- Einladung vom 01.12.2023 –
| Beginn: | 17:00 Uhr |
| Ende: | 18:10 Uhr |
| Anwesend | |
| Als Vorsitzender: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz |
| Als Mitglieder: | Ute Arens, Mesenich |
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| Hans Bleck, Cochem |
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| Ulrich Burkholz, Cochem |
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| Gregor Fuhrmann, Cochem |
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| Peter Krötz, Ediger-Eller (ab TOP 2 öS) |
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| Werner Lauxen, Lieg |
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| Dirk Mohrs, Faid |
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| Jürgen Schneider, Klotten |
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| Herbert Thönnes, Wirfus, |
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| Klaus Zucchet, Valwig |
| Die Beigeordneten: | Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete (ab TOP 2 öS) |
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| Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete |
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| Heinz Bremm, Cochem, Beigeordneter |
| Auf Einladung: | Rolf Weber, WeSt (zu TOP 2 öS) |
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| Angela Mohr, VGV Cochem (zu TOP 2 öS) |
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| Bernd Nitzsche, VGV Cochem |
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| Dirk Brück, VGV Cochem |
| Schriftführer: | Bernd Nitzsche, VGV Cochem |
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Damen und Herren des Werks-, Bau- und Umweltausschusses, die Beigeordneten, den Vertreter des Planungsbüros WeSt sowie die Mitarbeiterin und die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung. Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Werks-, Bau- und Umweltausschusses fest. Die letzte Sitzung fand am 11.09.2023 statt. Veröffentlicht wurde die Niederschrift im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe 38/2023 am 22.09.2023.
Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben. Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen und keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses vom 11.09.2023
In der nichtöffentlichen Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses vom 11.09.2023 wurde über die Anschaffung einer neuen Finanzsoftware und weiterer Fachanwendungen für die Verwaltung und das Abwasserwerk beraten und dem Verbandsgemeinderat die Anschaffung empfohlen.
2. Neufassung des Flächennutzungsplanes;
Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen
Der Verbandsgemeinderat hat nach der Beratung und Beschlussfassung über die landesplanerische Stellungnahme zur Neufassung des Flächennutzungsplanes die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit beauftragt.
Die Unterlagen mit dem Landschaftsplan haben in der Zeit vom 06.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023 öffentlich ausgelegen. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell hat um eine Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungahme aufgrund der für den 05.12.2023 terminierten Sitzung des Landespflegebeirates gebeten. Diese wurde auch gewährt. Zwischenzeitlich ist die Stellungnahme eingegangen. Das Planungsbüro WeSt hat die Stellungnahmen ausgewertet und einen Abwägungsvorschlag erarbeitet, der als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt war. Herr Weber vom Büro WeSt stellte mit Zustimmung des Rates die Abwägung mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen mittels einer PowerPointPräsentation vor.
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zu Kenntnis und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die in der Anlage dargelegten Hinweise zur Kenntnis zu nehmen sowie die Abwägungsvorschläge einzeln zu beschließen. Die Planunterlagen sind entsprechend zu überarbeiten.
Des Weiteren empfiehlt der Ausschuss dem Verbandsgemeinderat, die Verwaltung nach Überarbeitung der Unterlagen mit der Durchführung der Offenlage nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. Zwischenbericht zum 30.09.2023 für die Ausführung des Wirtschaftsplanes des Abwasserwerkes
Auf Grund der deutlich gestiegenen und auf hohem Niveau stagnierenden Energie- und Warenbezugskosten sowie den damit verbundenen Kostensteigerungen bei Dienstleistungen, kann dennoch insgesamt von einem leicht besseren Ergebnis, wie das die Planung für 2023 erwarten ließ, ausgegangen werden. Allerdings ist mit einer deutlichen Ergebnisverschlechterung zum Jahresabschluss des Vorjahres (2022) zu rechnen. Die Mehrkosten wurden in den maßgebenden Positionen unter Berücksichtigung der Inflation und einem allgemeinen Preiszuschlag berücksichtigt.
Bei den Einnahmen wird durch eine gleichbleibende Schmutzwassermenge, die der Gebührenveranlagung zu Grunde liegt, nicht von einer Verbesserung ausgegangen.
Dies führt dazu, dass bei den Erlösen und den Aufwendungen der einzelnen Planansätze Verschiebungen und entsprechende Minderausgaben (rd. 46.000 €) bzw. Mehreinnahmen (rd. 4.000 €) zu erwarten sind, die zu einem geschätzten Jahresverlust von 440.350 € führen, der aber mit den erwirtschafteten positiven Ergebnissen der Vorjahre sprich dem Gewinnvortrag ausgeglichen werden kann.
Im Vermögensplan werden sich die vorgesehenen Investitionen von 4.710.650 € auf rund 3,13 Mio € verringern, weil mit verschiedenen Projekten im Laufe des Jahres nicht begonnen wurde bzw. andere bis zum Jahresende nicht abgeschlossen werden können.
Korrespondierend mit den geringeren Investitionen fällt auch die Entnahme der Kassenmittel bzw. die Aufnahme von Kreditmarktdarlehen aus.
Der Zwischenbericht lag in Papierform der Beschlussvorlage als Anlage bei.
Es wird vorgeschlagen, den Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4. Festsetzung der Entgelte 2024 für die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen
Die Abwasserentgelte für die Einrichtungen der ehemaligen Verbandsgemeinden Cochem-Land und Treis-Karden sowie der Stadt Cochem wurden im Jahre 2021 neu kalkuliert und erstmals ab dem Jahre 2022 einheitlich festgelegt.
Die Mehrkosten durch die Inflation und die Preiserhöhungen bei der Energie, dem Warenbezug, den Dienstleistungen etc. sowie durch die anhaltenden Krisensituationen können mit den bisherigen Entgelten (Schmutzwasser und wiederkehrender Beitrag) sehr wahrscheinlich nicht mehr erwirtschaftet werden. Bisher konnten entsprechende Verluste mit den Gewinnvorträgen aus Vorjahren gedeckt werden. Dies wird künftig jedoch nicht mehr gewährleistet sein.
Daher werden die kalkulierten Entgelte wie folgt angepasst.
| a) | Benutzungsgebühren für Schmutzwasser (bisher 2,70 € m³) €/m³ | 2,77 |
| b) | wiederkehrender Beitrag für die Einleitung von Niederschlagswasser (bisher 0,35 €/m²) | 0,40 €/m² |
| c) | Abwasserabgabe für Kleineinleiter (je Einwohner) | 17,89 € |
| d) | Laufender Kostenbeitrag für die Oberflächenentwässerung der Gemeindestraßen | 0,65 €/m² |
| e) | Beitragssatz Investitionskostenanteil der Straßenoberflächenentwässerung für Gemeindestraßen - für die erstmalige Herstellung | 14,33 €/m² |
| - für Kanalerneuerungen in offener Bauweise | 24,05 €/m² |
| - für Kanalerneuerungen in geschlossener Bauweise | 9,45 €/m² |
| f) | Einmaliger Beitrag für die Abwasserbeseitigung (erstmalige Herstellung) |
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| - Beitragsanteil Schmutzwasser | 11,09 €/m² |
| - Beitragsanteil Niederschlagswasser | 16,22 €/m² |
| g) | Gebühr für die Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen | 55,00 €/m³ |
| h) | Gebühr für die Beseitigung von Abwasser aus geschlossenen Gruben | 36,17 €/m³ |
Vor dem Hintergrund bevorstehender Aufgaben (Bau, Erweiterung und Unterhaltung von Abwasseranlagen und Anpassung der Infrastruktur) wird die Situation zu beobachten und für 2025 erneut zu beurteilen sein.
Daher wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die Abwasserentgelte für 2024 anzugleichen.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat vor, die Abwasserentgelte 2024 anzupassen.
Für die laufenden Abwasserentgelte und die einmaligen Beiträge für die Abwasserbeseitigung werden Vorausleistungen in vorstehender Höhe erhoben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5. Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes für das Jahr 2024
Im Erfolgsplan ist bei Erträgen von 6.438.700 € (5.982.100 €) und Aufwendungen von 6.587.700 € (6.472.100 €) ein negatives Ergebnis von minus 149.000 € zu erwarten. Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben von jeweils 9.218.150 € (6.947.950 €) nachgewiesen, wobei Investitionen von rund 7,1 Mio. € (4,7 Mio. €) geplant sind. Die Beträge in Klammern beziehen sich auf das Jahr 2023.
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsaufwendungen beläuft sich auf 1.600.000,00 € (790.000,00€). Die Verpflichtungsermächtigungen werden auf 12.381.400 € (9.347.100 €) festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt 2.150.000,00 € (2.150.00,00 €).
In dem Planentwurf, der der Beschlussvorlage als Anlage beigelegen hat, wurden die für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossenen gemeinsamen Abwasserentgelte berücksichtigt.
Im Erfolgsplan sind folgende wesentlichen Positionen vorgesehen:
| Ansatz | Ansatz | +/- |
| 2024 | 2023 | € |
| € | € |
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| Erträge | |||
| Erlöse aus lfd. Entgelten (Benutzungsgebühren) | 3.047.000 | 2.956.500 | +90.500 |
| Erlöse Sondergebühr Weinbau/Weinhandel | 350.000 | 170.000 | +180.000 |
| Erlöse aus lfd. Entgelten (WkB) | 1.560.000 | 1.351.500 | +208.500 |
| Auflösung passivierter Ertragszuschüsse | 731.400 | 787.300 | -55.900 |
| Erlöse aus Betriebsführungsverträgen | 198.000 | 183.000 | +15.000 |
| Aufwendungen | |||
| Strombezug Kläranlagen | 520.000 | 516.000 | +4.000 |
| Strombezug Pumpwerke etc. | 317.000 | 324.000 | -7.000 |
| Unterhaltungsaufwendungen Kläranlagen | 228.000 | 228.000 | +/-0 |
| Unterhaltungsaufwendungen Flächenkanäle | 90.000 | 87.000 | +3.000 |
| Unterhaltungsaufwendungen Innensanierung | 98.665 | 86.380 | +12.285 |
| Unterhaltungsaufwendungen Haupt- u. Verbindungssammler | 20.000 | 23.000 | -3.000 |
| Klärschlammbeseitigung | 390.000 | 390.000 | +/-0 |
| Unterhaltungskostenanteile andere Abwasseranlagen (KAen Landkern und Lahr) | 85.000 | 99.000 | -14.000 |
| Personalaufwendungen | 689.560 | 569.520 | +120.040 |
| Abschreibungen | 2.856.225 | 2.868.850 | -12.625 |
| Zinsaufwendungen | 106.000 | 100.000 | +6.000 |
| Verwaltungskostenbeitrag | 582.000 | 554.300 | +27.700 |
| Abschluss- u. Beratungskosten | 27.000 | 27.000 | +/-0 |
Auf Grund der aktuellen Inflations- und Preisentwicklungen wird, soweit es keine „direkte“ den Energiebezug (Strom, Heizöl, Gas etc.) betreffende Position ist, mit einer Inflationsrate für 2024 von 2,6 % und einem durchschnittlichen Kostenaufschlag von 2,4 %, also insgesamt 5 % gerechnet.
Die Erlöse aus der Sondergebühr Weinbau/Weinhandel beziehen sich lediglich noch auf den Sondereinleiter. Mit der Einführung der gemeinsamen Entgelte für alle Bereiche (ehem. VG Cochem-Land, Stadt Cochem, ehem. VG Treis-Karden) ist die Weinzusatzgebühr entfallen.
Die Benutzungsgebühren und der Wiederkehrenden Beitrag sind aufgrund der Festsetzungen 2022 und der Vorauszahlungen 2023 angepasst worden. Hier wurde gleichermaßen die angepasste gemeinsame Entgeltgrundlage herangezogen.
Einflüsse und Schwankungen u. a. wegen der Inflation und der immer noch hohen Beschaffungskosten haben Berücksichtigung gefunden. Auf Grund des sich erholenden Tourismus war die Schmutzwassermenge eher zu niedrig bemessen.
Daher wurde bei der Ermittlung des Planansatzes eine moderate Steigerung angenommen.
Auch bei der Auflösung der passivierten Ertragszuschüsse (einmalige Beiträge, Investitionszuschüsse Straßenbaulastträger) wurde auf das Jahr 2022 und die in 2023 gezahlten sowie die für 2024 geplanten Einmalbeiträge abgestellt. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen der Kläranlage Wirfus-Illerich wurde entsprechend aufgelöst und ist in der Position Auflösung der passivierten Ertragszuschüsse inkludiert.
Die Erlöse aus Betriebsführungsverträgen berücksichtigen die Betriebskostenabrechnungen. Diese wurden an die möglichen Szenarien (u. a. Inflation, Preisgestaltung) für 2024 angepasst.
Die Stromkosten für die Kläranlagen und Pumpwerke wurden überarbeitet.
Veränderungen aus Verschiebungen innerhalb der Abwasseranlagen wurden ebenso wie die aktuelle bzw. voraussichtliche Entwicklung für 2024 berücksichtigt.
Die Unterhaltungsaufwendungen für Kläranlagen und die Innensanierung der Kanalleitungen wurden entsprechend von etwaigen Preissteigerungen sowie der Notwendigkeiten im Wirtschaftsjahr angepasst bzw. sind unverändert geblieben.
Die Unterhaltungsaufwendungen für die Flächenkanalisation/Haupt- u. Verbindungssammler werden auf Grund des Vorjahresergebnisses und der voraussichtlichen Entwicklung (Zwischenbericht), trotz leichter Verschiebungen innerhalb dieser Positionen, konstant eingeplant. Verschiedene Unterhaltungsarbeiten wie zum Beispiel Reparaturen, die Druckluftspülung von Leitungen und die Sanierung von Schachtabdeckungen sind in die Planansätze eingerechnet.
Bei den Kosten der Klärschlammbeseitigung fanden die Preise der VKK GmbH (für die Kommunale Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz AöR) Anwendung. Dieses wurde entsprechend der ausgefahrenen Klärschlammmengen in 2023, die auch für 2024 erwartet werden, angenommen und dargestellt. In diesem Ansatz sind bereits mögliche Eventualitäten für weitere und gegebenenfalls alternative Verwertungsmöglichkeiten berücksichtigt. Für 2024 wird keine zusätzliche Steigerung für Energie- und Betriebsmittel vorgesehen.
Bei den Personalaufwendungen und dem Verwaltungskostenbeitrag waren tarifvertragliche und personelle Änderungen zu berücksichtigen. Die Kosten für die Umstellung vom TVöD auf den leistungsorientierten, Tarif TV-V wurden eingeplant.
Die Abschreibungen ergeben sich aus dem Ergebnis von 2022 zuzüglich der in 2023 getätigten sowie der in 2024 geplanten bzw. fertiggestellten Investitionen.
Der höhere Ansatz bei den Zinsaufwendungen resultiert aus der planmäßigen Tilgung von Bankdarlehen. Hierin sind auch die neu geplanten und aufzunehmenden Kreditmarktdarlehen anteilig der unterjährigen Verfügung berücksichtig.
Die Ansätze wurden entsprechend der anzuwendenden Vorschriften und Methoden kalkuliert. Vor allem ist auf Grund der anhaltenden Krisensituation (Inflation, Krieg etc.) und den u. a. dadurch deutlich gestiegenen Energie- und Warenbezugskosten sowie die damit verbundenen Kostensteigerungen bei Dienstleistungen und die Materialknappheit eine deutliche Ergebnisverschlechterung zu erwarten, die zu einem Jahresverlust führt.
Im Vermögensplan sind Investitionen von rund 7,1 Mio € vorgesehen. Neben der Optimierung der Abwasseranlagen (Kläranlagen Treis und Brauheck-Dohr-Faid) liegt der Schwerpunkt wiederum in der Sanierung des Leitungsnetzes mit der Robotertechnik und der Erneuerung von Leitungen im offenen Bauverfahren.
Die vorgesehenen Leitungserneuerungen stehen in der Regel im Zusammenhang mit Baumaßnahmen der Straßenbaulastträger.
Die weiteren investiven Maßnahmen können dem Wirtschaftsplan, der als Anlage beigefügt ist, entnommen werden.
Zur Finanzierung der Investitionen ist neben Kassenmitteln, Förderungen und Erstattungen auch die Aufnahme von Kreditmarktdarlehen erforderlich.
In die Tilgung von Darlehensverbindlichkeiten fließen insgesamt 1,365 Mio. €. Hierin sind auch die neu geplanten und aufzunehmenden Kreditmarktdarlehen anteilig der unterjährigen Verfügung berücksichtig.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat Cochem vor, den Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes für das Jahr 2024 zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
6. Auftragsvergaben;
Reinigung von Pumpwerken und Entwässerungsleitungen sowie Kanal-TV-Inspektionen, Ausfuhr von Abwassergruben
Für die Reinigungen von Pumpwerken sowie Kanal-TV-Inspektionen und die Ausfuhr der Abwassergruben ist eine Öffentliche Ausschreibung gemacht worden, wobei eine Vertragslaufzeit vom 01.1.2024 bis zum 31.12.2025 vorgegeben wurde.
Die Leistungen wurden in zwei Titel aufgeteilt, wobei eine getrennte Vergabe möglich wäre. Titel I beinhaltet im Wesentlichen die Ausfuhr der Abwassergruben und den internen Transport von Klärschlämmen. In Titel II sind Reinigungsarbeiten an Entwässerungsleitungen, Pumpwerken und Regenbauwerken einschließlich des Notdienstes außerhalb der üblichen Arbeitszeiten sowie Kanal-TV-Inspektionen und -Vermessungen sowie -Ortungen enthalten.
Zur Angebotseröffnung am 19.10.2023 lag ein Angebot vor (s. Anlage, die der Beschlussvorlage beilag).
Die Preisanpassungen und -verschiebungen im Vergleich mit dem noch bis zum 31.12.2023 laufenden Vertrag gegenüber diesem Leistungszeitraum sind, auf Grund der allgemeinen Kostenentwicklung der letzten Jahre und vor allem durch zusätzliche und komplexere Geräte- und Personalanforderungen sowie den damit zusammenhängenden Spezifikationen, in nahezu allen Bereichen marktüblich. Etwaige Zusatzpositionen, die den künftigen Anforderungen geschuldet sind, wurden berücksichtigt.
Es wird vorgeschlagen, der Fa. Wambach, Neuwied, den Auftrag für Titel I und Titel II zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
7. Mitteilung einer Vergabeentscheidung für die entwässerungsmäßige Erschließung des Neubaugebietes "Südlicher Ortsrand" (Brückenstraße) in Ernst
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 10.07.2023 die Durchführung der Maßnahme beschlossen und den Vorsitzenden beauftragt, im Benehmen mit den Beigeordneten den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen.
Die Kanalbauarbeiten wurden zwischenzeitlich gesamtwirtschaftlich mit der Herstellung der Straße öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 24.08.2023 statt.
Nach Vorlage des Vergabevorschlages, der der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt war, wurde das Benehmen mit den Beigeordneten hergestellt und der Auftrag an die Fa. Friedrich, Hontheim, von Bürgermeister Lambertz erteilt.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss nimmt die Vergabeentscheidung zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
8. Mitteilung von Vergabeentscheidungen;
Umbau der Kläranlage Treis auf Schlammfaulung - Los 2 Tragwerksplanung
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung am 08.12.2022 darüber informiert, dass bereits in der Planungsphase die Beauftragung eines Statikers erforderlich sein wird.
Es wurde einstimmig beschlossen, Angebote einzuholen und der Vorsitzende ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen.
Die Leistung wurde zwischenzeitlich durch die Rechtsanwaltskanzlei Webeler, Koblenz, im Rahmen des bestehenden Dienstleistungsvertrages, in Form eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb europaweit ausgeschrieben.
Um die Maßnahme haben sich zwei Ingenieurbüros beworben. Beide Büros hatten die Gelegenheit, sich in einem Verhandlungstermin im September d.J. vorzustellen. Das Protokoll der Angebotsverhandlung sowie der Vergabevorschlag war der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Das Benehmen mit den Beigeordneten wurde am 20.09.2023 hergestellt, so dass die Auftragserteilung zwischenzeitlich erfolgen konnte.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss nimmt die Vergabeentscheidung zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
9. Durchführung von Maßnahmen (Lieferungen und Leistungen) für das Abwasserwerk Cochem;
Umbau der Klärschlammentwässerung auf der Kläranlage Treis
| a) | Förderzusage des Landes Rheinland-Pfalz |
| b) | Fortführung der Maßnahme |
Zu a)
Zur Förderung der Maßnahme durch das Land Rheinland-Pfalz wurde am 12.10.2023 ein Gespräch im rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) geführt.
Bei der Förderung wird die Klärschlammentwässerung im Zusammenhang mit der derzeit in Planung befindlichen Umstellung auf Klärschlammfaulung gesehen. Dabei wird von einem Gesamtinvestitionsvolumen von 8,25 Mio. € (inkl. Klärschlammentwässerung von ca. 1,2 Mio €). ausgegangen. Da die Teilmaßnahme Klärschlammentwässerung vergabe- und ausführungsreif ist, soll diese in einem gesonderten Förderantrag vorgezogen beantragt und die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt werden.
In Aussicht gestellt wird eine Regelförderung von 35 % Darlehen. Im Rahmen des Förderantrages (Umstellung auf Klärschlammfaulung) wird dann zusätzlich ein Klimabonus (15 %) sowie ein Großinvestitionsbonus berücksichtigt.
Zu b)
Die weitere Umsetzung (Ausschreibung) wurde zunächst aufgrund der beabsichtigten Umstellung auf Klärschlammfaulung gestoppt. Nach dem derzeitigen Planungsstand für die Klärschlammfaulung, die keinen Einfluss auf die geplante Klärschlammentwässerung haben wird, kann die Umsetzung weiter betrieben werden.
Eine Änderung der Ursprungsplanung wurde allerdings vorgenommen; die ursprünglich geplante Weiterverwendung der Zentrifuge wurde aufgrund des Alters des Entwässerungsaggregates sowie der anstehenden Erneuerung der Steuerungstechnik verworfen. Es wird nun eine neue Zentrifuge vorgesehen. Die Kostenschätzung wurde auf dieser Grundlage aktualisiert und lag der Beschlussvorlage als Anlage bei.
In der Sitzung am 27.04.2021 wurde die detaillierte Genehmigungsplanung einschl. aktualisierter Kostenschätzung vorgestellt, woraufhin dann die wasserrechtliche Erlaubnis über die SGD Nord, Koblenz, beantragt wurde. Die Erlaubnis wurde mit Bescheid vom 31.01.2022 erteilt.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss
| a) | nimmt die Förderzusage des Landes Rheinland-Pfalz zustimmend zur Kenntnis und bedankt sich für die in Aussicht gestellte Förderung. Die Landesförderung ist zu beantragen. |
| b) | stimmt der Fortführung der Maßnahme auf der Grundlage der aktuellen Kostenschätzung zu. Die Ausschreibung darf erst durchgeführt werden, wenn die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn vorliegt. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
10. Umstellung der Kläranlage Treis auf Schlammfaulung;
| a) | Sachstandsmitteilung |
| b) | Förderzusage des Landes Rheinland-Pfalz |
| c) | Mitteilung einer Vergabeentscheidung für die Baugrunduntersuchung |
| d) | Mitteilung einer Vergabeentscheidung für die Kampfmittelsondierung |
Zu a)
In regelmäßigen Abständen finden Planungsbesprechungen auf der Kläranlage Treis statt.
Ein Zwischenergebnis wurde dem Werks-, Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung am 11.09.2023 durch Herrn Max Senger vom Ingenieurbüro HSI vorgestellt. Der Konzeptvorschlag wurde zur Kenntnis genommen und die weitere Fortführung der vorgestellten Planung wurde einstimmig beschlossen.
Zwischenzeitlich wurde die Planung weiter konkretisiert (s. Übersichtslagepläne in der vorliegenden Anlage). Es ist vorgesehen, auf der zwischenzeitlich erworbenen Nachbarparzelle zwei baugleiche Vorklärbecken, die Faulung mit Maschinenhaus und BHKW`s (einschl. Gasaufbereitung vorkonfektioniert als Containerlösung), sowie den Gasspeicher mit Gasfackel unterzubringen. Die beiden Schlammstapelbehälter im Bereich des bestehenden Betriebsgebäudes sollen für die Verfahrensumstellung umgenutzt werden. Diese werden als Vorlage für die Faulung, sowie als Vorlage für die Schlammentwässerung dienen.
Zu b)
Zur Förderung der Maßnahme durch das Land Rheinland-Pfalz wurde am 12.10.2023 ein Gespräch im rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) geführt.
Bei der Förderung wird die Klärschlammentwässerung im Zusammenhang mit der derzeit in Planung befindlichen Umstellung auf Klärschlammfaulung gesehen. Dabei wird von einem Gesamtinvestitionsvolumen von 8,25 Mio. € (inkl. Klärschlammentwässerung von ca. 1,2 Mio €). ausgegangen. Da die Teilmaßnahme Klärschlammentwässerung vergabe- und ausführungsreif ist, soll diese in einem gesonderten Förderantrag vorgezogen beantragt und die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt werden.
In Aussicht gestellt wird eine Regelförderung von 35 % Darlehen. Im Rahmen des Förderantrages (Umstellung auf Klärschlammfaulung) wird dann zusätzlich ein Klimabonus (15 %) sowie ein Großinvestitionsbonus berücksichtigt. Die Landesförderung ist ebenfalls zu beantragen und die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn einzuholen (Gültigkeit 9 Monate oder Bewilligung abwarten).
Neben der Landesförderung wurde bereits eine Bundesförderung nach der sogen.
„Kommunalrichtlinie“ auf den Weg gebracht. Ggfs. ist die der Bundesförderung zugrundeliegende Kostenaufstellung zu aktualisieren. Eine Bewilligung steht noch aus.
Zu c)
In der Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses am 11.04.2023 wurde der Vorsitzende einstimmig ermächtigt, den Auftrag für die Baugrunduntersuchung im Benehmen mit den Beigeordneten zu erteilen. Zwischenzeitlich wurden durch das Ingenieurbüro HSI Angebote eingeholt (Vergabevorschlag und Angebotsvergleich lagen als Anlage der Beschlussvorlage bei) und der Auftrag nach Herstellung des Benehmens erteilt. Die Bohrarbeiten vor Ort sollen in der 2. KW 2024 erfolgen.
Zu d)
In der Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses am 11.04.2023 wurde der Vorsitzende einstimmig ermächtigt, den Auftrag für die Kampfmittelsondierung im Benehmen mit den Beigeordneten zu erteilen. Zwischenzeitlich wurden durch das Ingenieurbüro HSI Angebote eingeholt (Vergabevorschlag und Angebotsvergleich lagen als Anlage der Beschlussvorlage bei) und der Auftrag nach Herstellung des Benehmens erteilt. Die Sondierungsarbeiten sollen vor Ort in der 50. KW 2023 und der 1. KW/2024 erfolgen.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss
Zu a)
nimmt die Ausführungen zur Sachstandsmitteilung zustimmend zur Kenntnis.
Zu b)
nimmt die Ausführungen zur Förderzusage des Landes Rheinland-Pfalz zustimmend zur Kenntnis und bedankt sich für die in Aussicht gestellte Förderung.
Zu c)
nimmt die Vergabeentscheidung zustimmend zur Kenntnis.
Zu d)
nimmt die Vergabeentscheidung zustimmend zur Kenntnis.
11. Umbau der Kläranlage Brauheck;
| a) | Klärschlammentwässerung - Sachstandsbericht |
| b) | Umsetzung des Zukunftskonzeptes (Probebetrieb zur Außerbetriebnahme der Abwasservorbehandlung) |
| c) | Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Kläranlage Cochem-Brauheck unter Berücksichtigung der Prüfung der Verfahrensumstellung auf Schlammfaulung nach den Vorgaben der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld ("Kommunalrichtlinie") |
Zu a)
Die weiteren Ingenieurleistungen wurden zwischenzeitlich an das Ingenieurbüro Dr. Siekmann + Partner, Thür, beauftragt und die weiteren Planungsschritte durch den Werks-, Bau- und Umweltausschuss vergeben. In einem nächsten Schritt ist das notwendige Baurecht zu beantragen. Parallel dazu wird die Förderung (durch das Land Rheinland-Pfalz) auszuloten sein und ein entsprechender Förderantrag ist zu stellen.
Zu b)
Zur Umsetzung des Zukunftskonzeptes wurde zwischenzeitlich bei der SGD Nord der Probebetrieb zur Außerbetriebnahme der Abwasservorbehandlung formlos beantragt.
Eine Rückmeldung seitens der SGD Nord liegt vor. Der Probebetrieb soll zwischen 8 – 12 Wochen dauern und schrittweise erfolgen. Die Auswirkungen des geänderten Anlagenbetriebes werden vom Kläranlagenpersonal analytisch begleitet und wöchentlich betrieblich sowie ingenieurtechnisch bewertet, so dass zeitnah auf Veränderungen reagiert werden kann. Nach Beendigung eines jeden „Außerbetriebnahmeteilschrittes“ erfolgt eine Dokumentation, die der SGD Nord zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt wird.
Zu c)
In der Werks-, Bau- und Umweltausschusssitzung am 11.04.2023 wurde auch die Notwendigkeit zur Erstellung einer sogen. Potenzial-/bzw. Machbarkeitsstudie besprochen. Das Vorliegen der Machbarkeitsstudie ist die Voraussetzung, um für eine Umstellung der Verfahrensführung auf Schlammfaulung neben der Landesförderung auch eine Bundesförderung über die sogen. „Kommunalrichtlinie“ zu erhalten.
Durch das Abwasserwerk wurden drei geeignete Ingenieurbüros schriftlich aufgefordert, Angebote abzugeben. Die Angebotsauswertung lag der Beschlussvorlage als Anlage bei.
Zur Angebotswertung wurde eine Bewertungsmatrix erstellt. Den Zuschlag erhält das Ingenieurbüro mit der höchsten Punktzahl (max. 60 Punkte für den Preis, max. 40 Punkte für Anzahl durchgeführter Energieanalysen/Potenzialstudien, das Leistungsprofil des Büros und für die Umsetzungsbegleitung).
Bereits für die Erstellung der Machbarkeitsstudie können Fördermittel beantragt werden.
Dies ist seitens des Abwasserwerkes beabsichtigt.
Die beschlussmäßige Beauftragung hat bereits jetzt zu erfolgen; die formelle Beauftragung an das Ingenieurbüro darf jedoch erst nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides (bei der Bundesförderung) erfolgen. Aus diesem Grund müssen die Anbieter auch einer verlängerten Bindefrist zustimmen.
Im Wirtschaftsplan sind ausreichende Haushaltsmittel veranschlagt.
Der Werks-, Bau und Planungsausschuss
Zu a)
nimmt die Sachstandsmitteilungen zustimmend zur Kenntnis.
Zu b)
nimmt die Sachstandsmitteilungen über den Probebetrieb zur Außerbetriebnahme der Abwasservorbehandlung zustimmend zur Kenntnis. Nach Abschluss des Probebetriebes ist über das Ergebnis im Werks-, Bau- und Umweltausschuss zu berichten.
Zu c)
beschließt die Beauftragung der Machbarkeitsstudie an das Ingenieurbüro mit der höchsten Punktzahl; die schriftliche Beauftragung darf erst nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides (für die Bundesförderung) erfolgen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
12. Durchführung von Maßnahmen (Lieferungen und Leistungen) für das Abwasserwerk;
Erneuerung Pumpwerke Brauheck 1 (Siedlung) und Brauheck 2 (Brochumerbach) Auftragsvergabe Los 1 Erd-, Kanal- und Leitungsbauarbeiten
-Vorratsbeschluss-
Die beiden Pumpwerke Brauheck 1 (Siedlung) und Brauheck 2 (Brochumerbach) müssen einschließlich der Druckleitungen erneuert werden. Die Ausführungsplanung wurde in der Sitzung des Werksausschusses am 22.09.2022 vorgestellt (s. vorliegende Anlagen) und anschließend die Durchführung beschlossen.
Nach Vergabe des Loses 2 EMSR-Technik (vorgezogene Ausschreibung aufgrund der Lieferzeiten) erfolgte nun die öffentliche Ausschreibung des Loses 1 Erd-, Kanal- und Leitungsarbeiten. Die Submission findet am 12.12.2023 statt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Einvernehmen mit den Beiordneten nach Vorliegen des Vergabevorschlages den Auftrag für das Los 1 Erd-, Kanal- und Leitungsarbeiten an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
13. Durchführung von Maßnahmen (Lieferungen und Leistungen) für das Abwasserwerk;
Erneuerung EMSR-Technik Kläranlage Bremm / Pumpwerk Bremm
In der Sitzung des Werksausschusses am 03.11.2021 wurde neben der Vergabe der erforderlichen Ingenieurleistungen auch die Durchführung der Maßnahme beschlossen.
Grundlage war eine erste Kostenschätzung. Zwischenzeitlich wurden im Rahmen der Ausführungsplanung die Kosten aufgrund erforderlicher Umplanungen und zusätzlicher Leistungen sowie allgemeiner Kostensteigerungen angepasst.
Für die aktuelle Kostenberechnung wurde das für die nun erfolgende öffentliche Ausschreibung erstellte Leistungsverzeichnis mit ortsüblichen Einheitspreisen versehen.
Die Zusammenfassung der Kostenberechnung (Stand 02.11.2023) war als Anlage beigefügt.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss stimmt der Durchführung der Maßnahme auf Grundlage der vorgelegten aktuellen Kostenberechnung zu. Die öffentliche Ausschreibung soll nun erfolgen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
14. Durchführung von Maßnahmen (Lieferungen und Leistungen) für das Abwasserwerk;
Kanalsanierung Mesenich - Grabenlose Sanierung MW-Kanal Kochstraße Mitteilung einer Eilentscheidung
An einem denkmalgeschützten Haus in der Zehnthofstraße / Ecke Kochstraße in Mesenich wurde im Keller im Bereich der Kochstraße ein massiver Wassereintritt festgestellt. Bei der Suche nach der Ursache wurde festgestellt, dass es sich um Abwasser handelt. Bei Regenereignissen verstärkte sich der Wassereintritt. Das Wasser musste ständig mittels Tauchpumpe aus dem Keller in den Mischwasserkanal gepumpt werden. Bei einer direkt durchgeführten Kanal-TV-Untersuchung konnten bis auf leichte Muffenversätze keine sichtbaren Schäden am Steinzeugrohr der Kanalhaltung festgestellt werden. Daraufhin wurde eine Muffendruckprüfung durchgeführt. Diese ergab, dass alle Muffen eine Undichtigkeit aufweisen, sodass die komplette Haltung erneuert / saniert werden muss.
Eine offene Erneuerung stellte sich als unwirtschaftlich bzw. als technisch sehr problematisch dar, da es sich bei der direkt an die Kochstraße angrenzenden Bebauung um historische, zum Teil denkmalgeschützte Gebäude mit unbekannter Gründung handelt. Zudem hätte neben dem eigentlichen Mischwasserkanal ein tieferliegender, alter und außer Betrieb befindlicher Kanal zurückgebaut werden müssen. Dies hätte eine zusätzliche Tieferkofferung mit Bodenaustausch und somit Mehrkosten verursacht.
Als wirtschaftlich günstigste Sanierung stellte sich der Einbau eines Inliners dar. Hierfür wurden von 4 Fachfirmen Angebote angefordert. Ein Fachunternehmen hat ein Angebot abgeben. Dieses wurde von dem Büro IBS-Ingenieure GbR geprüft. Das Angebot entspricht dem ortüblichen Preisniveau bei vergleichbaren Maßnahmen.
Aufgrund der Dringlichkeit erfolgte die Auftragserteilung zur Sanierung der Kanalhaltung im Rahmen einer Eilendscheidung. Der Vergabevermerk ist als Anlage beigefügt.
Der Einbau des Inliners konnte bereits am 22. November durchgeführt werden.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss nimmt die Eilentscheidung zur Kenntnis.
15. Kanalsanierung Wirfus - Fremdwasserbeseitigung Rosentalerweg
Auf der Kläranlage Wirfus wurde in der Vergangenheit ein hoher Fremdwasseranteil festgestellt. Bei einer darauffolgenden Untersuchung konnte ein hoher Fremdwassereintrag im Rosentalerweg infolge Infiltration durch undichte Muffenverbindungen und einem schadhaften Schachtbauwerk lokalisiert werden. Im Jahre 2021 erfolgte daraufhin die Sanierung des Schachtbauwerkes sowie die grabenlose Sanierung einer Haltung mittels Einbau eines Inliners.
Nach der Sanierung wurde weiterhin ein Zufluss von Fremdwasser festgestellt. Bei einer erneuten TV-Inspektion bei hohem Grundwasserstand wurden daraufhin die Hausanschlüsse untersucht. Hierbei wurden an 4 Hausanschlüssen undichte Muffenverbindungen im Anschlussbereich an den Hauptkanal festgestellt, durch die Wasser in den Kanal infiltriert. Diese Anschlüsse sollen nun in offener Bauweise saniert werden. Die Planung und Bauleitung erfolgt durch das Abwasserwerk. Die Kosten belaufen sich nach einer ersten groben Kostenschätzung auf ca. 20.000,-- €.
Die Arbeiten sollen im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung kurzfristig vergeben werden.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss stimmt der Durchführung der Maßnahme zu. Der Vorsitzende wird ermächtigt, die Sanierungsarbeiten im Benehmen mit den Beigeordneten zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
16. Mitteilungen und Verschiedenes
Werkleiter Nitzsche informierte über die Mitgliedschaft im DWA-Netzwerk und erläuterte die Arbeit dieses Netzwerkes.
Nichtöffentliche Sitzung
Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.