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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 12/2026
Amtlicher Teil
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Aus der Niederschrift

über die 6. Sitzung des Hauptausschusses der Verbandsgemeinde Cochem am 08.12.2025 im Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes, Zimmer-Nr. 2.04

- Einladung vom 02.12.2025 -

Beginn:

17:00 Uhr

Ende:

18:25 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz

Als Mitglieder:

Ortsbürgermeisterin Nicole Jobelius-Schausten, Ellenz-Poltersdorf

Stadtbürgermeister Walter Schmitz, Cochem

Thomas Schäfer, Dohr

Ortsbürgermeister Uli Oster, Klotten

Kilian Moritz, Pommern

Ortsbürgermeister Stefan Thomas, Faid

Ute Arens, Mesenich

Bernd Schuwerack, Cochem

Peter Krötz, Ediger-Eller (in Vertretung von Heinz Bremm)

Ulrich Möntenich, Müden

Entschuldigt:

Heinz Bremm, Cochem (wurde vertreten durch Peter Krötz)

Die Beigeordneten:

Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete

Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete

Marco Steuer, Cochem, Beigeordneter

Auf Einladung:

Stephan Weber, Büroleiter, VGV Cochem

Petra Junglas, Fachbereichsleiterin, VGV Cochem

Udo Bukschat, Fachbereichsleiter, VGV Cochem

Schriftführer:

Alexander Schröder, VGV Cochem

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Damen und Herren des Hauptausschusses, die Beigeordnete(n), die anwesenden Ortsbürgermeister/Beigeordneten, die Vertreter der Presse sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung. Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses fest. Die letzte Sitzung fand am 23.09.2025 statt. Die Niederschrift hierzu wurde den Damen und Herren des Hauptausschusses am 03.11.2025 über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Veröffentlicht wurde die Niederschrift im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe 46/2025 am 14.11.2025. Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben. Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen und keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen des Vorsitzenden

a) Moselbad Cochem

Es wurde ein Auftrag für ein Gutachten über die Bedarfsprognose, das Raumprogramm sowie eine Machbarkeitsstudie inklusive einer Wirtschaftlichkeitsprognose an das Beratungsbüro Altenburg vergeben. Von dort wurde eine kurzfristige Bearbeitung zugesagt, sodass weitere Beratungen voraussichtlich im Frühjahr 2026 erfolgen können.

b) Kindergartenbedarfsplanung

Der Vorsitzende berichtet über die derzeitige Situation in den Kindergärten in der Verbandsgemeinde. In der Ortsgemeinde Müden wird über einen Erweiterungsbau der Kita diskutiert. In Lieg hat die Verbandsgemeinde die Einrichtungsträgerschaft der Kita übernommen und auch hier gibt es Überlegungen für eine räumliche Verbesserung.

Eine besondere Situation besteht im der Kita Landkern/Greimersburg. Dort wird aktuell über die Einrichtung eines Zweckverbandes diskutiert.

c) Ganztagesbetreuung - Umsetzung des Rechtsanspruchs

Die Gesamtverantwortung für die stufenweise Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung ab dem 01.08.2026 liegt bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe - dem Kreis Cochem-Zell. Diesem obliegt auch die dahingehende Bedarfsplanung; die Kreisverwaltung hat eine entsprechende Bedarfsabfrage durchgeführt.

Die Verwaltung plant auf der Grundlage unserer bisherigen Betreuungswochen in den Herbstferien erweiterte, zunächst zentrale Angebote auszuarbeiten. Hierbei soll die Strukturierung der bisherigen Betreuung durch eine Koordinationsstelle und ergänzende Fortbildungsangebote erweitert werden.

d) Breitbandausbau

In der Verbandsgemeinderatssitzung wird über den aktuellen Sachstand zum Breitbandausbau berichtet. Am 01.09.25 ist der Spatenstich der GlasfaserPlus in Cochem-Sehl als Start für die ganze Stadt Cochem erfolgt. Derzeit gibt es Probleme beim Ausbau „Obere Endert“.

Die Deutsche Glasfaser hat die Baumaßnahme in Cochem-Cond wegen wirtschaftlicher Bedenken eingestellt. Die Verwaltung begleitet die Abläufe und Zeitpläne weiterhin.

e) Sachstand Praxis Kinder- und Jugendarzt

Zwischenzeitlich konnte ein ganzer Kassensitz in Cochem erwirkt werden. Die Praxis hat an fünf Tagen vormittags geöffnet und wird gut besucht. Darüber hinaus findet eine gute ärztliche Zusammenarbeit zwischen Koblenz und Wittlich statt. Neu ist, dass Kontakt zu zwei Assistenzärzten aus Wittlich aufgebaut wurde. Hier bestehen die Möglichkeit und die Hoffnung, dass diese den Abschluss ihrer Ausbildung in Cochem absolvieren und sich zu einer möglichen Praxis-Nachfolge bereiterklären. Die Verwaltung begleitet den Prozess rund um die ärztliche Versorgung weiter und wird bei den Gesprächen mit der Kassenärztlichen Vereinigung RLP unterstützend mitwirken.

f) Einführung neue Finanzsoftware KIS / OrgaSoft in der Verwaltung zum 01.01.2026

In der Verwaltung wird zum 01.01.2026 ein neues HKR-Programm (Finanzsoftware) KIS/OrgaSoft eingeführt. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell und die kreisangehörigen Verbandsgemeindeverwaltungen haben eine einheitliche Umstellung auf die Finanzsoftware von OSK beschlossen; neben zahlreichen Programmvorteilen wie beispielsweise der vollständig digitalen Abbildung von Zahlungsvorgängen erhofft man sich auch übergreifende Vorteile durch eine einheitliche Verfahrensweise in einem wichtigen Programm-Bereich innerhalb der Verwaltungen. Die Ortsbürgermeister/innen und Beigeordnete werden rechtzeitig hinsichtlich des digitalen Rechnungsworkflows geschult.

g) Bezahlkarte für Flüchtlinge

Die Einführung für die Verbandsgemeindeverwaltung Cochem ist voraussichtlich für den 01.03.2026 geplant. Es wird ein monatlich abhebbarer Geldbetrag auf der Karte hinterlegt; bei Haushaltsvorständen und volljährigen Haushaltsangehörigen sind das 130 € und bei Minderjährigen 50 €.

h) First Responder

Der Vorsitzende informierte über die Einführung des First-Responder-Systems in den Ortsgemeinden Bruttig-Fankel, Ediger-Eller sowie in der Stadt Cochem. Das Ersthelfersystem stellt eine bedeutende Unterstützung für die Einwohner der Verbandsgemeinde dar. Die eingesetzten Personen verfügen sowohl über die erforderliche technische Ausrüstung als auch über umfassende Fachkenntnisse.

Dadurch wird im Falle einer verzögerten Verfügbarkeit des Rettungsdienstes eine maßgebliche Verbesserung zugunsten der hilfesuchenden Bevölkerung erreicht.

i) Seniorensicherheitsberater

Die Verwaltung konnte Ehrenamtliche für eine Ausbildung zum Seniorensicherheitsberater gewinnen. Der Vorsitzende ist erfreut, dass geeignete und engagierte Personen gewonnen werden konnten.

2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.09.2025

Der Vorsitzende gibt die Ergebnisse aus der nicht öffentlichen Sitzung bekannt. Es wurde über Personalangelegenheiten entschieden.

3. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 der Verbandsgemeinde Cochem

Die nachstehenden Ausführungen geben einen Überblick über den Haushaltsplan der Verbandsgemeinde für das Jahr 2026. Weitere Einzelheiten werden durch Bürgermeister Wolfgang Lambertz und den Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung im Rahmen der Haushaltsberatungen erörtert.

Einwohnerbeteiligung

Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 ist der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes nach Zuleitung an den Verbandsgemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Die Möglichkeit der Einsichtnahme wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem, Ausgabe 48/2025, bekanntgemacht.

In dieser öffentlichen Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, dass die Einwohner und Einwohnerinnen der Verbandsgemeinde Cochem die Möglichkeiten haben, innerhalb von 14 Tagen ab dem 01.12.2025 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem einzureichen. Vor Ablauf dieser Einreichungsfrist darf keine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan erfolgen. Sollten innerhalb der o.g. Frist Vorschläge zum Haushaltsplanentwurf eingereicht werden, sind diese im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes vorab zu behandeln.

Ergebnishaushalt 2026

Der Ergebnishaushalt, der die doppischen Element wie Abschreibungen und Rückstellungen beinhaltet, weist bei Gesamterträgen von 21.659.960 € und Gesamtaufwendungen von 23.130.720 € einen Jahresfehlbetrag von 1.470.760 € aus.

Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen. Gegenüber der Planaufstellung des Vorjahres hat sich der Jahresabschluss um 144.840 €, bei Mehrerträgen von rd. 1,69 Mio. € und Mehraufwendungen von rd. 1,54 € verbessert.

Finanzhaushalt 2026

Der Finanzhaushalt, der die kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen des Kalenderjahres 2026 aufzeigt, weist im Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen einen negativen Saldo von 440.460 € aus; gegenüber dem Vorjahr im Abschluss eine Verschlechterung um 182.740 €.

Abzüglich der ordentlichen Tilgungsauszahlungen für das Jahr 2026 von 356.690 € zeigt der Finanzhaushalt einen Fehlbetrag bzw. eine negative freie Finanzspitze von 797.150 € auf. Somit ist auch der Finanzhaushalt nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO nicht ausgeglichen.

Für das Haushaltsjahr 2026 sind Investitionsauszahlungen von insgesamt 3.065.990 € veranschlagt. Davon entfallen auf die Maßnahmen nach dem Regionalen Zukunftsprogramm Regional.Zukunft.Nachhaltig (RZN) an Auszahlungsanteil von 576.990 €. An Investitionseinzahlungen stehen in 2.080.730 € € gegenüber, so dass sich das Investitionsdefizit auf 985.260 € beläuft.

Die Investitionsein- und -auszahlungen verteilen sich auf die einzelnen Teilhaushalte wie folgt:

Teilhaushalt

Einzahlungen

Auszahlungen

Defizit

1. Zentrale Dienste

0 €

394.990 €

- 394.990 €

2. Natürliche Lebensgrundlagen, Bauen, Natur- u. Klimaschutz

535.500 €

638.000 €

- 102.500 €

3. Ordnungsamt, Zivil-u. Katastrophenschutz, Schulen, Soziales, Sport

1.539.870 €

2.033.000 €

- 493.130 €

4. Finanzen und Liegenschaften

0 €

0 €

0 €

5. Abwasserbeseitigung

5.360 €

0 €

5.360 €

6. Allgemeine Finanzwirtschaft

0 €

0 €

0 €

Summe

2.080.730 €

3.065.990 €

- 985.260 €

Das Investitionsdefizit von 985.260 € wird wie folgt finanziert:

-

5.000 € über die Sonderumlage für die gemeinsame Tourismuswerbung Ferienland Cochem

-

3.000 € über die Sonderumlage für die Touristinformation Treis-Karden

-

556.990 € aus der Liquiditätsentnahme (RZN-Fördergelder, die bereits in 2025 kassenwirksam wurden) sowie

-

420.270 € über die Neuaufnahme von Investitionskrediten.

Abzüglich der veranschlagten ordentlichen Tilgungsauszahlungen ergibt sich in 2026 eine Nettoneuverschuldung von lediglich 63.580 €.

Zum Ende des Haushaltsjahres wird sich die Investitionsverschuldung der Verbandsgemeinde Cochem auf insgesamt rd. 7,27 Mio. € erhöhen (Pro-Kopf-Verschuldung von rd. 368 €/Einwohner).

Neben der Liquiditätsentnahme zur Finanzierung der RZN-Maßnahmen in 2026, einmal für den ordentlichen Bereich von 371.000 € und einmal für den investiven Bereich von 556.990 €, wird zur Ausfinanzierung des Finanzhaushaltes nach dem vorliegenden Planentwurf eine weitere Liquiditätsentnahme von 434.150 € erforderlich. In der Summe beläuft sich die Liquiditätsentnahme auf 1.362.140 €.

Umlagen der Verbandsgemeinde 2026

Der Umlagesatz der allgemeinen Verbandsgemeindeumlage wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 37,4 v.H. festgesetzt. Gegenüber dem Vorjahr eine Reduzierung um 0,5 v.H.

Die vorläufigen Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2026 belaufen sich auf 33.314.016 € und haben sich im Vergleich zu den endgültigen Umlagegrundlagen 2025 deutlich um 6.095.959 € erhöht. Die Bewegungen sind wiedermal insbesondere an den Steuerkraftzahlen aus den Gewerbesteuerzahlungen festzumachen. Alleine hier ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um über 5,9 Mio. €.

Der Umlagebetrag beziffert sich bei einem Umlagesatz von 37,4 v.H. auf rd. 12.459.430 €; gegenüber dem Haushaltsansatz des Vorjahres eine Erhöhung um über 2,14 Mio. €.

Die Reduzierung des Umlagesatzes um 0,5 v.H. ist Folge der bereits in 2025 geflossenen RZN-Fördergelder, die zur Finanzierung der in 2026 eingestellten konsumtiven RZN-Maßnahmen der Liquidität entnommen werden.

Schlüsselzuweisungen nach dem neuen LFAG

Die neue Schlüsselzuweisung B sowie die Zuweisung für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte orientieren sich nach dem neuen Landesfinanzausgleichsgesetz, das zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist, ausschließlich nach dem Finanzbedarf im Verhältnis zur Finanzausstattung. Übersteigt der Finanzbedarf die Finanzkraft einer Kommune wird eine entsprechende Zuweisung gewährt.

Die Finanzausstattung der Verbandsgemeinde orientiert sich nach der Steuerkraft sowie der Schlüsselzuweisung A der verbandsangehörigen Gemeinden/Stadt. Durch die gute Entwicklung der Steuerkraft der Ortsgemeinden und der Stadt ist die Finanzausstattung der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2026 so hoch angewachsen, dass der Finanzbedarf überschritten wird. Folglich erhält die erhält die Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2026 auch keine Zuweisung aus dem Finanzausgleichstopf, weder eine Schlüsselzuweisung B noch eine allgemeine Zuweisung für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte. In der Summe entspricht dies im Vergleich zum Vorjahr einer Einnahmenreduzierung von rd. 1.058.900 €.

Der Vorsitzende erteilt Frau Petra Junglas, der Leiterin des Fachbereichs Finanzen, das Wort. Frau Junglas stellt den Mitgliedern des Ausschusses die Details des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 vor.

Der Vorsitzende berichtet, dass im Rahmen der Haushaltssatzung eine Reduzierung der Umlage um 0,5 % zur Beschlussfassung vorgesehen ist.

Der Hauptausschuss hat einstimmig entschieden, zu diesem Tagesordnungspunkt keinen Beschluss zu fassen. Die Angelegenheit wird zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.

4. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026

a) Fischereigenossenschaft Endert

b) Fischereigenossenschaft Ellerbach

c) Fischereigenossenschaft Mosel-Eifel-Hunsrück

a) Fischereigenossenschaft Endert

Der Haushaltsplanentwurf 2026 berücksichtigt im Ergebnishaushalt unverändert Erträge und Aufwendungen von jeweils 2.100 € und im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen von ebenfalls 1.100 € vor. Die Pachteinnahmen (Los I bis V) von 2.100 € werden nach Abzug des Verwaltungskostenanteils (= 10 % der Pachteinnahmen) an die Fischereirechtinhaber ausgekehrt; wobei nach der Vereinbarung vom 12.06.2012 zwischen der Fischereigenossenschaft Endert und der Verbandsgemeinde Cochem der verbleibende Reinertrag entsprechend der anteiligen Uferlängen an die beteiligten Gebietskörperschaften zur Unterhaltung der Fischereigewässer abgeführt wird.

b) Fischereigenossenschaft Ellerbach

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2026 sieht im Ergebnishaushalt unverändert Erträge und Aufwendungen von jeweils 1.100 € und im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen von ebenfalls 1.100 € vor. Die Pachteinnahmen, bestehend aus einem Los, von 1.100 € werden nach Abzug des Verwaltungskostenbeitrages von 110 € (= 10 % der Pachteinnahmen) an die Fischereirechtinhaber ausgekehrt; wobei nach der Vereinbarung vom 10.06.1986 zwischen der Fischereigenossenschaft Ellerbach und der Verbandsgemeinde Cochem (als Rechtsnachfolger der Verbandsgemeinde Cochem-Land) der verbleibende Reinertrag in Höhe von 990 € entsprechend der anteiligen Uferlängen an die beteiligten Gebietskörperschaften zur Unterhaltung der Fischereigewässer abgeführt wird.

c) Fischereigenossenschaft Mosel-Eifel-Hunsrück

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2026 sieht im Ergebnishaushalt unverändert Erträge und Aufwendungen von jeweils 5.420 € und im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen von ebenfalls 5.420 € vor. Die Pachteinnahmen von 5.420 € werden nach Abzug des Verwaltungskostenbeitrages von 2.710 € (= 50 % der Pachteinnahmen gemäß der Vereinbarung vom 17.11.2001 zwischen der Fischereigenossenschaft und der ehemaligen Verbandsgemeinde Treis-Karden) sowie der Geschäftsaufwendungen von 100 € (Verzehrkosten) an die Fischereirechtinhaber ausgekehrt.

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die Haushaltssatzungen mit den Haushaltsplänen der Fischereigenossenschaften „Endert“, „Ellerbach“ und „Mosel-Eifel-Hunsrück“ für das Haushaltsjahr 2026 zu beschließen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

5. Wirtschaftsplan 2026 der Mosellandtouristik GmbH

Der Wirtschaftsplan 2026 der Mosellandtouristik GmbH wurde den Gesellschaftern in der Aufsichtsratssitzung am 25.11.25 vorgelegt.

Die Verlustübernahme insgesamt beläuft sich auf 1.046.685,85 €. Unter der Berücksichtigung der Finanzierung aus Rücklagen liegt der von den Gesellschaftern aufzubringende Verlustübernahmebetrag im Jahr 2026 bei 882.747,10 € und damit um 4096,85 € über dem von den Gesellschaftern aufzubringendem Verlustübernahmebetrag des Vorjahres (878650,25 €). Die Summe der vorhandenen Rücklagen beläuft sich im Wirtschaftsplan 2026 auf 148600,00 €.

Nach dem festgelegten Modell zur Aufteilung des Verlustübernahmebetrages auf die Gesellschafter beläuft sich der von der Verbandsgemeinde Cochem aufzubringende Anteil im Jahr 2026 nach dem Entwurf des Wirtschaftsplans auf 54.503,49 Euro. Er ist damit um 446,26 Euro höher als der Verlustübernahmebetrag im Jahr 2025 (54057,23 Euro).

Erläuterung zur Erhöhung des Verlustübernahmebetrages für die VG Cochem:

Die Verteilung der Verlustübernahmebeträge auf die Gesellschafter der Mosellandtouristik setzt sich gemäß Gesellschaftsvertrag aus verschiedenen Komponenten zusammen (Anpassungen an Preissteigerungen, Personalkosten, Projekte, Übernachtungen und Gästeankünfte). Die Berechnung der Übernachtungszahlen und Gästeankünfte des Statistischen Landesamtes erfolgt auf Grundlage der jeweiligen „Anteile an den Gesamtübernachtungen“, nicht auf Grundlage der absoluten Zahlen. Hierzu ist anzumerken, dass ab Januar 2021 die Privatquartiere und gewerblichen Kleinbetriebe mit weniger als 10 Betten nicht mehr Bestandteil der Beherbergungsstatistik des Statistischen Landesamtes sind. Schon dadurch kommt es zu Veränderungen bei den Finanzierungsanteilen der Gesellschafter.

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2026 mit den zugehörigen Erläuterungen und einer Übersicht zu den geplanten Projekten ist den Damen und Herren Mitglieder des Hauptausschusses mit der Einladung zur Sitzung zugegangen.

Der Hauptausschuss berät die Angelegenheit und empfiehlt dem Rat, den Wirtschaftsplan entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

6. Prüfung der Jahresabschlüsse des Abwasserwerkes Cochem für die

Wirtschaftsjahre 2026, 2027, 2028

Nach den Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigANVO) und der Betriebssatzung des Abwasserwerkes hat der Verbandsgemeinderat einen Abschluss-prüfer für die Prüfung der Jahresabschlüsse zu bestellen. Die Bestellung soll sich auf mindestens drei und höchstens auf sechs Jahre erstrecken, wobei eine erneute Bestellung zulässig ist.

Die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz prüfte in der Vergangenheit die Jahresabschlüsse aller Abwasserwerke (Cochem-Land, Treis-Karden, Stadt Cochem und Zweckverband Kläranlage Treis), aus denen das Abwasserwerk Cochem infolge der beiden Fusionen entstanden ist.

Neben der Prüfung der Jahresabschlüsse erstellte die Mittelrheinische Treuhand auch eine langfristige Kalkulation anlässlich der Fusion der Verbandsgemeinde Cochem-Land und der Stadt Cochem. Auch hat die Mittelrheinische Treuhand im Zusammenhang mit der Fusion mit der VG Treis-Karden Beratungsleistungen erbracht und Entgeltskalkulationen erarbeitet. Zuletzt war die Mittelrheinische Treuhand im Zusammenhang mit der Vereinheitlichung bzw. Zusammenführung der Abwasserentgelte tätig und hat hierzu auch alle notwendigen Kalkulationen erstellt.

Da nunmehr die Umstellung der gesamten Software der Verbandsgemeinde und des Abwasserwerkes ansteht und die Mittelrheinische Treuhand GmbH die Strukturen und das Zahlenwerk des Werkes kennt, kann die Prüfung der künftigen Jahresabschlüsse mit Synergien verbunden sein, mit denen die Prüfungshandlungen im Rahmen dieser Softwareumstellung effizienter gestaltet werden können.

Es wird vorgeschlagen, die Zusammenarbeit mit der Mittelrheinischen Treuhand GmbH fortzusetzen. Die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, bietet die Prüfungsleistung mit dem der Sitzungsvorlage beigefügten Angebot (s. Anlage) an.

Die Prüfungskosten sind in den Wirtschaftsplänen der Jahre 2026, 2027 und 2028 in ausreichender Höhe zu veranschlagen.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss hat sich mit der Angelegenheit befasst und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den Prüfungsauftrag für die Jahre 2026 bis 2028 auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes an die Mittelrheinische Treuhand GmbH zu vergeben.

Der Hauptausschuss schließt sich dieser Beschlussempfehlung an.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

7. Festsetzung der Entgelte 2026 für die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen

Die Abwasserentgelte für die Einrichtungen der ehemaligen Verbandsgemeinden Cochem-Land und Treis Karden sowie der Stadt Cochem wurden im Jahre 2021 neu kalkuliert und erstmals ab dem Jahre 2022 einheitlich festgelegt. Durch inflationsbedingte Mehrkosten und durch Preiserhöhungen bei der Energie, dem Warenbezug, den Dienstleistungen etc. sowie durch die anhaltenden Krisensituationen mussten die Entgelte (Schmutzwasser und wiederkehrender Beitrag) für das Wirtschaftsjahr 2024 erstmals angehoben werden (Schmutzwassergebühr auf 2,77 €/Kubikmeter und der wiederkehrende Beitrag Niederschlagswasser auf 0,40 €/qm).

Bisher konnten entsprechende Verluste mit den Gewinnvorträgen aus Vorjahren gedeckt werden. Die wirtschaftliche Situation des Abwasserwerkes stellt sich aktuell so dar, dass die Entgelte für das Wirtschaftsjahr 2026 unverändert bleiben können und wie folgt festgesetzt werden können:

a) Benutzungsgebühren für Schmutzwasser

2,77 €/m³

b) wiederkehrender Beitrag für die Einleitung von Niederschlagswasser

0,40 €/m²

c) Abwasserabgabe für Kleineinleiter (je Einwohner)

17,89 €

d) Laufender Kostenbeitrag für die Oberflächenentwässerung der Gemeindestraße

0,65 €/m²

e) Beitragssatz Investitionskostenanteil der Straßenoberflächenentwässerung für Gemeindestraßen

- für die erstmalige Herstellung

14,33 €/m²

- für Kanalerneuerungen in offener Bauweise

24,05 €/m²

- für Kanalerneuerungen in geschlossener Bauweise

9,45 €/m²

f) Einmaliger Beitrag für die Abwasserbeseitigung (erstmalige Herstellung)

- Beitragsanteil Schmutzwasser

11,09 €/m²

- Beitragsanteil Niederschlagswasser

16,22 €/m²

g) Gebühr für die Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen

55,00 €/m³

h) Gebühr für die Beseitigung von Abwasser aus geschlossenen Gruben

36,17 €/m³

Für die laufenden Abwasserentgelte und die einmaligen Beiträge für die Abwasserbeseitigung werden Vorausleistungen in vorstehender Höhe erhoben.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Abwasserentgelte für 2026 unverändert beizubehalten.

Vor dem Hintergrund bevorstehender und bereits in der Umsetzung befindlicher Maßnahmen (Bau, Erweiterung und Unterhaltung von Abwasseranlagen und Anpassung der Infrastruktur) wird es erforderlich sein die Auswirkungen auf die Entgelte rechtzeitig darzustellen sowie ggfs. Anpassungen rechtzeitig vorzunehmen.

Aus dem Grund wird vorgeschlagen, in Zusammenarbeit mit der Mittelrheinischen Treuhand GmbH, die mittelfristigen Auswirkungen auf die Entgelte (2027 - 2031) darstellen zu lassen.

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass

a)

die Abwasserentgelte 2026 unverändert beibehalten werden sollen. Für die laufenden Abwasserentgelte und die einmaligen Beiträge für die Abwasserbeseitigung werden Vorausleistungen in vorstehender Höhe erhoben.

b)

die Auswirkungen der zukünftigen und bereits in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen auf die Abwasserentgelte für die Jahre 2027 - 2031 durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH dargestellt werden sollen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

8. Regionales Zukunftsprogramm "Regional.Zukunft.Nachhaltig." ("R.Z.N.-Förderprogramm")

Die Verbandsgemeinde Cochem hat fristgerecht am 29.08.2025 insgesamt 27 RZN-Projekte beim Land Rheinland-Pfalz eingereicht, nachdem der Ältestenrat der finalen Fassung am 27.08.2025 zugestimmt hat. Die Bewilligung erfolgte am 15.10.2025. Eine detaillierte Übersicht aller Projekte, der zugeordneten Fördersummen sowie ihrer Priorisierung liegt den Ausschussmitgliedern zur Sitzung vor.

Nach Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts am 03.11.2025 und der Auszahlung der Fördermittel Mitte November 2025 läuft nun die 36-monatige Umsetzungsfrist.

Angesichts der Komplexität einiger Maßnahmen sowie weiterhin offener Detailfragen verfolgt die Verwaltung ein gestuftes, priorisiertes Vorgehen. Hierzu wurden alle Projekte in drei Kategorien eingeteilt:

Kategorie A - Projekte für konkrete Kostenermittlungen

- Projekte, bei denen ohne weiteren Klärungsbedarf unmittelbar konkrete Kostenermittlungen eingeleitet werden können.

Kategorie B - Prüf- und Klärungsprojekte

- Projekte mit offenen technischen, organisatorischen oder förderrechtlichen Fragen.

Kategorie C - Projekte mit aktuell niedriger Priorität

- Projekte, die aufgrund fehlender Ressourcen, Abhängigkeiten oder geringer kurzfristiger Wirkung erst nachrangig weiterbearbeitet werden.

Die Verwaltung hat die Projekte der Kategorie A thematisch gebündelt und weist diese wie folgt aus:

Digitale Verwaltungsmodernisierung: (2) Beschaffung Hardware/Scanner für digitale Rechnungsbearbeitung, (3) Anschaffung des Programms EurOwiG, (6) Einführung eines Dokumentenmanagementsystems, (8) Anschaffung eines E-Mail-Archivierungssystems.

Kinder-, Jugend- und Familienförderung: (1) Modernisierung von Spielplätzen in der VG, (9) Schulhofgestaltung von sieben Grundschulhöfen, (10) neues zentrales Jugendcafé in der Verbandsgemeinde, (11) Einrichtung eines Kinder- und Jugendstützpunktes, (12) Jugendraumausstattung in den Ortsgemeinden.

Infrastruktur & kommunale Sicherheit: (20) Einführung kommunaler Pegel.

Tourismus & regionale Wertschöpfung: (26) Einführung Gästebeitrag inkl. Software.

Knapp die Hälfte aller Projekte ist derzeit der Kategorie A zugeordnet. Parallel wurde bewertet, welche Projekte Haushalte von Ortsgemeinden und Verbandsgemeinde entlasten und welche ohne Fördermittel gar nicht realisierbar wären. Da nicht alle 27 Projekte gleichzeitig begonnen oder umgesetzt werden können, erfolgt die Mittelverwendung kapitelbezogen dynamisch und bedarfsgerecht. Das RZN-Programm ermöglicht hierfür ausdrücklich flexible Anpassungen innerhalb der Kapitel. Über Fortschritte, Änderungen und Prioritäten wird der Rat fortlaufend informiert.

Das Ausschussmitglied Stefan Thomas bittet darum, dass die Gremien informiert werden sollen, sobald sich Investitionsprojekte ändern werden.

Dem Verbandsgemeinderat wird empfohlen,

-

die eingereichte Projektliste, die dargestellte Einteilung der 27 Projekte in die Kategorien A - C sowie die Bewertung der haushaltswirksamen Effekte zur Kenntnis zu nehmen und

-

die Verwaltung zu ermächtigen, die Projekte der Kategorie A („Projekte für konkrete Kostenermittlungen“) unverzüglich weiterzubearbeiten und die erforderlichen Kostenermittlungen einzuleiten, die Projekte der Kategorien B und C gemäß ihrem weiteren Klärungsbedarf vorzubereiten und bei Bedarf Projekte und Mittel innerhalb der Kapitel förderrechtskonform anzupassen, um eine vollständige Ausschöpfung der bewilligten RZN-Mittel bis zum Ende der Laufzeit zu erreichen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

9. Sondervermögen: Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG) und Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens "Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur" (LGRP-Plan)

Der Bund hat ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaneutralität aufgelegt, von dem 100 Milliarden Euro an Länder und Kommunen fließen. Rheinland-Pfalz erhält daraus insgesamt 4,8 Milliarden Euro. Diese Summe wird im Verhältnis 60 Prozent (Kommunen) zu 40 Prozent (Land) verteilt und zusätzlich über die Laufzeit des Sondervermögens um 600 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt aufgestockt. Die Verteilung der kommunalen Mittel erfolgt über Regionalbudgets, wobei 90 Prozent nach Einwohnerzahl und 10 Prozent nach Finanzkraft berechnet werden. Der Landkreis Cochem-Zell erhält über zwölf Jahre 51,8 Millionen Euro (jährlich ca. 4,3 Millionen Euro). Das Budget wird im Verhältnis ein Drittel (Landkreis) zu zwei Dritteln (Verbandsgemeinden) aufgeteilt. Auf dieser Grundlage kann die Verbandsgemeinde Cochem jährlich rund 900.000 Euro erwarten.

Die Mittel sind für Investitionen in Zivil- und Bevölkerungsschutz, Verkehrs-,

Krankenhaus- und Energieinfrastruktur, Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur, Forschung und Entwicklung, Digitalisierung, Bauen und Wohnen sowie Sport zweckgebunden.

Die vorgesehenen Projekte können bis zu 100 % durch die neuen Fördermittel finanziert werden. Zu berücksichtigen ist, dass eine Kumulierung mit anderen Landesmitteln nicht gestattet ist. Eine Kombination mit Bundesmitteln bleibt hingegen möglich. Bei der Priorisierung von Vorhaben empfiehlt es sich daher, Projekte auszuschließen, die voraussichtlich mit erheblichen Landesmitteln gefördert werden könnten.

Land und kommunale Spitzenverbände haben ein Mindestinvestitionsvolumen von 250.000 Euro pro kommunaler Maßnahme vorgeschlagen, um eine effektive Mittelvergabe sicherzustellen. Die Kommunen (Landkreis und Verbandsgemeinden) entscheiden eigenständig mittels regionaler Umsetzungskonzepte über die prioritären Investitionen vor Ort.

Die Thematik wurde am 12.11.2025 im Rahmen der Besprechung der hauptamtlichen Bürgermeister mit der Landrätin erörtert. Die Teilnehmer einigten sich auf folgendes Vorgehen: Die Mittelverwendung wird zunächst verwaltungsintern abgestimmt.

Anschließend sollen die in den Verbandsgemeinden gesammelten und priorisierten Vorschläge in der Mitgliederversammlung der Kreisgruppe Cochem-Zell am 11. Dezember 2025 in der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch zusammengetragen und gebündelt werden.

Dem Verbandsgemeinderat wird empfohlen, die Eckdaten zur Bereitstellung der Bundes- und Landesmittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität zur Kenntnis zu nehmen. Es wird über das weitere Verfahren zur Erarbeitung des regionalen Umsetzungskonzeptes und zur Sammlung von prioritären Investitionsvorschlägen beraten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

10. Kommunale Wärmeplanung

Die Bundesregierung hat mit dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (Wärmeplanungsgesetz - WPG) die Grundlage für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen. Mit dem am 26. April 2025 in Kraft getretenen rheinland-pfälzischen Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz (AGWPG) wurde die bundesweite Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung auf Landesebene umgesetzt. Dieses Landesgesetz verpflichtet nun auch kleinere Kommunen, ihre Wärmepläne bis zum 30. Juni 2028 vorzulegen.

Die Verbandsgemeinderäte im Kreis Cochem-Zell hatten Ende 2023 die Teilnahme an einer gemeindeübergreifenden Wärmeplanung beschlossen und eine entsprechende Förderantragstellung avisiert. Diese Initiative basierte jedoch auf der zwischenzeitlich entfallenen Förderkulisse nach der Kommunalrichtlinie. Bei der Besprechung der hauptamtlichen Bürgermeister mit der Landrätin am 12. November 2025 wurde sich darauf verständigt, dass jede Verbandsgemeinde die Ausschreibung der Leistungen und die kommunale Wärmeplanung eigenständig und in eigener Verantwortung durchführt.

Aufgrund des AGWPG fließen die Konnexitäts-Ausgleichszahlungen des Landes direkt und ausschließlich an die Verbandsgemeinden. Diese Mittel werden gezielt eingesetzt, um mit externer Unterstützung einen Wärmeplan zu erstellen. Dieser strategische Plan soll eine sichere, regionale und klimafreundliche Wärmeversorgung für die Zukunft gewährleisten.

Inhalt des Wärmeplans:

Ausgangspunkt bildet eine Bestandsanalyse, die z.B. die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmeversorgungsinfrastruktur umfasst. Sie beinhaltet auch eine Energie- und THG-Bilanz.

Potenzialanalyse: Identifikation von Potenzialen zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie, öffentliche Liegenschaften sowie lokale Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärme.

Basierend auf der Potenzialanalyse werden Szenarien entwickelt wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung, unter Betrachtung der Versorgungskosten, aussehen soll.

Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs mit Zeitplan. Zusätzlich müssen für zwei bis drei prioritäre Fokusgebiete räumlich verortete Umsetzungspläne erarbeitet werden.

Außerdem: Verstetigungsstrategie, Controlling-Konzept mit Indikatoren, Kommunikationsstrategie und Konzept für die Partizipation relevanter Verwaltungseinheiten und Akteure.

Die Verwaltung beabsichtigt, den für die Umsetzung der Wärmeplanung vorgesehenen Zeitrahmen vollständig zu nutzen.

Der vorliegende Grundsatzbeschluss bildet gemäß § 13 Absatz 1 Nummer 1 WPG die Grundlage für die Erstellung der Wärmeplanung in der Verbandsgemeinde Cochem.

Dem Verbandsgemeinderat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

1)

Für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Cochem wird erstmalig eine kommunale Wärmeplanung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erstellt.

2)

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, alle notwendigen vorbereitenden Maßnahmen zu treffen.

3)

Die Verwaltung wird angewiesen, die bereitgestellten Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz bei der Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz GmbH zu beantragen.

4)

Die Erstellung der Wärmeplanung erfolgt mit fachlicher Unterstützung eines externen Planungsbüros.

5)

Die zur Deckung der Kosten notwendigen Haushaltsmittel sind in den Haushaltsplänen der Jahre 2026, 2027 und 2028 zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

11. Feuerwehrangelegenheit

- Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr

Vor dem Hintergrund der Neufassung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) vom 17.06.2025 (GVBl. S.171) und der Landesverordnung über Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge vom 30.05.2025 ist eine Anpassung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der VG Cochem vom 04.11.2021 rechtlich erforderlich.

Die neue Satzung ist eng an das vom Gemeinde- und Städtebund mit Schreiben vom 22.09.2025 herausgegebene Satzungsmuster angelehnt.

Udo Bukschat, Leiter des Fachbereichs 2/3, erläutert den Mitgliedern des Ausschusses die Einzelheiten der Satzungsänderungen.

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, dem vorgelegten Entwurf der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

12. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Nach § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung entscheidet der Verbandsgemeinderat über die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Der Verbandsgemeinderat hat die Entscheidung bis zu einem Spendenbetrag von 10.000 € auf den Hauptausschuss delegiert.

Der Verbandsgemeinde werden folgende Spenden angeboten:

Verwendungs-zweck

Zuwendungs-betrag

Zuwendungs-geber

Anderweitiges Beziehungs-verhältnis zur Gemeinde

a) Brand- und Katastrophen-schutz

540,50 €

Rechtsanwälte Theisen, Linden & Steuer, Postfach 1445, 56804 Cochem

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b)

500,00 €

Oster GmbH, Industriering 9 a, 56812 Cochem

c) FFW Klotten

200,00 €

Klaudia Kollmann u. Silvian Tiron, Moselstraße 16, 56818 Klotten

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d) FFW Pommern, Sachspende: 18 Flaschen Wein

131,40 €

Weingut Schneiders-Moritz GbR, Zehnthofstraße 8, 56829 Pommern

Mitglied im Gemeinderat, Ausschließungs-gründe gem. § 22 GemO

e) FFW Pommern

angeboten: 500,00 €

Der Zuwendungs-geber möchte nicht genannt und nicht im Mitteilungsblatt der Verbands-gemeinde veröffentlicht werden (siehe Anlage).

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f) FFW Ediger-Eller; Kinder- Jugendfeuerwehr

angeboten: 500,00 €

Raiffeisenbank MEHR eG, Koblenzer Straße 52, 56759 Kaisersesch

Geld-/Kredit-anlageninstitut

Der Hauptausschuss bedankt sich bei den o.g. Spendern für die großzügige finanzielle Unterstützung. Er hat keine Bedenken und beschließt die angebotenen Zuwendungen a) bis c) anzunehmen.

Gemäß § 22 Abs. 1 GemO nimmt Ratsmitglied Kilian Moritz an der Beratung und Beschlussfassung des Tagesordnungspunktes d) Sachspende FFW Pommern nicht teil und nimmt im Zuhörerbereich Platz.

Der Hauptausschuss hat keine Bedenken und beschließt die angebotene Zuwendung zu d) Sachspende FFW Pommern anzunehmen.

Nach Beschlussfassung über die Zuwendung zu d) nimmt Ratsmitglied Moritz wieder an der Sitzung teil.

Der Vorsitzende weist daraufhin, dass es bei der Mitteilung der Zuwendungsgeber in der letzten Sitzung zu einem Fehler kam. Mitgeteilt wurde ein Spendenbetrag in Höhe von 500,00 € für die FFW Brauheck durch Herrn Dominik Kirsch. Tatsächliche Spenderin war jedoch Frau Roswitha Knobloch, Lindenstraße 8, 56812 Cochem.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

13. Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung für Herrn Bürgermeister Wolfgang Lambertz

Vor Beginn der Tagesordnung übergibt Bürgermeister Lambertz den Vorsitz an die Erste Beigeordnete, Frau Stephanie Balthasar-Schäfer. Bei dem betreffenden Tagesordnungspunkt liegen Ausschlussgründe vor, sodass Bürgermeister Lambertz weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilnehmen darf. Er nimmt daher im Zuschauerraum Platz.

Nach der rheinland-pfälzischen Kommunal-Besoldungsverordnung erhält der Bürgermeister zur Abgeltung des mit seinem Amt verbundenen besonderen persönlichen Aufwands eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung. Die Höhe wird durch den Verbandsgemeinderat in öffentlicher Sitzung festgesetzt. Nach § 8 Abs. 1 der Kommunal-Besoldungsverordnung darf die Dienstaufwandsentschädigung des Bürgermeisters in Verbandsgemeinden mit einer Einwohnerzahl von 10.001 bis 20.000 Einwohnern den Höchstbetrag von zurzeit 196,85 €/Monat grundsätzlich nicht übersteigen. Dieser Höchstbetrag kann nach § 8 Abs. 2 der Kommunal-Besoldungsverordnung in Verbandsgemeinden mit 20 und mehr Ortsgemeinden bis zu 25 % überschritten werden. Für die aktuelle Amtszeit des Bürgermeisters hatte der Verbandsgemeinderat mit Beschluss vom 02.05.2018 die Dienstaufwandsentschädigung in Höhe des um 25 % erhöhten Höchstbetrags von zurzeit 246,06 € festgesetzt.

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 Ziffer 5 GemO, da er nicht gewähltes Ratsmitglied ist. Im Übrigen besteht Sonderinteresse nach § 22 GemO.

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Herrn Bürgermeister Lambertz für die weitere Amtszeit in Höhe des um 25 % erhöhten Höchstbetrages nach § 8 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 2 der Kommunal-Besoldungsverordnung für Verbandsgemeinden mit einer Einwohnerzahl von 10.001 bis 20.000 (derzeit mtl. 246,06 €) festzusetzen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Die Erste Beigeordnete übergibt den Vorsitz wieder an Bürgermeister Lambertz.

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.