– Einladung vom 10.12.2025 –
| Beginn: | 17:00 Uhr |
| Ende: | 18:30 Uhr |
Anwesend
| Als Vorsitzender: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz |
| Als Mitglieder: | Gaby Franzen, Bremm |
| Markus Fuhrmann, Ellenz-Poltersdorf |
| Bernhard Himmen, Ediger-Eller |
| Nicole Jobelius-Schausten, Ellenz-Poltersdorf |
| Diane Lauxen, Lieg |
| Lisa Loosen, Cochem |
| Kilian Moritz, Pommern |
| Uli Oster, Klotten |
| Thomas Schäfer, Dohr |
| Hermann-Josef Scheuren, Bruttig-Fankel |
| Walter Schmitz, Cochem (bis TOP 5 öS) |
| Jürgen Schneider, Klotten |
| Stefan Thomas, Faid |
| Philipp Thönnes, Treis-Karden (zu TOP 1 öS) |
| Jakob Zenzen, Pommern |
| Ute Arens, Mesenich |
| Hans Bleck, Cochem |
| Günter Hammes, Cochem |
| Jens Mindermann, Greimersburg |
| Ralf Pauken, Treis-Karden |
| Bernd Schuwerack, Cochem |
| Markus Breidtscheidel, Cochem |
| Caroline Lauxen, Cochem |
| Fabian Mentenich, Klotten |
| Ulrich Möntenich, Müden |
| Tanja Schmidt, Valwig |
| Peter Krötz, Ediger-Eller |
| Heinz Bremm, Cochem |
| Entschuldigt: | Gregor Fuhrmann, Cochem |
| Thomas Rings, Cochem |
| Heike Raab, Cochem |
| Thomas Basten, Ellenz-Poltersdorf |
| Die Beigeordneten: | Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete |
| Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete |
| Entschuldigt: | Marco Steuer, Cochem, Beigeordneter |
| Auf Einladung: | Stephan Weber, Büroleiter, VGV Cochem |
| Udo Bukschat, Fachbereichsleiter 2/3, VGV Cochem |
| Petra Junglas, Fachbereichsleiterin 4, VGV Cochem |
| Bernd Nitzsche, Fachbereichsleiter 5, VGV Cochem |
| Alina Loosen, Personalrat VGV Cochem |
| Frank Wagner, Geschäftsführer, Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH |
| Jörg Hirschen, Wehrführer, VG Cochem |
| Schriftführer: | Stephan Weber, stv. Büroleiter, VGV Cochem |
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Damen und Herren des Verbandsgemeinderates, die/den Beigeordnete(n), die anwesenden Ortsbürgermeister/Beigeordneten, die Vertreter der Presse, die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung. Er bedankte sich bei Ortsbürgermeister Stefan Thomas für die Bereitstellung des Sitzungsraumes im Bürgerhaus in Faid. Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Verbandsgemeinderates fest. Die letzte Sitzung fand am 02.10.2025 statt. Die Niederschrift hierzu wurde den Verbandsgemeinderatsmitgliedern am 05.12.2025 über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Veröffentlicht wurde der öffentliche Teil der Niederschrift im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe 50/2025 am 12.12.2025. Aufgrund eines technischen Fehlers wurde die Niederschrift der Verbandsgemeinderatssitzung Nr. 4 vom 17.12.2024 noch nicht im Ratsinformationssystem hochgeladen; dies wird nun kurzfristig nachgeholt.
Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen und keine Anträge zur Tagesordnung gestellt. Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde eine Schweigeminute für den verstorbenen Bürgermeister a.D. Heinz Escher eingelegt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Mitteilungen des Vorsitzenden
a) Sachstand Moselbad Cochem
Es wurde ein Auftrag für ein Gutachten über die Bedarfsprognose, das Raumprogramm sowie eine Machbarkeitsstudie inklusive eine Wirtschaftlichkeitsprognose an das Beratungsbüro Altenburg vergeben. Von dort wurde eine kurzfristige Bearbeitung zugesagt, sodass weitere Beratungen voraussichtlich im Frühjahr 2026 erfolgen können.
b) Ganztagesbetreuung – Umsetzung des Rechtsanspruchs
Die Gesamtverantwortung für die stufenweise Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung ab dem 01.08.2026 liegt bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe – Kreis Cochem-Zell. Diesem obliegt auch die dahingehende Bedarfsplanung; die Kreisverwaltung hat eine entsprechende Bedarfsabfrage durchgeführt.
Die Verwaltung plant auf der Grundlage unserer bisherigen Betreuungswochen in den Herbstferien erweiterte, zunächst zentrale Angebote auszuarbeiten. Hierbei soll die Strukturierung der bisherigen Betreuung durch eine Koordinationsstelle und ergänzende Fortbildungsangebote ergänzt werden.
c) Breitbandausbau
In der Verbandsgemeinderatssitzung wird über den aktuellen Sachstand zum Breitbandausbau berichtet. Am 01.09.25 ist der Spatenstich der GlasfaserPlus in Cochem-Sehl als Start für die ganze Stadt Cochem erfolgt. Derzeit gibt es wohl Probleme beim Ausbau „Obere Endert“.
Die Deutsche Glasfaser hat die Baumaßnahme in Cochem-Cond wegen wirtschaftlichen Bedenken eingestellt. Die Verwaltung begleitet die Abläufe und Zeitpläne weiterhin.
d) Sachstand Praxis Kinder- und Jugendarzt
Zwischenzeitlich konnte ein ganzer Kassensitz in Cochem erwirkt werden. Die Praxis hat an fünf Tagen vormittags geöffnet und wird gut besucht. Darüber hinaus findet eine gute ärztliche Zusammenarbeit zwischen Koblenz und Wittlich statt. Neu ist, dass Kontakt zu zwei Assistenzärzten aus Wittlich aufgebaut wurde. Hier bestehen die Möglichkeit und die Hoffnung, dass diese den Abschluss ihrer Ausbildung in Cochem absolvieren und sich als mögliche Praxis-Nachfolge bereiterklären. Die Verwaltung begleitet den Prozess rund um die ärztliche Versorgung weiter und wird bei den Gesprächen mit der Kassenärztlichen Vereinigung RLP unterstützend mitwirken.
e) Bezahlkarte für Flüchtlinge
Die Einführung für die Verbandsgemeindeverwaltung Cochem ist voraussichtlich für den 01.03.2026 geplant. Es wird ein monatlich abhebbarer Geldbetrag auf der Karte hinterlegt; bei Haushaltsvorständen und volljährigen Haushaltsangehörigen sind das 130 € und bei Minderjährigen 50 €.
f) Seniorensicherheitsberater
Die Verwaltung konnte ehrenamtliche für eine Ausbildung zum Seniorensicherheitsberater gewinnen. Nach den ersten positiven Resonanzen soll diese Struktur weiter ausgebaut werden.
Der Vorsitzende bedankte sich bei den ehrenamtlichen für das Engagement.
g) Unser Dort hat Zukunft – Landesentscheid
Die Ortsgemeinde Ediger-Eller ist als Landessieger bei dem Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ hervorgegangen.
Bürgermeister Lambertz lobte das ehrenamtliche Engagement in der Gemeinde und bedankte sich auch bei Fr. Loosen von der Verwaltung für die Begleitung des Verfahren.
h) Besuch des Fliegerhorstes in Büchel
Der Termin für den Besuch des Fliegerhorstes in Büchel wurde auf den 28.01.2026, 14:00 – 17:00 Uhr, verschoben.
i) Statistik und Einsätze der freiwilligen Feuerwehr in 2025 und First Responder Die aktuellen Zahlen werden in der Verbandsgemeinderatssitzung präsentiert.
Insgesamt wurden im Bereich der Verbandsgemeinde 244 Einsätze von den verschiedenen Einheiten durchgeführt. Die FEZ erfasste 632 Einsatzberichte.
Den Kameradinnen und Kameraden werden ein großes Dankeschön und Respekt für die im Ehrenamt geleistete Arbeit ausgesprochen.
Gleichermaßen bedankte sich Bürgermeister Lambertz bei den Ehrenamtlichen der First Responder für die geleistete Arbeit und die durchgeführten Einsätze.
j) Einführung neue Finanzsoftware KIS / OrgaSoft in der Verwaltung zum 01.01.2026
In der Verwaltung wird zum 01.01.2026 ein neues HKR-Programm (Finanzsoftware) KIS / OrgaSoft eingeführt. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell und die kreisangehörigen Verbandsgemeindeverwaltungen haben eine einheitliche Umstellung auf die Finanzsoftware von KIS beschlossen; neben zahlreichen Programmvorteilen wie beispielsweise die vollständig digitale Abbildung von Zahlungsvorgängen erhofft man sich auch übergreifende Vorteile durch eine einheitliche Verfahrensweise in einem wichtigen Programm-Bereich innerhalb der Verwaltungen. Die Mandatsträger werden rechtzeitig hinsichtlich des digitalen Rechnungsworkflows geschult.
k) Terminplan VG-Gremiensitzungen
Der Terminplan wurde bereits erarbeitet. Da noch eine Terminkollision ausfindig gemacht wurde, wird der finale Terminplan in den nächsten Tagen über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
2. Wahl eines Ausschussmitgliedes
Herr Egon Feyen hat mit Schreiben vom 20.11.2025 sein Mandat als Ausschussmitglied im Schulträgerausschuss der Verbandsgemeinde niedergelegt.
Herr Egon Feyen wurde in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 05.09.2024 als ordentliches Ausschussmitglied in den Schulträgerausschuss gewählt. Damit der Fachausschuss wieder vollständig besetzt ist, muss ein neues Ausschussmitglied gewählt werden.
Die Wahl von Ersatzleuten der Ausschüsse der Gemeinden zählt zu den sonstigen Wahlen nach § 40 Absatz 5 Gemeindeordnung (GemO) und kann nach entsprechendem Beschluss des Gemeinderates per Akklamation durchgeführt werden.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält (vgl. § 40 Absatz 3 Satz 1 GemO). Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht nach § 36 Absatz 1 Nr. 1 GemO.
Vorschlagsberechtigt ist im Falle einer vorhergehenden „unechten Mehrheitswahl“ (ein Wahlvorschlag aller politischen Gruppen) die politische Gruppe, von der das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen worden war; in diesem Fall die FWG-Fraktion.
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, die Wahl des Mitgliedes in den Schulträgerausschuss per Akklamation durchzuführen.
Von der FWG-Fraktion wurde Frau Tanja Schmidt zur Wahl des Mitgliedes in den Schulträgerausschuss vorgeschlagen.
Seitens der Verbandsgemeinderatsmitglieder wurden keine Bedenken gegen den vorliegenden gemeinsamen Wahlvorschlag erhoben; sodann erfolgte die Wahl des Ausschussmitglieds.
Wahlergebnis: 27 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen
3. Ernennung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Cochem
Am 28.09.2025 wurde Hr. Wolfgang Lambertz zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Cochem wiedergewählt.
Nach § 54 Abs. 1 GemO RP ist der Bürgermeister nach den Vorschriften des Beamtenrechts zum Beamten zu ernennen. Da die laufende Amtszeit des wiedergewählten Bürgermeisters mit Ablauf des 28.02.2026 endet, erfolgt die Ernennung durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde mit Wirkung zum 01.03.2026. Die Vereidigung und die Einführung in das Amt entfallen bei einer Wiederwahl. Vorgenommen wird die Ernennung von den allgemeinen Vertretern; hier von der Ersten Beigeordneten Fr. Stephanie Balthasar-Schäfer.
Frau Balthasar-Schäfer führte aus, dass der Wahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 01.10.2025 das endgültige Wahlergebnis für die Wahl zum Bürgermeister festgestellt habe und Herr Wolfgang Lambertz die Wahl angenommen habe. Zudem würden keine Ernennungshindernisgründe nach § 53 Abs. 4 GemO RP vorliegen.
Weiter resümierte sie, dass Bürgermeister Wolfgang Lambertz mit viel persönlichem Engagement in der vergangenen Amtszeit einiges an Aufgaben und Baustellen bewältigen konnte. Sie hob die Bereiche wie die Digitalisierung, Kindergärten und Schulen, die Feuerwehr und die First-Responder hervor.
Sie wünschte Bürgermeister Lambertz, der erneut das Vertrauen der Bürger für sich gewinnen konnte, alles Gute, Gesundheit und viel Kraft für die neue Amtszeit und die bevorstehenden Aufgaben unter anderem in den Bereichen Tourismus, Bäder und Finanzen.
Anschließend wird Herr Wolfgang Lambertz durch Aushändigung der ausgefertigten Ernennungsurkunde zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Cochem ernannt.
Im Anschluss an die Ernennung bedankte sich der Vorsitzende für die Unterstützung der Bürger, der Räte in der Verbandsgemeinde und der Ortsbürgermeister. Er freue sich auf die weitere Zusammenarbeit und auf die großen Herausforderungen. Zugleich zeigte er sich optimistisch, da die Verbandsgemeinde Cochem eine starke Region sei und es viele engagierte Mitmenschen gebe.
Die Fraktionen des Verbandsgemeinderats gratulierten Bürgermeister Lambertz zur Ernennung und wünschten ihm alles Gute für die neue Amtszeit. Zudem wurde die fraktionsübergreifende Zusammenarbeit und das Miteinander in den VG-Gremien gelobt.
Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führte die Erste Beigeordnete Stephanie Balthasar-Schäfer.
4. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 der Verbandsgemeinde Cochem
Die nachstehenden Ausführungen geben einen Überblick über den Haushaltsplan der Verbandsgemeinde für das Jahr 2026. Weitere Einzelheiten werden durch Bürgermeister Wolfgang Lambertz und den Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung im Rahmen der Haushaltsberatungen erörtert. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 hat den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen und kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Einwohnerbeteiligung
Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 ist der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes nach Zuleitung an den Verbandsgemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Die Möglichkeit der Einsichtnahme wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem, Ausgabe 48/2025, bekanntgemacht.
In dieser öffentlichen Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, dass die Einwohner und Einwohnerinnen der Verbandsgemeinde Cochem die Möglichkeiten haben, innerhalb von 14 Tagen ab dem 01.12.2025 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem einzureichen. Vor Ablauf dieser Einreichungsfrist darf keine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan erfolgen. Sollten innerhalb der o.g. Frist Vorschläge zum Haushaltsplanentwurf eingereicht werden, sind diese im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes vorab zu behandeln
Ergebnishaushalt 2026
Der Ergebnishaushalt, der die doppischen Element wie Abschreibungen und Rückstellungen beinhaltet, weist bei Gesamterträgen von 21.659.960 € und Gesamtaufwendungen von 23.130.720 € einen Jahresfehlbetrag von 1.470.760 € aus.
Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen. Gegenüber der Planaufstellung des Vorjahres hat sich der Jahresabschluss um 144.840 €, bei Mehrerträgen von rd. 1,69 Mio. € und Mehraufwendungen von rd. 1,54 € verbessert.
Finanzhaushalt 2026
Der Finanzhaushalt, der die kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen des Kalenderjahres 2026 aufzeigt, weist im Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen einen negativen Saldo von 440.460 € aus; gegenüber dem Vorjahr im Abschluss eine Verschlechterung um 182.740 €.
Abzüglich der ordentlichen Tilgungsauszahlungen für das Jahr 2026 von 356.690 € zeigt der Finanzhaushalt einen Fehlbetrag bzw. eine negative freie Finanzspitze von 797.150 € auf. Somit ist auch der Finanzhaushalt nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO nicht ausgeglichen.
Für das Haushaltsjahr 2026 sind Investitionsauszahlungen von insgesamt 3.065.990 € veranschlagt. Davon entfallen auf die Maßnahmen nach dem Regionalen Zukunftsprogramm Regional.Zukunft.Nachhaltig (RZN) an Auszahlungsanteil von 576.990 €. An Investitionseinzahlungen stehen in 2.080.730 € € gegenüber, so dass sich das Investitionsdefizit auf 985.260 € beläuft.
Die Investitionsein- und –auszahlungen verteilen sich auf die einzelnen Teilhaushalte wie folgt:
| Teilhaushalt | Einzahlungen | Auszahlungen | Defizit |
| 1 | Zentrale Dienste | 0 € | 394.990 € | - 394.990 € |
| 2 | Natürliche Lebensgrundlagen, Bauen, Natur- u. Klimaschutz | 535.500 € | 638.000 € | - 102.500 € |
| 3 | Ordnungsamt, Zivil-u. Katastrophenschutz, Schulen, Soziales, Sport | 1.539.870 € | 2.033.000 € | - 493.130 € |
| 4 | Finanzen und Liegenschaften | 0 € | 0 € | 0 € |
| 5 | Abwasserbeseitigung | 5.360 € | 0 € | 5.360 € |
| 6 | Allgemeine Finanzwirtschaft | 0 € | 0 € | 0 € |
| Summe | 2.080.730 € | 3.065.990 € | - 985.260 € |
Das Investitionsdefizit von 985.260 € wird wie folgt finanziert:
- 5.000 € über die Sonderumlage für die gemeinsame Tourismuswerbung Ferienland Cochem
- 3.000 € über die Sonderumlage für die Touristinformation Treis-Karden
- 556.990 € aus der Liquiditätsentnahme (RZN-Fördergelder, die bereits in 2025 kassenwirksam wurden) sowie
- 420.270 € über die Neuaufnahme von Investitionskrediten.
Abzüglich der veranschlagten ordentlichen Tilgungsauszahlungen ergibt sich in 2026 eine Nettoneuverschuldung von lediglich 63.580 €.
Zum Ende des Haushaltsjahres wird sich die Investitionsverschuldung der Verbandsgemeinde Cochem auf insgesamt rd. 7,27 Mio. € erhöhen (Pro-Kopf-Verschuldung von rd. 368 €/Einwohner).
Neben der Liquiditätsentnahme zur Finanzierung der RZN-Maßnahmen in 2026, einmal für den ordentlichen Bereich von 371.000 € und einmal für den investiven Bereich von 556.990 €, wird zur Ausfinanzierung des Finanzhaushaltes nach dem vorliegenden Planentwurf eine weitere Liquiditätsentnahme von 434.150 € erforderlich. In der Summe beläuft sich die Liquiditätsentnahme auf 1.362.140 €.
Umlagen der Verbandsgemeinde 2026
Der Umlagesatz der allgemeinen Verbandsgemeindeumlage wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 37,4 v.H. festgesetzt. Gegenüber dem Vorjahr eine Reduzierung um 0,5 v.H.
Die vorläufigen Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2026 belaufen sich auf 33.314.016 € und haben sich im Vergleich zu den endgültigen Umlagegrundlagen 2025 deutlich um 6.095.959 € erhöht. Die Bewegungen sind wiedermal insbesondere an den Steuerkraftzahlen aus den Gewerbesteuerzahlungen festzumachen. Alleine hier ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um über 5,9 Mio. €.
Der Umlagebetrag beziffert sich bei einem Umlagesatz von 37,4 v.H. auf rd. 12.459.430 €; gegenüber dem Haushaltsansatz des Vorjahres eine Erhöhung um über 2,14 Mio. €.
Die Reduzierung des Umlagesatzes um 0,5 v.H. ist Folge der bereits in 2025 geflossenen RZN-Fördergelder, die zur Finanzierung der in 2026 eingestellten konsumtiven RZN-Maßnahmen der Liquidität entnommen werden.
Schlüsselzuweisungen nach dem neuen LFAG
Die neue Schlüsselzuweisung B sowie die Zuweisung für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte orientieren sich nach dem neuen Landesfinanzausgleichsgesetz, das zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist, ausschließlich nach dem Finanzbedarf im Verhältnis zur Finanzausstattung. Übersteigt der Finanzbedarf die Finanzkraft einer Kommune wird eine entsprechende Zuweisung gewährt.
Die Finanzausstattung der Verbandsgemeinde orientiert sich nach der Steuerkraft sowie der Schlüsselzuweisung A der verbandsangehörigen Gemeinden/Stadt. Durch die gute Entwicklung der Steuerkraft der Ortsgemeinden und der Stadt ist die Finanzausstattung der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2026 so hoch angewachsen, dass der Finanzbedarf überschritten wird. Folglich erhält die erhält die Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2026 auch keine Zuweisung aus dem Finanzausgleichstopf, weder eine Schlüsselzuweisung B noch eine allgemeine Zuweisung für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte. In der Summe entspricht dies im Vergleich zum Vorjahr einer Einnahmenreduzierung von rd. 1.058.900 €.
Kreisumlage
Nach dem neuen LFAG zählen zu den Umlagegrundlagen zu Berechnung der Kreisumlage neben der Schlüsselzuweisung A und der Steuerkraftmesszahl auch die allgemeine Zuweisung für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte.
Da der Verbandsgemeinde Cochem aufgrund der gestiegenen Finanzausstattung für das Jahr 2026 keine allgemeine Zuweisung für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte erhält, entfällt auch die Zahlungsverpflichtung einer allgemeinen Umlage an den
Landkreis Cochem-Zell. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Ausgabenminderung von rd. 165.000 €.
Stellenplan
Der Stellenplan weist für das Haushaltsjahr 2026 eine Gesamtsumme von 124,87 Stellen aus. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Planstellen um 3,2 Stellen erhöht.
Diese 3,2 Stellen beinhalten 2,28 Stellen für Mitarbeiterinnen in Elternzeit sowie eine Reservestelle für eine Nachwuchskraft im Beamtenbereich. Unter Berücksichtigung dieser Zahlen reduziert sich die Stellenanzahl um 0,08.
Es wird zudem besonders auf die Investitionsmaßnahme „Erneuerung Beckenfolie im Nichtschwimmerbecken des Freibades Cochem“ (Produkt 42410, Maßnahme-Nr. 2404) hingewiesen. Hier wird versehentlich für das Haushaltsjahr 2026 noch eine Verpflichtungsermächtigung sowie für das Planjahr 2027 ein Auszahlungsansatz von 500.000 € ausgewiesen. Da durch eine Reparatur der Beckenfolie vorerst eine Erneuerung nicht erforderlich wird, ist diese Maßnahme mit einer Haushaltssperre zu versehen.
Der Vorsitzende stellte die Eckdaten des Haushalts der Verbandsgemeinde mithilfe einer Präsentation vor. Insbesondere wurden die Umlagegrundlagen und deren Auswirkungen auf den Umlagesetz erläutert. Dahingehend wurde eine Umlagereduzierung um 0,5 Prozentpunkte vorgeschlagen.
Trotz eines Jahresfehlbetrages im Ergebnishaushalt sei der Haushalt gut aufgestellt, so Lambertz weiter. Hinsichtlich der Turnhalle Bremm wurde darauf hingewiesen, dass ab 01.01.2026 keine operativen Kosten seitens der Verbandsgemeinde mehr übernommen werden und alles Weitere formell geklärt und geregelt werden müsse. Die angekündigten „Bundesmilliarden“ seien grob im Haushalt dargestellt; allerdings warte man für die konkrete Ausgestaltung der Förderung und der Maßnahmen nach wie vor auf weitere Ausführungshinweise. Anschließend erläuterte Bürgermeister Lambertz noch den Stellenplan.
Die CDU-Fraktion bedankte sich bei dem Bürgermeister und bei der Verbandsgemeindeverwaltung, insbesondere dem Fachbereich Finanzen, für die geleistete gute Arbeit. Obwohl es viele neue und große Herausforderungen zu meistern gibt, können mit dem vorgelegten Haushalt die wesentlichen Aufgaben erfüllt und nötige Investitionen getätigt werden.
Weiter beantragte die Fraktionsvorsitzende der CDU, Nicole Jobelius-Schausten, eine Ergänzung des Beschlussvorschlags, wonach die Verwaltung mit der Prüfung einer möglichen Einführung eines Gästebeitrags für die Verbandsgemeinde beauftragt wird.
Auch die weiteren Fraktionen des Verbandsgemeinderats haben sich dem Dank für den vorgelegten Haushaltsentwurf und die geleistete Arbeit der Verwaltung angeschlossen.
Mit Blick auf den Stellenplan beantragte der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Hans Bleck, dass die Verwaltung bis zum Jahresende ein Personalentwicklungskonzept (Ausscheidende Mitarbeiter/innen und angedachte Nachbesetzungen) erarbeiten soll.
Das Konzept solle dann in den zuständigen Gremien erörtert werden. Der Antrag der SPD-Fraktion wurde einstimmig angenommen.
Ergänzend zum Antrag der CDU-Fraktion machte der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf die geänderte Rechtslage beim Tourismusbeitrag aufmerksam und er wies auf die aktuelle Beschlusslage hierzu in der Verbandsgemeinde Ulmen hin.
Die Ortsbürgermeister/innen haben den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Cochem für das Haushaltsjahr 2026 in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 10.12.2025 behandelt und zur Kenntnis genommen.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 08.12.2025 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 vorberaten und ohne Beschlussfassung zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen.
1. Der Verbandsgemeinderat stimmt der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Cochem für das Haushaltsjahr 2026 zu.
Ferner beschließt der Verbandsgemeinderat die Verpflichtungsermächtigung und den Planansatz bei der Maßnahme „Erneuerung Beckenfolie im Nichtschwimmerbecken des Freibades Cochem“ (Produkt 42410, Maßnahme-Nr. 2404) vollständig zu sperren.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die aktuelle Rechtslage zum Gästebeitrag sowie die Möglichkeit einer Einführung in der Verbandsgemeinde Cochem im Jahr 2027 zu überprüfen. Die zuständigen Gremien sollen über die Ergebnisse hierzu informiert werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026
a) Fischereigenossenschaft Endert
b) Fischereigenossenschaft Ellerbach
c) Fischereigenossenschaft Mosel-Eifel-Hunsrück
a) Fischereigenossenschaft Endert
Der Haushaltsplanentwurf 2026 berücksichtigt im Ergebnishaushalt unverändert Erträge und Aufwendungen von jeweils 2.100 € und im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen von ebenfalls 1.100 € vor.
Die Pachteinnahmen (Los I bis V) von 2.100 € werden nach Abzug des Verwaltungskostenanteils (= 10 % der Pachteinnahmen) an die Fischereirechtinhaber ausgekehrt; wobei nach der Vereinbarung vom 12.06.2012 zwischen der Fischereigenossenschaft Endert und der Verbandsgemeinde Cochem der verbleibende Reinertrag entsprechend der anteiligen Uferlängen an die beteiligten Gebietskörperschaften zur Unterhaltung der Fischereigewässer abgeführt wird.
b) Fischereigenossenschaft Ellerbach
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2026 sieht im Ergebnishaushalt unverändert Erträge und Aufwendungen von jeweils 1.100 € und im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen von ebenfalls 1.100 € vor.
Die Pachteinnahmen, bestehend aus einem Los, von 1.100 € werden nach Abzug des Verwaltungskostenbeitrages von 110 € (= 10 % der Pachteinnahmen) an die Fischereirechtinhaber ausgekehrt; wobei nach der Vereinbarung vom 10.06.1986 zwischen der Fischereigenossenschaft Ellerbach und der Verbandsgemeinde Cochem (als Rechtsnachfolger der Verbandsgemeinde Cochem-Land) der verbleibende Reinertrag in Höhe von 990 € entsprechend der anteiligen Uferlängen an die beteiligten Gebietskörperschaften zur Unterhaltung der Fischereigewässer abgeführt wird.
c) Fischereigenossenschaft Mosel-Eifel-Hunsrück
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2026 sieht im Ergebnishaushalt unverändert Erträge und Aufwendungen von jeweils 5.420 € und im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen von ebenfalls 5.420 € vor.
Die Pachteinnahmen von 5.420 € werden nach Abzug des Verwaltungskostenbeitrages von 2.710 € (= 50 % der Pachteinnahmen gemäß der Vereinbarung vom 17.11.2001 zwischen der Fischereigenossenschaft und der ehemaligen Verbandsgemeinde Treis-Karden) sowie der Geschäftsaufwendungen von 100 € (Verzehrkosten) an die Fischereirechtinhaber ausgekehrt.
Die Haushaltsplanentwürfe der Fischereigenossenschaften haben den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zu Sitzung vorgelegen und können im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 08.12.2025 seine Empfehlung an den Verbandsgemeinderat ausgesprochen, die Haushaltssatzungen mit den Haushaltsplänen der Fischereigenossenschaften für das Haushaltsjahr 2026 zuzustimmen.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzungen mit Haushaltsplänen der Fischereigenossenschaften Endert, Ellerbach und Mosel-Eifel-Hunsrück für das Haushaltsjahr 2026.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
6. Prüfung der Jahresabschlüsse des Abwasserwerkes Cochem für die Wirtschaftsjahre 2026, 2027, 2028
Nach den Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigANVO) und der Betriebssatzung des Abwasserwerkes hat der Verbandsgemeinderat einen Abschlussprüfer für die Prüfung der Jahresabschlüsse zu bestellen. Die Bestellung soll sich auf mindestens drei und höchstens auf sechs Jahre erstrecken, wobei eine erneute Bestellung zulässig ist.
Die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz prüfte in der Vergangenheit die Jahresabschlüsse aller Abwasserwerke (Cochem-Land, Treis-Karden, Stadt Cochem und Zweckverband Kläranlage Treis), aus denen das Abwasserwerk Cochem infolge der beiden Fusionen entstanden ist.
Neben der Prüfung der Jahresabschlüsse erstellte die Mittelrheinische Treuhand auch eine langfristige Kalkulation anlässlich der Fusion der Verbandsgemeinde Cochem-Land und der Stadt Cochem.
Auch hat die Mittelrheinische Treuhand im Zusammenhang mit der Fusion mit der VG Treis-Karden Beratungsleistungen erbracht und Entgeltskalkulationen erarbeitet.
Zuletzt war die Mittelrheinische Treuhand im Zusammenhang mit der Vereinheitlichung bzw. Zusammenführung der Abwasserentgelte tätig und hat hierzu auch alle notwendigen Kalkulationen erstellt.
Da nunmehr die Umstellung der gesamten Software der Verbandsgemeinde und des Abwasserwerkes ansteht und die Mittelrheinische Treuhand GmbH die Strukturen und das Zahlenwerk des Werkes kennt, kann die Prüfung der künftigen Jahresabschlüsse mit Synergien verbunden sein, mit denen die Prüfungshandlungen im Rahmen dieser Softwareumstellung effizienter gestaltet werden können.
Es wird vorgeschlagen, die Zusammenarbeit mit der Mittelrheinischen Treuhand GmbH fortzusetzen.
Das Angebot über die Prüfungsleistungen der Mittelrheinischen Treuhand GmbH, Koblenz, hat den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen.
Die Prüfungskosten sind in den Wirtschaftsplänen der Jahre 2026, 2027 und 2028 in ausreichender Höhe zu veranschlagen.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss (am 29.10.2025) sowie der Hauptausschuss (am 08.12.2025) haben sich mit der Angelegenheit vorberatend befasst. Beide Ausschüsse empfehlen dem Verbandsgemeinderat, der Mittelrheinischen Treuhand GmbH den Prüfungsauftrag für die Jahre 2026 bis 2028 zu erteilen.
Der Verbandsgemeinderat beschließt, der Mittelrheinischen Treuhand GmbH den Prüfungsauftrag für die Jahre 2026 - 2028 zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
7. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Cochem
Ein Auszug (20 Seiten -inklusive Bestätigungsvermerk- sowie die Bilanz und GuV) aus dem Entwurf des Prüfungsberichtes der Mittelrheinischen Treuhand GmbH, Koblenz, hat den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zur Sitzung.
Die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz hat den Jahresabschluss 2024 des Abwasserwerkes Cochem geprüft und den Bestätigungsvermerk erteilt. Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit 42.701.592,25 € ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresgewinn von 132.591,79 € aus. Dieser beinhaltet einen Liquiditätsüberschuss von 706.627,54 €.
Die Werkleitung weist auf folgendes hin:
| - | Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. |
| - | Der Jahresabschluss entspricht den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. |
| - | Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
| - | Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach Beurteilung der Prüfungs-gesellschaft keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen. |
| - | Die Eigenkapitalausstattung des Werkes beträgt zum Bilanzstichtag 59,6 % (Vorjahr: 57,5 %) und kann als ausreichend bezeichnet werden. |
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss hat den Tagesordnungspunkt in der öffentlichen Sitzung am 29.10.2025 vorberaten. Der Vorsitzende wird die Beschlussempfehlung in der Sitzung mitteilen.
Der Verbandsgemeinderat Cochem, stellt den Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Cochem zum 31. Dezember 2024 fest und beschließt die Verwendung des Jahresverlustes 2024 wie folgt:
1. Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit 42.701.592,25 € ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresgewinn von 132.591,79 € aus. Dieser beinhaltet einen Liquiditätsüberschuss von 706.627,54 €. Der Jahresabschluss wird in der vorliegenden Form festgestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Der Jahresgewinn 2024 von 132.591,79 EUR wird in das nächste Jahr vorgetragen.
Der Liquiditätsüberschuss von 706.627,54 EUR wird für ausgabenwirksame Jahresverluste künftiger Jahre verwendet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Lambertz hat an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt; den Vorsitz führte die Erste Beigeordnete Frau Stephanie Balthasar-Schäfer.
8. Festsetzung der Entgelte 2026 für die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen
Die Abwasserentgelte für die Einrichtungen der ehemaligen Verbandsgemeinden Cochem-Land und Treis Karden sowie der Stadt Cochem wurden im Jahre 2021 neu kalkuliert und erstmals ab dem Jahre 2022 einheitlich festgelegt. Durch inflationsbedingte Mehrkosten und durch Preiserhöhungen bei der Energie, dem Warenbezug, den Dienstleistungen etc. sowie durch die anhaltenden Krisensituationen mussten die Entgelte (Schmutzwasser und wiederkehrender Beitrag) für das Wirtschaftsjahr 2024 erstmals angehoben werden (Schmutzwassergebühr auf 2,77 €/Kubikmeter und der wiederkehrende Beitrag Niederschlagswasser auf 0,40 €/qm).
Bisher konnten entsprechende Verluste mit den Gewinnvorträgen aus Vorjahren gedeckt werden. Die wirtschaftliche Situation des Abwasserwerkes stellt sich aktuell so dar, dass die Entgelte für das Wirtschaftsjahr 2026 unverändert bleiben können und wie folgt festgesetzt werden können:
| a) Benutzungsgebühren für Schmutzwasser | 2,77 €/m³ |
| b) wiederkehrender Beitrag für die Einleitung von Niederschlagswasser | 0,40 €/m² |
| c) Abwasserabgabe für Kleineinleiter (je Einwohner) | 17,89 € |
| d) Laufender Kostenbeitrag für die Oberflächenentwässerung der Gemeindestraßen | 0,65 €/m² |
| e) Beitragssatz Investitionskostenanteil der Straßenoberflächenentwässerung für Gemeindestraßen | |
| - für die erstmalige Herstellung | 14,33 €/m² |
| - für Kanalerneuerungen in offener Bauweise | 24,05 €/m² |
| - für Kanalerneuerungen in geschlossener Bauweise | 9,45 €/m² |
| f) Einmaliger Beitrag für die Abwasserbeseitigung (erstmalige Herstellung) | |
| - Beitragsanteil Schmutzwasser | 11,09 €/m² |
| - Beitragsanteil Niederschlagswasser | 16,22 €/m² |
| g) Gebühr für die Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen | 55,00 €/m³ |
| h) Gebühr für die Beseitigung von Abwasser aus geschlossenen Gruben | 36,17 €/m³ |
Für die laufenden Abwasserentgelte und die einmaligen Beiträge für die Abwasserbeseitigung werden Vorausleistungen in vorstehender Höhe erhoben.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Abwasserentgelte für 2026 unverändert beizubehalten.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss (am 29.10.2025) sowie der Hauptausschuss (am 08.12.2025) haben sich mit der Angelegenheit vorberatend befasst. Beide Ausschüsse empfehlen dem Verbandsgemeinderat, die Abwasserentgelte 2026 unverändert beizubehalten.
Für die laufenden Abwasserentgelte und die einmaligen Beiträge für die Abwasserbeseitigung werden Vorausleistungen in vorstehender Höhe erhoben.
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Abwasserentgelte 2026 unverändert beizubehalten.
Für die laufenden Abwasserentgelte und die einmaligen Beiträge für die Abwasserbeseitigung werden Vorausleistungen in vorstehender Höhe erhoben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
9. Festsetzung der Entgelte 2026 für die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen und Erstellung einer Vorauskalkulation für die Lfd. Entgelte 2027 - 2031
Die Abwasserentgelte für die Einrichtungen der ehemaligen Verbandsgemeinden Cochem-Land und Treis Karden sowie der Stadt Cochem wurden im Jahre 2021 neu kalkuliert und erstmals ab dem Jahre 2022 einheitlich festgelegt.
Durch inflationsbedingte Mehrkosten und durch Preiserhöhungen bei der Energie, dem Warenbezug, den Dienstleistungen etc. sowie durch die anhaltenden Krisensituationen mussten die Entgelte (Schmutzwasser und wiederkehrender Beitrag) für das Wirtschaftsjahr 2024 erstmals angehoben werden (Schmutzwassergebühr auf 2,77 €/Kubikmeter und der wiederkehrende Beitrag Niederschlagswasser auf 0,40 €/qm).
Bisher konnten entsprechende Verluste mit den Gewinnvorträgen aus Vorjahren gedeckt werden. Die wirtschaftliche Situation des Abwasserwerkes stellt sich aktuell so dar, dass der Werks-, Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung am 29.10.2025 die Empfehlung ausgesprochen hat, die Abwasserentgelte für das Jahr 2026 unverändert beizubehalten.
Vor dem Hintergrund bevorstehender und bereits in der Umsetzung befindlicher Maßnahmen (Bau, Erweiterung und Unterhaltung von Abwasseranlagen und Anpassung der Infrastruktur) wird es erforderlich sein die Auswirkungen auf die Entgelte darzustellen sowie ggfs. Anpassungen rechtzeitig vorzunehmen.
Hierzu hat den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zur Sitzung ein Honorarangebot der Mittelrheinischen Treuhand GmbH vorgelegen.
Aus diesem Grund wurde durch den Werks-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 29.10.2025 die Empfehlung zur Erstellung einer Vorauskalkulation ausgesprochen, die die Auswirkungen auf die laufenden Entgelte für die Jahre 2027 – 2031 darstellen soll.
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Auswirkungen der zukünftigen und bereits in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen auf die Abwasserentgelte, für die Jahre 2027 – 2031, durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH, auf der Grundlage des vorliegenden Honorarangebotes, darstellen zu lassen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
10. Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes für das Jahr 2026
Im Erfolgsplan ist bei Erträgen von 6.659.570 € (6.498.465 €) und Aufwendungen von 6.774.570 € (6.654.465 €) ein negatives Ergebnis von minus 115.000 € zu erwarten. Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben von jeweils 10.292.500 € (9.084.000 €) nachgewiesen, wobei Investitionen von rund 8,42 Mio. € (7,1 Mio. €) geplant sind. Die Beträge in Klammern beziehen sich auf das Jahr 2025.
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsaufwendungen beläuft sich auf 2.800.000,00 € (3.100.000,00€). Die Verpflichtungsermächtigungen werden auf 8.545.650 € (10.617.800 €) festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt 2.150.000,00 € (2.150.00,00 €).
In dem Planentwurf, welcher den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen hat und im Ratsinformationssystem eingesehen werden kann, wurden die für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossenen gemeinsamen Abwasserentgelte berücksichtigt.
Im Erfolgsplan sind folgende wesentlichen Positionen vorgesehen:
| Ansatz 2026 € | Ansatz 2025 € | +/- € |
| Erträge | |||
| Erlöse aus lfd. Entgelten (Benutzungsgebühren) | 3.185.470 | 3.033.165 | +152.305 |
| Erlöse Sondergebühr Weinbau/Weinhandel | 510.000 | 441.800 | +68.200 |
| Erlöse aus lfd. Entgelten (WkB) | 1.575.900 | 1.567.900 | +8.000 |
| Auflösung passivierter Ertragszuschüsse | 644.600 | 721.500 | -76.900 |
| Erlöse aus Betriebsführungsverträgen | 196.000 | 193.000 | +3.000 |
| Aufwendungen | |||
| Strombezug Kläranlagen | 494.000 | 465.000 | +29.000 |
| Strombezug Pumpwerke etc. | 395.000 | 352.000 | +43.000 |
| Unterhaltungsaufwendungen Kläranlagen | 240.000 | 233.000 | +7.000 |
| Unterhaltungsaufwendungen Flächenkanäle | 90.000 | 80.000 | +10.000 |
| Unterhaltungsaufwendungen Innensanierung | 31.870 | 49.975 | -18.105 |
| Unterhaltungsaufwendungen Haupt- u. Verbindungssammler | 12.000 | 16.000 | -4.000 |
| Klärschlammbeseitigung | 442.000 | 421.000 | +21.000 |
| Unterhaltungskostenanteile andere Abwasseranlagen (KAen Landkern und Lahr) | 86.500 | 76.500 | +10.000 |
| Personalaufwendungen | 704.210 | 739.090 | - 34.880 |
| Abschreibungen | 2.778.700 | 2.829.850 | -51.150 |
| Zinsaufwendungen | 121.000 | 136.000 | -15.000 |
| Verwaltungskostenbeitrag | 663.000 | 632.000 | +31.000 |
| Abschluss- u. Beratungskosten | 27.000 | 27.000 | +/-0 |
Auf Grund der aktuellen Inflations- und Preisentwicklungen wird, soweit es keine „direkte“ den Energiebezug (Strom, Heizöl, Gas etc.) betreffende Position ist, mit der für 2026 erwarteten Inflationsrate (1,9 %) gerechnet.
Die Erlöse aus der Sondergebühr Weinbau/Weinhandel beziehen sich lediglich noch auf den Sondereinleiter. Mit der Einführung der gemeinsamen Entgelte für alle Bereiche ist die Weinzusatzgebühr entfallen.
Die Benutzungsgebühren und der Wiederkehrenden Beitrag sind aufgrund der Festsetzungen 2024 und der Vorauszahlungen 2025 angepasst worden. Hier wurde gleichermaßen die angepasste gemeinsame Entgeltgrundlage herangezogen.
Einflüsse und Schwankungen u. a. wegen der Inflation und der immer noch hohen Beschaffungskosten haben Berücksichtigung gefunden. Bei der Schmutzwassermenge wurde auf Grund der Abrechnung 2024 eine moderate Steigerung bei der Ermittlung des Planansatzes angenommen. Dies kann vor allem auf die positive Entwicklung bei den Gästezahlen zurückgeführt werden.
Auch bei der Auflösung der passivierten Ertragszuschüsse (einmalige Beiträge, Investitionszuschüsse Straßenbaulastträger) wurde auf das Jahr 2024 und die in 2025 gezahlten sowie die für 2026 geplanten Einmalbeiträge und Investitionskostenanteile Oberflächenentwässerung abgestellt. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen der Kläranlage Wirfus-Illerich wurde entsprechend aufgelöst und ist in der Position Auflösung der passivierten Ertragszuschüsse inkludiert.
Die Erlöse aus Betriebsführungsverträgen berücksichtigen die Betriebskostenabrechnungen. Diese wurden an die möglichen Szenarien (u. a. Inflation, Preisgestaltung) für 2026 angepasst.
Die Stromkosten für die Kläranlagen und Pumpwerke wurden überarbeitet. Veränderungen aus Verschiebungen innerhalb der Abwasseranlagen wurden ebenso wie die aktuelle bzw. voraussichtliche Entwicklung für 2026 berücksichtigt.
Die Unterhaltungsaufwendungen für Kläranlagen und die Innensanierung der Kanalleitungen wurden entsprechend von etwaigen Preisänderungen sowie der Notwendigkeiten im Wirtschaftsjahr angepasst.
Die Unterhaltungsaufwendungen für die Flächenkanalisation/Haupt- u. Verbindungssammler werden auf Grund des Vorjahresergebnisses und der voraussichtlichen Entwicklung (Zwischenbericht), trotz leichter Verschiebungen innerhalb dieser Positionen, eingeplant. Verschiedene Unterhaltungsarbeiten wie zum Beispiel Reparaturen, die Druckluftspülung von Leitungen und die Sanierung von Schachtabdeckungen sind in die Planansätze eingerechnet.
Bei den Kosten der Klärschlammbeseitigung fanden die Preise der VKK GmbH (für die Kommunale Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz AöR) Anwendung. Dieses wurde entsprechend der ausgefahrenen Klärschlammmengen in 2025, die auch ungefähr für 2026 erwartet werden, angenommen und dargestellt. In diesem Ansatz sind bereits mögliche Eventualitäten für weitere und gegebenenfalls alternative Verwertungsmöglichkeiten berücksichtigt. Für 2026 wird daher eine Steigerung vorgesehen.
Bei den Personalaufwendungen und dem Verwaltungskostenbeitrag waren tarifvertragliche und personelle Änderungen zu berücksichtigen. Es wurden die Kosten des leistungsorientierten Tarifs TV-V eingeplant.
Die Abschreibungen ergeben sich aus dem Ergebnis von 2024 zuzüglich der in 2025 voraussichtlich getätigten sowie der in 2026 geplanten Investitionen.
Der Höhe des Ansatzes bei den Zinsaufwendungen resultiert aus der planmäßigen Tilgung von Bankdarlehen. Hierin sind auch die neu geplanten und aufzunehmenden Kreditmarktdarlehen anteilig der unterjährigen Verfügung berücksichtig.
Die Ansätze wurden entsprechend der anzuwendenden Vorschriften und Methoden kalkuliert. Auf Grund von verschiedenen Einflüssen bei den jeweiligen Planpositionen wird ein Jahresverlust eingeplant.
Im Vermögensplan sind Investitionen von rund 8,42 Mio. € vorgesehen. Neben der Optimierung der Abwasseranlagen (Kläranlagen Treis und Brauheck-Dohr-Faid) liegt der Schwerpunkt wiederum in der Sanierung des Leitungsnetzes mit der Robotertechnik und der Erneuerung von Leitungen im offenen Bauverfahren.
Die vorgesehenen Leitungserneuerungen stehen in der Regel im Zusammenhang mit Baumaßnahmen der Straßenbaulastträger.
Die weiteren investiven Maßnahmen können dem Wirtschaftsplan, der als Anlage beigefügt ist, entnommen werden.
Zur Finanzierung der Investitionen ist neben Kassenmitteln, Förderungen und Erstattungen auch die Aufnahme von Kreditmarktdarlehen erforderlich.
In die Tilgung von Darlehensverbindlichkeiten fließen insgesamt 1,227 Mio. €. Hierin sind auch die neu geplanten und aufzunehmenden Kreditmarktdarlehen anteilig der unterjährigen Verfügung berücksichtigt.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am 02.12.2025 beraten und schlägt dem Verbandsgemeinderat Cochem vor, den Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes für das Jahr 2026 zu beschließen.
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes für das Jahr 2026.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
11. Wirtschaftsplan 2026 der Freizeitzentrum Cochem Betriebs GmbH mit Stellenplan und Investitionsprogramm 2026-2030
Im Jahr 2026 kommt es zu voraussichtlichen Erträgen in Höhe von rd. 1.920 T€. Diesen stehen geplante Aufwendungen in Höhe von rd. 2.852 T€ gegenüber. Der daraus resultierende Jahresfehlbetrag beträgt voraussichtlich rd. 932 T€.
Erträge im Wesentlichen:
| 2.1.1 | Hallen-Wellen-Erlebnisbad mit Kinderland | 584 T€ |
| 2.1.2 | Freibäder gesamt (ohne Betriebsführung) | 103 T€ |
| 2.1.3 | Moselcamping-Cochem | 950 T€ |
| 2.1.8 | Betriebsführung gesamt | 217 T€ |
Erlebnisbad/Freibad
Der Einlass mit Hilfe der neu angeschafften Kassenautomaten hat sich in der vergangenen Saison als positive Unterstützung des Kassenpersonal herausgestellt. In der kommenden Saison sollen die Kassen in der Vor- und Nachsaison vorerst nur noch an den Wochenenden und mit deutlicher Reduzierung der Arbeitszeiten besetzt sein. Innerhalb der Hauptsaison wird ebenfalls eine Reduzierung der Arbeitszeiten des Kassenpersonal angestrebt.
Eine Anpassung der Tarife wurde für die Freibäder und für das Hallenbad wurde in 2023 vorgenommen. Es sollte lediglich Klarheit im Bereich der Familienkarten geschaffen werden. Wird die maximale Anzahl von Besuchern einer Familienkarte überschritten, so sollte für die zusätzlichen Teilnehmer (Kinder/Jugendliche) eine ermäßigte Gebühr verlangt werden.
Campingplatz
Durch die Einführung des neuen Buchungssystems im Dezember 2024 und der damit verbundenen hundertprozentigen Vorauszahlung der gebuchten Plätze, kam es zu deutlich weniger Nichtanreisen und Stornierungen. Das strikte Einhalten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, besonders im Bereich der Stornierungen, führte zu weniger Problemen und Diskussionen zwischen Gästen und Empfangspersonal.
Durch die Inbetriebnahme der elektrischen Schrankenanlage mit automatischer Check-In Funktion zur Mitte der Saison, wurde eine weitere Entlastung des Campingplatzpersonals erreicht.
Um eine weitere Optimierung des Buchungssystems vorzunehmen, ist ein Wechsel des Anbieters unabdingbar. Der neue Anbieter übernimmt alle Leistungen des Vorgängers und stellt darüber hinaus die Buchungsmöglichkeiten anhand einer Übersichtskarte zur Verfügung. Ebenso sind Verschiebung der Buchungen, mehr Zahlungsmöglichkeiten, keine Registrierung, usw. möglich, was zu einem deutlich einfacheren Buchungsvorgang führt. Die Nutzung des Buchungsportales ist wie bisher an keine Vertragslaufzeiten gebunden und jederzeit kündbar. Durch den Wechsel zu einem neuen Anbieter entstehen keine Mehrkosten und der Leistungsumfang wird deutlich verbessert.
Die letztmalige Anpassung der Nutzungsgebühren fand 2024 für Durchgangscamper bzw. 2025 für Dauercamper statt. Es wird vorgeschlagen, die Nutzungsgebühren grundsätzlich beizubehalten aber durch die Einführung von Saisonzeiten wie z.B. Ferien, Feiertage, usw. die Platzpreise für Durchgangscamper anzupassen.
Betriebsführung der Freibäder Ellenz-Poltersdorf und Treis-Karden
Durch weiter steigende Personalkosten ist die Höhe der erstatteten Betriebsführungspauschale in 2026 nicht mehr kostendeckend. Es sollte über eine erneute Anpassung in 2027 nachgedacht werden.
Aufwendungen im Wesentlichen:
| 2.2.2 | Personalkosten gesamt | 1.703 T€ |
| 2.2.3 | Instandhaltung Gebäude und Anlagen | 62 T€ |
| 2.2.4 | Instandhaltung, Wartung Maschinen | 140 T€ |
| 2.2.5 | Reinigung und Wasseraufbereitung | 27 T€ |
| 2.2.6 | Energie gesamt | 358 T€ |
| 2.2.7 | Heizung im Eigenbetrieb | 105 T€ |
| 2.2.9 | Pachtzahlungen gesamt | 150 T€ |
| 2.2.11 | Abgaben und Gebühren | 127 T€ |
Personalkosten gesamt
Die anfallenden Personalkosten im Jahr 2026 betragen voraussichtlich rd. 1.703 T€ und beinhalten eine tarifliche Anpassung der Gehälter von ca. 4 %. Bedingt durch die sehr hohe Altersstruktur in allen Bereichen wird in den kommenden Jahren der Bereich Freibäder Ellenz-Poltersdorf und Treis-Karden neu besetzt werden müssen. Hierzu sind bereits erste Maßnahmen getroffen worden.
Instandhaltung Gebäude, Anlagen und Maschinen gesamt
Wie auch in den vergangenen Jahren sind die Aufwendungen zur Instandhaltung der Gebäude und Anlagen altersbedingt unverändert hoch.
Die Instandsetzung der Lüftungsanlagen im Bereich Wellenhalle, die Reparatur der Beckenfolie im Freibadbereich und die Erneuerung der Steuerung im Bereich des Kinderlandes stehen mit rd. 55 T€ an. Die Beauftragung erfolgt nach Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2026. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Reparaturen keine dauerhafte Lösung darstellen und ausschließlich der Überbrückung bis zum Neubau des Moselbades dienen.
Energie (Strom, Wasser, Gas) gesamt
Die in den vergangenen Jahren kontinuierlich durchgeführten energetischen Optimierungen im Bereich des Moselbades sollen fortgeführt werden. Durch Maßnahmen (z.B. weitere Photovoltaikanlagen, energetische Dämmung usw.) kann den stetig steigenden Energiepreisen entgegengewirkt werden.
Die Undichtigkeiten der vergangenen Jahre in den Becken des Freibades-Cochem führen auch weiterhin zu erhöhten Gebühren im Bereich Ver- und Entsorgung.
Heizung im Eigenbetrieb
Durch den Neubau der Heizungsanlage sind die Energiebezugskosten im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gesunken. Eine Aufstellung des Energiebezuges ist in der Anlage: Energiebezug Moselbad ersichtlich.
Investitionsplan:
Der Wirtschaftsplan 2026 enthält im Wesentlichen Investitionen im Bereich Campingplatz, welche durch Kredite finanziert werden müssen. Im Bereich Hallen-Wellen-Erlebnisbad mit Kinderland wurden auf Grund des anstehenden Neubaus nur die dringend erforderlichen Maßnahmen aufgelistet.
Insgesamt beträgt das Investitionsvolumen rd. 1.449 T€. Die Investitionen müssen durch Kredite finanziert werden. Die Tilgung der bestehenden Kredite beträgt derzeit 11 T€/a.
Die notwendigen Rückstellungen (AfA) belaufen sich auf derzeit 40 T€.
Weitere Erläuterungen werden bei Bedarf in der Sitzung mündlich gemacht.
Der Entwurf des Wirtschaftsplans hat den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen.
Der Ausschuss für Freizeiteinrichtungen hat sich in seiner Sitzung am 19.11.25 mit dem Wirtschaftsplan 2026 etc. befasst und dem Verbandsgemeinderat empfohlen, diesen zu beschließen und die erforderlichen Mittel im Haushaltsplan 2026 einzustellen.
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan 2026 mit Stellenplan und Investitionsprogramm der Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH, entsprechend dem vorgelegten Entwurf. Die erforderlichen Mittel sind in dem Haushaltsplan 2026 der Verbandsgemeinde einzustellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
12. Jahresabschluss zum 31.12.2024 der Freizeitzentrum Cochem Betriebs GmbH
a) Feststellung des Jahresabschlusses
b) Entlastung der Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2024 wurden Betriebseinnahmen von insgesamt 1.762 T€ (Vorjahr: 1.894 T€) erzielt. Die Betriebsausgaben betrugen 2.942 T€ (Vorjahr: 2.767 T€). Es ergibt sich somit ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.180 T€ (Vorjahr: 873 T€). Die ursprünglichen Planungen gingen von einem voraussichtlichen Fehlbetrag in Höhe von 918 T€ (Vorjahr: 895 T€) aus. Mit dem 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2024 wurde dieser auf 1.106 T€ erhöht. Tatsächlich wurde ein Fehlbetrag in Höhe von 1.180 T€ erzielt.
Die Betriebseinnahmen sind im Vergleich zum Vorjahr um 131 T€ gesunken. Der Rückgang zeigt sich insbesondere im Bereich Campingplatz (-105 T€). Die Umsätze im Bereich Freibad Cochem sind um 19 T€ und die Entgelte für die Betriebsführung der Freibäder in Ellenz-Poltersdorf und Trei-Karden um insgesamt 28 T€ gestiegen. Der Bereich Erlebnisbad liegt mit den Umsätzen in Höhe von 560 T€ auf Vorjahresniveau Des Weiteren sind die sonstigen betrieblichen Erträge im Wesentlichen aufgrund von im Vorjahr geleisteten Erstattungen im Zusammenhang mit der sogenannten Strompreisbremse um insgesamt 81 T€ gesunken.
Der Bereich Campingplatz weist ein positives Betriebsergebnis in Höhe von 127 T€ aus, welches deutlich unter dem Niveau des Vorjahres (-173 T€) liegt. In den Bereichen Erlebnisbad und Freibad Cochem wurden negative Betriebsergebnisse in Höhe von – 1.182 T€ (Vorjahr: -987 T€) bzw. -49 T€ (Vorjahr -74 T€) erzielt.
Der Bereich Sauna war auch im Jahr 2024 ganzjährig geschlossen.
Die Einnahmen aus der Betriebsführung der Freibäder in Ellenz-Poltersdorf und Treis-Karden in Höhe von 220 T€ (Vorjahr: 192 T€) haben nach Abzug der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen – insbesondere Personalaufwendungen – einen negativen Einfluss auf das Betriebsergebnis in Höhe von -56 T€ (Vorjahr: -94 T€).
Die unvermeidbaren Betriebskosten belasten den Wirtschaftsplan auf der Ausgabenseite. Die gesamten Aufwendungen von 2.942 T€ im Berichtsjahr liegen um 175 T€ über dem Vorjahreswert (2.767 T€). Die größten Positionen auf der Ausgabenseite stellen die Personalkosten (1.696 T€; Vorjahr: 1.523 T€) und die Energiekosten (468 T€; Vorjahr: 556 T€) dar.
Die Strombezugskosten sind mit 254 T€ (-68 T€) deutlich geringer als im Vorjahr (vor Erstattung der Strompreisbremse). Die Wärmeversorgung wurde vom Bezug von Fernwärme auf eine eigene Hackschnitzelheizung umgestellt. Dadurch sind die Heizkosten um 30 T€ auf 135 T€ gesunken.
Im Berichtsjahr wurden Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von insgesamt 28 T€ getätigt (Vorjahr: 17 T€). Die Investitionen betreffen insbesondere die Anzahlung für die Planung der Neugestaltung des Campingplatzes sowie Anschaffungen im Bereich Erlebnisbad.
Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen betragen 32 T€.
Es wurde die folgende Feststellung getroffen:
Auszug aus dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH, Cochem:
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH, Cochem,
– bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH, Cochem, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und |
| • | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Weitere Erläuterungen erfolgen bei Bedarf mündlich in der Sitzung.
Der Ausschuss für Freizeiteinrichtungen hat sich in seiner Sitzung am 19.11.25 mit der Angelegenheit befasst und dem VG rat empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen und die notwendigen Mittel zur Verlustabdeckung bereitzustellen.
Der Verbandsgemeinderat beschließt,
a) den Jahresabschluss 2024 festzustellen und die notwendige Verlustabdeckung von 1.180.394,79 € im Haushalt der Verbandsgemeinde bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
b) der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Vorsitzende bedankte sich bei dem Geschäftsführer, Frank Wagner, für die geleistete Arbeit.
13. Wirtschaftsplan 2026 der Mosellandtouristik GmbH
Der Wirtschaftsplan 2026 der Mosellandtouristik GmbH wurde den Gesellschaftern in der Aufsichtsratssitzung am 25.11.25 vorgelegt.
Die Verlustübernahme insgesamt beläuft sich auf 1.046.685,85 €. Unter der Berücksichtigung der Finanzierung aus Rücklagen liegt der von den Gesellschaftern aufzubringende Verlustübernahmebetrag im Jahr 2026 bei 882.747,10 € und damit um 4096,85 € über dem von den Gesellschaftern aufzubringendem Verlustübernahmebetrag des Vorjahres (878650,25 €). Die Summe der vorhandenen Rücklagen beläuft sich im Wirtschaftsplan 2026 auf 148600,00 €.
Nach dem festgelegten Modell zur Aufteilung des Verlustübernahmebetrages auf die Gesellschafter beläuft sich der von der Verbandsgemeinde Cochem aufzubringende Anteil im Jahr 2026 nach dem Entwurf des Wirtschaftsplans auf 54.503,49 Euro. Er ist damit um 446,26 Euro höher als der Verlustübernahmebetrag im Jahr 2025 (54057,23 Euro).
Erläuterung zur Erhöhung des Verlustübernahmebetrages für die VG Cochem:
Die Verteilung der Verlustübernahmebeträge auf die Gesellschafter der Mosellandtouristik setzt sich gemäß Gesellschaftsvertrag aus verschiedenen Komponenten zusammen (Anpassungen an Preissteigerungen, Personalkosten, Projekte, Übernachtungen und Gästeankünfte). Die Berechnung der Übernachtungszahlen und Gästeankünfte des Statistischen Landesamtes erfolgt auf Grundlage der jeweiligen „Anteile an den Gesamtübernachtungen“, nicht auf Grundlage der absoluten Zahlen. Hierzu ist anzumerken, dass ab Januar 2021 die Privatquartiere und gewerblichen Kleinbetriebe mit weniger als 10 Betten nicht mehr Bestandteil der Beherbergungsstatistik des Statistischen Landesamtes sind. Schon dadurch kommt es zu Veränderungen bei den Finanzierungsanteilen der Gesellschafter.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2026 mit den zugehörigen Erläuterungen und einer Übersicht zu den geplanten Projekten hat den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen.
Der Vorsitzende informierte die Verbandsgemeinderatsmitglieder darüber, dass der angedachte Termin mit dem Geschäftsführer der Mosellandtouristik GmbH krankheitsbedingt ausgefallen sei. Der Termin solle aber nachgeholt werden, so der Vorsitzende weiter.
Der Hauptausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am 08.12.2025 vorberaten und empfiehlt dem Rat, den Wirtschaftsplan entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem vorgelegten Wirtschaftsplan 2026 der Mosellandtouristik GmbH zu. Der von der Verbandsgemeinde aufzubringende Verlustübernahmeanteil von 54.503,49 Euro wird in den Haushalt 2026 der Verbandsgemeinde Cochem eingestellt.
Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen
14. Regionales Zukunftsprogramm "Regional.Zukunft.Nachhaltig." ("R.Z.N.-Förderprogramm")
Die Verbandsgemeinde Cochem hat fristgerecht am 29.08.2025 insgesamt 27 RZN-Projekte beim Land Rheinland-Pfalz eingereicht, nachdem der Ältestenrat der finalen Fassung am 27.08.2025 zugestimmt hat. Die Bewilligung erfolgte am 15.10.2025. Eine detaillierte Übersicht aller Projekte, der zugeordneten Fördersummen sowie ihrer Priorisierung hat den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen und kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Nach Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts am 03.11.2025 und der Auszahlung der Fördermittel Mitte November 2025 läuft nun die 36-monatige Umsetzungsfrist.
Angesichts der Komplexität einiger Maßnahmen sowie weiterhin offener Detailfragen verfolgt die Verwaltung ein gestuftes, priorisiertes Vorgehen. Hierzu wurden alle Projekte in drei Kategorien eingeteilt:
Kategorie A – Projekte für konkrete Kostenermittlungen (grün markiert)
| - | Projekte, bei denen ohne weiteren Klärungsbedarf unmittelbar konkrete Kostenermittlungen eingeleitet werden können. |
| Kategorie B – Prüf- und Klärungsprojekte (gelb markiert) | |
| - | Projekte mit offenen technischen, organisatorischen oder förderrechtlichen Fragen. |
| Kategorie C – Projekte mit aktuell niedriger Priorität (rot markiert) | |
| - | Projekte, die aufgrund fehlender Ressourcen, Abhängigkeiten oder geringer kurzfristiger Wirkung erst nachrangig weiterbearbeitet werden. |
Die Verwaltung hat die Projekte der Kategorie A thematisch gebündelt (Details und Zuordnungen siehe Anlage) und weist diese wie folgt aus:
Digitale Verwaltungsmodernisierung: (2) Beschaffung Hardware/Scanner für digitale Rechnungsbearbeitung, (3) Anschaffung des Programms EurOwiG, (6) Einführung eines Dokumentenmanagementsystems, (8) Anschaffung eines E-Mail-Archivierungssystems.
Kinder-, Jugend- und Familienförderung: (1) Modernisierung von Spielplätzen in der VG, (9) Schulhofgestaltung von sieben Grundschulhöfen, (10) neues zentrales Jugendcafé in der Verbandsgemeinde, (11) Einrichtung eines Kinder- und Jugendstützpunktes, (12) Jugendraumausstattung in den Ortsgemeinden, (23) Anschaffung von Wasserspendern an Grundschulen der VG.
Infrastruktur & kommunale Sicherheit: (15) Anschaffung Waldbrandfahrzeug, (20) Einführung kommunaler Pegel, (21) Anlegung von Löschwasserreservoirs
Tourismus & regionale Wertschöpfung: (26) Einführung Gästebeitrag inkl. Software.
Mehr als die Hälfte aller Projekte ist derzeit der Kategorie A zugeordnet. Parallel wurde bewertet, welche Projekte Haushalte von Ortsgemeinden und Verbandsgemeinde entlasten und welche ohne Fördermittel gar nicht realisierbar wären. Da nicht alle 27 Projekte gleichzeitig begonnen oder umgesetzt werden können, erfolgt die Mittelverwendung kapitelbezogen dynamisch und bedarfsgerecht. Das RZN-Programm ermöglicht hierfür ausdrücklich flexible Anpassungen innerhalb der Kapitel. Über Fortschritte, Änderungen und Prioritäten wird der Rat fortlaufend informiert.
Die Ortsbürgermeister/innen haben sich in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 10.12.2025 mit der Thematik befasst und die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen.
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 08.12.2025 vorberatend mit der Angelegenheit auseinandergesetzt und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat,
| - | die eingereichte Projektliste, die in der Anlage dargestellte Einteilung der 27 Projekte in die Kategorien A - C sowie die Bewertung der haushaltswirksamen Effekte zur Kenntnis zu nehmen und |
| - | die Verwaltung zu ermächtigen, die Projekte der Kategorie A („Projekte für konkrete Kostenermittlungen“) unverzüglich weiterzubearbeiten und die erforderlichen Kostenermittlungen einzuleiten, die Projekte der Kategorien B und C gemäß ihrem weiteren Klärungsbedarf vorzubereiten und bei Bedarf Projekte und Mittel innerhalb der Kapitel förderrechtskonform anzupassen, um eine vollständige Ausschöpfung der bewilligten RZN-Mittel bis zum Ende der Laufzeit zu erreichen. |
| Der Verbandsgemeinderat beschließt, | |
| - | die eingereichte Projektliste, die in der Anlage dargestellte Einteilung der 27 Projekte in die Kategorien A - C sowie die Bewertung der haushaltswirksamen Effekte zur Kenntnis zu nehmen und |
| - | die Verwaltung zu ermächtigen, die Projekte der Kategorie A („Projekte für konkrete Kostenermittlungen“) unverzüglich weiterzubearbeiten und die erforderlichen Kostenermittlungen einzuleiten, die Projekte der Kategorien B und C gemäß ihrem weiteren Klärungsbedarf vorzubereiten und bei Bedarf Projekte und Mittel innerhalb der Kapitel förderrechtskonform anzupassen, um eine vollständige Ausschöpfung der bewilligten RZN-Mittel bis zum Ende der Laufzeit zu erreichen. Sofern eine Anpassung der Mittelverwendung erforderlich wird, soll der Ältestenrat hierüber in Kenntnis gesetzt werden und befinden. |
Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen
15. Feuerwehrangelegenheit
- Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr
Vor dem Hintergrund der Neufassung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) vom 17.06.2025 (GVBl. S.171) und der Landesverordnung über Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge vom 30.05.2025 ist eine Anpassung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der VG Cochem vom 04.11.2021 rechtlich erforderlich.
Die neue Satzungsentwurf, welcher den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen hat und im Ratsinformationssystem eingesehen werden kann, ist eng an das vom Gemeinde- und Städtebund mit Schreiben vom 22.09.2025 herausgegebene Satzungsmuster angelehnt.
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 08.12.25 mit der Angelegenheit befasst und dem Verbandsgemeinderat empfohlen, der Satzungsänderung zuzustimmen.
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem vorgelegten Entwurf der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr mit Wirkung vom 01.01.26 zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
16. Sondervermögen: Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG) und Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens "Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur" (LGRP-Plan)
Der Bund hat ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaneutralität aufgelegt, von dem 100 Milliarden Euro an Länder und Kommunen fließen. Rheinland-Pfalz erhält daraus insgesamt 4,8 Milliarden Euro. Diese Summe wird im Verhältnis 60 Prozent (Kommunen) zu 40 Prozent (Land) verteilt und zusätzlich über die Laufzeit des Sondervermögens um 600 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt aufgestockt. Die Verteilung der kommunalen Mittel erfolgt über Regionalbudgets, wobei 90 Prozent nach Einwohnerzahl und 10 Prozent nach Finanzkraft berechnet werden. Der Landkreis Cochem-Zell erhält über zwölf Jahre 51,74 Millionen Euro (jährlich ca. 4,3 Millionen Euro). Das Budget wird im Verhältnis ein Drittel (Landkreis) zu zwei Dritteln (Verbandsgemeinden) aufgeteilt. Auf dieser Grundlage kann die Verbandsgemeinde Cochem jährlich rund 900.000 Euro erwarten.
Die Mittel sind für Investitionen in Zivil- und Bevölkerungsschutz, Verkehrs-, Krankenhaus- und Energieinfrastruktur, Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur, Forschung und Entwicklung, Digitalisierung, Bauen und Wohnen sowie Sport zweckgebunden. Nicht förderfähig sind: Personal- und Verwaltungsausgaben, laufende Ausgaben und andauernde Verpflichtungen, die aus der Maßnahme entstehen, Programmdurchführungsausgaben sowie die Ablösung von Schulden.
Für Maßnahmen gelten folgende Bedingungen: Der offizielle Starttermin darf nicht vor dem 01.01.2025 liegen (vorbereitende Planungen sind unbedenklich), sie müssen bis spätestens 31.12.2036 bewilligt und bis spätestens 31.12.2042 abgeschlossen sein.
Die vorgesehenen Projekte können bis zu 100 % durch die neuen Fördermittel finanziert werden. Zu berücksichtigen ist, dass eine Kumulierung mit anderen Landesmitteln nicht gestattet ist. Eine Kombination mit Bundesmitteln bleibt hingegen möglich. Bei der Priorisierung von Vorhaben empfiehlt es sich daher, Projekte auszuschließen, die voraussichtlich mit erheblichen Landesmitteln gefördert werden könnten.
Land und kommunale Spitzenverbände haben ein Mindestinvestitionsvolumen von 250.000 Euro pro kommunaler Maßnahme vorgeschlagen, um eine effektive Mittelvergabe sicherzustellen. Die Kommunen (Landkreis und Verbandsgemeinden) entscheiden eigenständig mittels regionaler Umsetzungskonzepte über die prioritären Investitionen vor Ort.
Die Thematik wurde am 12.11.2025 im Rahmen der Besprechung der hauptamtlichen Bürgermeister mit der Landrätin erörtert. Die Teilnehmer einigten sich auf folgendes Vorgehen: Die Mittelverwendung wird zunächst verwaltungsintern abgestimmt.
Anschließend sollen die in den Verbandsgemeinden gesammelten und priorisierten Vorschläge in der nächsten Besprechung der hauptamtlichen Bürgermeister am 11.12.2025 in der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch zusammengetragen und gebündelt werden.
Die Ortsbürgermeister/innen haben sich in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 10.12.2025 mit der Thematik befasst und die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen.
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 08.12.2025 vorberatend mit der Angelegenheit auseinandergesetzt und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die Eckdaten zur Bereitstellung der Bundes- und Landesmittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität zur Kenntnis. Es wird über das weitere Verfahren zur Erarbeitung des regionalen Umsetzungskonzeptes und zur Sammlung von prioritären Investitionsvorschlägen beraten.
Der Verbandsgemeinderat nimmt die Eckdaten zur Bereitstellung der Bundes- und Landesmittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität zur Kenntnis. Es wird über das weitere Verfahren zur Erarbeitung des regionalen Umsetzungskonzeptes und zur Sammlung von prioritären Investitionsvorschlägen beraten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
17. Kommunale Wärmeplanung
Die Bundesregierung hat mit dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (Wärmeplanungsgesetz – WPG) die Grundlage für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen. Mit dem am 26. April 2025 in Kraft getretenen rheinland-pfälzischen Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz (AGWPG) wurde die bundesweite Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung auf Landesebene umgesetzt. Dieses Landesgesetz verpflichtet nun auch kleinere Kommunen, ihre Wärmepläne bis zum 30. Juni 2028 vorzulegen.
Die Verbandsgemeinderäte im Kreis Cochem-Zell hatten Ende 2023 die Teilnahme an einer gemeindeübergreifenden Wärmeplanung beschlossen und eine entsprechende Förderantragstellung avisiert. Diese Initiative basierte jedoch auf der zwischenzeitlich entfallenen Förderkulisse nach der Kommunalrichtlinie. Bei der Besprechung der hauptamtlichen Bürgermeister mit der Landrätin am 12. November 2025 wurde sich darauf verständigt, dass jede Verbandsgemeinde die Ausschreibung der Leistungen und die kommunale Wärmeplanung eigenständig und in eigener Verantwortung durchführt.
Aufgrund des AGWPG fließen die Konnexitäts-Ausgleichszahlungen des Landes direkt und ausschließlich an die Verbandsgemeinden. Diese Mittel werden gezielt eingesetzt, um mit externer Unterstützung einen Wärmeplan zu erstellen. Dieser strategische Plan soll eine sichere, regionale und klimafreundliche Wärmeversorgung für die Zukunft gewährleisten.
| Inhalt des Wärmeplans: | |
| • | Ausgangspunkt bildet eine Bestandsanalyse, die z.B. die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmeversorgungsinfrastruktur umfasst. Sie beinhaltet auch eine Energie- und THG-Bilanz. |
| • | Potenzialanalyse: Identifikation von Potenzialen zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie, öffentliche Liegenschaften sowie lokale Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärme. |
| • | Basierend auf der Potenzialanalyse werden Szenarien entwickelt wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung, unter Betrachtung der Versorgungskosten, aussehen soll. |
| • | Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs mit Zeitplan. Zusätzlich müssen für zwei bis drei prioritäre Fokusgebiete räumlich verortete Umsetzungspläne erarbeitet werden. |
| • | Außerdem: Verstetigungsstrategie, Controlling-Konzept mit Indikatoren, Kommunikationsstrategie und Konzept für die Partizipation relevanter Verwaltungseinheiten und Akteure. |
Die Verwaltung beabsichtigt, den für die Umsetzung der Wärmeplanung vorgesehenen Zeitrahmen vollständig zu nutzen.
Auch im Verbandsgemeinderat herrschte Konsens darüber, dass die voreilige Umsetzung einer Wärmeplanung nachteilig für die Bürger/innen ist und sich nach dem aktuellen Sachstand keine Vorteile für die Verbandsgemeinde ergeben. Vor diesem Hintergrund soll der vom Gesetz vorgesehene Umsetzungszeitraum ausgenutzt werden.
Der nachstehende Grundsatzbeschluss, der bereits vom Ältestenrat und Hauptausschuss befürwortet wurde, bildet gemäß § 13 Absatz 1 Nummer 1 WPG die Grundlage für die Erstellung der Wärmeplanung in der Verbandsgemeinde Cochem.
Der Verbandsgemeinderat fasst folgenden Beschluss:
| 1. | Für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Cochem wird erstmalig eine kommunale Wärmeplanung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erstellt. |
| 2. | Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, alle notwendigen vorbereitenden Maßnahmen zu treffen. |
| 3. | Die Verwaltung wird angewiesen, die bereitgestellten Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz bei der Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz GmbH zu beantragen. |
| 4. | Die Erstellung der Wärmeplanung erfolgt mit fachlicher Unterstützung eines externen Planungsbüros. |
| 5. | Die zur Deckung der Kosten notwendigen Haushaltsmittel sind in den Haushaltsplänen der Jahre 2026, 2027 und 2028 zu veranschlagen. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
18. Antrag der Ortsgemeinde Treis-Karden auf Gewährung eines Zuschusses für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Technik am Sportplatz Treis-Karden
Die Ortsgemeinde Treis-Karden beabsichtigt die bestehende Flutlichtanlage am Sportplatz auf energiesparende LED-Technik umzurüsten. Die vorhandene Flutlichtanlage entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Qualität der Strahler ist für den laufenden Spiel- und Trainingsbetrieb nicht mehr ausreichend, die technischen Ausfälle häufen sich und der Stromverbrauch ist sehr hoch.
Die Maßnahme wird auch vom Bund sowie dem Landkreis Cochem-Zell gefördert. Die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten beträgt 40.460,00 €. Nach Ziffer II 3 b der Richtlinien der Verbandsgemeinde Cochem über die Förderung von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen beträgt der Zuschuss 10 % der zuwendungsfähigen Kosten. Der richtliniengemäße Zuschuss beläuft sich somit auf 4.046,00 €. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2026 eingestellt.
Der Verbandsgemeinderat beschließt, der Ortsgemeinde Treis-Karden den beantragten Zuschuss in Höhe von 4.046,00 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
19. Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung für Herrn Bürgermeister Wolfgang Lambertz
Nach der rheinland-pfälzischen Kommunal-Besoldungsverordnung erhält der Bürgermeister zur Abgeltung des mit seinem Amt verbundenen besonderen persönlichen Aufwands eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung. Die Höhe wird durch den Verbandsgemeinderat in öffentlicher Sitzung festgesetzt. Nach § 8 Abs. 1 der Kommunal-Besoldungsverordnung darf die Dienstaufwandsentschädigung des Bürgermeisters in Verbandsgemeinden mit einer Einwohnerzahl von 10.001 bis 20.000 Einwohnern den Höchstbetrag von zurzeit 196,85 €/Monat grundsätzlich nicht übersteigen. Dieser Höchstbetrag kann nach § 8 Abs. 2 der Kommunal-Besoldungsverordnung in Verbandsgemeinden mit 20 und mehr Ortsgemeinden bis zu 25 % überschritten werden. Für die aktuelle Amtszeit des Bürgermeisters hatte der Verbandsgemeinderat mit Beschluss vom 02.05.2018 die Dienstaufwandsentschädigung in Höhe des um 25 % erhöhten Höchstbetrags von zurzeit 246,06 € festgesetzt.
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 Ziffer 5 GemO, da er nicht gewähltes Ratsmitglied ist. Im Übrigen besteht Sonderinteresse nach § 22 GemO.
Der Hauptausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am 08.12.2025 vorberaten und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Herrn Bürgermeister Lambertz für die weitere Amtszeit in Höhe des um 25 % erhöhten Höchstbetrages nach § 8 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 2 der Kommunal-Besoldungsverordnung für Verbandsgemeinden mit einer Einwohnerzahl von 10.001 bis 20.000 (derzeit mtl. 246,06 €) festzusetzen.
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Herrn Bürgermeister Lambertz für die weitere Amtszeit in Höhe des um 25 % erhöhten Höchstbetrages nach § 8 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 2 der Kommunal-Besoldungsverordnung für Verbandsgemeinden mit einer Einwohnerzahl von 10.001 bis 20.000 (derzeit mtl. 246,06 €) festzusetzen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Lambertz hat nach § 22 GemO nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt mitgewirkt; den Vorsitz führte die Erste Beigeordnete Stephanie Balthasar-Schäfer.
Nichtöffentliche Sitzung
Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderats werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.