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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Fischereigenossenschaft "Endert" für das Haushaltsjahr 2025 vom 17.12.2024

Aufgrund von § 12 der Satzung der Fischereigenossenschaft Endert vom 18.03.1980 sowie der Vereinbarung zwischen der Fischereigenossenschaft und der Verbandsgemeinde Cochem vom 16.04.2012 über die Übertragung der Rechte und Pflichten auf die Verbandsgemeinde hat der Verbandsgemeinderat am 17.12.2024 für das Haushaltsjahr 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  2.100 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  2.100 EUR

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag  —  0 EUR

2. im Finanzhaushalt

a) der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  0 EUR

b) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  0 EUR

c) der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit  —  0 EUR

Cochem, den 17.12.2024
gez. Lambertz (Dienstsiegel)
Wolfgang Lambertz
Bürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Der Haushaltsplan der Fischereigenossenschaft Endert für das Haushaltsjahr 2025 liegt zur Einsichtnahme vom 13.01.2025 bis 21.01.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Zimmer 3.03, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird um Terminvereinbarung zur Einsichtnahme gebeten. Termine zur Einsichtnahme können telefonisch unter 02671 608-130 oder per E-Mail an petra.junglas@vgcochem.de vereinbart werden.

Wolfgang Lambertz
Bürgermeister