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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 11/2023
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Aus der Niederschrift

über die 29. Sitzung des Gemeinderates Treis-Karden am 26.01.2023 in der Knabenschule

- Einladung vom 13.01.2023 -

Beginn:

20:07 Uhr

Ende:

22:20 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Ortsbürgermeister Hans-Josef Bleser

Als Mitglieder:

Kilian Beckenkamp

Petra Boos

Marco Böttcher

Marco Freimuth

Günter Freiwald

Michael Grans

Roberta Kastor, Beigeordnete

Christina Krämer

Jörg Lemler

Michael Nikolay

Hiltrud Schauster

Maximilian Senger

Entschuldigt:

Andreas Balmes

Jürgen Claßen

Matthias Knaup

Katharina Weins

Auf Einladung:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem

Schriftführerin:

Lydia Steffens, VGV Cochem

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Tagesordnung durch einstimmigen Beschluss wie folgt abgeändert:

Die Tagesordnungspunkte 11 und 6 werden auf die Positionen 3 und 4 vorverlegt. Außerdem wird die Tagesordnung in der öffentlichen Sitzung um den Punkt 9 „Zustimmung zur Annahme einer Spende in Form eines Bücherschrankes durch die Firma Westnetz“ ergänzt.

Die Niederschrift über die Sitzung vom 10.11.2022 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

1.1 Bücherschrank

Die Firma Westnetz plant, der Ortsgemeinde Treis-Karden einen Bücherschrank zu spenden.

1.2 Eilentscheidung Ankauf Schneeräumschild

Mit Eilentscheidung vom 16.12.2022 wurde ein Schneeräumschild für den Bauhof beschafft. Die Kosten beliefen sich auf 2.399,00 Euro.

1.3 Eilentscheidung Abfallentsorgung

Zum 31.12.2022 hat unser bisheriger Entsorger seine Leistungen aufgekündigt. Nach Einholung mehrerer Angebote hat sich die Ortsgemeinde per Eilentscheid vom 20.12.2022 für die Firma Remondis Mittelrhein GmbH entschieden. Es wurde ein 5 cbm Umleerbehälter am Bauhof und ein 2,5 cbm Umleerbehälter am Friedhof im OT Treis aufgestellt. Die Kosten belaufen sich auf 179,00 Euro je Tonne für die Aufbereitung / Verwertung und auf 38,00 Euro für den Transport des 5 cbm bzw. 32,00 Euro für den Transport des 2,5 cbm Behälters. Hinzu kommt ein Energiekostenzuschlag von 3,95 Euro je Behälter. Damit steht der Ortsgemeinde eine kostengünstigere Entsorgungsmöglichkeit als bisher zur Verfügung.

1.4 Solidarpakt Windkraft; Abrechnung 2021

Mit Schreiben vom 05.12.2022 teilte die Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun mit, dass die Ortsgemeinde Treis-Karden 11.970,80 Euro aus der Abrechnung 2021 des Solidarpakts „Gemeinsam mit erneuerbarer Energie Zukunft gestalten“ erhält.

1.5 Lärmbelästigung durch Flusskreuzfahrtschiffe

Bei einem Gespräch mit Bürgermeister Lambertz am 20.12.2022 wurde sich darauf verständigt, dass die Verbandsgemeindeverwaltung Cochem einen Termin mit der Köln-Düsseldorfer als Betreiber des Anlegestegs vereinbart. Hierbei soll die Problematik erneut erörtert werden.

1.6 Ortsbegehungen der Deutschen Glasfaser

Am 31.01.2023 und am 01.02.2023 finden Ortsbegehungen mit der Deutschen Glasfaser statt. Hierbei sollen die Trassenverläufe der Glasfaserleitungen geklärt werden.

1.7 Umwelttag 2023

Der diesjährige Umwelttag findet am Samstag, 11. März 2023, statt.

1.8 Wahlen Landrat

Am 18.06.2023 finden Landtagswahlen statt. Die Aufteilung der Wahllokale sowie der Briefwahlbüros erfolgt wie gehabt. Es wird sich nicht um einen riesigen Arbeitsaufwand handeln, allerdings wird für die paar Stunden gerne jede helfende Hand gesehen.

2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.12.2022

Der Vorsitzende gibt die Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.12.2022 bekannt.

3. Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung von drei Windkraftanlagen in der Gemarkung Treis (Treiser Schock)

Es ist beabsichtigt, auf den in der Gemarkung Treis (Treiser Schock) gelegenen Grundstücken insgesamt drei Windkraftanlagen, mit einer Nabenhöhe von 169 m und einer Gesamthöhe mit Rotor von 250 m, zu errichten. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt die Flächen als Vorrangflächen für die Windenergie dar. Die Fundamente liegen innerhalb der Flächen. Die Rotoren bzw. die Abstandsflächen ragen auch darüber hinaus. Der Nutzungsvertrag zwischen der Ortsgemeinde als Grundstückseigentümerin sowie der Betreiberfirma wurde bereits im Jahre 2013 abgeschlossen.

Der Gemeinderat von Treis-Karden hat sich bereits in seiner Sitzung am 08.12.2022 mit dem Antrag befasst und eine Entscheidung vertagt. Mit dem Antragsteller wurde zwischenzeitlich Kontakt bezüglich der geplanten Höhe der Windräder aufgenommen.

Auf Anfrage der Ortsgemeinde stellt der Projektleiter der Firma EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Herr Patrick Schrodt, sein Projekt dem Rat sowie den Zuhörern via Power-Point-Präsentation vor und beantwortet im Anschluss alle noch offenen Fragen.

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

4. Erneuerung Heizungsanlage Wildburg und Wildburgmühle

Die Beheizung der Wildburg sowie der Wildburgmühle erfolgt derzeit mit Flüssiggas. Das Gas wird in Tanks gelagert und regelmäßig durch Energieunternehmen befüllt. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 22.188 Liter Flüssiggas gekauft. Die Kosten beliefen sich auf rund 22.350,00 Euro.

Um die Energieversorgung zukünftig kostengünstiger und unabhängiger zu gestalten und auf die Zukunft auszurichten, sollen erneuerbare Energien genutzt werden. Hierfür müssen eine Planung und ein Konzept erstellt werden. Das Unternehmen „Zenz erneuerbare Energietechnik“ hat der Ortsgemeinde bereits ein erstes Konzept vorgelegt. Das Honorar für die Planung beträgt 5 % der ermittelten Gesamtbaukosten. Bei Beauftragung der Baubegleitung, werden weitere 5 % der entstehenden Gesamtbaukosten erhoben.

Auf Einladung des Vorsitzenden stellt der Firmeninhaber dem Rat seine Idee vor und beantwortet offene Fragen.

Der Gemeinderat beauftragt vorerst das Unternehmen „Zenz erneuerbare Energietechnik“ mit der Planung und Konzepterstellung der Energieversorgung mit erneuerbarer Energie für die Wildburg und die Wildburgmühle. Über die Beauftragung der Baubegleitung wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

5. Breitbandausbau durch die Deutsche Glasfaser in der Ortsgemeinde Treis-Karden

Der Tagesordnungspunkt war bereits Gegenstand der vergangenen Sitzung des Gemeinderates am 08.12.2022. Die Behandlung des Antrages nach § 127 Abs. 1 TKG erfolgte jedoch ohne positive Entscheidung. Zwischenzeitlich hat ein gemeinsamer Videokonferenztermin mit Vertretern der Deutschen Glasfaser, der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem und dem Vorsitzenden stattgefunden.

Der Antrag auf Zustimmung zur Verlegung neuer Telekommunikationslinien bzw. Änderung vorhandener Telekommunikationslinien wurde der Ortsgemeinde Treis-Karden mit E-Mail vom 10.11.2022 übermittelt. Nach § 127 Abs. 1 TKG ist für die Verlegung von Telekommunikationslinien die schriftliche oder elektronische Zustimmung des Trägers der Wegebaulast (Ortsgemeinde) erforderlich. Die Zustimmung gilt grundsätzlich nach Ablauf einer Frist von drei Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags als erteilt. Bei dem Videokonferenztermin hat man sich einvernehmlich auf eine Fristverlängerung um drei Wochen geeignet; neues Fristende ist somit der 02.03.2023.

Der Gemeinderat beschließt,

1.

dem Antrag nach § 127 TKG zuzustimmen und

2.

ermächtigt den Vorsitzenden zur Abstimmung des endgültigen Zustimmungsbescheides mit der Verwaltung.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

6. Einführung Mobilitäts-App „Smartes Wohnen im Alltag"; Bedarfsabfrage

Im Rahmen des von der Kreisverwaltung Cochem-Zell initiierten Projekts „Smartes Wohnen im Alltag“ wurde in der Zeit von Juli 2019 bis März 2022, zusammen mit der Universität Koblenz-Landau und mehreren Testgemeinden aus dem Gebiet der Verbandsgemeinde Cochem, eine Mobilitäts-App entwickelt. Trotz der Einschränkungen der Corona-Pandemie ist es gelungen, das Projekt planmäßig abzuschließen und eine voll funktionsfähige App, die auf die individuellen Mobilitätsbedürfnisse der Kommunen im Landkreis Cochem-Zell zugeschnitten ist, zur Verfügung zu stellen. Die sog. „SWiA-App“ ist auf nahezu allen mobilen Endgeräten (iOS, Android) und als Web-App über den Computer nutzbar.

Hierdurch kann eine hohe Akzeptanz und Zukunftsfähigkeit erreicht werden.

In einem Demo-Video (www.kurvenkreis.de/wohnen/mobilitaet#swia) wird die „SWiA-App“ (siehe Detailpräsentation) mit ihren wesentlichen Funktionen und Anwendungsbereichen vorgestellt.

Ziel des Projektes war es ursprünglich, unter dem Titel „Smartes Wohnen im Alter“ die Mobilität von Menschen mit abnehmender bzw. eingeschränkter Mobilität zu verbessern, sodass diese Menschen ein mobiles, eigenständiges und selbstbestimmtes Leben im ländlichen Raum führen können, wodurch sich die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verbessert und gleichzeitig ein Beitrag zur Entlastung von Familienangehörigen geleistet wird. Aufgrund der Einschränkungen während der Corona-Pandemie wurde die Zielgruppe auf alle Menschen mit Mobilitätsbedarf im jeweiligen Gemeindegebiet erweitert. Diese Maßnahme hat letztlich durch den breiteren Nutzerkreis auch zur Verbesserung der Akzeptanz von neuen Lösung beigetragen. Das Projekt verfolgte auch den strategischen Ansatz der „Mobilität bei Bedarf“. Über die App können alle Fahrangebote, sowohl regelmäßige (z. B. ÖPNV, DB) als auch ehrenamtliche oder sonstige Angebote (z. B. Taxis, Bürgerbusse) gebündelt, kombiniert und gebucht werden. In einer weiteren Entwicklungsstufe ist es auch möglich, neben Mobilitätsangeboten, weitere Angebote (z. B. Besuchsdienste, Hausmeisterdienste, Lieferdienste, Nachhilfe) zu integrieren.

Die neue „SWiA-App“ unterscheidet sich wesentlich von herkömmlichen Mobilitäts-Apps.

So wurden in den Testgemeinden (Dohr, Ellenz-Polsterdorf, Lieg, Moselkern) ehrenamtliche Arbeitskreise gebildet und geschult. Gleichzeitig haben die Mitglieder der Arbeitskreise den Input für die bedarfsgerechte Entwicklung der App geliefert. Weiterhin war es Aufgabe der Arbeitskreise, zusammen mit Ortsvereinen, dem Gemeinderat und sonstigen ehrenamtlichen Engagierten, Gemeinschaftsangebote zu schaffen, die ebenfalls über die App buchbar und nutzbar sind. Dies sollte dazu beitragen, die Akzeptanz und somit die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Einführung zu steigern. Gleichzeitig sollte auch das soziale Miteinander vor Ort gestärkt werden. So können beispielsweise einzelne Vereine regelmäßige Angebote (z. B. Eis essen für Senioren) über die App anbieten. Auch Vereinsfahrten (z. B. Fahrt zu Auswärtsspielen oder Auftritten) können über die App organisiert werden.

Ein Mehrwert zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum liegt in der Kombinierbarkeit verschiedener Angebote (z. B. ÖPNV, DB, ehrenamtliche Fahrangebote, Taxis). Die Schnittstelle zu einem Taxi-Unternehmen wurde bereits entwickelt. Ebenfalls eingebunden sind bereits die Fahrpläne des VRM. Die Buchung eines ÖPNV-Angebots (inkl. Bezahlung) ist allerdings erst Gegenstand einer weiteren Entwicklungsstufe.

Interessierte Ortsgemeinden und Städte aus dem Landkreis Cochem-Zell haben nun nach Beendigung der Pilotphase die Chance, die „SWiA-App“ zu nutzen und in ihrer Kommune einzuführen. Lizenz und App können für Kommunen und Nutzer kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Kreiswerke Cochem-Zell sind bereit, sowohl die lfd. Lizenzkosten für den Betrieb der App auf einem Server der UNI Koblenz-Landau als auch die Kosten für den technischen Support, zunächst für die nächsten beiden Jahre (2023 - 2024), zu übernehmen. Abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Kommunen ist darüber hinaus grundsätzlich auch eine kostenlose Projektbegleitung in der Einführungsphase möglich.

Eine Konkretisierung kann nach Abschluss der Interessensabfrage erfolgen.

Um eine erfolgreiche Einführung und Etablierung gewährleisten zu können, sind folgende Unterstützungsleistungen geplant (Umfang):

-

Bildung und Schulung eines örtlichen Arbeitskreises,

-

Vorbereitung, Moderation und Durchführung Bürger-Info-Veranstaltung und Workshop,

-

Unterstützung in der Öffentlichkeitsarbeit und Nutzerakquise,

-

Unterstützung bei weiteren akzeptanzfördernden Maßnahmen,

-

Unterstützung bei der Entwicklung von Gemeinschaftsangeboten,

-

Support.

Eine erfolgreiche Projektumsetzung kann nur gelingen, wenn das entsprechende ehrenamtliche Engagement vor Ort vorhanden ist (Arbeitskreis mit zentralem Kümmerer, Unterstützung Ortsbürgermeister / Gemeinderat / Vereine) und mit einem Arbeitskreis vor Ort dauerhafte Strukturen geschaffen werden. Die Einführung der „SWiA-App“ kann auch eine sinnvolle Maßnahme sein, um die Ideen und Ergebnisse aus dem Projekt „Zukunfts-Check Dorf“ umzusetzen, sofern die Ortsgemeinde hieran teilgenommen hat. Darüber hinaus gibt die Kreisverwaltung Cochem-Zell den Ausblick, dass die Kreiswerke, Eigenbetrieb Klima & Energie, im kommenden Jahr ein Förderprogramm für die Anschaffung von Dorfautos im E-Carsharing auflegen werden. Im Falle einer Teilnahme könnte auch dieses Angebot in die App integriert werden.

Bei Interesse an der Einführung der „SWiA-App“, wird seitens der Kreisverwaltung Cochem-Zell um die Abgabe einer entsprechenden Interessensbekundung bis spätestens zum 31.03.2023 gebeten.

Der Gemeinderat steht einer Einführung der „SWiA-App“ durch die Kreiswerke Cochem-Zell, Eigenbetrieb Wirtschaft & Innovation, grundsätzlich positiv gegenüber und möchte daher einen Aufruf im Amtsblättchen schalten, um das Interesse in der Bevölkerung abzufragen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

7. Erneuerung und Erweiterung der Beleuchtungsanlage im Zuge der Baumaßnahme „Ausbau der St.-Castor-Straße und P+R-Anlage" im OT Karden;

Auftragsvergabe

Im Zuge des anstehenden Ausbaus der St.-Castor-Straße inklusive der P+R-Anlage und des angrenzenden Gemeindeparkplatzes im Ortsteil Karden, soll auch die Straßenbeleuchtungsanlage in diesem Bereich erneuert und erweitert werden. Vorhandene LED-Leuchtköpfe sollen dabei zum Teil eingelagert und wiederverwendet werden.

Hierzu hat die zuständige Straßenbeleuchtungswartungsfirma ein entsprechendes Angebot abgegeben. Die Standorte der Leuchtstellen können dem beigefügten Leitungsplan entnommen werden.

Der Rat beschließt, den Auftrag wie angeboten zu erteilen. Bezüglich der Ausführung soll sich die Wartungsfirma mit der später beauftragten Straßenbaufirma abstimmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

8. Ausbau der St.-Castor-Straße und des P+R-Parkplatzes;

Auftragsvergabe Beweissicherungsgutachten

Vor dem Beginn der Ausbaumaßnahme „St.-Castor-Straße, P+R-Anlage und Gemeindeparkplatz“ im OT Karden ist es erforderlich, ein Beweissicherungsgutachten durchführen zu lassen. Hier liegt der Ortsgemeinde ein Angebot vor, welches weit unter dem durchschnittlichen Preisniveau liegt. Aufgrund des sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnisses soll auf die Einholung weiterer Angebote verzichtet werden.

Der Rat beschließt, den Auftrag entsprechend dem Angebot zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

9. Anschaffung eines Basketballkorbes für die Moselanlagen im OT Treis, Roter Platz

Die Ortsgemeinde beabsichtigt, in den Moselanlagen im Ortsteil Treis, Roter Platz, einen Basketballkorb aufzustellen. Hierzu liegt der Ortsgemeinde ein Angebot vor.

Der Gemeinderat stimmt dem Kauf des Basketballkorbes zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

10. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Nach § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über die Annahmen von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.

Der Ortsgemeinde Treis-Karden wird folgende Spende angeboten:

Verwendungs-zweck

Zuwendungs-betrag

Zuwendungs-geber

Anderweitiges Beziehungs-

verhältnis

zur Gemeinde

Spende „Wanderwege und Anschaffung Sitzgruppe“

500,00 €

VR Bank Rhein- Mosel eG, Langendorfer Straße 147, 56564 Neuwied

Geld-/Kredit-analageninstitut

Der Gemeinderat hat keine Bedenken und beschließt die angebotene Zuwendung anzunehmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

11. Gemeindliches Einvernehmen zum Antrag auf Umnutzung eines Mehrfamilienwohnhauses in Karden in Ferienwohnungen

Der Gemeinderat von Treis-Karden hat sich bereits in seiner Sitzung am 08.12.2022 mit dem Antrag befasst und eine Entscheidung vertagt.

Es ist beabsichtigt, das auf dem Grundstück im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Schwarzerd - Im Schaemel“ in Karden errichtete Mehrfamilienwohnhaus nunmehr insgesamt als Ferienhaus (acht Ferienwohnungen) zu nutzen. Die geplante Nutzung ist grundsätzlich im Baugebiet zulässig. Gemeindliche Belange werden somit nicht berührt.

Nach zwischenzeitlich erfolgter Besichtigung des Objektes sowie ausgiebiger Beratung stimmt der Gemeinderat dem Antrag auf Umnutzung zu.

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen

12. Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Katharinenstraße im OT Treis

Aktuell verläuft die Versorgungsleitung einer Straßenlaterne durch das Gebäude in der Katharinenstraße 5.

Dieser Zustand soll durch die Errichtung eines Mastes an der Grenze der Gebäude 5 und 7 behoben werden. Hier verläuft bereits eine Erdleitung, an welche der Mast angeschlossen werden kann.

Der Gemeinderat spricht sich für die Umlegung der Versorgungsleitung aus.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

13. Zustimmung zur Annahme einer Spende in Form eines Bücherschrankes durch die Firma Westnetz

Die Firma Westnetz plant, der Ortsgemeinde eine Spende in Form eines Bücherschrankes zukommen zu lassen. Der Standort soll in Abstimmung mit den Experten der Firma Westnetz bei einem Ortstermin festgelegt werden.

Der Gemeinderat beschließt, die Zuwendung anzunehmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.