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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Kindergartenzweckverband Lahr-Lieg-Zilshausen

Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Kindergartenzweckverbands Lahr-Lieg-Zilshausen für das Haushaltsjahr 2024; Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und zur Einreichung von Vorschlägen gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024 wurde den Verbandsmitgliedern zugeleitet. Bis zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans durch die Verbandsversammlung haben die Einwohner der Mitgliedsgemeinden die Möglichkeit das Zahlenwerk einzusehen. Die Einsichtnahme kann ab sofort in der Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun, Zimmer 43, während der allgemeinen Öffnungszeiten vorgenommen werden.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes können innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun, Kirchstraße 1, 56288 Kastellaun oder per E-Mail an m.emmerich@kastellaun.de eingereicht werden.

(Christian Keimer)
Verbandsvorsteher