Der Gemeinderat von Moselkern hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) in seiner Sitzung am 27.11.2024 die folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 3 erhält folgende Fassung:
(1) Die Ortsgemeinde Moselkern hat bis zu zwei Beigeordnete.
(2) Für die Verwaltung der Ortsgemeinde Moselkern wird ein Geschäftsbereich gebildet, der auf einen Beigeordneten zu übertragen ist.
Diese Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.