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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 13/2025
Amtlicher Teil
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Aus der Niederschrift

über die 3. Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses am 12.03.2025 im Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes, Zimmer-Nr. 2.04

- Einladung vom 06.03.2025 -

Beginn:

17:00 Uhr

Ende:

18:30 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz

Als Mitglieder:

Philipp Thönnes, Treis-Karden

Jürgen Schneider, Klotten

Arno Fuhrmann, Ellenz-Poltersdorf

Werner Lauxen, Lieg

Bernd Schuwerack, Cochem

Wolfgang Donhauser, Cochem (in Vertretung von Günter Hammes)

Heiner Laux, Cochem (in Vertretung von Udo Marx)

Ulrich Burkholz, Cochem

Entschuldigt:

Gregor Fuhrmann, Cochem

Günter Hammes, Cochem

Udo Marx, Lieg

Dirk Mohrs, Faid

Die Beigeordneten:

Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete

Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete

Marco Steuer, Cochem, Beigeordneter

Auf Einladung:

Lukas Ellerich, Dr. Siekmann u. Partner (zu TOP 6)

Schriftführer:

Bernd Nitzsche, VGV Cochem

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Damen und Herren des Werks-, Bau und Umweltausschusses, die Beigeordneten, Herrn Werkleiter Nitzsche sowie Herrn Ellerich vom Ingenieurbüro Dr. Siekmann u. Partner, Thür (zu Tagesordnungspunkt 6).

Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Verbandsgemeinderates fest. Die letzte Sitzung fand am 03.12.2024 statt. Veröffentlicht wurde die Niederschrift im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe 1/2/2025 am 10.01.2025. Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben.

Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen und keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtete Bürgermeister Wolfgang Lambertz das Ausschussmitglied, Arno Fuhrmann, Ellenz-Poltersdorf, sowie die beiden stellvertretenden Ausschussmitglieder, Wolfgang Donhauser, Cochem, und Heiner Laux, Cochem, per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten. Gleichzeitig wurde auf die Pflichten hingewiesen.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses vom 03.12.2024

In der nichtöffentlichen Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses vom 03.12.2024 wurde über eine Entgeltangelegenheit (Antrag auf Teilerlass von Schmutzwassergebühren) beraten.

2. Umstellung der Kläranlage Treis auf Schlammfaulung;

a) Sachstand wasserrechtlicher Erlaubnisantrag

b) Rodung des Baufeldes für die Kläranlagenerweiterung

Zu a) In regelmäßigen Abständen finden Planungsbesprechungen auf der Kläranlage Treis statt.

Zwischenzeitlich wurde die Planung zur Beantragung der notwendigen wasserrechtlichen Erlaubnis erstellt und bei der SGD Nord zur Genehmigung eingereicht. Die Hoffnung, dass bis zum Jahresende die notwendige wasserrechtliche Erlaubnis der SGD Nord, Koblenz, vorliegt, damit auf der Grundlage die Ausschreibung für die Baufeldfreimachung vorbereitet werden kann, wurde nicht erfüllt.

Im laufenden Genehmigungsverfahren wurde immer jeweils kurzfristig auf Nachforderungen der SGD Nord reagiert.

Für das Abwasserwerk besteht aufgrund der Bewilligung von Bundesmittel der Druck, die Fördermittel, beginnend ab 2025, auch abzurufen und die dazu notwendigen Arbeiten durchzuführen.

Für 2025 ist die Rodung und die Baufeldfreimachung vorgesehen.

Zuletzt fand am 20.02.2025 eine große Gesprächsrunde auf der Kläranlage Treis statt, an dem Vertreter der Planungsbüros, der SGD Nord und der hiesigen Verwaltung teilgenommen haben.

Es ging dabei um die finale Klärung aller offener Fragen. Diese konnten zufriedenstellend beantwortet werden; notwendige Unterlagen wurden zwischenzeitlich nachgereicht.

Auf Nachfragen kann davon ausgegangen werden, dass der Erteilung der Erlaubnis aus wasserrechtlicher Sicht nichts mehr im Wege steht.

Zu b) In der Hoffnung, bis zum Jahresende 2024 die notwendige wasserrechtliche Erlaubnis zu erhalten, die auch die naturschutzfachliche Bewertung enthält, war man auf Seiten des Abwasserwerks und Planerseite davon ausgegangen, dass man die Rodung der benötigten Fläche noch in der vegatationsfreien Zeit (bis 28.02.2025) durchführen kann.

Aus dem Grund wurden bereits immer zeitnah von Planerseite auf Nachfragen der Oberen Naturschutzbehörde bei der SGD Nord reagiert. Dennoch hat sich die Bearbeitung durch die Obere Naturschutzbehörde immer weiter verzögert. Sodass zur Klärung der offenen Fragen von hiesiger Seite bereits frühzeitig ein Gesprächstermin (Dezember 2024) gewünscht wurde.

Dieser fand dann nach mehrmaligen ergebnislosen Versuchen erst am 20.02.2025 statt.

Hier wurden alle offenen Fragen final geklärt und noch abgestimmte Unterlagen zwischenzeitlich nachgereicht. Dennoch wurde zunächst keine mündliche Rodungserlaubnis bis zum 28.02.2025 ausgesprochen.

Ohne die Rodung kann in 2025 keine Baufeldfreimachung mehr erfolgen und die Bundesförderung ist gefährdet. Dies wurde bei allem Drängen gegenüber den Genehmigungsstellen immer wieder ausdrücklich herausgestellt.

Ausnahmsweise wurde von der Oberen Naturschutzbehörde zugesagt, sofern die grds. wasserechtliche Genehmigungsfähigkeit zu a) signalisiert wird, die Rodung bis zum 15.03.2025 zuzulassen.

Bezüglich der notwendigen Ausgleichsfläche wurde zwischenzeitlich der Oberen Naturschutzbehörde ein Vorschlag unterbreitet.

Bis zur Erstellung dieser Beschlussvorlage lag die Rodungserlaubnis noch nicht vor.

Die Rodungserlaubnis wurde mit Mail der SGD Nord, Koblenz, vom 12.03.2025 erteilt.

Vor den Rodungsarbeiten soll eine fachliche Untersuchung des Gehölzbestandes durch den hiesigen Landschaftsplaner erfolgen, um einen Besatz mit geschützten Arten auszuschließen.

Die Durchführung der Rodungsarbeiten soll durch den Revierförster Hans-Josef Bleser unter Mithilfe seiner Mitarbeiter und der Mitarbeiter der Kläranlage Treis erfolgen. Hier werden Kosten in Höhe von ca. 2.000 € anfallen.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss

Zu a) nimmt die Sachstandsmitteilungen zur Kenntnis.

Zu b) begrüßt ausdrücklich den weiteren Fortgang der Arbeiten und die noch zeitige Rodung der notwendigen Flächen.

3. Umbau der Kläranlage Brauheck;

a) Klärschlammentwässerung - Sachstandsbericht

b) Umsetzung des Zukunftskonzeptes (Änderung des Mischwasserzuflusses und Schmutzfrachtberechnung für das Einzugsgebiet der Kläranlage Brauheck)

c) Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Kläranlage Cochem-Brauheck unter Berücksichtigung der Prüfung der Verfahrensumstellung auf Schlammfaulung nach den Vorgaben der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld ("Kommunalrichtlinie")

d) Konzeptionelle Voruntersuchung (Betriebsgebäude, Lageplankonzept für eine Kläranlagenerweiterung)

Zu a) Zwischenzeitlich wurde durch das Ingenieurbüro Dr. Siekmann das notwendige Baurecht in Form einer wasserrechtlichen Erlaubnis beantragt. Auf Nachforderungen und Nachfragen wird zeitnah reagiert.

Parallel dazu wurde eine entsprechende Förderung (durch das Land Rheinland-Pfalz) beantragt. Der Förderantrag wurde bei der SGD Nord geprüft; Änderungen sind derzeit in der Bearbeitung. Zur Weiterbearbeitung des Förderantrages durch die SGD Nord muss zunächst die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt sein.

Zu b) Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Zukunftskonzeptes für die Kläranlage Brauheck ist auch die Einleitemenge zu ändern. Hierzu ist zwingend die Erstellung einer sogen. „Schmutzfrachtberechnung“ für das Einzugsgebiet der Kläranlage zu erstellen.

Die Berechnung soll durch das in der Sache tätige Ingenieurbüro Dr. Siekmann u. Partner, Thür, erfolgen.

Bei Erstellung der Beschlussvorlage lag noch kein Honorarangebot vor, auch nicht bis zur Sitzung. Daraufhin wurde empfohlen zur zügigen Umsetzung einen Vorratsbeschluss zu fassen.

Zu c) In der Werks-, Bau- und Umweltausschusssitzung am 11.04.2023 wurde auch die Notwendigkeit zur Erstellung einer sogen. Potenzial-/bzw. Machbarkeitsstudie besprochen. Das Vorliegen der Machbarkeitsstudie ist die Voraussetzung, um für eine Umstellung der Verfahrensführung auf Schlammfaulung neben der Landesförderung auch eine Bundesförderung über die sogen. „Kommunalrichtlinie“ zu erhalten.

Durch das Abwasserwerk wurden deshalb bereits Ende 2023 drei geeignete Ingenieurbüros schriftlich aufgefordert, Angebote abzugeben.

Bereits für die Erstellung der Machbarkeitsstudie können Fördermittel beantragt werden. Dies ist seitens des Abwasserwerkes mit Antrag vom 19.02.2024 erfolgt (beantragte Zuwendung 13.137 €!!!!) Die Bewilligung erfolgt nunmehr endlich mit Bescheid vom 11.02.2025! Der schriftliche Auftrag an das Ingenieurbüro (beschlussmäßige Beauftragung erfolgte bereits 2024) durfte nunmehr erteilt werden.

Die Bearbeitungszeit beträgt i.d.R. 4 Monate.

Zu d) Im Rahmen der intensiven Arbeiten für die Klärschlammentwässerung, für die Umsetzung des Zukunftskonzeptes und die aktuell zu erstellende Machbarkeitsstudie wurde durch die Werkleitung auch frühzeitig die Erstellung einer konzeptionellen Voruntersuchung thematisiert. Bereits heute genügt das Betriebsgebäude den heutigen Anforderungen, allein was Arbeitssicherheit, Raumbedarf und Funktionalität angeht, nicht mehr.

Ohne dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie vorgreifen zu wollen, benötigt das Abwasserwerk für die Erweiterung der Kläranlage zusätzlichen Flächenbedarf, der aktuell auf der Kläranlage nicht mehr zur Verfügung steht. Um bereits frühzeitig reagieren zu können, soll ein zu erstellendes Konzept den Flächenbedarf und die optimale Lage aufzeigen, um Erweiterungen in den Betriebsablauf zu integrieren.

Hierzu lag ein Honorarangebot vor, das der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt war.

Im Wirtschaftsplan sind ausreichende Haushaltsmittel veranschlagt.

Der Werks-, Bau und Planungsausschuss

Zu a) nimmt die Sachstandsmitteilungen zustimmend zur Kenntnis.

Zu b) beschließt die Beauftragung der Schmutzfrachtberechnung an das Ingenieurbüro Dr. Siekmann u. Partner, Thür. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten den Auftrag zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu c) nimmt die Sachstandsmitteilungen zustimmend zur Kenntnis.

Zu d) beschließt die Beauftragung der konzeptionellen Voruntersuchung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

4. Durchführung der Kanalsanierungen in den Ortsgemeinden Ediger-Eller, Ernst und Senheim;

a) Durchführung der Maßnahme

b) Auftragserteilung -Vorratsbeschluss-

Zu a) In den Ortsgemeinden Ediger-Eller, Ernst und Senheim erfolgte die Zweitbefahrung der Ortsnetzkanalisation. Nach Vorliegen der Auswertung und dem darauf basierenden Kanalsanierungskonzept ist nun die Kanalsanierung der Schadensklassen 0+1 durchzuführen. Für die hierzu erforderlichen Ingenieurleistungen zur Ausschreibung der Sanierungsarbeiten und Bauüberwachung (HOAI, Leistungsphasen 3-9) wurden Honorarangebote eingeholt.

Auf der Grundlage des am 28.05.2024 gefassten Vorratsbeschlusses wurden die Ingenieurleistungen zwischenzeitlich an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter vergeben und Sanierungsmaßnahmen geplant. Die Unterlagen dienen einerseits der Vorbereitung der Ausschreibung aber auch zur Beantragung einer Landesförderung mit gleichzeitigem vorzeitigem Maßnahmenbeginn. An reinen Bruttobaukosten wird für die partiellen Sanierungen mit 318.000 € und für die Schlauchliner mit 255.000 € (Nebenkosten nicht enthalten).

Die Durchführung der Maßnahmen ist zu beschließen.

Zu b) Mit der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn sollen die Sanierungsmaßnahmen zeitnah ausgeschrieben werden.

Der Vorsitzende soll ermächtigt werden, im Benehmen mit den Beigeordneten, den Auftrag an den niedrigstfordernden Anbieter zu vergeben.

Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Wirtschaftsplan 2025 eingestellt.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss beschließt

Zu a) die Durchführung der Maßnahmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu b) den Auftrag an den niedrigstfordernden Anbieter zu vergeben. Der Vorsitzende wird ermächtigt, den Auftrag im Benehmen mit den Beigeordneten zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

5. Durchführung von Maßnahmen (Lieferungen und Leistungen) für das Abwasserwerk;

a) Sanierung von Entwässerungsleitungen in der "Dorfstraße" in Faid sowie im "Sonneneck" in Dohr (2. BA)

b) Beauftragung der Sanierungsarbeiten - Vorratsbeschluss -

Zu a) In beiden Ortsgemeinden wurden in den letzten Jahren die Straßen ausgebaut. Im Zusammenhang mit dem Straßenbau wurden auch die Entwässerungsleitungen/Hausanschlüsse punktuell in offener Bauweise erneuert.

Nach Abschluss dieser Maßnahmen ist nunmehr geplant, auf der Grundlage der vorliegenden Kanalsanierungsplanung, die notwendige Renovation mittels Inlinern durchzuführen. Der Beschlussvorlage waren Lagepläne sowie eine Kostenaufstellung über die voraussichtlichen Kosten als Anlage beigefügt. Um bessere Ausschreibungsergebnis zu erzielen werden zwei Sanierungsmaßnahmen gebündelt und gemeinsam ausgeschrieben.

Nach den Ermittlungen des beauftragten Ing.-büros IBS GbR belaufen sich die geschätzten, reinen Baukosten für diese Arbeiten auf ca. 127.000 €.

In einem nächsten Schritt wird für die Sanierungsarbeiten ein Förderantrag mit der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt.

Zu b) Mit der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn sollen die Maßnahmen umgehend ausgeschrieben werden.

Der Vorsitzende soll ermächtigt werden, im Benehmen mit den Beigeordneten, den Auftrag an den gesamtwirtschaftlich niedrigstfordernden Anbieter zu vergeben.

Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Wirtschaftsplan 2025 veranschlagt.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss

Zu a) stimmt der Durchführung der Arbeiten zu und Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu b) ermächtigt den Vorsitzenden, im Benehmen mit den Beigeordneten, den Auftrag an den niedrigstfordernden Anbieter zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

6. Klärschlammverwertung im Verbund;

Mitbehandlung von Klärschlämmen der Kläranlagen Bremm und Briedern in der Kläranlage Zell-Bullay-Alf

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss hat sich in der letzten Sitzung in der abgelaufenen Legislaturperiode am 28.05.2024 mit der Angelegenheit befasst und einstimmig beschlossen, der Mitbehandlung des Klärschlammes von den eigenen Kläranlagen Bremm und Briedern, auf der Kläranlage Zell-Bullay-Alf, weiterhin positiv gegenüberzustehen. Die Werkleitung wurde ermächtigt, entsprechende Verhandlungen mit dem Abwasserwerk Zell zu führen. Über das Ergebnis ist der Werks-, Bau- und Umweltausschuss zu informieren.

Dem ging folgende Beratung aus dem Jahr 2020 voraus (nachdem auf Kreisebene ein Klärschlammkonzept für alle 4 Abwasserwerke) erstellt wurde:

„Die Kläranlage Zell-Bullay-Alf (Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Zell) wird in naher Zukunft saniert und die Abwasserbehandlung auf Klärschlammfaulung umgestellt. Bereits in 2017 wurde in Zusammenarbeit und mit Zustimmung aller Abwasserwerke im Landkreis Cochem-Zell ein Klärschlammbehandlungs- und - verwertungskonzept durch die Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann + Partner, Thür, erarbeitet sowie den Werksausschüssen vorgestellt und von diesen gebilligt. Die Studie beinhaltete auch die Annahme von Fremdschlämmen aus Nachbarverbandsgemeinden (hier von den Kläranlagen Bremm und Briedern aus der Verbandsgemeinde Cochem sowie von der Kläranlage Bad Bertrich aus der Verbandsgemeinde Ulmen). Unter den Werkleitern der hiesigen Kreisgruppe wurde die Möglichkeit dieser interkommunalen Zusammenarbeit bereits mehrfach besprochen und es wurde gegenseitiges Interesse geweckt. Die zuständigen Gremien der Verbandsgemeinde Zell haben kürzlich die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Auch der hiesige Werks-, Bau- und Umweltausschuss nahm die Ausführungen mit Interesse zur Kenntnis.“

Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen auf der Kläranlage Zell-Bullay-Alf sind mittlerweile so weit fortgeschritten, dass die Thematik seitens der Werkleitung Zell wieder aufgegriffen wurde und Gegenstand einer gemeinsamen Besprechung mit den Werkleitern Zell, Ulmen und Cochem war.

Durch die Ausfaulung der Schlämme auf der Kläranlage Zell-Bullay-Alf kann die Schlammmenge durch den weitergehenden biologischen Abbau gegenüber der simultan-aeroben Schlammstabilisierung reduziert werden. Durch die anschließende stationäre Entwässerung dort werden überdies weitere Klärschlammverwertungswege erschlossen und im Vergleich zur Nassschlammverwertung in der Landwirtschaft die Kosten reduziert.

Wesentlich für eine zielgerichtete Mitbehandlung ist, dass die zuliefernden Kläranlagen (hier die Kläranlagen Bremm und Briedern) das Schlammalter in der biologischen Reinigungsstufe reduzieren und den Schlamm nicht mehr stabilisieren.

Dadurch wird das Faulgaspotenzial der Schlämme erhöht und zugleich der Sauerstoffbedarf der Biologie auf unseren schlammabgebenden Kläranlagen reduziert, so dass der Stromverbrauch reduziert werden kann.

Um darüber hinaus den Transportaufwand zu reduzieren und parallel eine effiziente Mitbehandlung in der Faulung der Kläranlage Zell-Bullay-Alf zu ermöglichen, ist auf eine ausreichende Eindickung des Überschussschlammes zu achten (Zielgröße mindestens 5 % TS). Aufgrund des notwendigen, regelmäßigen Transportes (mind. 1 mal pro Woche) kann ein ausreichender Eindickungsgrad häufig nicht durch einen statischen Eindicker erreicht werden, sondern muss evtl. eine maschinelle Überschussschlammeindickung (MÜSE) erfolgen.

In einer ersten Abfrage wurden die Klärschlammmengen und der TS-Gehalt der beiden Kläranlagen Bremm und Briedern abgefragt. Die Kläranlage Briedern besitzt bereits eine maschinelle Schlammeindickung; die Kläranlage Bremm noch nicht.

Das Abwasserwerk Zell wird die Auswirkungen einer möglichen Klärschlammverwertung im Verbund mit der KKR-AÖR besprechen. Gleiches gilt mitder SGD Nord hinsichtlich des erforderlichen Klärschlammmeldeverfahrens.

Das Ingenieurbüro Dr. Siekmann+Partner, das für das Abwasserwerk Zell derzeit die dortige Baumaßnahme betreut, beschäftigt sich mit den weitergehenden Fragestellungen, wie z.B. der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung oder der Notwendigkeit des Baues einer maschinellen Schlammeindickung, bspw. auf der KA Bremm. Für den Abschluss der Planungen und die Ausschreibung des BHKW ist die Festlegung der Aggregatgröße notwendig. Aufgrund der Lieferzeiten ist für die geplante Inbetriebnahme Ende des Jahres 2025 eine zeitnahe Festlegung zwingend erforderlich.

Der Sitzungsvorlage war eine Kurzfassung der Wirtschaftlichkeitsberechnung beigefügt.

Das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde von Herrn Ellerich, Ingenieurbüro Dr. Siekmann u. Partner, in der Sitzung nochmals mittels einer Powerpointpräsentation vorgestellt und erläutert.

In dem Zusammenhang wurde auch vorgetragen, dass die weitere Gestaltung durch Vereinbarung mit dem Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Zell geregelt werden müsse. In der Vereinbarung soll es auch eine Ausstiegsregelung für den Fall geben, dass die Klärschlämme der beiden Kläranlagen auf anderen Kläranlagen im eigenen Zuständigkeitsbereich mitverarbeitet werden können.

Im Ergebnis kann für die beiden Kläranlagen Bremm und Briedern das Ergebnis festgehalten werden, dass sowohl aus technischer wie auch aus wirtschaftlicher Sicht, die Errichtung jeweils einer maschinellen Überschussschlammeindickung (MÜSE) herausgearbeitet wurde. Für die notwendigen Investitionen sollen auch Fördermöglichkeiten geprüft und ggfs. beantragt werden.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss beschloss,

a) dass die bauliche Umsetzung zeitnah weiter zu verfolgen ist und

b) der Bürgermeister, im Benehmen mit den Beigeordneten, ermächtigt wird, die notwendigen Ingenieurleistungen zu beantragen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

7. Erweiterung des Gewerbegebietes "Hinter Mont" in der Ortsgemeinde Treis-Karden;

a) Auswirkungen auf die Abwasserbeseitigung

-Vorratsbeschluss-

Die Ortsgemeinde Treis-Karden betreibt derzeit die Vorplanungen zur vorhabenbezogenen Erweiterung des Gewerbegebietes „Hinter Mont“ im Ortsteil Treis.

Die artenschutzrechtliche Untersuchung für das Plangebiet ist zwischenzeitlich erstellt worden. In einem nächsten Schritt werden bereits frühzeitig die Träger öffentlicher Belange, u.a. auch das hiesige Abwasserwerk, beteiligt.

Durch die Erweiterungsfläche verläuft eine gemeindeeigene Wirtschaftswegeparzelle in der sich neben der Mischwasserkanalleitung (grün - Abwasserwerk) auch der verrohrte Welsbach (blau - Ortsgemeinde) befindet. Im Abwasserbeseitigungskonzept der VG Cochem (ABK) ist die Erweiterung bereits berücksichtigt.

Sofern es die weiteren Planungen zulassen, soll der betroffene gemeindeeigene Wirtschaftsweg aufgehoben und veräußert werden. Eine neue, interne Erschließung mit öffentlicher Verkehrsanlage ist derzeit nicht geplant. Dies hängt jedoch von der finalen räumlichen Ausdehnung der zu erwerbenden Erweiterungsflächen ab.

Sofern eine Verlegung des Kanals und/oder der Bachverrohrung von Verursacherseite gewünscht wird, sind Planungen durch das Abwasserwerk auf Kosten des Veranlassers, in der Hand des Abwasserwerkes, anzustoßen (z.B. Änderung Trassenführung, Hydraulische Auswirkungen für das Kanalnetz, evtl. Rückhaltung, Wasserrechtsantrag).

Im Falle der Veräußerung des Wirtschaftsweges aber auch bei einer Umlegung ist der Kanal (zugunsten des Abwasserwerkes) und die Bachverrohrung (zugunsten der Ortsgemeinde) dinglich zu sichern.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss ermächtigt die Werkleitung,

a) zunächst die notwendigen vertraglichen Regelungen mit dem Verursacher herbeizuführen und

b) die notwendigen Ingenieurleistungen in Auftrag zu geben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

8. Gewässerausbaumaßnahme am Dekernbach;

a) Sachstandsmitteilung

b) Grunderwerb

c) Weitere Vorgehensweise

Der Dekernbach als Gewässer 3. Ordnung mündet im Bereich der Anwesen Endertstraße 152 und 154 in der Gemarkung Cochem in den Endertbach. Vor der Einmündung in den Endertbach quert er die Landesstraße L 98 mittels Durchlass. In der Vergangenheit kam es zu wiederholten Überschwemmungen der L 98 sowie der anliegenden Wohnbebauung. Im Jahr 2006 wurde daher ein vorgelagerter Geröllfang auf dem Flurstück 473 durch die seinerzeit gewässerunterhaltungspflichtige Stadt Cochem (heute Mitglied der Verbandsgemeinde Cochem) errichtet.

Bei einer Kontrolle wurde nun festgestellt, dass der Teilbereich des Bachlaufes zwischen dem Geröllfang und dem Durchlass der L98 saniert werden muss. Die Stützwände des Baches in Form von Gabionen müssen auf einer Länge von ca. 80 m erneuert werden. Die Planungen hat der Werks-, Bau- und Umweltausschuss am 08.12.2022 in Auftrag gegeben.

Nach § 35 Abs.1 Nr. 3 Landeswassergesetz ist bei Gewässern dritter Ordnung die Verbandsgemeinde Träger der Unterhaltungslast.

Zu a) Zwischenzeitlich wurde eine erste Entwurfsplanung mit den Anwohnern und Vertretern der Unteren Wasserbehörde (Kreisverwaltung Cochem-Zell) und der Oberen Wasserbehörde (SGD Nord, Koblenz) erörtert. Ziel der Maßnahme ist es, die beschädigten Gabionen und sonstigen Einfassungen zu ersetzen und die Bachsohle zu verbreitern. Vor dem bestehenden Durchlassbauwerk müssen die ersten 12-18 m des Bachs eingefasst werden. Ob dies mit Gabionen oder Stützwänden möglich ist, wird noch anhand des zu wählenden Bauverfahren bestimmt werden müssen. Dabei ist die Beengtheit und Zugänglichkeit, insbesondere im Bereich der beiden Wohnhäuser zu berücksichtigen. Kritisch wird hierbei die zwischenzeitlich entstandene Bebauung auf dem Grundstück Endertstr. 154 und der Überbau der Bachparzelle gesehen. Um dem Gewässer mehr Raum zu geben sollen die im weiteren Vorlauf vorhandenen, abgängigen Gabionen nicht mehr erneuert und mit Böschungen eingefasst werden. Die Einfassung soll mit Wasserbausteinen erfolgen. Schwellen im Bach sollen die Fließgeschwindigkeit reduzieren. Insgesamt ist festzuhalten, dass sich der Umfang der Arbeiten gegenüber den im Januar 2023 grob veranschlagten Baukosten deutlich erhöhen wird. Die Planung wird in der Sitzung vorgestellt.

Aufgrund der beengten Situation zwischen den Wohnhäusern wurde eine Alternativplanung erstellt und der SGD Nord zur Abstimmung übermittelt. Eine Rückmeldung hierzu lag bis zur Erstellung der Beschlussvorlage noch nicht vor und wird ggfs. nachgereicht.

Aus der Mitte des Ausschusses wurde die Frage aufgeworfen, warum man das Gewässer unterhalb der beiden Geröllfänge nicht insgesamt verlegt, um die Problematik mit der Engstelle zwischen den beiden Gebäuden zu umgehen. Es wurde entgegnet, dass auch dies eine wasserrechtlichen Erlaubnis bedürfe, weit größere Abstimmungen zu tätigen seien (neue Querung der Landesstraße, neue Einleitstelle, längere Verrohrung, um Zufahrtsmöglichkeit zu den beiden Geröllfängen sicherzustellen, weit höhere Kosten etc.). Die beiden Geröllfänge werden regelmäßig kontrolliert und im Bedarfsfall über den neu angelegten Weg beräumt. Gleichzeit werde der Wasserabfluss gebremst. Durch den letzten Vorschlag werde die Abflussgeschwindigkeit bis zum Einlaufbauwerk weiter gedrosselt und das Gewässer erhalte einen größeren Querschnitt.

Zu b) Von den Vertretern der Wasserbehörden (Untere Wasserbehörde bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell, Obere Wasserbehörde bei der SGD Nord, Koblenz) wurde angeregt, den Bach mit einer Lenkungsbuhne und einer entsprechenden Abgrabung mehr in Richtung des bestehenden Erdwalls (entlang der rechten Uferseite) zu lenken. Hierdurch kann die Fließgeschwindigkeit abgesenkt werden.

Das Grundstück befindet sich jedoch im Privateigentum. Hierzu liegt der Beschlussvorlage ein voraussichtlicher Grunderwerbsplan zur Vorabstimmung mit den Grundstückseigentümern bei. Mit den Grundstückseigentümern wurden zwischenzeitlich Grundstücksverhandlungen geführt und sich auf einen Quadratmeterpreis geeinigt.

Zu c) Es ist geplant, für die Maßnahme (Grunderwerb u. Verbreiterung der Gewässersohle) Fördermittel zu beantragen.

Dies setzt jedoch eine genehmigungsfähige Planung voraus.

Bei einer Bachrenaturierung käme evtl. eine Förderung nach dem Programm „Aktion Blau“ in Frage. Für die Uferbefestigung im Bereich der Wohnhäuser käme evtl. eine Förderung aus dem Hochwasserrisikomanagement oder evtl. nach I-Stock in Frage.

Die Maßnahme wird aus den Mitteln der Gewässerunterhaltung finanziert. Im Haushalt der Verbandsgemeinde Cochem sind entsprechende Haushaltsmittel aufgenommen worden.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss beschließt,

Zu a) die bisherige Planung zur Kenntnis zu nehmen und die Maßnahme auf der Grundlage, der mit der SGD Nord abgestimmten Planung, weiter fortzuführen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu b) den Bürgermeister zu ermächtigen, auf der Grundlage der Kaufpreisverhandlungen, den notwendigen Grunderwerb zu gegebener Zeit zu tätigen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu c) auf der Grundlage der abgestimmten Planung (mit Renaturierung) die Fördermöglichkeiten zu prüfen und die mögliche Förderung zu beantragen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

9. Mitteilungen und Verschiedenes

a) Klärschlammentwässerung auf der Kläranlage Treis

Werkleiter Nitzsche teilte mit, dass mit Bescheid vom 10.03.2025 die beantragte Landesförderung für den Bau der Klärschlammentwässerung auf der Kläranlage Treis bewilligt wurde. Das Abwasserwerk erhält ein zinsloses Darlehen in Höhe von 526.600 €. Mit der Maßnahmenumsetzung darf jetzt begonnen werden.