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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 13/2024
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Aus der Niederschrift

über die 15. Sitzung des Gemeinderates Lütz am 06.03.2024 im Bürgerhaus

- Einladung vom 23.02.2024 –

Beginn:

18:00 Uhr

Ende:

20:05 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzende:

Ortsbürgermeisterin Simone Nick

Als Mitglieder:

Andreas Blatt

Götz Junghans

Jan Liebsch

Bernhard Lütz

Erik Meurer

Erik Nagtzaam

Daniel Rohmann

Sebastian Reuter

Auf Einladung:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem

Schriftführerin:

Melanie Lütz, VGV Cochem

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 05.02.2024 wird einstimmig gebilligt. Die Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen der Ortsbürgermeisterin

a)

Umwelttag

Die Vorsitzende bedankt sich für die rege Teilnahme und den erfolgreichen Umwelttag.

b)

Forstzweckverband

Jahresabschluss 2022:

- endgültige Verbandsumlage, Anteil Lütz: 6.480,57 €

- gezahlte Abschläge: 13.542,27 €

- Erstattung: 7.061,70 €

Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement

- Förderung i.H.v. 27.407,40 € von der Fachagentur Nachwachende Rohstoffe

c)

Kreisumlage Haushaltjahr 2023

Die Festsetzung der Ortsgemeinde Lütz beläuft sich auf 143.253,00 €.

d)

Kindergartenzweckverband Haushaltjahr 2022

Die Festsetzung der endgültigen Umlage beläuft sich auf 7.484,70 €.

e)

Dorfmoderation

Die Abgabefrist für die Fragebogenaktion war am 23.02.2024. Die Auftaktveranstaltung, zu der alle Einwohner eingeladen sind, findet am Freitag, den 22.03.2024 ab 18 Uhr im Bürgerhaus statt.

f)

Spielplatz Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung des Spielplatzes findet am 03.04.2024 um 09.00 Uhr statt.

g)

Instandhaltung Wald- und Wirtschaftswege (Mulchen)

Die Wald- und Wirtschaftswege wurden vom 14. – 17.02.2024 von einem Forstdienstleister gemulcht. Dabei wird die Hälfte der Kosten durch die Angliederungsgenossenschaft übernommen.

h)

KIPKI

Die von Seiten der Ortsgemeinde angemeldete, geplante Maßnahme (Starkregenvorsorge durch Regenrücklaufbecken, Biotope) wurde mit dem KIPKI-Bescheid i.H.v. 3.609,00 € bewilligt und steht somit zur Umsetzung an. Für die Umsetzung steht der Ortsgemeinde ein Zeitraum von zwei Jahren zur Verfügung.

Dies wird Rahmen der Wegeinstandsetzung umgesetzt.

i)

Brückenprüfberichte

Die Berichte der Hauptprüfung für das Jahr 2023 sind eingegangen. Dabei wurde ein Großteil der aufgeführten Mängel bereits am Aktionstag beseitigt. Bei den restlichen Arbeiten wäre demnach noch zu prüfen, ob auch diese in Eigenleistung ausgeräumt werden können.

2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.09.2023

Die Vorsitzende gibt die Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.09.2023 bekannt.

3. Gemeindliches Einvernehmen zur Nutzungsänderung von zwei Wohneinheiten in eine gewerbliche Nutzung in der Moselstraße

Der Gemeinderat hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 15.05.2021 mit dem vorbezeichneten Antrag befasst. Das gemeindliche Einvernehmen wurde insbesondere wegen der ausstehenden Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde sowie der Gewerbeaufsichtsbehörde rein vorsorglich versagt. Als problematisch werden die zugestellten Rettungswege sowie der dann nicht sichergestellte Brandschutz gesehen.

Die Kreisverwaltung Cochem-Zell, Untere Bauaufsichtsbehörde, hat mit Schreiben vom 16.01.2024 die vorliegenden Stellungnahmen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Gewerbeaufsicht sowie der Unteren Wasserbehörde, Kreisverwaltung Cochem-Zell, vorgelegt. Die Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt.

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Umnutzung der bestehenden Wohneinheiten in eine gewerbliche Nutzung zu und bittet nochmals um Beachtung des Brandschutzes und der bereits genannten Bedenken.

Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

4. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am Landeswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" 2024/2025

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat den Startschuss für den 28. Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ gegeben. Daher ruft Innenminister Michael Ebling die Ortsgemeinden zur Teilnahme am Landeswettbewerb 2024/2025 auf.

Grundlage hierfür ist die Landeswettbewerbsrichtlinie 2024/2025, die u. a. wichtige Regelungen und Hinweise zum Ablauf, zur Organisation und zu den Bewertungen der Teilnehmergemeinden enthält.

Im Rahmen der Landeswettbewerbe 2024 und 2025 werden die Teilnehmer an dem alle drei Jahre stattfindenden Bundesentscheid (nächster Bundesentscheid 2026) ermittelt.

Ziel des Wettbewerbs ist die Verbesserung der Zukunftsperspektiven in den Dörfern und die Steigerung der Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen. Die Dorfgemeinschaft wird durch den Wettbewerb motiviert, aktiv an der Gestaltung des eigenen Dorfes und seiner Umgebung mitzuwirken. Der Wettbewerb trägt dazu bei, das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger für ihre eigenen Einflussmöglichkeiten zu stärken und dadurch die bürgerschaftliche Mitwirkung zu intensivieren. Er soll sensibilisieren und ein Bewusstsein für aktuelle Themen und Herausforderungen der Zukunft schaffen (z. B. für die demographische Entwicklung oder eine nachhaltige Energieversorgung). Der Wettbewerb will Ortsgemeinden und Gemeindeteile, die auf diesen Gebieten Vorbildliches leisten, anerkennen und herausstellen. Mit ihren beispielhaften Initiativen und Projekten regen sie auch weitere Orte zu eigenen Aktivitäten an. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt das Land im dreistufigen Landeswettbewerb folgende Geldprämien:

Für jeden Kreissieger, der sich für die Teilnahme am Gebietsentscheid qualifiziert hat

• 300,- €.

Allen Gebietssiegern, die sich für die Teilnahme am Landesentscheid qualifiziert haben

• jeweils 800,- €,

den drei Erstplatzierten im Landesentscheid

• 5.000,- € 1. Platz

• 3.000,- € 2. Platz

• 1.000,- € 3. Platz

sowie den übrigen am Landesentscheid teilnehmenden Gemeinden

• je 500,- €.

Zudem werden die Sonderpreise „Innenentwicklung“, „Demographiepreis Dorferneuerung“ und „Kinder- und jugendfreundliche Dorferneuerung“ mit einem Preisgeld von je 4.000,- € ausgelobt.

Die Anmeldefrist für den diesjährigen Landeswettbewerb, beginnend mit dem Kreisentscheid, endet am 26. April 2024. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die teilnehmenden Ortsgemeinden bzw. Stadt- und Ortsteile ihre Bewerbung bei der Kreisverwaltung eingereicht haben.

Für die Teilnahme am Wettbewerb ist ein Beschluss des Gemeinde-/Stadtrates bzw. Ortsbeirates erforderlich.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Er berät über die Teilnahme am Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ und beschließt hieran nicht teilzunehmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.