Förderaufruf für Kleinstprojekte ist gestartet!
Über das Förderangebot „Regionalbudget“ von Bund und Ländern haben Kommunen, Vereine, Organisationen und Unternehmen auch im Jahr 2024 wieder die Chance eine finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Region mit neuen Ideen voranbringt und die Umsetzung der Lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unter dem Motto „WIR für die Vulkaneifel – ZUKUNFTSORIENTIERT, REGIONAL und AKTIV“ unterstützt. Wir beraten Sie gerne!
Alle Interessierten sind aufgerufen, ihre Vorschläge in Form einer Projektskizze bei der LAG Vulkaneifel einzureichen.
Die geltenden Vorhabenauswahlkriterien sowie das Formular für die Projektskizze werden unter „Downloads“ > „Formulare“ auf www.leader-vulkaneifel.de zur Verfügung gestellt.
Eckdaten zum Förderaufruf „Regionalbudget“
Fördermittel-Budget: 100.000 €1
Datum des Aufrufes: 12.03.2024
Einreichungsfrist für die Projektskizzen: 26.04.2024 (Ausschlussfrist)
Datum der Vorhabenauswahl durch das Entscheidungsgremium der LAG: voraussichtlich KW 23
Frist für Projektabschluss und Abrechnung: 30.09.2024 (Letzter Termin für die Einreichung des Zahlungsantrages bei der Geschäftsstelle)
Inhalt des Aufrufes: Kleinstprojekte im Rahmen des Regionalbudgets
Weitere Informationen finden Sie unter: www.leader-vulkaneifel.de
Stelle für die Einreichung der Anträge und weitere Auskünfte:
Regionalmanagement LAG Vulkaneifel
c/o entra Regionalentwicklung GmbH
Falkensteiner Weg 3
67722 Winnweiler
Tel.: 06302 9239-23
E-Mail: vulkaneifel@entra.de
Welche Ausgaben können gefördert werden?
| - | Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden |
| - | Erarbeitung von Plänen für die Entwicklung in ländlichen Gemeinden |
| - | Dorferneuerungs- und Dorfentwicklungsplanungen |
| - | Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern |
| - | Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen |
| - | Mehrfunktionshäuser sowie Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung (bspw. „Co-Working Spaces“) |
| - | Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen |
| - | Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungseinrichtungen |
| - | Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, Entsieglung brach gefallener Flächen sowie Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien |
| - | Dorfmoderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene |
| - | Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen für die ländlichen Räume zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete, welche Investitionen |
| o in nicht landwirtschaftlichen Kleinstbetrieben, | |
| o in kleine Infrastrukturen, | |
| o in Basisdienstleistungen, | |
| o zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz, | |
| o zugunsten des ländlichen Tourismus und | |
| o zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern umfassen können; und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung | |
| - | Kleine Infrastruktureinrichtungen |
| - | dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung der touristischen Entwicklungspotenziale einschließlich dazugehöriger Architekten- und Ingenieurleistungen |
| - | Kleinstunternehmen der Grundversorgung |
| - | Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, deren Förderungen die Bedingungen der EU auf De-minimis-Beihilfen erfüllen |
| - | Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen |
| - | Investive und nicht investive Maßnahmen für lokale Basisdienstleistungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung |
Welche Ausgaben können nicht gefördert werden?
| - | Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten |
| - | Landankauf |
| - | Kauf von Tieren |
| - | Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind |
| - | Leistungen der öffentlichen Verwaltung |
| - | laufender Betrieb |
| - | Unterhaltung |
| - | Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB |
| - | einzelbetriebliche Beratung |
| - | Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements |
| - | Personalleistungen |
Welche Voraussetzungen gelten?
| - | Die Projekte müssen der Richtline entsprechen. |
| - | Zwischen LAG und Fördermittelempfänger:in (Letztempfänger:in der Zuwendung) wird ein Vertrag zur Unterstützung des jeweiligen Kleinstprojektes geschlossen. |
| - | Die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinstprojekts je Letztempfänger:in können maximal 20.000 € (netto) betragen. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. |
| - | Zuwendungen von weniger als 2.000 € werden nicht gewährt. |
| - | Zum Abruf der bewilligten Zuwendung muss der LAG bis spätestens 30. September 2024 ein entsprechender Zahlungsantrag vorgelegt werden, der u.a. die gezahlten Rechnungen sowie eine kurze Projektdokumentation enthält. |
Welche Auswahlkriterien und Fördersätze kommen zur Anwendung?
Die LAG hat für die Bewertung dieser Projektanträge vereinfachte Projektauswahlkriterien sowie die Anwendung der Premiumfördersätze
beschlossen.
Die geltenden Projektauswahlkriterien finden Sie unter www.leader-vulkaneifel.de.
Die Fördersätze sind in folgender Tabelle zusammengefasst:
| Zuwendungsempfänger:in | max. Förderung |
| Öffentliche Hand / LAG (einschließlich öffentlich anerkannter Institutionen) | 75 % |
| Private Projektträger:innen | 50 % |
| Gemeinnützige Projektträger:innen | 80 % |
| Qualifizierungs-/ Bildungsträger:innen | 75 % |
Ablauf des Auswahlverfahrens:
| 1. | Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle. Einreichung des ausgefüllten Antrages und weiterer erforderlicher Unterlagen durch die/den Projektträger:in bei dem Regionalmanagement (Eingang bis spätestens 26. April 2024). |
| 2. | Prüfung der Projektskizze auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit durch das Regionalmanagement und die LAG-Geschäftsstelle. |
| 3. | Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch das Entscheidungsgremium der LAG bei der Auswahlsitzung. |
| 4. | Bildung einer Rangfolge der eingereichten Projekte und Auswahl der Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget. |
| 5. | Abschluss eines Vertrages mit der LAG Vulkaneifel. |
| 6. | Umsetzung des Projektes und fristgerechte Einreichung des Zahlungsantrages mit den erforderlichen Unterlagen (Rechnungen, Zahlbelege, Vergabedokumentation) bei der LAG. |
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Anträge in die Projektauswahl einbezogen werden können!
Bei Fragen steht Ihnen das Regionalmanagement der LAG Vulkaneifel bei der entra Regionalentwicklung GmbH gerne zur Verfügung!
Ansprechpartner für Rückfragen:
Regionalmanagement LAG Vulkaneifel, c/o entra Regionalentwicklung GmbH, Falkensteiner Weg 3, 67722 Winnweiler, Tel. 06302 9239-23, E-Mail: vulkaneifel@entra.de
1Dieser Projektaufruf steht unter Vorbehalt der Bereitstellung des o.g. Fördermittelbudgets durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW). Kann die LAG nicht wie angenommen darüber verfügen, behält sie sich die Aufhebung dieses Projektaufrufes vor.