Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Verbandsgemeindeverwaltung Cochem hat zum 01.01.2026 eine neue Finanzsoftware eingeführt. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass ab dem Veranlagungsjahr 2026 sämtliche Beitrags- und Gebührenbescheide für Beitragspflichtige in einem komplett überarbeiteten und neuen Design bereitgestellt werden.
Die neuen Bescheide enthalten künftig eine Bürgernummer (jeweils einer Person oder einem Ehepaar zugeordnet) sowie eine Buchungsnummer. Das bisherige Kassenzeichen, die Mandatsreferenz und die Objektnummer verlieren in diesem Zusammenhang ihre Gültigkeit für die Zuordnung der erforderlichen Buchungsvorgänge in unserem Hause.
Bitte geben Sie ab sofort bei Überweisungen sowohl Ihre Bürgernummer als auch die Buchungsnummer an, um eine korrekte Zuordnung Ihrer Zahlungen zu gewährleisten. Diese Angaben werden ebenfalls bei Rückfragen an die Verwaltung bezüglich der genannten Vorgänge sowie bei Anfragen zur Zahlungsabwicklung an die Verbandsgemeindekasse benötigt.
Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres neuen Bescheids alle bestehenden Daueraufträge und Überweisungsvorlagen. Aktualisieren Sie den Verwendungszweck entsprechend und tragen Sie sowohl Ihre Bürgernummer als auch die Buchungsnummer aus dem betreffenden Dokument ein. Bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate bleiben weiterhin gültig und werden automatisch aktualisiert.
Bitte prüfen Sie außerdem die auf dem Beitragsbescheid angegebene Bankverbindung auf Richtigkeit.
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.