch gereinigt wird) zu einem Ölunfall gekommen ist. Eine Gewässerverunreinigung konnte abgewendet werden. Nach ersten Ermittlungen komme die Öleinleitung von privater Seite aus dem Bereich der Ortsgemeinde Illerich. Die Gewässeraufsicht bei der SGD Nord wurde unverzüglich informiert und mit der Ermittlung des Verursachers sowie mit der Beseitigung der Verunreinigungen begonnen. Die Beseitigung der Verunreinigung sowie die Befahrung des Kanalnetzes zur Ermittlung des Verursachers werde erhebliche Kosten verursachen. Das Abwasserwerk Cochem hat Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.
Nichtöffentliche Sitzung
Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderats werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.