Titel Logo
Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 13/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Forstzweckverband Treis-Karden - Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 / 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeiten zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird bzw. wurde den Mitgliedern des Forstzweckverbandes Treis-Karden zugeleitet.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem in der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, Zimmer 3.01, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Forstzweckverband zur Einsichtnahme aus.

Es wird um Terminvereinbarung zur Einsichtnahme gebeten. Termine zur Einsichtnahme können telefonisch unter 02671 608-126 oder per E-Mail an marie.henzgen@vgcochem.de vereinbart werden.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinden, welche dem Forstzweckverband Treis-Karden angehören, haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dem 31.03.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen.

Die Vorschläge sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, einzureichen.

Der Forstzweckverband wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Heinz Zilles
Verbandsvorsteher