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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Aus der Niederschrift über die 2. Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses 03.12.2024

über die 2. Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses am 03.12.2024 im Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes, Zimmer-Nr. 2.04

– Einladung vom 27.11.2024 –

Beginn:

17:00 Uhr

Ende:

17:50 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz

Als Mitglieder:

Gregor Fuhrmann, Cochem

Dirk Mohrs, Faid

Werner Lauxen, Lieg

Bernd Schuwerack, Cochem

Günter Hammes, Cochem

Udo Marx, Lieg

Ulrich Burkholz, Cochem

Entschuldigt:

Philipp Thönnes, Treis-Karden

Jürgen Schneider, Klotten

Arno Fuhrmann, Ellenz-Poltersdorf

Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete

Die Beigeordneten:

Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete

Marco Steuer, Cochem, Beigeordneter (bis einschl. TOP 3 öffentliche Sitzung)

Schriftführer:

Bernd Nitzsche, VGV Cochem

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Herren des Werks-, Bau- und Umweltausschusses, die Beigeordnete, sowie Werkleiter Nitzsche. Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Werks-, Bau- und Umweltausschusses fest. Die letzte Sitzung fand am 22.10.2024 statt. Veröffentlicht wurde die Niederschrift im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe 47/2024 am 22.11.2024.

Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben. Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen und keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.10.2024

In der nichtöffentlichen Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.10.2024 wurde über eine Entgeltangelegenheit (Beantragung eines Zwangsversteigerungsverfahrens beim Amtsgericht Cochem) sowie über die Einrichtung eines krisensicheren Kommunikationsnetzes beraten.

2. Zwischenbericht zum 30.09.2024 für die Ausführung des Wirtschaftsplanes des Abwasserwerkes

Auf Grund der deutlich gestiegenen und auf hohem Niveau stagnierenden Energie- und Warenbezugskosten sowie den damit verbundenen Kostensteigerungen bei Dienstleistungen, kann dennoch insgesamt von einem deutlich verbesserten Ergebnis, wie das die Planung für 2024 erwarten lässt, ausgegangen werden. Die Mehrkosten wurden in den maßgebenden Positionen unter Berücksichtigung der Inflation und einem allgemeinen Preiszuschlag berücksichtigt.

Bei den Einnahmen wird durch eine gleichbleibende Schmutzwassermenge, die der Gebührenveranlagung zu Grunde liegt, nicht von einer Verbesserung ausgegangen.

Dies führt dazu, dass bei den Erlösen und den Aufwendungen der einzelnen Planansätze Verschiebungen und entsprechende Minderausgaben (rd. 112.000 €) bzw. Mehreinnahmen (rd. 32.000 €) zu erwarten sind, die zu einem geschätzten Jahresverlust von 5.000 € führen, der aber mit den erwirtschafteten positiven Ergebnissen der Vorjahre sprich dem Gewinnvortrag ausgeglichen werden kann.

Im Vermögensplan werden sich die vorgesehenen Investitionen von 7.121.750 € auf rund 3,25 Mio € verringern, weil mit verschiedenen Projekten im Laufe des Jahres nicht begonnen wurde bzw. andere bis zum Jahresende nicht abgeschlossen werden können.

Korrespondierend mit den geringeren Investitionen fällt auch die Entnahme der Kassenmittel bzw. die Aufnahme von Kreditmarktdarlehen aus.

Es wird vorgeschlagen, den Zwischenbericht, der Vorlage als Anlage beigelegen hat, zur Kenntnis zu nehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

3. Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes für das Jahr 2025

-Vorberatung-

Im Erfolgsplan ist bei Erträgen von 6.498.465 € (6.438.700 €) und Aufwendungen von 6.654.465 € (6.587.700 €) ein negatives Ergebnis von minus 156.000 € zu erwarten. Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben von jeweils 9.084.000 € (9.218.150 €) nachgewiesen, wobei Investitionen von rund 7,1 Mio. € (7,1 Mio. €) geplant sind. Die Beträge in Klammern beziehen sich auf das Jahr 2024.

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsaufwendungen beläuft sich auf 3.100.000,00 € (1.600.000,00€). Die Verpflichtungsermächtigungen werden auf 10.617.800 € (12.381.400 €) festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt 2.150.000,00 € (2.150.00,00 €).

In dem Planentwurf, der der Beschlussvorlage als Anlage beigelegen hat, wurden die für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossenen gemeinsamen Abwasserentgelte berücksichtigt.

Im Erfolgsplan sind folgende wesentlichen Positionen vorgesehen:

Auf Grund der aktuellen Inflations- und Preisentwicklungen wird, soweit es keine „direkte“ den Energiebezug (Strom, Heizöl, Gas etc.) betreffende Position ist, mit einer Inflationsrate für 2025 von 2,0 % gerechnet.

Die Erlöse aus der Sondergebühr Weinbau/Weinhandel beziehen sich lediglich noch auf den Sondereinleiter. Mit der Einführung der gemeinsamen Entgelte für alle Bereiche ist die Weinzusatzgebühr entfallen.

Die Benutzungsgebühren und der Wiederkehrenden Beitrag sind aufgrund der Festsetzungen 2023 und der Vorauszahlungen 2024 angepasst worden. Hier wurde gleichermaßen die angepasste gemeinsame Entgeltgrundlage herangezogen.

Einflüsse und Schwankungen u. a. wegen der Inflation und der immer noch hohen Beschaffungskosten haben Berücksichtigung gefunden. Bei der Schmutzwassermenge wurde auf Grund der Abrechnung 2023 eine moderate Steigerung bei der Ermittlung des Planansatzes angenommen. Dies kann vor allem auf die positive Entwicklung bei den Gästezahlen zurückgeführt werden.

Auch bei der Auflösung der passivierten Ertragszuschüsse (einmalige Beiträge, Investitionszuschüsse Straßenbaulastträger) wurde auf das Jahr 2023 und die in 2024 gezahlten sowie die für 2025 geplanten Einmalbeiträge und Investitionskostenanteile Oberflächenentwässerung abgestellt. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen der Kläranlage Wirfus-Illerich wurde entsprechend aufgelöst und ist in der Position Auflösung der passivierten Ertragszuschüsse inkludiert.

Die Erlöse aus Betriebsführungsverträgen berücksichtigen die Betriebskostenabrechnungen. Diese wurden an die möglichen Szenarien (u. a. Inflation, Preisgestaltung) für 2025 angepasst.

Die Stromkosten für die Kläranlagen und Pumpwerke wurden überarbeitet.

Veränderungen aus Verschiebungen innerhalb der Abwasseranlagen wurden ebenso wie die aktuelle bzw. voraussichtliche Entwicklung für 2025 berücksichtigt.

Die Unterhaltungsaufwendungen für Kläranlagen und die Innensanierung der Kanalleitungen wurden entsprechend von etwaigen Preisänderungen sowie der Notwendigkeiten im Wirtschaftsjahr angepasst bzw. sind unverändert geblieben.

Die Unterhaltungsaufwendungen für die Flächenkanalisation/Haupt- u. Verbindungssammler werden auf Grund des Vorjahresergebnisses und der voraussichtlichen Entwicklung (Zwischenbericht), trotz leichter Verschiebungen innerhalb dieser Positionen, eingeplant. Verschiedene Unterhaltungsarbeiten wie zum Beispiel Reparaturen, die Druckluftspülung von Leitungen und die Sanierung von Schachtabdeckungen sind in die Planansätze eingerechnet.

Bei den Kosten der Klärschlammbeseitigung fanden die Preise der VKK GmbH (für die Kommunale Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz AöR) Anwendung. Dieses wurde entsprechend der ausgefahrenen Klärschlammmengen in 2024, die auch ungefähr für 2025 erwartet werden, angenommen und dargestellt. In diesem Ansatz sind bereits mögliche Eventualitäten für weitere und gegebenenfalls alternative Verwertungsmöglichkeiten berücksichtigt. Für 2025 wird daher eine zusätzliche Steigerung vorgesehen.

Bei den Personalaufwendungen und dem Verwaltungskostenbeitrag waren tarifvertragliche und personelle Änderungen zu berücksichtigen. Die Kosten für die Umstellung vom TVöD auf den leistungsorientierten, Tarif TV-V wurden eingeplant.

Die Abschreibungen ergeben sich aus dem Ergebnis von 2023 zuzüglich der in 2024 getätigten sowie der in 2025 geplanten bzw. fertiggestellten Investitionen.

Der höhere Ansatz bei den Zinsaufwendungen resultiert aus der planmäßigen Tilgung von Bankdarlehen. Hierin sind auch die neu geplanten und aufzunehmenden Kreditmarktdarlehen anteilig der unterjährigen Verfügung berücksichtig.

Die Ansätze wurden entsprechend der anzuwendenden Vorschriften und Methoden kalkuliert. Vor allem ist auf Grund der anhaltenden Krisensituation der Konjunktur und den u. a. dadurch gestiegenen Energie- und Warenbezugskosten sowie die damit verbundenen Kostensteigerungen bei Dienstleistungen ein Jahresverlust eingeplant.

Im Vermögensplan sind Investitionen von rund 7,1 Mio € vorgesehen. Neben der Optimierung der Abwasseranlagen (Kläranlagen Treis und Brauheck-Dohr-Faid) liegt der Schwerpunkt wiederum in der Sanierung des Leitungsnetzes mit der Robotertechnik und der Erneuerung von Leitungen im offenen Bauverfahren.

Die vorgesehenen Leitungserneuerungen stehen in der Regel im Zusammenhang mit Baumaßnahmen der Straßenbaulastträger.

Die weiteren investiven Maßnahmen können dem Wirtschaftsplan, der als Anlage beigefügt ist, entnommen werden.

Zur Finanzierung der Investitionen ist neben Kassenmitteln, Förderungen und Erstattungen auch die Aufnahme von Kreditmarktdarlehen erforderlich.

In die Tilgung von Darlehensverbindlichkeiten fließen insgesamt 1,297 Mio. €. Hierin sind auch die neu geplanten und aufzunehmenden Kreditmarktdarlehen anteilig der unterjährigen Verfügung berücksichtig.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat Cochem vor, den Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes für das Jahr 2025 zu beschließen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

4. 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für

a) Gemarkungsbereich Briedern, Erweiterung Bebauungsplan Gewerbegebiet "Wacholder"

b) Gemarkungsbereich Senheim, Ausweisung von Gewerbeflächen im Ortsteil Senhals

-Vorberatung-

a) Ortsgemeinde Briedern

Der Gemeinderat von Briedern hat in seiner Sitzung am 27.02.2023 die Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wacholder“ beschlossen. Das Gewerbegebiet soll um angrenzende landwirtschaftliche Flächen in einer Größe von rd. 4.000 m² vergrößert werden. Der ansässige Betrieb möchte die bestehenden Lagerflächen erweitern. Mit dem Vorhabenträger wurde ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abgeschlossen. Das beauftragte Planungsbüro hat die Planunterlagen zur Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch vorbereitet. Das Plangebiet ergibt sich aus der Anlage 1 zur Beschlussvorlage.

b) Ortsgemeinde Senheim

Der Gemeinderat von Senheim hat in seiner Sitzung am 20.03.2024 die Ausweisung eines Gewerbegebietes im Ortsteil Senhals beschlossen und die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beantragt. Der Bereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Derzeit wird eine Machbarkeitsstudie zur verkehrstechnischen sowie abwassertechnischen Erschließung des Plangebietes erstellt.

Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, das Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplan für die Gemarkungsbereiche Briedern und Senheim zu beschließen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

5. Durchführung von Maßnahmen (Lieferungen und Leistungen) für das Abwasserwerk Cochem;

Durchführung der Ausschreibung für den Umbau der Klärschlammentwässerung auf der Kläranlage Treis

Die weitere Umsetzung (Ausschreibung) der nächsten Großbaumaßnahme auf der Kläranlage Treis (nach der Erneuerung der Belüfter und Gebläse) wurde zunächst aufgrund der beabsichtigten Umstellung auf Klärschlammfaulung gestoppt. Nach dem Planungsstand für die Klärschlammfaulung, die keinen Einfluss auf die geplante Klärschlammentwässerung haben wird, konnte die Umsetzung weiter betrieben werden.

Eine Änderung der Ursprungsplanung wurde allerdings vorgenommen; die ursprünglich geplante Weiterverwendung der Zentrifuge wurde aufgrund des Alters des Entwässerungsaggregates sowie der anstehenden Erneuerung der Steuerungstechnik verworfen. Es wird nun ein neue Zentrifuge vorgesehen. Die Beschlussfassung hierzu erfolgte durch den Werks-, Bau- und Umweltausschuss in 2023.

Die Maßnahme, die auch durch das Land Rheinland-Pfalz gefördert wird (Bewilligung erfolgt in Abstimmung mit dem Umweltministerium nach Vorlage des Ausschreibungsergebnisses), ist mittlerweile soweit geplant worden, dass auch die bauliche Umsetzung erfolgen kann. Der Beschlussvorlage waren Ausführungspläne sowie eine aktuelle Kostenermittlung als Anlage beigefügt.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss stimmt der Durchführung der Ausschreibung auf der Grundlage der vorliegenden Kostenermittlung zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

6. Mitteilungen und Verschiedenes

Werkleiter Nitzsche informierte über Kommunale Abwasserrichtlinie (KARL), die zukünftig erhebliche Pflichten für die Verantwortlichen in der Wasserwirtschaft ergeben werden. Auf einige wesentliche Eckpunkte, wie z.B.

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Einführung einer 4. Reinigungsstufe für Kläranlagen ab einer bestimmten Größenordnung, um z.B. Medikamentenrückstände zu entfernen

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verschärfte Grenzwerte für die Reduzierung von Stickstoff und Phosphor zur Verringerung der Gewässerbelastung

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Energieneutralität des Abwassersektors bis 2045 mit gestaffelten Zwischenzielen ab 2030

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Wiederverwendung von Abwasser etc.

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.