| Gremien: | Verbandsversammlung des SZV Grundschule Landkern Schulzweckverband "Grundschule Landkern" |
| Status: | öffentlich |
| Sitzung: | 7. Sitzung der Verbandsversammlung SZV "Grundschule Landkern" |
| Sitzung am: | 27.02.2024 |
| Sitzungsort: | 56759 Kaisersesch |
| Sitzungsraum: | Konferenzraum der Verbandsgemeindeverwaltung |
| Sitzungsbeginn: | 09:20 Uhr |
| Sitzungsende: | 10:10 Uhr |
Tagesordnung:
Besetzung der Stelle einer Rektorin/eines Rektors an der Grundschule Landkern ab dem 01.02.2024;
Vorstellung der neuen Schulleiterin Frau Anne Rupp
Frau Anne Rupp stellt sich der Verbandsversammlung als neue Schulleiterin der Grundschule Landkern vor.
Nochmalige Beratung und Beschlussfassung über den
Schulentwicklungsplan der Verbandsgemeinde Kaisersesch
„Die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Grundschule Landkern beschließt, den Schulentwicklungsplan für die Verbandsgemeinde Kaisersesch in der vorliegenden Fassung. Die Verbundschule Landkern-Greimersburg wird auf den Schulstandort Landkern konzentriert. Es bleibt eine selbständige Grundschule mit dem Schulstandort Landkern bestehen. Der Schulstandort Greimersburg wird aufgegeben, sobald die erforderlichen Voraussetzungen am Schulstandort Landkern geschaffen wurden. Die Verwaltung wird beauftragt, den Schulentwicklungsplan der Verbandsgemeinde Kaisersesch an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion – ADD Trier – weiterzuleiten. Verbandsvorsteher Albert Jung wird ermächtigt, die erforderlichen Prüfaufträge zur Erweiterung des Grundschulgebäudes Landkern (u.a. Beauftragung einer Machbarkeitsstudie) zu erteilen. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2024 einzuplanen.“
Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.
Die 2 Ja-Stimmen ergeben sich nach § 5 der Verbandsordnung des Schulzweckverbandes Grundschule Landkern, wonach dem Verbandsmitglied ab einer Schülerzahl von über 50 Kindern 2 Stimmen zustehen.
Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Elternbeiträge für die Teilnahme an der Betreuenden Grundschule
„Die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Grundschule Landkern beschließt, ab dem Schuljahr 2024/2025 die Elternbeiträge für die Betreuende Grundschule Landkern auf monatlich
| bei einem kindergeldberechtigten Kind | 20,00 Euro monatlich |
| bei zwei kindergeldberechtigten Kindern | 18,00 Euro monatlich |
| bei drei kindergeldberechtigten Kindern | 16,00 Euro monatlich |
| bei vier kindergeldberechtigten Kindern | 14,00 Euro monatlich |
usw. festzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwicklung der Betreuungskosten alle 2 Jahre zu überprüfen und der Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Landkern zur Information und Entscheidung vorzulegen.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 ist der stufenweise Ausbau des Rechtsanspruchs auf eine ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter (Betreuende Grundschule mit dem Angebot eines Mittagessens an allen Schulen) vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt sollte eine erneute Überprüfung des Elternbeitrages sowie des gesamten Konzeptes der Betreuenden Grundschule erfolgen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Jahr 2022 nach 2023
„Die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Landkern beschließt, die Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über
a) die Abnahme der Jahresrechnung 2022 des Schulzweckverbandes Landkern und
b) die Erteilung der Entlastung für den Verbandsvorsteher und dessen Stellvertretern
a) „Der Jahresabschluss 2022 des Schulzweckverbandes Landkern wird festgestellt. Das Jahresergebnis 2022 wird auf neue Rechnung vorgetragen.“
b) „Dem Verbandsvorsteher sowie den Stellvertretern, soweit sie diese vertreten haben, wird für das Haushaltsjahr 2022 für den Schulzweckverband Landkern Entlastung erteilt. Außerdem wird der Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben zugestimmt, soweit eine Genehmigung nach § 100 GemO erforderlich war, aber noch nicht erteilt wurde.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Gebührensatzung für die Sport- und Freizeithalle/Eifelgoldhalle Landkern
„Der Schulzweckverband Grundschule Landkern beschließt die Neufassung der Gebührensatzung für die Sport- und Freizeithalle Landkern als Satzung.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Schulzweckverbandes Landkern für das Haushaltsjahr 2024
„Die Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 des Schulzweckverbandes Grundschule Landkern in der vorgetragenen Fassung.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch eingesehen werden.